Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Für die Kommunen wirkt das Gesetz insoweit positiv, als damit landesseitig eine wichtige Finanzierungssäule im Schülerverkehr gesichert wird. Unabhängig davon sind die Zuweisungen für die Schulwegekostenträger, Kreise und Städte, im Landesfinanzausgleichsgesetz neu geregelt worden. Sie wissen das.

Zwischen Stadtverkehren und ländlichen Verkehren wird mit dem Gesetz eine transparente Gleichbehandlung

geschaffen. Jedes ÖPNV-Unternehmen erhält für Ausbildungsverkehre denselben Ausgleich, bemessen nach der Zahl der verkauften Ausbildungsfahrkarten.

Der Verwaltungsaufwand ist gleichbleibend wie bisher, zusätzliches Personal demnach nicht erforderlich.

Die Landesregierung geht davon aus, dass der entsprechend vorgesehene Mittelansatz im Doppelhaushalt 2014/2015 in Höhe von, man höre und staune, 42,8 Millionen Euro – das ist sehr viel Geld für diesen Bereich, aber richtig investiertes Geld – grundsätzlich ausreichend ist.

Sollten die Ausgleichsansprüche der Unternehmen in den Folgejahren jedoch höher ausfallen, wird es auf folgende Stellschrauben ankommen:

1. Nach § 5 wird das Gesetz zum 1. Januar 2017 einer Überprüfung durch das Land unterzogen bzw. schon früher, falls der Ausgleich um mehr als 3 % ansteigt.

2. Die Weiterentwicklung des gesamten ÖPNV ist davon abhängig, in welcher Höhe der Bund dem Land Rheinland-Pfalz – wir haben in der letzten Plenarsitzung intensiv darüber diskutiert – ab dem Jahr 2015 Regionalisierungsmittel bereitstellen wird.

Nun ist die Große Koalition in Berlin gefordert, für Planungssicherheit zu sorgen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie alle fraktionsübergreifend um Unterstützung dieses Gesetzentwurfs.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Henter das Wort. Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten pro Fraktion vereinbart.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Lewentz, Sie haben es schon ausgeführt: Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um den Ersatz einer bisher bundesgesetzlichen Regelung durch nunmehr eine landesgesetzliche Regelung. Ich will nicht im Einzelnen wiederholen, was in dem Gesetz steht; Herr Minister Lewentz hat es dargestellt. Bisher erhalten die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr für die Bereitstellung von preisvergünstigten Fahrkarten im Schüler- und Ausbildungsverkehr derzeit auf bundesrechtlicher Basis gemäß § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes eine Ausgleichsleistung vom Land. Das soll auch in Zukunft so bleiben; nur soll es aufgrund eines Landesgesetzes geschehen, und der Berechnungsmodus soll geändert werden. Es soll zu einer Vereinfachung kommen.

Die Ziele des Gesetzes sind Verwaltungsvereinfachung, Wettbewerbsneutralität, Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und Schaffung eines transparenten Ausgleichs als Bestandteil der Ausschreibung von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im öffentlichen Personennahverkehr sowie Rechtssicherheit.

Herr Minister Lewentz, Sie haben es ausgeführt: Die Notifizierung bei der EU ist erfolgt. Von dort hat man grünes Licht bekommen, und in dem Gesetz soll eine jährliche Überkompensationskontrolle eingeführt werden.

Die Auszahlungen erfolgen unmittelbar an die 80 Verkehrsunternehmen im Land, und – dies haben Sie ebenfalls schon ausgeführt – das Ganze soll ca. 42,8 Millionen Euro kosten.

Ich habe einmal § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes mitgebracht. Wenn man sich diesen Paragrafen durchliest, spricht vieles dafür, eine einfachere Regelung einzuführen. Ich möchte ihn kurz zitieren, möchte aber gleich darauf hinweisen, es ist etwas mühsam, dem zuzuhören.

„Im Verkehr mit Straßenbahnen und Omnibussen sowie im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach den §§ 42 und 43 Nr. 2 ist dem Unternehmer für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs auf Antrag ein Ausgleich nach Maßgabe des Absatzes 2 zu gewähren, wenn und soweit

1. der Ertrag aus den für diese Beförderung genehmigten Beförderungsentgelten zur Deckung der nach Absatz 2 Satz 2 zu errechnenden Kosten nicht ausreicht und

2. der Unternehmer innerhalb eines angemessenen Zeitraums die Zustimmung zu einer Anpassung der in den genannten Verkehrsformen erhobenen Beförderungsentgelte an die Ertrags- und Kostenlage beantragt hat.

