Protokoll der Sitzung vom 29.04.2015

(Frau Elsner, SPD: Ist das Zitat zu Ende?)

In der Vergangenheit ist von Ihrer Seite aus in diesem Hause mit diesem Gremium alles andere als richtig umgegangen worden, wenn es um Besetzungen gegangen ist.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, deshalb werden Sie auch nicht verwundert sein, dass die Kritik an diesem Gremium nach wie vor per se anhält, aber auch an der Frage, wie es sich in Zukunft ausgestalten wird.

Herr Minister, ich will jetzt einige Punkte in aller Kürze aufgreifen, die Sie auch angeführt haben, weil wir im Ausschuss beantragen werden, dass eine Anhörung durchgeführt wird, um einzelne Punkte noch zu besprechen, schließlich haben wir bereits einen eigenen Gesetzentwurf formuliert gehabt.

Wir stellen fest, es gibt einige Punkte, mit denen werden wir sicherlich konform gehen können, aber es gibt auch eine ganze Menge, bei denen wir sagen, wir müssen die demokratische Legitimation von Entscheidungen noch weiter stärken.

Wir selbst haben im Grundsatz immer im Blick gehabt, dass dann, wenn es um Besetzungen der dritten Gewalt geht, auch vor allem und gerade die dritte Gewalt darüber entscheiden können muss, wie Besetzungsverfahren laufen, wer die Stelle bekommt, und das bitte auch nach der Bestenauslese und nicht so, wie in der Vergangenheit, wo es doch manchmal nicht ganz rund im Richterwahlausschuss lief, als es um die Frage ging, wie Besetzungen zu bewerkstelligen sind.

(Beifall der CDU)

Zum Schluss eine für uns ganz wichtige Anregung: Wir müssen dringend darüber nachdenken, ob wir immer nur die relative Mehrheit zulassen oder ob es in Zukunft nicht so sein muss, dass der komplette Wahlausschuss auch bei allen Besetzungsverfahren, beispielsweise auch in Landau, beteiligt wird.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Sippel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will mich gerne mit dem Gesetzentwurf und weniger mit der Vergangenheit befassen.

(Dr. Wilke, CDU: Das gehört aber dazu! – Bracht, CDU: Er hat seine Geschichte!)

Mit diesem Entwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes unterstreicht die Landesregierung nämlich die

Absicht, die parlamentarisch kontrollierte Selbstverwaltung der dritten Gewalt weiter zu stärken.

(Zuruf der Abg. Frau Schneider, CDU)

Frau Schneider, die Justiz in diesem Land genießt hohes Ansehen und Vertrauen, deshalb ist die erweiterte Einbindung von Richterinnen und Richtern in die Entscheidungsprozesse des Richterwahlausschusses nicht zuletzt auch ein Ausdruck der Wertschätzung für deren Arbeit.

Es geht aber auch um Mitbestimmung, Transparenz und deshalb auch um mehr Demokratie.

Herr Baldauf, ja, der Gesetzentwurf hat Zeit in Anspruch genommen. Das ist völlig klar, es hat eine Evaluierung stattgefunden, die Praxisbefragung war sehr umfangreich,

(Baldauf, CDU: Ministeraustausch!)

und es erfolgte die Anpassung an die Regelungen des Landesbeamtengesetzes, gerade im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Ausweitung von Teilzeitmöglichkeiten, die Ausweitung der Beurlaubungszeiträume.

Es war sinnvoll, die entsprechende Gesetzgebung des Landesbeamtengesetzes abzuwarten.

Wenn wir über Mitbestimmung reden – das wollen wir hier ermöglichen –, dann war es auch sinnvoll abzuwarten, bis die Verbände, die Interessenvertretungen aus den Fachgerichtsbarkeiten ihre Stellungnahmen abgeben konnten; denn sie haben gerade darum gebeten, noch einmal abzuwarten, bis alle Stellungnahmen eingehen.

Wir reden nicht nur über Mitbestimmung, sondern wir haben es auch so gemacht. Das ist gut so.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Baldauf, CDU: Ja, wir machen es einfach!)

Meine Damen und Herren, die Ergebnisse der Praxisbefragung zeigen, dass die Stärkung des Richterwahlausschusses als Organ der Mitentscheidung bei richterlichen Personalentscheidungen begrüßt wird. Die Arbeit des Richterwahlausschusses wird mittlerweile anerkannt. Das hat mittlerweile auch die CDU-Fraktion eingesehen,

(Pörksen, SPD: Das glaube ich nicht!)

nachdem sie vor zehn Jahren den Richterwahlausschuss noch abgelehnt hat. Im letzten Jahr hat sie schließlich dazu einen Gesetzentwurf eingebracht, der in vielen Teilen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung übereinstimmt.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Herr Baldauf, deshalb kann ich Ihre grundsätzliche Kritik an dem Gesetzentwurf nicht verstehen, weil doch einiges konsensual zu sein scheint.

Es waren aber auch inhaltliche Punkte, die uns dazu bewogen haben, Ihren Entwurf im letzten Jahr abzulehnen. Sie haben beispielsweise eine Ausdehnung der Mitwirkung des Richterwahlausschusses auf alle Versetzungsentscheidungen vorgesehen, auch wenn es nicht um die Besetzung von Beförderungsämtern geht und nur eine Bewerbung vorliegt. Das Einzige, was wir dadurch erreicht hätten, wäre ein Zeitverlust gewesen, um eine vakante Stelle neu zu besetzen.

