Die Trägerpauschale ist im Moment das eine große Problem. Ich sage es nur am Rande, das andere große Problem ist, dass die Jobcenter eigentlich überhaupt keine AGHs mehr machen, also viel zu wenig Geld da ist, und sie sagen, das ist eigentlich ein Instrument, das wir gar nicht mehr in der Form betreiben werden.
Die Maßnahmepauschale liegt im Moment – ich glaube, ich habe vorhin die Zahlen gesagt – im Schnitt bei etwa 230 Euro oder in einer ähnlichen Größenordnung. Sie soll auf 30 Euro bis 120 Euro reduziert werden. Das wird nicht reichen; denn die Maßnahmepauschale hat eigentlich den Anspruch, den Träger in die Lage zu versetzen, zu qualifizieren und nicht nur zu beschäftigen, die Leute nicht mehr abzufertigen, sondern sich individuell um diese Personen zu kümmern. Da sind 230 Euro meines Erachtens schon das untere Limit gewesen.
Wir haben in vielen Maßnahmen aus dem ESF und aus Arbeitsmarktfördermitteln des Landes diese Maßnahmen mit aufgepeppt, dass darin auch wirklich richtige Qualifizierungsanteile enthalten sind. Dazu wären wir grundsätzlich auch jetzt noch bereit. Es ist aber klar, die Masse der AGHs wird einfach wegbrechen. Dieser Bereich wird damit auch absterben. Die Maßnahmepauschale ist scheinbar auch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales nochmals in der Diskussion, wie ich höre. Aber dann müssten sie wirklich noch einmal richtig drauflegen, damit die Träger sagen: Jawohl, damit können wir wirklich etwas anfangen.
Sehr geehrte Frau Ministerin Dreyer, welche Einwirkungsmöglichkeiten seitens der Länder bestehen bei
Das ist leider ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz. Das heißt, die große Einigkeit bei vielen Ländern wird da wahrscheinlich nicht zum großen Ziel führen. Im Moment ist dieses Gesetz im parlamentarischen Verfahren. Es wird im Unterausschuss des Sozialausschusses behandelt. Allein dort gibt es 49 Änderungsanträge zu diesem einen Gesetz. Viele davon werden von vielen Ländern getragen, also nicht nur Einzelanträge. Sie beziehen sich im Grunde auf viele Themen, aber vor allem und speziell auf das Thema „Öffentliche Beschäftigung“ sowie „AGH und Langzeitarbeitslose“.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Dickes und Martin Brandl (CDU), Einstellungen im rheinland-pfälzischen Schuldienst zum neuen Schuljahr – Nummer 2 der Drucksache 16/225 – betreffend, auf.
1. Wie viele Lehrkräfte in Personen und Vollzeitäquivalenten schieden zum 31. Juli 2011 aus dem rheinland-pfälzischen Schuldienst aus?
2. Wie viele Vertretungslehrkräfte sind im Monat August 2011 im Vergleich zum selben Monat des Vorjahres in Personen und Vollzeitäquivalenten im Schuldienst beschäftigt?
3. Wie viele Planstellen wurden in Personen und Vollzeitäquivalenten zum neuen Schuljahr zur strukturellen Unterrichtsversorgung besetzt?
4. Wie viele Referendare bzw. Lehrer im Vorbereitungsdienst, die zum 1. August 2011 ihre Ausbildung erfolgreich absolviert haben, wurden in absoluten und relativen Zahlen mit einem Vertretungsvertrag bzw. einer Planstelle in den Schuldienst übernommen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Dickes und Martin Brandl beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Da der Schuljahresbeginn erst kurz zurückliegt, ist die Eingabe der Personaldaten zu den ausgeschiedenen und neu eingestellten Lehrkräften zum jetzigen Zeitpunkt bei der ADD noch nicht vollständig abgeschlossen. Die nachstehend genannten Zahlen geben den Stand am 16. August 2011 wieder. Hier sind durchaus noch Veränderungen möglich.
Zu Frage 1: Nach Auswertung des Personaldatenbestands bei der ADD sind zum 31. Juli 2011 insgesamt 1.060 Lehrkräfte aus dem rheinland-pfälzischen Schuldienst ausgeschieden. Da bei der Archivierung der Daten die individuelle Arbeitszeit nicht in den Archivdatensatz übernommen wird, ist eine Darstellung in Vollzeitäquivalenten nicht möglich. In dieser Zahl sind auch Lehrkräfte enthalten, die nach dem Ende der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeitbeschäftigung in den Ruhestand getreten sind. Deren Stellen in den Schulen wurden bereits bei Beginn der Freistellungsphase nachbesetzt. Im Ergebnis standen zum Schuljahresbeginn aufgrund von Ruhestandsversetzungen, Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit, Deputatsveränderungen, Rückkehr aus Beurlaubung etc. rund 550 Planstellen zur Verfügung.
