Wissen Sie, ich merke, dass ich genau den Nerv getroffen habe; denn dieses Herumgerede macht deutlich, dass Sie sich getroffen fühlen. Das ist gut so. Sie sollten sich getroffen fühlen.
Wenn wir darüber reden, wie es weitergehen kann, dann kommt von Ihnen keine einzige klare Deutung. Sie reden herum. Sobald es konkret wird, schlagen Sie sich in die Büsche.
Wenn Sie meinen, so könnten Sie die kommunalen Haushalte gesund machen, dann irren Sie sich, und zwar gründlich. Das ist ganz klar. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen.
Der Kommunalbericht ist keine einzige Ohrfeige. Frau Beilstein, da sind sehr viele Dinge drin, die Sie hätten lesen sollen. Es steht drin, dass eine Verbesserung eingetreten ist. Es ist noch Platz für weitere Verbesserungen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Herzlichen Dank. Die Beratung des Kommunalberichts des Rechnungshofs ist eine Sache, der wir uns mit Tiefe und viel Zeit widmen sollten; denn die Kolleginnen und Kollegen vom Rechnungshof haben da sehr viel Arbeit hineingesteckt. Aber wie immer ist es so, dass die CDU nicht auf den ordentlichen Beratungsgang warten kann, sondern ein wenig eine gewisse parlamentarische Inkontinenz aufweist und eine schnelle Debatte immer einer vertieften Erörterung vorzieht. Entsprechend sind die Wortbeiträge im Haus ausgefallen.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben offensichtlich eine sehr selektive, um nicht zu sagen eine gestörte Wahrnehmung dessen, was an Sachverhalten im Bericht wiedergegeben ist. Dementsprechend sind Ihre Konsequenzen, die Sie ziehen, weil Sie sich die Zahlen herausnehmen, die Ihnen passen. Sie biegen sie sich so zurecht, dass sie erklären, dass sie Ihre Position stützen. Offensichtlich lesen Sie immer nur die Hälfte der dargestellten Seiten, meine Damen und Herren.
Ebenso einseitig ist es dann, wenn Sie auf die Frage, welche Handlungsebenen wir beschreiten müssen, nach dem Motto sagen, das Land ist an allem schuld und das, was wir im Bund verantwortet haben, das Wenige, was sie mal gemacht haben, das habe zur Verbesserung beigetragen.
Die wesentlichen Sachen, die Sie unerledigt lassen, und dass Sie in Ihrer Koalitionsvereinbarung in Berlin deutlich hinter dem Erforderlichen zurückgeblieben sind, lassen Sie auch unerwähnt, meine Damen und Herren.
Das, was Sie hier abgeben, ist ein großes Zerrbild. In aller Kürze will ich darauf noch einmal eingehen. Der Herr Minister hat dankenswerterweise in der Antwort auf die Mündliche Anfrage schon viele, viele einzelne Maßnahmen genannt. Ich will sie und auch das, was der Rechnungshof in seinem Bericht dazu sagt, noch einmal ausdrücklich unterstreichen.
Der kommunale Finanzausgleich, den wir verändert haben – ohne irgendwelche nominellen und wesentlichen Beiträge von Ihnen übrigens –, den wir deutlich aufgestockt haben und über den wir im Jahr 2016 über 500 Millionen Euro mehr an die Kommunen auszahlen werden, als wir dies im Jahr 2012 gemacht haben, war unsere Leistung. Das ist direktes Geld, das an die Kommunen fließt. Das ist die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils. Das hilft den Kommunen. Ihr Beitrag dazu war, hier mehr zu fordern und nie mehr zu liefern, meine Damen und Herren von der CDU.
Mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds – die Zahlen sind bereits genannt worden – helfen wir direkt den
Kommunen, die hohe Liquiditätskredite vor sich hertragen, und gehen dort in einzelne Verträge, um diese Defizite abzubauen. Dass man jetzt sagt, ja, der wirkt noch gar nicht, die Defizite sind immer noch da, ist wenig verwunderlich. So, wie der Fonds aufgebaut ist und wie er greift, nämlich über eine 15-jährige Vertragslaufzeit, ist es klar, dass sich die Effekte erst zum Ende des Vertrags einstellen.
Frau Beilstein, ich will Ihnen nicht viel unterstellen, aber ein bisschen Leseschwäche muss ich Ihnen schon unterstellen. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten den Rechnungshof: „Dennoch ist der KEF-RP durchaus grundsätzlich geeignet, zur Entlastung von Altschulden beizutragen. Die Aufsichtsbehörden müssen jedoch konsequent darauf achten, dass die am KEF-RP teilnehmenden Kommunen ihre vertraglich vereinbarten Konsolidierungspflichten erfüllen.“ – Frau Beilstein, von Ihnen dazu keine Worte.