Wenn Sie die Praxisbefragung dazu noch einmal explizit lesen, wird Ihnen klar, es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass alles getan werden soll, Besetzungsverfahren zügig durchzuführen. Deshalb ist es auch richtig, dass in einfachen Verfahren auch das schriftliche Verfahren in Zukunft möglich sein soll. Auch hierzu gibt es unsere Zustimmung.

Wir begrüßen die Erhöhung der Zahl der ständigen und nicht ständigen richterlichen Mitglieder im Richterwahlausschuss unter Beibehaltung der Mehrheit auf der Abgeordnetenseite. Das ist Ausfluss des Demokratieprinzips und wird gesetzlich so gefordert. Wir begrüßen die Ausweitung der Wählbarkeit der ständigen richterlichen Mitglieder auf die Fachgerichtsbarkeiten. Auch das ist ein Fortschritt.

Wir begrüßen die Ausweitung der Mitentscheidungsrechte auf Versetzungen in Beförderungsämter.

Wir begrüßen auch den Appell, beim Aufstellungsverfahren der Vorschlagslisten für die Wahl der richterlichen Mitglieder auf die Geschlechterparität zu achten. Frauen sind im Richterwahlausschuss – so war es in der Vergangenheit, so ist es auch aktuell – stark unterrepräsentiert.

Wir begrüßen auch eine flexiblere Vertretungsregelung für die Abgeordneten. Auch das ist sicherlich etwas, was unsere gemeinsame Unterstützung findet.

Meine Damen und Herren, wir halten es darüber hinaus für richtig, dass Entscheidungen auch künftig mit relativer Stimmenmehrheit getroffen werden. Das entspricht der grundsätzlichen demokratischen Praxis.

Ich sehe keinen Grund, warum wir hier abweichen sollten, zumal es eine noch stärkere Pluralität im Richterwahlausschuss durch die veränderte Zusammensetzung geben wird und eben keine Dominanz der Abgeordneten entsprechend der Parlamentsmehrheit.

Deshalb kann ich im Ergebnis festhalten, dass uns ein sehr gelungener Entwurf vorliegt. Wir verschließen uns dem Wunsch nach einer Anhörung natürlich nicht. Es ist durchaus sinnvoll, gemeinsam im Ausschuss darüber zu reden und nach Möglichkeit Wege für eine Verständigung im Interesse der Justiz zu suchen.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Frau Abgeordneter Raue das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn eines feststellen: Dieses Änderungsgesetz zum Landesrichtergesetz ist ein gutes Gesetz. Es bringt zum einen Verbesserungen für die Richterschaft, insbesondere begrüßen wir die Anhebung der Höchstdauer von Beurlaubungen auf bis zu 15 Jahre und die neu geschaffene Möglichkeit, Teilzeitbeschäftigungen auch von weniger als 50 % auszuüben; denn beides sind sinnvolle Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Zum anderen entwickelt es den Richterwahlausschuss weiter, und zwar auf der Grundlage einer Evaluation aus dem Jahr 2012. Beteiligte waren Mitglieder der Justiz und Justizverwaltung und Richtervereinigungen, aber auch die Fraktionen und alle stimmberechtigten Mitglieder des Richterwahlausschusses.

Wir begrüßen die Stärkung der richterlichen Mitbestimmung, indem die Zahl der richterlichen Mitglieder erhöht wird, ebenso wie die anderen Maßnahmen, die meine beiden Vorredner schon angesprochen haben, vor allem, dass der Richterwahlausschuss nun auch ein Mitspracherecht bei Versetzungsentscheidungen haben wird.

Wir haben allerdings ein Problem mit dem Richterwahlausschuss. Gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet, gelangen immer wieder Details aus den Beratungen an die Öffentlichkeit. Hier ist allerdings weniger das Gesetzgebungsverfahren gefragt als vielmehr das Selbstverständnis der einzelnen Mitglieder. Dieser Appell sei mir an dieser Stelle bitte gestattet.

Leider aber wurden einige Anregungen derjenigen, die sich zu dem Gesetz geäußert haben, nicht in das Änderungsgesetz aufgenommen. So haben viele Beteiligte, unter anderem die Präsidenten beider Landgerichte, der Deutsche Richterbund sowie die Vereinigung der Verwaltungsrichter, gefordert, dass die Richterschaft die von ihnen zu entsendenden Mitglieder selbst wählen kann.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt dieses Anliegen, das leider keinen Eingang in das Gesetz gefunden hat.

Dreh- und Angelpunkt der Entscheidungen im Richterwahlausschuss ist die Beurteilung der Bewerber. Wir hätten uns hier gemeinsam mit der Neuen Richtervereinigung Maßnahmen zur stärkeren Transparenz gewünscht.

Dennoch bleibt zu konstatieren, dass der Gesetzentwurf schon jetzt in der vorliegenden Form ein gutes Gesetz ist. Das Justizministerium hat gut daran getan, dem Druck der Opposition standzuhalten und sich von ihr nicht zu einem Schnellschuss verleiten zu lassen. Wir werden es in den Ausschüssen konstruktiv beraten und