Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Thelen, ich glaube, so viel Einigkeit war selten hier im Haus.
Da ist es nun das neue Heilberufegesetz mit 123 Paragrafen für neun Berufsgruppen. Herr Minister Schweitzer hat sie fast alle aufgezählt.
Wir sind froh, dass nach fast 35 Jahren kleinerer Anpassungen nun die umfangreichen Entwicklungen in den letzten Jahren im Gesundheitssektor im Gesetz aufgenommen werden, dass also eine grundlegende Erneuerung des Gesetzes erfolgt.
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, all denen zu danken, für die das Gesetz da ist, allen, die tagtäglich die Gesundheitsversorgung und die pflegerische Versorgung sicherstellen. Wir wissen – ich glaube, wir sind uns einig –, dass sie das nicht immer unter den einfachsten Bedingungen tun.
Mit dem Gesetz sollen die Bedingungen in einigen Bereichen grundlegend verbessert werden. Ziele sind, die Weiterbildung zu stärken und die Qualitätssicherung im Gesundheitssektor zu intensivieren. Wir wissen, dass schlussendlich alle davon profitieren, sowohl die Erbringerinnen und Erbringer von Leistungen als auch die Patientinnen und Patienten, die Bürgerinnen und Bürger, die dann noch mehr Vertrauen in die Qualität der Gesundheitsleistungen in diesem Land haben können.
Die wesentlichste Neuerung – auf die ist Frau Thelen sehr intensiv eingegangen – ist, dass wir den rechtlichen Rahmen dafür schaffen, dass sich die Pflegenden in diesem Land in einer landesweiten Pflegekammer organisieren können.
Ziel ist – ich denke, das ist unser aller Ziel, das haben Sie auch sehr deutlich gemacht, Frau Thelen –, dass sie zukünftig mit allen anderen Heilberufen auf Augenhöhe sind, mit den Ärztinnen und Ärzten, mit den Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Mit 40.000 Mitgliedern wird die Landespflegekammer die größte Kammer der Heilberufe in diesem Land sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wir nehmen alle wahr, dass die Anerkennung im Pflegebereich bisher nicht so groß ist, wie wir es uns alle wünschen, und nicht so ist, wie es eigentlich der gesellschaftlichen Bedeutung entspricht. Das muss sich ändern; denn wir alle wissen, dass der Pflege in der demografischen Entwicklung eine noch viel größere Bedeutung zukommen wird. Ich denke, die Fachkräfteproblematik ist uns allen weithin bekannt.
Es ist folgerichtig, dem jahrzehntelangen Wunsch des Sektors nach einer Kammer nachzukommen. Dafür braucht man nicht unbedingt einen Parteitagsbeschluss. Es kommt darauf an, dass man die Interessen des Sektors aufnimmt.
Eine Kammer ist für uns kein Selbstzweck. Sie vertritt die Rechte ihrer Mitglieder. Sie hat verschiedene Aufgaben, eigenständige Regelungen des pflegerischen Han
delns, Unterstützung im Arbeitsalltag, allgemeine Rechtsberatung, Organisation der Fort- und Weiterbildung und berufspolitische Aktivitäten.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich machen, dass die Frage der Entlohnung – eine sehr wesentliche im Pflegebereich – Aufgabe der Tarifpartner bleibt und ist. Gerade die Pflege braucht starke Gewerkschaften.
Ich halte das bisherige Vorgehen auf dem Weg zur Kammer für vorbildlich. Die Gründungskonferenz ist auf dem Weg. Alle Betroffenen bzw. künftigen Kammermitglieder haben die Möglichkeit, sich am Prozess zu beteiligen. Es ist schon mehrfach gesagt worden, dass es für andere Länder beispielgebend ist. Andere Länder schauen erwartungsvoll auf das, was hier in RheinlandPfalz gerade passiert.
Die Gründungskonferenz tourt derzeit mit vielen Veranstaltungen durch das Land, um zu informieren, um Fragen zu beantworten und um Kritik aufzunehmen. Wenn man bei diesen Veranstaltungen dabei war, dann weiß man – auch das haben Sie angesprochen, Frau The- len –, dass gerade im Bereich der Altenpflege schon noch der Eindruck besteht, dass noch viel Information nötig ist und es sich sehr stark auf den Krankenpflegebereich konzentriert. Wir sind alle gefordert, im Bereich der Altenpflege, der ein ganz wichtiger Bereich ist, Informationen weiterzugeben und die Skepsis zu beseitigen. Ich bzw. wir alle möchten nicht, dass hinterher so etwas wie eine Kammer entsteht, in der eine Gruppe der Pflegenden stärker als die andere Gruppe der Pflegenden repräsentiert ist. Das kann nicht Sinn und Zweck der Kammer sein.
Es ist ein sehr umfangreiches Gesetz mit 123 Paragrafen. 5 Minuten sind recht wenig, um auf alle Details einzugehen. Ich denke, wir werden im Ausschuss trotz der 76 angeschriebenen und zur Stellungnahme aufgeforderten Stellen und des Rücklaufs noch einmal eine Anhörung durchführen und den Entwurf intensiv diskutieren.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Vorrednerinnen haben über die Pflegekammer als
solches alles gesagt. Wir als GRÜNE können uns dem anschließen, dass wir froh und dankbar sind, dass wir jetzt endlich zu einer Pflegekammer kommen. Es ist eine lange Diskussion und eine intensive Beteiligung der dort Berufstätigen vorausgegangen. Das ist alles bereits erwähnt worden.
