Protokoll der Sitzung vom 18.03.2015

Beim Spielersperrsystem ist es richtig, wie die Vorredner schon gesagt haben, es auf alle Spielhallen auszudehnen. Das ist völlig klar. Die Frage ist, ob das Spielersperrsystem nicht sinnvollerweise dann auch möglicherweise in einem weiteren Schritt auf andere Anbieter von gewerblichem Glücksspiel auszudehnen ist.

Wir sollten bei der Diskussion der Begrenzung von Spielsucht – dazu sagt der Änderungsgesetzentwurf nichts, weil es nicht seinen Regelungsgehalt betrifft – nicht aus dem Auge verlieren, was sich im Internet abspielt, wo unsere Regelungskompetenz als staatlicher Gesetzgeber ganz allgemein, aber als Landesgesetzgeber insbesondere sehr überschaubar und begrenzt ist.

(Beifall der CDU)

Wir sollten uns vielleicht im Ausschuss auch noch einmal über die Frage unterhalten, wie es der Staat als Konzessionsgeber und als Anbieter selbst mit den Regeln hält, die er für andere beschließt, und ob er diese auch für sich selbst gelten lässt. Ich nenne einmal das Stichwort Automatenspiel in den staatlich konzessionierten Spielbanken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch darüber sollten wir noch einmal miteinander sprechen; denn nur dann, wenn der Eindruck vermieden wird, der Staat

erlasse Regeln für andere, die er für sich dann großzügiger auslegt, erhalten wir für das Notwendige, das es zu regeln gilt, auch die notwendige Akzeptanz.

(Beifall der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein kleiner Hinweis – wir sollten das in dieser sachlichen Debatte und Diskussion nicht überbewerten – sei mir gestattet. Ich möchte auf eine Pressemeldung in der „Allgemeinen Zeitung“ von heute hinweisen. In dieser Pressemeldung geht es um die demnächst anstehende Frage der Neukonzessionierung der Spielbanken.

In dem Zusammenhang wird – ich weiß nicht, ob das stimmt; ich zitiere das aus der Zeitung – ein Sprecher des Innenministeriums zitiert: „Ziel dieser Neukonzessionierung ist die Gewährleistung der wirtschaftlichen Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Spielbanken.“ –

Das ist sicherlich ein wichtiger Gesichtspunkt. Aber auch in dem Zusammenhang sollten die Spielsuchtbekämpfung und die Prävention eine Rolle spielen.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Besic-Molzberger das Wort.

Vielen Dank. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Für viele ist das Glücksspiel ein harmloses Freizeitvergnügen, für andere wird daraus bitterer Ernst. Sie werden vom Glücksspiel abhängig und ruinieren sich und ihre Familien, und das meistens in einem sehr schnellen Zeitraum.

Glücksspielsucht ist die teuerste aller Süchte. Sie kostet unsere Gesellschaft jede Menge Geld, verläuft oft schwer und hat die höchste Selbstmordrate. Das sagt jedenfalls die Vorsitzende des Fachverbandes Glücksspielsucht.

Das höchste Suchtpotenzial haben nach Einschätzung des Verbandes Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Das sind die Geräte, die in den Gaststätten hängen. Sie sind nicht nur in Spielhallen, sondern z. B. auch in Imbissbuden an der Ecke zu finden, dem typischen Einstiegsort in die Spielsucht. Das ist kaum zu glauben.

Daher ist es von unserer Seite besonders zu begrüßen, dass die Geldspielautomaten auch in Gaststätten in der vorgelegten Änderung ihre Berücksichtigung finden. Wie diese Vorgabe dann allerdings in der Praxis umgesetzt wird und wer die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert, darüber werden wir bestimmt noch im Ausschuss diskutieren müssen; denn nur wenn auch überprüft wird, ob die Geräte um 00:00 Uhr abgeschaltet werden, hat die Vorgabe einen Sinn; denn geschätzte 80 % der Problemspieler sind Automatenspieler.

Bei der Verabschiedung des Landesglücksspielgesetzes 2012 haben wir GRÜNE die Mindestabstandsregelung von 500 Metern bei Wettvermittlungsstellen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen begrüßt.

Die Absenkung auf 250 Meter erscheint uns daher auf den ersten Blick erst einmal befremdlich. Auch darüber werden wir diskutieren müssen.

Der heute eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes führt fort, was im Juni 2012 begonnen wurde. Die vorgelegten Änderungen leisten überwiegend einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Spielerinnen und Spielern.

Für uns GRÜNE stehen in diesem Kontext absolut die Menschen im Vordergrund, die vor den bestehenden Suchtgefahren wirkungsvoll bewahrt werden müssen. Unsere Prioritäten liegen daher klar im präventiven Bereich.

Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die Verbesserung der Suchtschulung des Personals. Inhalte, Dauer und die Berechtigung zur Durchführung von Schulungsveranstaltungen werden verbindlich vorgegeben.

