Protokoll der Sitzung vom 19.11.2014

Beschlussempfehlung des Haushalts-

und Finanzausschusses

Drucksache 16/4254 –

Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich erteile Herrn Kollegen Schreiner zur Berichterstattung das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit Beschluss vom 15. Oktober 2014 wurde das Gesetz an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Beide Ausschüsse haben das Gesetz in ihren Sitzungen am 6. bzw. 18. November 2014 beraten und empfehlen die Zustimmung.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Kollegen Wansch das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es hier heißt „Landesgesetz zu dem Staatsvertrag“, dann haben der Staatsvertrag und das Landesgesetz eine relativ unterschiedliche Darstellung, Kurzfassung im Landesgesetz, Langfassung im Staatsvertrag.

Was ist damit gemeint? Wir sehen hier einen Schritt, der auch bei uns im Haushalts- und Finanzausschuss sehr umfänglich diskutiert wurde, hin dazu, dass gerade die Struktur der Finanzverwaltung nach vorne gerichtet ist und eine Verbesserung der Verwaltungsarbeit ermöglicht wird.

Das heißt konkret, es wird eine bestehende Zusammenarbeit zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz intensiviert. Es geht um länderübergreifende Kooperationen. Die Verwaltung der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer wird neu geregelt, die Verwaltung, nicht das Aufkommen.

Das ist von uns als Parlamentarier ausdrücklich zu begrüßen. Ich sage dies für meine Fraktion genauso betont, dass Verwaltungsstrukturen vereinfacht werden und wir damit auch die Möglichkeit haben, die Effektivität der Finanzverwaltung zu steigern. Unabhängig davon ist natürlich das klassische Aufkommen, das bei jedem Bundesland verbleibt.

Die Grunderwerbsteuerfälle werden künftig im Saarland, die Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle in RheinlandPfalz durchgeführt. Das bietet auch für uns bei dieser Zuordnung die Möglichkeit, darüber nachzudenken, an welcher Stelle das konzentriert wird. Rheinland-Pfalz hat sich dafür entschieden, eine Konzentration im ländlichen Raum durchzuführen, somit auch ein Stück Strukturentwicklung mit einer solchen Entscheidung voranzutreiben.

Es ist einfacher im ländlichen Raum, Personal auch in der Finanzverwaltung zu finden, als das an der Rheinschiene, also zum Beispiel in Ludwigshafen, Mainz oder Koblenz, der Fall wäre.

Insgesamt kann ich festhalten, dass das vorgelegte Landesgesetz, das diesen Staatsvertrag damit zum 1. Januar 2015 in Kraft setzt, von uns ausdrücklich begrüßt wird. Die SPD-Fraktion hat das auch mit ihrem Abstimmungsverhalten im Haushalts- und Finanzausschuss zum Ausdruck gebracht. Insoweit werden wir dem jetzt heute auch zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Gäste im Landtag darf ich Mitglieder des Generationenkreises e.V. „SEGen“ aus StadeckenElsheim im Landtag begrüßen. Herzlich willkommen in Mainz!

(Beifall im Hause)

Außerdem begrüße ich Teilnehmer des 139. Mainzer Landtagseminars. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen in Mainz!

(Beifall im Hause)

Herr Kollege Schreiner, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Finanzministerin Ahnen, das ist ein Tagesordnungspunkt zum Warmwerden. Wenn sich hier gleich in Ihrer neuen Funktion als Finanzministerin an das Pult treten, dann können Sie getrost das vortragen, was das Fachreferat Ihnen an Lob über dieses Gesetz aufgeschrieben hat; denn der Staatsvertrag zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland wurde von Ihrem Kollegen Stephan Toscani, dem CDU-Finanzministerminister des Saarlandes, verhandelt. Er wurde gut verhandelt und ist am 23. und 24. September 2014 unterzeichnet worden.

Insofern ist dieses Ausführungsgesetz, das wir heute hier und spiegelbildlich auch im saarländischen Landtag beraten, eine wichtige Formalie.

(Beifall des Abg. Bracht, CDU)

Die Kooperation zwischen dem Saarland und RheinlandPfalz bei der Erbschaftsteuer und bei der Grunderwerbsteuer ist Teil eines überfälligen Reformprozesses. Es ist insofern etwas ganz Spannendes, was die beiden Bundesländer da machen. Die anderen Bundesländer schauen ganz genau zu, was wir dort tun, weil sie angesichts dieser Kooperation über Ländergrenzen hinweg aufhorchen.

Wenn wir uns anschauen, was wichtige Reformschritte wahrscheinlich in den nächsten Jahren im Bereich der Steuerverwaltung sein werden, dann ist es zweifellos immer auch das Thema Benchmarking, aber auch das Thema Zentralisierung und Kooperation bei Steuerverfahren.

Das ist immer dort eine gute Sache, wo es sinnvoll ist. Augenscheinlich scheint es zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland gute Synergien zu geben. Es hat einfach mit den unterschiedlichen Menschen gepasst, die das beiderseits der Grenzen machen, mit den Verwaltungen, die an dieser Stelle zusammenarbeiten können und müssen. Die Anfangsschwierigkeiten, die bei einem solchen Prozess immer da sind, scheinen nun auch überwunden zu sein.