Als Ausgleich werden gewährt 50 vom Hundert des Unterschiedsbetrags zwischen dem Ertrag, der in den in Absatz 1 genannten Verkehrsformen für die Beförderung von Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs erzielt worden ist, und dem Produkt aus den in diesem Verkehr geleisteten Personen-Kilometern und den durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten. Als durchschnittliche verkehrsspezifische Kosten im Sinne dieser Vorschrift gelten die Kostensätze je PersonenKilometer, die von den Landesregierungen oder den von ihnen durch Rechtsverordnung ermächtigten Behörden durch Rechtsverordnung nach Durchschnittswerten einzelner repräsentativer Unternehmen, die sparsam wirtschaften und leistungsfähig sind, pauschal festgelegt werden; dabei können entsprechend betrieblichen und verkehrlichen Besonderheiten unterschiedliche Kostensätze für den schienengebundenen und den nichtschienengebundenen Verkehr sowie für die verschiedenen Verkehrsregionen festgelegt werden.“

Ich denke, wenn man das liest, ist das Ziel, eine Vereinfachung herbeizuführen, nicht von der Hand zu weisen.

Herr Minister, ich sichere Ihnen zu, wir werden im Ausschuss die Angelegenheit konstruktiv begleiten. Ob die Verwaltungsvereinfachung so erreichbar ist, ist eine Sache, die wir im Ausschuss besprechen sollten. Das Ziel wird von uns anerkannt, und die Sachlage, die besteht, nämlich diese Subvention zu gewähren, um Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden diesen günstigen Personennahverkehr zu ermöglichen, wird von uns auch begrüßt. Es geht um die Umsetzung und um das Verfahren. Das, was nun vorgeschlagen wird, eine Differenz zu bilden zwischen den verbilligten Fahrscheinen und den Normalfahrscheinen, erscheint uns auf den ersten Blick auch folgerichtig.

Wir werden die Angelegenheit im Ausschuss näher betrachten. Wir sichern Ihnen konstruktive Beratungen zu, und das Ziel erscheint uns angemessen und folgerichtig.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Schmitt das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt wenige Reden von Kollegen der CDU in diesem Parlament, bei denen ich eigentlich voll zustimmen kann. Herr Kollege Henter, ich habe eben schon gedacht, wie weitsichtig Ihre Rede ist.

Herr Kollege Henter, all das, was Sie vorgetragen haben, fußend auch auf dem, was Herr Minister Lewentz schon eingebracht hat, war sachgerecht und richtig. Hierbei sind wir völlig einer Meinung; insofern bin ich froh, dass Sie für alle Kolleginnen und Kollegen, die § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes nicht unter dem Kopfkissen haben, die Rechtsvorschrift zum Nachlesen zitiert haben. Das Gleiche tue ich jetzt nicht mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Der Gesetzentwurf ist nachzulesen in Drucksache 16/3591.

Ich freue mich auch, dass Sie nun konstruktiv in die Beratungen einsteigen wollen; denn ich glaube, dass mit diesem Gesetzesvorhaben eine sehr wichtige Maßnahme der Landesregierung vor allem mit Blick auf die Unterstützung des ÖPNV im ländlichen Raum auf den Weg gebracht wird. Sie haben soeben selbst schon dargelegt, es war zwingend notwendig, diese sperrige bundesgesetzliche Regelung zu verändern. In diesem Land werden sehr viele Menschen von der Gesetzesänderung profitieren: Das sind zum einen die Schülerinnen und Schüler, die diese verbilligten Fahrkarten in Anspruch nehmen können, aber auch Studentinnen und Studenten, nicht zu vergessen die Auszubildenden, und es sind vor allen Dingen Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Ich glaube, vor diesem Hintergrund ist das Ziel, das Sie genannt haben, eine rechtssichere, transparente und

wettbewerbsneutrale Regelung zu schaffen, wichtig und richtig. Bei Beihilfeverfahren sind wir schon daran gewöhnt, dass sie in der Regel länger dauern, als dies oftmals von uns angenommen werden kann. Herr Minister, es war aber richtig, dass Sie das eng mit der EU abgestimmt haben. Ich bin auch Frau Ministerpräsidentin Dreyer dankbar dafür, dass sie im direkten Kontakt mit dem EU-Kommissar Almunia im letzten Jahr versucht hat, das Verfahren zu beschleunigen.

Herr Henter, es gab eine Pressemitteilung aus Ihren Reihen, die ich nicht verstanden habe. Sie haben heute keinen Bezug mehr darauf genommen. Sie haben letztes Jahr unterstellt, dass wir den Unternehmen in diesem Land nicht das geben wollten, was ihnen als Ausgleich zustehe. Das konnte ich damals nicht nachvollziehen und kann es auch heute nicht nachvollziehen. Sie werden in der Beratung im Ausschuss feststellen können, dass das Gegenteil der Fall ist. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt war in Absprache mit den Verkehrsunternehmen geregelt, dass die pauschale Anwendung galt. Es gab Orientierungswerte, und um an dieser Stelle ein Missverständnis gar nicht erst aufkommen zu lassen, möchte ich sagen, die Unternehmen haben auch bisher das bekommen, was ihnen an Ausgleichsleistungen zusteht oder zugestanden hat.