Ich war bei einer der Gründungsveranstaltungen und habe dort viele Sorgen und Befürchtungen mitbekommen. Es geht den Pflegenden vor allem um die Befürchtung, dass die Kammer nur Geld kosten würde, aber keine Vorteile bringt. Als Mitglied einer Kammer, in dem Fall der Ärztekammer, kann ich dem nur entgegentreten. Hier wird oft die Kritik der Ärzte an ihrer eigenen Selbstverwaltung angeführt, dass sie immer nur darüber klagen. Man muss sagen, bei den Ärzten gibt es zwei Selbstverwaltungen. Das eine ist die der niedergelassenen Ärzte mit der KV (Kassenärztliche Vereinigung). Das andere ist die Ärztekammer. Die KV ist eine Vertretung der niedergelassenen Ärzte und kümmert sich auch um die Honorare. Da, wo Geld im Spiel ist, gibt es auch viel Kritik. Jeder von uns sollte wissen, diese Kritik an der ärztlichen Selbstverwaltung betrifft überwiegend den Honorarbereich, nicht aber die Ärztekammer.
Die Ärztekammer regelt zum Beispiel Dinge wie Weiterbildung, bestimmte Rahmenbedingungen der Berufsausübung. Das ist das, was die Pflegenden immer wieder beklagen, nämlich die Rahmenbedingungen, unter denen sie zu arbeiten haben, dass Weiterbildungen nicht ausreichend anerkannt werden und Weiterbildungen tariflich nicht ausreichend honoriert werden. Hier hatten wir – Frau Dr. Machalet hat darauf hingewiesen – ein Nebeneinander von der tariflichen Einigung darüber, wie die Bezahlung in dem jeweiligen Bereich ist, und auf der anderen Seite die Selbstverwaltung der Pflegenden, die dafür sorgen kann, dass die Weiterbildungen, die zu einer zusätzlichen Qualifikation führen, innerhalb der Berufstätigkeit entsprechend anerkannt werden.
Im Zusammenspiel dieser Weiterbildungsordnung, die die Pflegenden selbst erlassen können, mit der Teilakademisierung und der Weiterentwicklung der Ausbildungsordnung, kommt es dazu, dass mehr Eigenverantwortung für die Pflegenden möglich ist und mehr Aufstiegsmöglichkeiten in der Berufsausübung bestehen. Das wird sich wiederum nachhaltig auf die Arbeitsbedingungen auswirken, weil gerade die fehlenden Aufstiegsmöglichkeiten und die fehlende Eigenverantwortung von vielen Pflegenden heute beklagt wird. Man kann zusammenfassend sagen, die Befürchtungen, die mit der kommenden Pflegekammer von den Pflegenden verbunden sind, sind nicht grundlos.
Sie müssen ernst genommen werden, aber sie sind auszuräumen. Diese Kammer wird für die Pflegenden – davon sind alle in diesem Hohen Hause überzeugt – sehr viel mehr Vorteile und Chancen als Gefahren bieten, die wegen der Beiträge davon ausgehen. Diese werden auch die Pflegenden in der Hand haben. Es ist ganz wichtig, die Beiträge werden nicht von außen den Pflegenden übergestülpt, sondern die Pflegenden wählen ihre Vertreterversammlung. Diese Vertreterversammlung wird die Beiträge selbst festlegen. Das heißt, mitmachen, dann haben die Pflegenden es in der Hand, dies zu gestalten.
Ich stelle fest, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federfüh- rend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 8 aufrufe, möchte ich Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zum einen Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Realschule plus in Dierdorf. Das ist die Nelson-MandelaSchule. Ich begrüße Sie herzlich im Landtag!
Zum anderen sind das Personalräte der Sparkasse Vorderpfalz in Ludwigshafen und Betriebsräte der Ludwigshafener Kongress- und Marketing-Gesellschaft. Herzlich willkommen im Landtag!
…tes Landesgesetz zur Änderung des LandesImmissionsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3631 – Erste Beratung
Die Fraktionen habe eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die Landesregierung bringt das Gesetz ein. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Höfken.
Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf wird eine Anregung der Kommunen aufgegriffen, die nach wie vor Probleme mit der lokalen Einhaltung der EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und Stickoxide haben. Das sind zum Beispiel Mainz, Ludwigshafen und Koblenz. Auch Worms hat Interesse an dieser Änderung des LandesImmissionsschutzgesetzes angemeldet.
Mit dieser satzungsrechtlichen Eingriffsmöglichkeit verfügen die Kommunen über ein Instrument, gerade die verbrennungsbedingten Feinstaubanteile zu reduzieren und damit die Luftqualitätsrichtlinie dauerhaft einzuhalten.
Die Novelle soll den Gemeinden die Möglichkeit geben, durch Ortsrecht strengere Anforderungen an den Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen zu stellen. Betroffen sind Feuerungsanlagen, die immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftig und vom Anwendungsbereich der 1. BImSchV erfasst sind. Gerade die kleinen und mittleren Feuerungsanlagen der Haushalte und sonstigen Kleinverbraucher können eine bedeuten
Die Rechtsgrundlage ist § 49 Abs. 3 des BundesImmissionsschutzgesetzes. Er bestimmt, dass die Länder in einer landesrechtlichen Regelung die Gemeinden zum Erlass von ortsrechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der Bevölkerung durch Luftverunreinigung dienen, ermächtigen können. Mit der vorliegenden Änderung wird das dann der Fall sein.