Zu Frage 2: Zu Beginn des neuen Schuljahres habe ich öffentlich darüber informiert, dass seitens der ADD bis zum letzten Ferientag 2.208 Vertretungsverträge abgeschlossen wurden. Die Anzahl der Vertretungslehrkräfte hat sich seitdem aufgrund zusätzlicher Einstellungen zum Schuljahresanfang erhöht. Inklusive der von den Schulen über das PES-Portal abgeschlossenen Vertretungsverträge sind zum Stand 16. August 2011 insgesamt 2.708 Vertretungslehrerinnen und -lehrer an den Schulen in Rheinland-Pfalz beschäftigt. Diese Vertretungslehrkräfte haben einen Beschäftigungsumfang von insgesamt 2.023 Vollzeitäquivalenten.
Diese Angaben basieren auf aktuellen Erhebungen aus der Vertragsdatenbank. Für die Vergangenheit liegen entsprechende Daten nicht vor. Deshalb ziehe ich für den Vorjahresvergleich Informationen des sogenannten Budgetierungsdatensatzes heran. Dieser enthält die aus Vertretungsmitteln finanzierten Zahlfälle. Die Entwicklung der Anzahl der Vertretungslehrkräfte nach Zahlfällen habe ich umfassend in meiner Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 14 – Drucksache 16/59 – wiedergegeben. Bei dem Vergleich mit den Informationen des Budgetierungsdatensatzes ist nicht auf den Monat August 2010 abzustellen, weil sich Einstellungen erst zeitverzögert in den Zahlfällen widerspiegeln. Deshalb wird für den Vergleich auf die Daten der Monate September
bis Dezember 2010 zurückgegriffen. In diesem Zeitraum waren durchschnittlich 2.682 Vertretungslehrkräfte beschäftigt. Diese hatten einen Beschäftigungsumfang von insgesamt durchschnittlich 1.979 Vollzeitäquivalenten.
Im Ergebnis zeigt der Vergleich, dass sich die Anzahl der Vertretungslehrkräfte und der kumulierte Beschäftigungsumfang aktuell in etwa auf dem Niveau des Vorjahres bewegen.
Zu Frage 3: Insgesamt wurden 474 Personen auf 456 Stellen eingestellt. Hinzu kommen 85 Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen sowie acht Fachlehrer und Lehrer für Fachpraxis, deren Einstellung im Februar sowie im Mai vorab erfolgt ist. Insgesamt entspricht das 567 Lehrkräften auf 545 Planstellen.
Zu Frage 4: Zwischen dem 1. Februar 2011 und dem 31. Juli 2011 haben 753 Referendarinnen und Referendare bzw. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen. Von diesen wurden 373 Lehrkräfte eingestellt: 97 in ein unbefristetes und 276 in ein befristetes Dienstverhältnis. Somit haben 49,5 % – also jeder zweite Prüfling – unmittelbar eine Anschlussbeschäftigung erhalten.
Außerdem ist zu beachten, dass weitere 212 der auf Planstellen eingestellten Lehrkräfte über ein in früherer Zeit abgelegtes rheinland-pfälzisches Staatsexamen verfügen. Zum 1. November sind weitere Einstellungen an berufsbildenden Schulen von Referendaren, die ihre Ausbildung zum 31. Oktober 2011 an rheinlandpfälzischen Seminaren beenden, vorgesehen.