Vor diesem Hintergrund lautet meine Bitte an Sie von der CDU-Opposition, dass Sie auf das einwirken, was wir so dringend in diesem Land für eine Weiterentwicklung des ÖPNV brauchen, nämlich eine gute Perspektive für die Regionalisierungsmittel. Dafür brauchen die Kommunen, das Land und die Unternehmen Planungssicherheit, und es wäre schön, wenn Sie sich auf Ihrer Schiene – ich könnte auch sagen, auf Ihrer Straße – dafür einsetzen würden, dass wir dort bald klare Orientierungsdaten bekommen.

Ansonsten schenke ich nun den Kollegen eineinhalb Minuten meiner Redezeit und wünsche uns eine gute Beratung im Ausschuss.

Danke schön für das Zuhören.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Blatzheim-Roegler das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf enthält eine Neuregelung der Finanzierung der Schülerbeförderung im öffentlichen Verkehr. Es ist schon erläutert worden, dass bislang der Defizitausgleich, den es auch schon bisher zwischen Einnahmen aus den Zeitkarten für Schülerinnen und Auszubildenden und den realen Produktionskosten für die Verkehrsunternehmen gab, durch eine

pauschale Abgeltung erstattet wurde. Das neue sogenannte Preis-Preis-System sorgt hier für eine zielgerichtete Bezuschussung der Ausgaben für den Auszubildenden- und Schüler- und Schülerrinnenverkehr, ist EUkonform, bringt Transparenz ins System und wird von den Verkehrsunternehmen begrüßt. Letzteres finde ich auch noch einmal erwähnenswert.

Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es also, eine klare und transparente Regelung der Bezuschussung hinzubekommen. Zudem soll dadurch auch eine auskömmliche Finanzierung der betroffenen Verkehrsunternehmen geregelt werden.

Wir sind uns sicherlich alle darin einig, dass die Unterstützung des ÖPNV ein Bestandteil der sozialen Verantwortung ist, die der Staat bereitstellen muss und der vor allem im ländlichen Raum – das ist schon gesagt worden – eine nahezu existenzielle Bedeutung zukommen kann. Deswegen müssen wir auch dort den Kindern und Jugendlichen und denjenigen, die es betrifft, rabattierte Fahrtangebote zur Verfügung stellen, damit sie ein adäquates Bildungsangebot gut erreichen können.

Die im Bundesrecht eingeführte Öffnungsklausel hat dazu geführt, dass wir jetzt eine landesrechtliche Lösung anpacken und eine Reform hierzu auf den Weg bringen können.

Die Landesregierung hat dabei von vornherein von der EU prüfen lassen, ob es beihilferechtliche Bedenken gibt. Diese gibt es nicht. Ich kann mich an empörte Anrufe im Laufe dieser zwei Jahre erinnern, in denen auch der Landesregierung und uns vorgeworfen wurde, wir würden uns nicht genug kümmern und würden das Ganze verschleppen.

Ich hab damals gesagt: Leute, das ist nicht so. Es wird von der EU geprüft. Auf deren Schnelligkeit haben weder der Minister noch das Parlament einen Einfluss. Wir müssen uns da dem Zeitmanagement der EU-Behörden beugen. –

Bei vielen Unternehmen herrschte durchaus Unmut über angebliche Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der finanziellen Mittel bzw. den Defizitausgleich. Ich glaube, das wird durch dieses neue vereinfachte Preis-PreisSystem, das die Unternehmen selbst eingefordert haben, aus der Welt geschaffen.

Im Landeshaushalt ist derzeit ein jährlicher Etat von 42,8 Millionen Euro für den Schülerverkehr eingestellt. Der Gesetzentwurf beinhaltet auch eine sinnvolle Revisionsklausel. Es wird zu gegebener Zeit noch überprüft, wie wir da auskommen. Es ist alles teurer geworden. Ich höre von den Unternehmen, dass sie steigende Preise, was Energiekosten usw. angeht, haben.

Ich möchte aber auch noch einmal auf das verweisen, über das wir beim letzten Plenum gesprochen haben, dass nämlich die gesamte ÖPNV-Finanzierung auch vom Ergebnis der Revision der Regionalisierungsmittel beim Bund abhängt. Wir hatten das Thema im letzten Plenum diskutiert. Es ist natürlich noch nicht gelöst worden, aber ich bin nach wie vor mit den Kollegen aus den anderen Bundesländern an diesem Thema dran.

Eines der ersten Gespräche, die ich als Mitglied des Landtags und als verkehrspolitische Sprecherin mit Vertretern von Verkehrsunternehmen geführt habe, hat sich tatsächlich auch um die Forderung gedreht, dass das Land zügig zum Preis-Preis-Ausgleich kommen sollte. Das war 2011.

(Zuruf des Staatsministers Lewentz)