Zum Kapitel 6, den nicht ausgeschöpften Konsolidierungsmöglichkeiten der Kommunen, habe ich von Ihnen nichts gehört. Sie sehen immer nur die Handlungsfelder beim Land. Das ist nicht das, was in diesem Bericht steht. Das ist keine Aussage des Rechnungshofs. Deswegen zitieren Sie ihn wissentlich und willentlich falsch. Sie zeichnen hier ein Zerrbild. Meine Damen und Herren, dass mache ich Ihnen deutlich zum Vorwurf.
Ja, wenn wir schon beim Thema Personal sind – das haben Sie angesprochen –, es ist so, dass die Kommunen Personal vor allen Dingen im Bereich der Kindertagesbetreuung aufstocken. Das ist auch richtig so und so gewollt. Das ist ein gesellschaftlicher Bedarf, der besteht, worauf die Kommunen reagieren. Sie werden übrigens auch adäquat darin unterstützt.
Ich will Ihnen aber noch eine Zahl vorlesen, die auch dem Bericht des Rechnungshofs zu entnehmen ist. Auch dazu keine Aussage von Ihnen. Jenseits der Frage der Aufstockung des Personals in Kindertagesstätten ist seit dem Jahr 2004 die Personalausstattung auf der kommunalen Ebene um 9 % (600 Stellen) angestiegen.
Meine Damen und Herren, wie war das denn mit Verwaltungsmodernisierung? Wie war das denn mit Effizienz? Wer stellt sich hier denn immer hin und fordert, Personalabbau, Personalabbaubehörden, Personalreduktion und Effizienzsteigerung? Was davon ist auf der kommunalen Ebene zu sehen? Wie sind diese 600 Stellen zu erklären? Kein Wort dazu von Ihnen, weil Sie dann ins Einzelne und ins Kritische mit den Kommunen gehen müssten. Das verweigern Sie, meine Damen und Herren. Deswegen gehen Sie an vielen Ursachen und damit auch an entsprechenden Problemlösungen vorbei.
Dieses Zerrbild hilft uns nicht. Das ist eine schnelle, verkürzte und ungeeignete Debatte, meine Damen und Herren. Aber was soll ich sagen? – CDU!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Beilstein, ich bin Ihnen dankbar, dass wir im Rahmen der Aussprache noch einmal einige Dinge nennen können, die wir Ihnen eben in der halbstündigen Beantwortung der Mündlichen Anfrage nicht alle darstellen konnten. Daran sieht man, dass das eigentlich in eine ausführliche Beratung im Ausschuss gehört; denn das ist ein sehr umfangreiches Werk. Es gilt hier, in großen Zusammenhängen zu denken.
Der erste große Zusammenhang ist – ich habe ihn eben genannt –, dieses Land ist kein reiches Land. Es ist im Vergleich der Bundesländer sogar unterdurchschnittlich reich.
Frau Ministerpräsidentin, ich vermute, Sie werden mir nicht widersprechen, wenn ich sage, 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten finden es absolut richtig, dass der Bund endlich damit beginnt, sich seiner überwiegenden Verantwortung im Bereich der Soziallasten zu stellen. Wir hätten da in der Vergangenheit schon gerne mehr erwartet. Ich sage noch einmal: Danke, da ist im Hinblick auf die Große Koalition gut verhandelt worden, unter anderem auch von Ihnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Beilstein, Sie wissen doch, die neuen mit den alten Bundesländer zu vergleichen, ist wirklich Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Keine Altschulden, auch nicht bei den Kommunen – die hat damals der Westen bei der Einheit übernommen. Die Kommunen sind schuldenfrei in die Einheit gestartet. Sie haben zu Recht sehr viel Geld aus dem Westen bekommen.
Frau Beilstein, zu den Hebesätzen darf ich Ihnen einmal eine Statistik zeigen. Hebesätze der Grundsteuer B 2013: Kaiserslautern 420, Mainz 440, Pirmasens 390 – Pirmasens unter dem Landesdurchschnitt –, Ludwigshafen 420, Oberhausen 590, Hagen 750, Remscheid 600, Mülheim an der Ruhr 560, Duisburg 695.
Nicht umsonst hat der Rechnungshof darauf hingewiesen und hat uns der Verfassungsgerichtshof RheinlandPfalz sogar mit der ausdrücklichen Nennung der aufsichtsbehördlichen Möglichkeiten darauf hingewiesen, dass wir die Kommunen à la longue auf die durchschnittlichen Hebesätze in der Bundesrepublik Deutschland bringen müssen. Ich habe Ihnen eben die Sätze genannt. Allein das bedeutet 100 Millionen Euro.
