Protokoll der Sitzung vom 28.01.2015

Diese knapp 2 Minuten will ich doch noch einmal nutzen, obwohl man eigentlich die Wortbeiträge sowohl von Ihnen, Herr Billen, als auch von Ihnen, Frau Klöckner und Herr Licht, fast so im Raum stehen lassen könnte.

Herr Billen, Sie haben wieder in Ihrer typischen Art die Vernunft der Menschen als Argument ins Feld geführt. Wer vernünftig ist, der kann doch nicht gegen den Nationalpark sein.

Sie, Herr Licht, haben leider auch relativ stark eine Argumentationsschiene gefahren – Frau Klöckner letztlich auch –, dass die Menschen vor Ort nicht ernst genommen worden wären mit dem, was Sie dort in den Nationalpark investieren wollen, dass Sie nur über „Lockangebote“ eine Zustimmung oder eine Teilzustimmung zu diesem Nationalpark gegeben hätten.

Deswegen möchte ich an dieser Stelle und am Schluss nur noch einmal wirklich allen empfehlen – Herr Billen, Sie haben es auch angesprochen –, diese elf Kleinen Anfragen von Ihnen, der CDU-Fraktion, anzuschauen. Jeder, der Interesse am Nationalpark hat, sollte sie sich noch einmal zu Gemüte führen. Da ist nämlich sehr genau noch einmal dokumentiert, was von diesen Forderungen aus der Region schon umgesetzt worden ist, was ins Landekonzept eingeflossen ist, was also noch umge

setzt wird, und welche Forderungen auch nicht mehr von den Kommunen vor Ort aufrechterhalten werden, weil sie gesehen haben, dass ein Großteil ihrer Forderungen in dieses Konzept eingeflossen ist.

An dieser Stelle also noch einmal die Aufforderung an alle, schauen Sie sich diese elf Kleinen Anfragen an. Schauen Sie sich die Antworten an. Dann werden Sie feststellen, wie differenziert diese Materie ist, wie sorgfältig das Team um den Nationalpark sich bemüht hat, viele dieser Forderungen im Landeskonzept aufzugreifen, damit wir dann gemeinsam heute ein vernünftiges Gesetz dazu beschließen können, um diesen Nationalpark auf den Weg zu bringen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Schmitt das Wort. Sie haben noch 1 Minute Redezeit.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht nur so, dass sich in der Infrastrukturentwicklung wenig tut, wie Julia Klöckner das gesagt hat, es sieht auch so aus, als wenn die Naturparke unter dem Nationalpark leiden würden. Gerade der Naturpark SaarHunsrück hat zum Beispiel – ich habe mir das extra einmal heraussuchen lassen – am 23. Januar 2014 die institutionellen Fördermittel beantragt. Bewilligt wurden sie am 2. September, sodass sie also keine Zeit mehr haben, das umzusetzen.

Damals hatte die Frau Ministerin zugesagt, weil wir das Thema schon öfter hatten, dass zwei Stellen zusätzlich gefördert werden sollten. Die Bewilligung ging dann nach früher Beantragung auch erst im September ein. Dann soll ein Naturpark das noch bis zum Jahresende umsetzen. Wie soll das gehen?

Zudem deutete sich an, dass die institutionelle Förderung scheinbar ganz wegfallen soll und dann nur noch eine projektbezogene Förderung stattfinden soll, die gekürzt werden soll, wenn ich das richtig sehe. Dann ist das für die CDU-Fraktion ein Indiz dafür, dass die Mittel aus den Naturparken in den Nationalpark umgeschichtet werden und das auf Kosten der vorhandenen Naturparke geht.

(Glocke des Präsidenten – Staatsminister Frau Höfken: Das sagt der Landesrechnungshof!)

Dagegen wehren wir uns einfach.

(Beifall der CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/4040 – in zweiter Beratung ab. Die Beschlussempfehlung empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer zustimmen möchte, den bitte um das Handzeichen! – Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen dann zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen worden.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Entschließungsantrag – Drucksache 16/4509 –. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen dann zu Punkt 9 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Gerichts-

organisationsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/4276 –

Zweite Beratung

dazu:

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses

Drucksache 16/4513 –

Die Fraktionen sind übereingekommen, über das Gesetz direkt abzustimmen. Vorher wird aber natürlich die Berichterstattung erwünscht. Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Raue.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Landesgesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes werden gerichtliche Zuständigkeiten landesweit konzentriert, und zwar in Angelegenheiten des Sozialen Entschädigungsrechts in Koblenz und in Angelegenheiten des Vertragsarztrechtes beim Sozialgericht Mainz.

Der Landtag hat in seiner 84. Plenarsitzung am 17. Dezember 2014 in erster Lesung dieses Gesetz beraten und beschlossen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. Dieser hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 22. Januar 2015 beraten und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung gefasst: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Wir kommen dann zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/4276 – in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! –

(Frau Klöckner, CDU: Na, wo ist denn die Frau Ministerin?)

Das ist ebenfalls einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so beschlossen.

Wir kommen dann zu Punkt 10 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/4505 –

Erste Beratung

(Licht, CDU: Landesregierung! Wer ist hier?)

Ich schaue jetzt einmal, wer von der Landesregierung diesen Gesetzentwurf begründet.

(Frau Klöckner, CDU: Die sind alle beim Empfang der GRÜNEN! – Weitere Zurufe von CDU und SPD – Frau Brede-Hoffmann, SPD: Ich dachte, Sie wollten nicht dauernd dazwischenrufen!)

Es handelt sich also nun um den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4505 – in der ersten Beratung. Für die Landesregierung, die den Gesetzentwurf einbringt, spricht Herr Staatsminister Lewentz.

(Beifall bei der SPD)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Ihnen bekannt ist, wird im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2012 das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ähnliche Regelungen sind außerdem im Bundesbeamtengesetz sowie im öffentlichen Dienstrecht der meisten Bundesländer getroffen worden.

In Rheinland-Pfalz haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Koalitionsvertrag für den Bereich des öffentlichen Dienstrechts die Absicht erklärt, die Erhöhung des Ruhestandseintrittsalters um zwei Jahre mit flexiblen Übergängen zu prüfen und dabei auch zu ent

scheiden, ob es für einzelne, besonders belastete Berufsgruppen Ausnahmeregelungen geben soll.

(Vizepräsidentin Frau Schleicher-Rothmund übernimmt den Vorsitz)

Die Landesregierung hat nunmehr nach sorgfältiger Prüfung beschlossen, in Anlehnung an die rentenversicherungsrechtlichen Regelungen die Regelaltersgrenze für die Beamten- und Richterschaft in unserem Land ebenfalls von 65 auf 67 Jahre anzuheben.