Damals wie heute bedurfte es der Regeln. Die Anpassung dieser Regelungen ist ebenfalls notwendig: an die veränderten gesellschaftlichen Bedürfnisse, an veränderte gesellschaftliche Entwicklungen. – Die neue Landesbauordnung greift diese Veränderungen auf. Sie wird ein wenig grüner. Wir erleichtern das Bauen mit Holz, mehr nachwachsende Rohstoffe, weniger graue Energie. Wir haben nicht nur den Energieverbrauch der Gebäude während ihres Betriebs im Blick, sondern während ihrer gesamten Lebenszeit. Wir erleichtern nachträglich die Wärmedämmung, um den Energieverbrauch zu senken. Wir stellen kleine Windenergieanlagen und gebäudeunabhängige PV-Anlagen in den Außenbereich, in Gewerbe- und Industriegebieten genehmigungsfrei, ebenso Ladestationen für E-Mobilität, auch in den Wohnbereichen. Wir ermöglichen die Widmung von Beträgen zur Stellplatzablösung nun auch für Maßnahmen zugunsten des ÖPNV und für
Fahrradabstellplätze. Wir stärken die Satzungskompetenz der Kommunen – Energiewende findet in den Kommunen statt – für örtliche Regelungen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Um die Innenentwicklung der Kommunen zu fördern – last, but not least – und unnötige Wege in die Außenbereiche zu vermeiden, verbessern wir die Entwicklungsmöglichkeiten ansässiger ortsüblicher Betriebe im Bestand, zum Beispiel des Handwerks, der Gastronomie oder des Weinbaus, um – wie gesagt – Wege in die Außenbereiche unnötigerweise zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz – mein Vorredner und mein Vorvorredner haben es gesagt – wird ein wenig barrierefreier. Wir passen die Regeln fürs Bauen an den demografischen Wandel und an das Gebot der Inklusion an. Die neue Landesbauordnung verringert Barrieren, um die Lebenssituation älterer Menschen und von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Das Kontingent barrierefreier Wohnungen wird erhöht. Der Katalog für die der Öffentlichkeit zugänglichen barrierefreien Anlagen wird erweitert, aber wir setzen im Gebäudebestand auch auf pragmatische Lösungen. Es war für mich sehr eindrücklich, wie der Landesbehindertenbeauftragte geschildert hat, wie die Akteure vor Ort – Bauträger, Bauaufsicht, Architekten, örtliche Behindertenbeiräte – solche pragmatischen Lösungen auch finden.
Nicht zuletzt straffen wir auf der unteren Verwaltungsebene mit dem Ziel einer effizienteren Aufgabenerfüllung die Zuständigkeiten der unteren Bauaufsicht, nämlich durch die Konzentration dieser Aufgabe bei den Kreisverwaltungen.
Ansonsten steht von unserer Seite aus der endgültigen Abstimmung über diesen Gesetzentwurf nichts mehr im Wege.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Bauordnung unseres Landes hat tatsächlich eine intensive und umfassende Novellierung erfahren. Das Verfahren war sowohl im parlamentarischen Bereich als auch vorher von Offenheit und Transparenz geprägt, das sowohl auf fachlicher als auch auf politischer Ebene. Wir hatten ein großes Interesse daran, wirklich alle Umstände und Veränderungen zu erkennen, die es notwendig machen, diese Bauordnung zu novellieren, und die dann auch zukunftsweisende Entwicklungen ermöglichen und dabei vor allen Dingen auch die tragenden gesellschaftspolitischen Entwicklungen in den Blick nehmen sollen.
Bei der ersten Beratung hatte ich den Eindruck, dass wir in diesen Fragen eine weitgehende Übereinstimmung erzielen können. Herr Abgeordneter Schreiner, wenn ich auf Ihr Beispiel, den zentralen Punkt der Barrierefreiheit, eingehen darf, finde ich Ihre Argumentation gerade an dem Beispiel, das Sie machen, sehr, sehr eingeschränkt.
Wenn Sie das Beispiel der Aufzüge nehmen, geht es eben nicht nur darum, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern – das ist ein wichtiges Anliegen –, sondern es geht auch darum, zur Kenntnis zu nehmen,
dass wir im Hinblick auf die demografische Entwicklung in dieser Gesellschaft viele ältere Menschen haben. Jetzt kommt noch ein Drittes hinzu, was Herr Abgeordneter Schreiner nicht gesagt hat. Die Frage von Aufzügen ist zum Beispiel auch eine Frage von Männern und Frauen, die mit Kinderwagen unterwegs sind.
bei denen wir uns sehr genau überlegen müssen, ob wir zusätzliche Anforderungen stellen. Ich halte sie aber in diesem Fall für absolut notwendig und gerechtfertigt. Das haben wir gut miteinander abgewogen.