Auch die Einführung einer landesweiten Sperrdatei für Spielhallen ist absolut sinnvoll, wobei ich dem Kollegen Herrn Dr. Weiland durchaus beipflichte, ob man sie nicht in Zukunft ausweiten könnte. Bisher ist es aber nur möglich, dass man sich entweder selbst oder durch Fremdeintrag in lokale Sperrdateien eintragen lässt. Das ist jetzt schon eine weitgehende Verbesserung durch die landesweite Möglichkeit.

Außerdem sollte man dann, wenn die anderen Länder auch landesweite Sperrlisten haben, darüber nachdenken, ob man nicht sogar irgendwann eine bundesweite Sperrdatei einführt, weil man zum Beispiel über Landesgrenzen hinweg durchaus auch in Spielhallen gehen kann.

Ich danke jedenfalls der Landesregierung für die guten Vorarbeiten dieser Änderung zum Landesglücksspielgesetz und freue mich auf die fortgesetzte Ausschussdebatte.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat nochmals Herr Minister Lewentz das Wort.

Ich möchte nur noch einmal auf die letzten Anmerkungen von Ihnen eingehen, Herr Dr. Weiland. Wenn man sich die Frage stellt, warum es Spielbanken gibt, hatte das früher sicherlich auch etwas damit zu tun, dass man

an den Fiskus gedacht hat. Heute muss man sagen, Spielbanken kanalisieren auch Spielsucht in den legalen Glücksspielbetrieb. Das ist eine ganz wesentliche Aufgabe.

Deswegen will ich einfach sagen, meine Ausführungen zur Spielsucht können Sie auch auf das Thema Spielbanken übertragen. Die Bemerkung, die ich heute verlesen habe, hat den Hintergrund, dass Spielbanken natürlich so wirtschaftlich wie möglich geführt werden sollten. Von daher sind wir dort deckungsgleich, glaube ich.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Punkt nicht vor.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4671 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Maßnahme des Instituts zur Förderung von Bildung und Integration GmbH (INBI) Mainz. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Es gibt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Herr Bracht, bitte.

Die Fraktion der CDU bittet darum, den GlücksspielGesetzentwurf mitberatend zusätzlich an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.

Ich sehe am Nicken, dass wir das gerne übernehmen. Somit wird der Gesetzentwurf auch an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz

(Änderung der Artikel 82, 83 und 135)

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/4732 –

Erste Beratung

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Pörksen das Wort. Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart worden.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 11. Juli 2012 hat der Deutsche Bundestag die Grundlagen dafür geschaffen, den Rechtsschutz politischer Vereinigungen im Vorfeld von Wahlen zu verbessern. Durch die Änderung bzw. Ergänzung des Artikels 93 GG wird es den Vereinigungen ermöglicht, von Wahlausschüssen nicht zugelassene Wahlvorschläge bereits vor dem Wahltag durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das war bis auf wenige Ausnahmen bisher nicht möglich.

Angeregt wurde diese Neuregelung im Übrigen im Wesen durch die OSZE-Wahlbewertungskommission aus dem Jahr 2009. Im Interesse eines ebenfalls verbesserten Rechtsschutzes bei Landtagswahlen in RheinlandPfalz halten wir es für erforderlich, eine entsprechende Ermächtigungsnorm durch eine Ergänzung der Artikel 82 und 135 Landesverfassung auch in unsere Verfassung aufzunehmen. Die einfachgesetzliche Regelung erfolgt durch das Landeswahlgesetz und das Gesetz über den Verfassungsgerichtshof.

Dem Artikel 82 unserer Verfassung wird folgender Satz beigefügt: „Durch Gesetz kann auch dem Verfassungsgerichtshof die Entscheidung über Beschwerden einer Partei oder Wählervereinigung gegen die Nichtanerkennung als Wahlvorschlagsberechtigte vor der Wahl zum Landtag übertragen werden.“

Von größerer Bedeutung – und damit natürlich im Vordergrund der heutigen Diskussion stehend – ist selbstverständlich die beabsichtigte Änderung der Fristen, innerhalb derer der Landtag zu wählen ist und sich konstituieren muss. Nach der bisherigen Regelung gilt, dass die Wahl frühestens nach 58 Monaten, spätestens nach 60 Monaten stattfinden muss. Konstituieren muss sich der Landtag bereits 60 Tage nach der Wahl.

In Rheinland-Pfalz haben wir noch die Besonderheit, dass sich unser Landtag am Verfassungstag, dem 18. Mai, konstituiert. Das ist zwar verfassungsrechtlich nicht normiert, aber an dieser parlamentarischen Tradition soll festgehalten werden. Es ist ein Stück unserer Geschichte.

(Beifall des Abg. Hüttner, SPD, und vereinzelt Beifall bei der CDU)