Frau Abgeordnete Dickes, das reiche ich Ihnen nach. Dabei sind das Gehalt des Betroffenen, die Personalkapazität, die wir in den Seminaren zur Verfügung stellen, und die Personalkapazität, die wir vorab in den Hochschulen zur Verfügung gestellt haben, einzubeziehen. Es sind anteilmäßig die sächlichen Verwaltungsausgaben zu berechnen, die wir in den Seminaren und in den Hochschulen haben. Wenn Sie eine entsprechende Rechnung wünschen, stelle ich sie Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Frau Ministerin, wieso wurde in dem Wissen, dass sehr viele der fertig ausgebildeten Lehrer in andere Bundesländer abwandern, nicht allen Absolventen der Studienseminare mit Mangelfächern sofort eine Planstelle angeboten?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Dickes, manche Unterstellung wird auch durch Wiederholungen nicht richtig. Ich darf darauf hinweisen, dass Sie, wenn Sie die Zahlen berechnen, die ich Ihnen eben genannt habe, feststellen werden, dass auch eine ganze Reihe von Lehrkräften nach Rheinland-Pfalz kommt. Das ist nun einmal so. Wir bewegen uns innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, und wir haben auch nicht vor, in jede Richtung zu signalisieren, dass man dieses Land weder verlassen noch in dieses Land hineinkommen darf. Man kann doch nicht nur die rheinland-pfälzischen Absolventinnen und Absolventen betrachten und so tun, als ob das die entscheidende Größenordnung wäre. Wir wollen Mobilität. Insofern ist dieser Austausch völlig normal.
Ich füge noch einen Satz für die Hochschulpolitikerinnen und Hochschulpolitiker hinzu: Ihrer Logik zu folgen, würde heißen, dass ich, wenn Menschen aus anderen Bundesländern zu uns kommen wollen, eigentlich schon an den Hochschulen sagen müsste: Besser nicht, das ist eigentlich nicht das, was wir wünschen. Wir hätten das gern innerhalb von Rheinland-Pfalz.
(Dr. Rosenbauer, CDU: Das ist doch wirklich Quatsch! Das haben wir doch gar nicht gesagt! – Baldauf, CDU: Die Logik verstehen Sie nicht!)
So ist die Betrachtungsweise inzwischen. Ich sage das an dieser Stelle sehr deutlich. Das gibt einfach die Situation nicht wieder, und es suggeriert die Existenz von Grundlagen, die aber so nicht bestehen.
Frau Ministerin, wie erklären Sie die Berichte junger Förderlehrer, sie hätten trotz eines hohen Lehrermangels in diesem Bereich keine Planstelle erhalten?
Auch was die Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer betraf, gab es Stellen zu besetzen. Ich sage aber dazu: Gerade in dem Bereich spielen Entlasstermine im Norden und im Süden des Landes eine Rolle, und es kann daher sein, dass es einzelne Regionen mit einem Überangebot an Förderschullehrerinnen und -lehrern gibt, während andere Regionen entsprechende Bedarfe anmelden. Saldiert gibt es einen Bedarf. Das heißt aber nicht, dass das für jede Region in diesem Land zutrifft, und es heißt auch nicht, dass die Situation immer mit den Einsatzwünschen der Lehrerinnen und Lehrer übereinstimmt.
Frau Ministerin, da wir gerade bei dem Thema „Förderlehrer“ sind: Ist Ihnen bekannt, dass zur Vermeidung von strukturellem Unterrichtsausfall die Förderlehrer in erheblichem Umfang zur Abhaltung von Regelunterricht eingesetzt werden?
Sie müssten jetzt spezifizieren, was Sie mit „Förderlehrerinnen und -lehrern“ meinen. Meinen Sie die Förderschullehrerinnen und -lehrer an allgemeinbildenden Schulen, oder meinen Sie die Förderschullehrerinnen und -lehrer an Förderschulen?
An allgemeinbildenden Schulen. Ich gehe davon aus, dass Förderschullehrerinnen und -lehrer an allgemeinbildenden Schulen ganz überwiegend an Schwerpunktschulen zum Einsatz kommen, um dort den gemeinsamen Unterricht von beeinträchtigten und nicht beeinträchtigten Schülerinnen und Schülern zu realisieren.
Diese Aufgabe wird an den Schulen in unterschiedlicher Form bewältigt. Das heißt nicht, dass es Lehrerinnen und Lehrer sind, die nur im Unterricht mit beeinträchtigten Kindern zum Einsatz kommen, sondern sie unterrichten die Schülerinnen und Schüler auch gemeinsam. Das sind Entscheidungen, die in der jeweiligen Schule getroffen werden. Insofern muss man sich den Einzelfall anschauen. Ich schließe nicht aus, dass es auch problematische Einzelfälle gibt, bei denen man sich etwas anderes wünschen würde. Aber in der Summe gehe ich davon aus, dass man gerade bei den Förderschullehrerinnen und -lehrern guten Gewissens sagen kann, sie kommen ganz überwiegend so zum Einsatz, wie es im Hinblick auf den gemeinsamen Unterricht auch gewünscht ist.