Der Erhalt der Umwelt ist, glaube ich, im Landtagsbeschluss unter ökologischem Weinbau gefasst. Der Begriff ist aber deutlich weiter. Es ist unsere Intention, auch die Anwendung der Pheromon-Förderung in ein solches Kriterium zu bekommen. Das ist aber noch nicht entschieden.
Frau Ministerin, Sie sagten, dass es auf einen Kompromiss von 0,5 % hinausläuft. Welche Chancen sehen Sie denn in der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für unsere Forderung, da noch einmal durchzudringen?
Ich denke, wir können als Land, das – so haben Sie das im Landtag beschlossen – ein großes Interesse an einer größtmöglichen Begrenzung hat und, wie ich meine, einer auch möglichst unbürokratischen Umsetzung des neuen Autorisierungssystems, eigentlich schon sehr froh sein, dass die Bundesregierung jetzt diese Maßgabe auch übernommen hat und bundesweit die Begrenzung auf 0,5 % mitträgt. Ich denke, davon können wir ausgehen.
Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie gehen aber nächste Woche in die Verhandlungen der Bund/Länder-Arbeitsgruppe mit der Forderung des rheinland-pfälzischen Landtags, maximal 0,1 % oder 0,1 % und maximal 0,3 %?
Ich habe versucht deutlich zu machen, dass wir das so nicht mehr können bzw. es nicht mehr zielführend ist. Ich denke, das ist auch in Ihrem Sinne, weil sich die Ausgangslage geändert hat. Als Sie den Landtagsbeschluss am 26. Juni 2014 gefasst haben, sind wir von einem anderen Verteilschlüssel ausgegangen, dass der Rebflächenschlüssel eben Ausgangspunkt für die Verteilung der entsprechenden Rechte ist. Das ist aber nicht der Fall. Insofern können wir die Quote nicht regionalisieren und müssen einen anderen Ansatz wählen. Das heißt, wir müssen dann den Kompromiss zwischen dem wählen, was wir wollen, 0,1 %, und dem, was die anderen Bundesländer wollen, 1 %. Insofern gehen wir von den 0,5 % aus.
Frau Ministerin, wie wird dann das Verfahren für das Jahr 2015 sein, wenn die Anmeldungen kommen und jetzt oberhalb der Grenze wären, die hier angedacht sind? Wie wird dann das Ministerium handeln, und wie werden dann die Genehmigungen zugeteilt?
Wir werden danach vorgehen, wie ich es geschildert habe. Wir können das natürlich nicht allein, sondern müssen das auch mit dem Bund machen, der auch zuständig für die entsprechende Regelung sein soll. Das habe ich eben dargestellt. Wir treten dafür ein, dass es kein zweistufiges Verfahren gibt, sondern ein einstufiges Verfahren und dieses bei der Bundeanstalt für Landwirtschaft und Ernährung liegt, damit die Winzer und Winzerinnen nur einen Antrag stellen müssen und dann entsprechend ihre Flächen zugeteilt bekommen.
Frau Ministerin, wir haben in unserem gemeinsamen Antrag auch eine Prioritätenliste erarbeitet, nach der die Flächen vergeben werden sollen. Wichtiger Punkt für uns ist die Sicherung der Steillagen. Sehen Sie denn Chancen, dass wir diese Prioritätenliste, so wie wir sie beantragt haben, auch durchbekommen und es so festgeschrieben wird?
Ich kann das noch nicht sagen, weil der Antrag für die Agrarministerkonferenz noch in Vorbereitung ist. Ich gehe davon aus, dass die Kriterien der Steillagen unterstützt werden, ich hoffe auch von allen.
Frau Ministerin, gerade an der Mosel gibt es eine nennenswerte Anzahl oder Größenordnung von nicht genutzten Rebpflanzrechten. Könnten die darauf angerechnet werden, oder wie wäre gegebenenfalls damit umzugehen?
Nein, ich denke, für die Wiederbepflanzungsrechte und auch für die Umwandlung bestehender Pflanzrechte haben wir Lösungen gefunden, die ganz zufriedenstellend sind, und auch etwas mehr Zeit gewonnen, sodass hier der Druck nicht so groß ist und das Ganze in einem geordneten Verfahren erfolgen kann.
Weitere Fragen liegen nicht vor. Damit ist die Anfrage beantwortet und die Fragestunde beendet. Danke schön.
„Unterstützung für die Kommunen: Finanzielle Einigung zu Kita-Ausbau und Flüchtlingsversorgung“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 16/4666 –
Guten Morgen, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Themen Flüchtlinge und Kindertagesstätten begegnen uns auch heute Morgen in der Aktuellen Stunde. Es wird Sie nicht überraschen, dass ich sage, aus guten Gründen, weil wir die Aktuelle Stunde beantragt haben.
Es wird Sie aber auch nicht überraschen, wenn ich sage, es ist wirklich ein Durchbruch in der vergangenen Woche im Dialog zwischen der Landesregierung, der Ministerpräsidentin, der Finanzministerin, der Integrationsministerin und den kommunalen Spitzenverbänden gelungen, auf den viele im Land lange gewartet haben. Das war für uns ein guter Grund zu sagen, das wollen wir heute zum Gegenstand der Debatte machen.