Beim Thema Zentralisierung und Kooperation fällt mir dann für die Zukunft auch ganz viel anderes ein. Ich nenne jetzt einfach einmal unabgesprochen das Thema Fachhochschulen für Finanzen. Da könnte man über Ländergrenzen hinweg zum Beispiel gerne und gut aus meiner Sicht zusammenarbeiten und viel Geld sparen.

(Ramsauer, SPD: Das machen wir doch schon!)

Richtig, aber da kann man noch mehr tun, Herr Ramsauer. Man kann immer noch mehr tun.

Das Thema Vergleich und Vergleichbarkeit im Rahmen eines gesunden Wettbewerbs im Föderalismus ist natürlich die andere Seite der Medaille. Was tun wir hier? Wir haben in Deutschland ein einheitliches Steuerrecht und ein einheitliches Steuerverfahren.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Wir machen 16-mal das Gleiche. Aber 16-mal das Gleiche zu tun, ist natürlich langweilig. Entweder – das ist der Sinn eines solchen gesunden Wettbewerbs im Föderalismus – lernt man innerhalb der 16 Bundesländer einer vom anderen, wie es der andere macht, wie es der andere vielleicht besser macht, dann kann man davon vielleicht noch etwas lernen. Der zweite Weg ist, wenn man nicht 16-mal das Gleiche machen will, dass man kooperiert.

Insofern wünschen wir dem Staatsvertrag, dass er ein Erfolgsmodell werden möge und wir an dieser Stelle noch ganz viele andere Synergien zwischen RheinlandPfalz, dem Saarland und anderen Bundesländern in Deutschland heben können.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nationalpark zum Beispiel!)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Steinbach das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein lieber Herr Kollege Schreiner, es liegt so nahe. Ich fand es gut in Ihren Ausführungen, wie Sie gewürdigt haben, was wir und die Landesregierung dort zusammen mit dem Saarland machen. Es drängt sich aber schon die Frage auf, warum Sie es im Bereich der Steuerverwaltung gutheißen und im Bereich des Nationalparks ganz im Gegensatz zu Ihren Parteifreundinnen und Parteifreunden aus dem Saarland eine ganz andere Auffassung vertreten. Aber wir wollen heute über Erbschaft- und Schenkungsteuer reden.

Wenn wir uns mit der Finanzverwaltung in RheinlandPfalz befassen, ist es uns GRÜNEN wichtig, die Arbeit, die von den Beschäftigten des Landes geleistet wird, ausdrücklich zu würdigen, das in besonderer Weise.

Die vergangenen Monate und vergangenen Jahre in diesem Bereich haben gezeigt, welch hohe Bedeutung die Erfüllung dieser Aufgabe für unser Gemeinwesen hat. Bei allen Reformanstrengungen, die wir unternehmen, ist uns eines wichtig, dass unser Ziel klar und deutlich wird, die Leistungsfähigkeit der Finanzverwaltung zu steigern und zu erhöhen, mindestens sie zu erhalten, sie aber auf keinen Fall zu schwächen.

Wenn wir heute abschließend über diesen Staatsvertrag abstimmen, dann sind für die Zustimmung der GRÜNEN zwei Punkte von besonderer Bedeutung und besonders hervorzuheben.

Erstens, die Zusammenarbeit und Kooperationen der öffentlichen Verwaltung über Ländergrenzen hinweg ist möglich, aber mühsam. Es ist ein großes Verdienst des Finanzministeriums, dass es diese Bemühungen gestartet und auch hartnäckig weiterverfolgt hat. Es widerlegt

damit eindeutig die Aussage, dass Reformen im deutschen Föderalismus auf Ebene der Länder nicht möglich seien und nur von oben angestiftet werden können.

Es ist das eine, große Entwürfe über Föderalismusreformen zu zeichnen, große Bilder und große Vorschläge zu machen, es ist das andere, die kleinen, aber notwendigen Schritte erfolgreich zu gehen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem gilt, auf Grundlage der Reformbemühungen zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist nun auch das Bundesfinanzministerium hervorgetreten und hat erklärt, es werde zukünftig verstärkt prüfen, in welcher Weise durch gesetzgeberische Rahmenbedingungen auf Bundesebene Formen der Zusammenarbeit vereinfacht ermöglicht werden sollen. Das finden wir gut. Das begrüßen wir.

Gerade für kleinere und mittlere Länder in der Bundesrepublik ist dies ein wichtiger Impuls, dass wir zeigen, dass durch gemeinsame Zusammenarbeit, durch Arbeitsteilung und durch Schwerpunktsetzung über Ländergrenzen hinweg Effektivität und Effizienz von öffentlicher Verwaltung gesteigert werden kann.

Für uns als GRÜNE – da bin ich für das offene Bekenntnis der CDU durchaus dankbar; mit konkreten Vorschlägen waren Sie noch zurückhaltend, aber wir hätten ein paar, über die wir uns austauschen könnten – in Rheinland-Pfalz sind weitere Formen der Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg durchaus denkbar und möglich.

Die konkrete Vereinbarung heute, der Staatsvertrag mit dem Saarland bei der gemeinsamen Bearbeitung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der Grunderwerbsteuer, soll dabei unserer Auffassung nach als positives Beispiel dafür gelten, dass dies auch in anderen Bereichen gelten kann, die bislang noch keine Berücksichtigung gefunden haben. Ich spreche dabei ausdrücklich beispielsweise die Zusammenarbeit bei den Polizeibehörden an.