Frau Beilstein, warum habe ich den Rechnungshof nicht verstanden? Sie haben ihn offenkundig auch nicht richtig verstehen können. Ich sagte Ihnen eben, 305 Millionen Euro KEF. Dann sagen Sie, 305 Millionen Euro stellen Sie in Ihrer Naivität einer Steigerung von 400 Millionen Euro gegenüber. 305 Millionen Euro waren der Landesanteil. 305 Millionen aus dem KFA kamen hinzu. 305
Millionen Euro kommen aus dem Bereich der Kommunen selbst. Also, wenn man den KEF versteht – wir haben mit ungefähr 700 Gemeinden den Kommunalen Entschuldungsfonds abgeschlossen, die das verste- hen –, weiß man, dass man die jeweiligen Summen mal drei nehmen muss.
Liebe Frau Beilstein, wenn wir bei 700 Gemeinden sind, bedeutet das natürlich bei 2.300 gemeindlichen Strukturen in Rheinland-Pfalz, dass ein Teil sehr stark betroffen ist. Der Kommunalminister sieht das. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir noch besser werden könnten, als wir das mit dem neuen KFA und dem KEF werden. Aber noch einmal: 2,5 Milliarden Euro 2016 gegenüber 2 Milliarden Euro am 31. Dezember 2013 sind ein Kraftakt. Das wird bei den Kommunen ankommen, und man wird es dort spüren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da ich nicht wieder den Vorwurf bekommen möchte, ich würde auf irgendwelche Zahlen zurückgreifen, die die Opposition nicht glaubt, greife ich noch einmal auf den Bericht von Herrn Dr. Schäuble zurück. Drei Statistiken will ich Ihnen nennen.
Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände aus Steuern: Rheinland-Pfalz 912 Euro pro Einwohner, Nordrhein-Westfalen 1.097 Euro, Niedersachsen 956 Euro, Hessen, das in der Verschuldung der Kommunen hinter uns steht, 1.219 Euro – wir 912 Euro, die 1.219 Euro pro Kopf –, Bayern 1.203 Euro, BadenWürttemberg 1.191 Euro. – Wir sind kein reiches Land; wir sind unterdurchschnittlich. Das gilt auch für unsere Kommunen.
Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände aus der Gewerbesteuer – dafür sind wir wahrscheinlich auch verantwortlich, wenn ich Ihren Zwischenruf richtig wer- te –: Rheinland-Pfalz 300 Euro pro Einwohner, Nordrhein-Westfalen 464 Euro, Niedersachsen 394 Euro, Hessen 566 Euro, Bayern 534 Euro, BadenWürttemberg 489 Euro. –
Das ist der Struktur unseres Landes geschuldet. Trotzdem sind wir in den wirtschaftlichen Entwicklungen dabei, deutlich aufzuholen. Das ist die wichtige und richtige Entwicklung, die wir eben beschrieben haben.
Personalausgaben der Gemeinden – dafür werden Sie mich auch nicht verantwortlich machen wollen –, Herr Steinbach hat darauf hingewiesen. Statistik von Herrn Dr. Schäuble – der müssen wir jetzt einmal glauben –: Rheinland-Pfalz 646 Euro pro Einwohner, MecklenburgVorpommern 609 Euro – ein neues Bundesland, fast in unserer Höhe –, Bayern 644 Euro – weniger als wir –, Niedersachsen 626 Euro – weniger als wir –. Das können Sie alles nachlesen.
Also, es gibt offenkundig Länder, in denen die Kommunen aus der Struktur mehr Geld bekommen und deutlich weniger ausgeben. Deswegen bin ich froh über den Vorschlag von Ihnen, Herr Bracht. Ich will noch einmal sagen: In Baden-Württemberg ist beispielsweise ein Landkreis im Durchschnitt 250.000 Einwohner groß, während es bei uns 125.000 Einwohner sind. Sie haben
Die müssen Sie auch benennen. Sie wissen, dass es Landkreise in diesem Land gibt, die unter 60.000 Einwohner fallen. Ich vermute einmal, die haben Sie als erstes im Blick. Ich kann die nennen, die Sie im Blick haben. Sie werden wohl nicht mit den großen anfangen wollen. Dann müssen Sie die auch benennen. Sie müssen in den Kreistag Cochem-Zell gehen und uns helfen, dort über kommunale Verwaltungsreformen zu diskutieren.
Wissen Sie, wenn man einen solchen Weg gemeinsam geht, erleben wir die Landtagsfraktion der CDU, die sich überall hinstellt und erklärt, kommunale Verwaltungsreform sei Teufelszeug. Ich bin einmal gespannt, ob Sie dieses selbstgesteckte Hölzchen überspringen werden, geehrter Herr Kollege Bracht. In der Ankündigungspolitik haben wir Sie schon oft mutig erlebt, aber in der Ausführung eher selten.