Wir erinnern uns zurück an das Jahr 2007. Damals gab es den Krippengipfel. Es war die Verabredung zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu sagen, wir wollen bis zum Jahr 2013 eine bedarfsdeckende Betreuungssituation überall in Deutschland mit Blick auf die unter dreijährigen Kinder erreicht haben.
Wir in Rheinland-Pfalz waren schon früher unterwegs und waren auch schon weiter als viele andere, insbesondere im Westen unserer Republik, die erst angefangen haben. Dennoch haben wir uns mit Engagement in diese Verpflichtung begeben.
Wenn ich heute sagen kann, dass wir im Westen ganz weit vorne sind, was die Kinderbetreuung angeht, dann zeigt das deutlich, dass dahinter eine Kraftanstrengung steckt, und zwar – das will ich ausdrücklich würdigen – natürlich eine Kraftanstrengung der Landesregierung und des Landes, aber selbstverständlich auch der Kommunen, jeder Ortsgemeinde, die sich in ihrer jeweiligen Gemeinde in der Verantwortung darum gekümmert und engagiert hat, dass die Kinderbetreuungskapazitäten ausgebaut sind, sie in guter Qualität erfolgen und die Kindertagesstätte – Sie merken, der Begriff geht mir immer noch schwer über die Lippen, ich habe zwei Kinder, die ich morgens in den Kindergarten bringe, zumindest bei mir zu Hause heißt er noch so – weiterhin der Lebensmittelpunkt für viele Kleine und für viele Familien ist. Das ist doch so wichtig, und darum ist es schön, dass wir in Rheinland-Pfalz so weit gekommen sind.
Natürlich genügt es aber nicht zu sagen, wir haben eine Verabredung, und jetzt schauen wir einfach einmal, wie wir dort hinkommen, sondern wir haben gesellschaftliche Ressourcen mobilisieren müssen. Dass wir seit 2007 einen enormen Aufwuchs auch in Rheinland-Pfalz haben, was die kommunale Investitionsbereitschaft angeht, wissen Sie alle, wissen wir alle. Es war schon oft Gegenstand manch hitziger Debatte.
Darum will ich es an den Anfang stellen, dass es nun rückwirkend bis zum Jahr 2007 gelungen ist, die Kompensation für diese Investitionsleistung aller Kommunen in Rheinland-Pfalz mit einer Vereinbarung, wie sie am Freitag getroffen wurde, zu organisieren. Das ist etwas, was man nicht alle Tage erlebt. Deshalb bin ich sehr froh und auch ein bisschen stolz auf diese Landesregierung, die dies auf den Weg gebracht hat.
Teil einer solchen Vereinbarung ist immer, wenn man sich gegenüber sitzt, dass man dann auch abfragt, ob es das ist, und gemeinsam feststellt, es gibt keinen Raum für Nachverhandlungen mehr. Das ist gut so. Das heißt aber auch, es gibt in der politischen Debatte auch keinen Raum für das Nachkarten mehr. Das will ich schon einmal für den weiteren Verlauf der Debatte sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich will einen weiteren Punkt hervorheben, was das Thema Flüchtlinge angeht, liebe Irene Alt. Auch das wird uns heute noch einmal begegnen. Es ist ein Thema, das wir überall als relevantes gesellschaftliches Thema erleben.
Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, auch dort mit den Kommunen über die Verteilung der 48 Millionen Euro, die 2015 und 2016 in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen, Einigung zu erlangen. Es gibt die Bundesmittel, es gibt die Landesmittel, und die Verständigung hat zum Ziel, dass die Hälfte der Mittel, also die Bundesmittel – die 48 Millionen Euro bestehen zur Hälfte aus Landesmitteln –, komplett an die Kommunen weitergegeben werden und das Land aus seinem Bundesanteil darüber hinaus noch 5 Millionen Euro in den Kommunalen Finanzausgleich gibt.
Meine Damen und Herren, das zeigt deutlich, hier ist den Kommunen ein ganzes Stück entgegengegangen und entgegengekommen worden. Das ist auch richtig so in diesen Zeiten, in denen wir allerorten spüren, die Kommunen wollen, sie sind engagiert, sie organisieren auch ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement. Sie brauchen aber auch die Voraussetzungen dafür, und diese haben sie durch die Einigung vom Freitag der vergangenen Woche ganz eindeutig.
Es besteht also Klarheit. Diese Klarheit war nur möglich, weil man sich seit Monaten und Jahren im Dialog befindet. Das ist etwas, das starke selbstbewusste Kommunen ausmacht, dass sie ihre Interessen vertreten, so,
diese Woche in Berlin ihre Interessen gegenüber dem Bund vertreten haben. Das heißt aber auch, die Landesregierung agiert, ist im Dialog und kann zu solchen Einigungen kommen. Darüber bin ich sehr froh, und es war mir wichtig, dies heute deutlich zu machen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bevor ich das Wort weitergebe, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Mainz-Oberstadt der Klasse 9 b. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Außerdem begrüße ich weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 140. Mainzer Landtagsseminars. Herzlich willkommen!