Auch bei den Fragen Energieeffizienz, verstärkte Verwendung von Holz als regenerativem Baustoff, der mittelbaren Förderung des Fahrradverkehrs und des ÖPNV haben wir wichtige Anliegen aufgegriffen und in der Landesbauordnung umgesetzt.
Darüber hinaus haben wir an vielen Stellen, an denen das möglich ist, auch versucht, das Bauen zu erleichtern, indem wir Verwaltungsstrukturen straffen oder auch Verfahrenswege vereinfachen.
Insofern hätte ich mir gewünscht, dass wir hier eine größere Breite an Zustimmung für diese Landesbauordnung erzielen können. Ich finde es schade, dass das offensichtlich nicht in der Breite möglich ist.
Ich will das auch noch einmal – dabei komme ich auf Ihr Beispiel der Barrierefreiheit zurück – in einem anderen Kontext deutlich machen.
Bauvorschriften sind nicht nur neue Anforderungen, sondern sie sind auch Aufforderungen, dass sich Fachleute in der Praxis Gedanken darüber machen und neue Modelle entwickeln, wie man diese Anforderungen auch unter Kostenaspekten verantwortungsvoll umsetzen kann. Deswegen ist natürlich die Landesbauordnung auch ein Aufruf an Architekten, an Planer und Planerinnen, durch geschickte Planungen zu ermöglichen, dass die wesentlichen Anliegen der Landesbauordnung, die aus gesellschaftlichen Gründen resultieren, mit der Kostenseite vereinbart werden können. Ich setze da auch auf die, die in der Praxis
in der Vergangenheit gute Modelle entwickelt haben und das jetzt auch mit der neuen Landesbauordnung tun werden. Ich sage ausdrücklich dazu: Wir wollen diesen Prozess durch Projektstudien unterstützen, um damit auch ein Stück Innovation beim Bauen voranzutreiben.
Jetzt komme ich noch einmal auf Ihr Beispiel der Barrierefreiheit zurück, weil Sie mit dem Bestand argumentiert haben. Die neuen Anforderungen gelten bei wesentlichen Umbauten und bei Umnutzungen. Auch hier haben wir den Aspekt der Verhältnismäßigkeit mit in den Blick genommen. Herr Abgeordneter Schreiner, ich glaube, alles in allem ist gerade der Punkt der Barrierefreiheit – das ist der, den Sie in den Mittelpunkt gestellt haben – kein Grund, dieser Landesbauordnung nicht zuzustimmen. Ich bedauere es sehr, dass Sie sich an dieser Stelle nicht dafür entscheiden konnten, der Landesbauordnung Ihre Unterstützung zu geben, dies auch vor dem Hintergrund, dass wesentliche Anliegen, die bei der Anhörung diskutiert worden sind, aufgegriffen wurden.
Dabei denke ich zum Beispiel an das Thema Familien mit mehreren Kindern. Das ist in Ballungszentren ein großes Thema. Auch das findet jetzt noch über einen Fraktionsantrag Eingang in diese Landesbauordnung, sodass ich wirklich den Eindruck habe, wir haben versucht, die Dinge gut zusammenzuführen. Ich glaube, dass wir auch im Ländervergleich eine fortschrittliche Landesbauordnung auf den Weg bringen können und in der Zukunft in RheinlandPfalz ein fortschrittliches Baurecht zur Anwendung kommt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5028 – ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/4333 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wir haben ein eindeutiges Votum. In der Schlussabstimmung ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen worden.
...tes Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4505 – Zweite Beratung
Gesundheitsmanagement in der öffentlichen Verwaltung stärken – Grundlage für längere Lebensarbeitszeit schaffen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/5069 –
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zunächst einmal hat Herr Abgeordneter Bernhard Henter als Berichterstatter das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 28. Januar 2015 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 48. Sitzung am 5. Februar 2015, in seiner 50. Sitzung am 5. März 2015, in seiner 51. Sitzung am 16. März 2015 und in seiner 53. Sitzung am 7. Mai 2015 beraten. Man hört, es handelt sich um einen sehr ausführlich beratenen Gesetzentwurf.
In seiner 50. Sitzung am 5. März 2015 hat der Innenausschuss ein Anhörverfahren durchgeführt, zu dem er auch die Mitglieder des Bildungsausschusses eingeladen hat. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 63. Sitzung am 21. Mai 2015 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am 26. Mai 2015 beraten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Artikelgesetz werden mehrere Einzelgesetze geändert, wobei ich mich in meinen Ausführungen al
lerdings nur auf die wesentlichen Bestandteile des ruhestandsspezifischen Bereichs konzentrieren möchte.
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Renteneintrittsalter bereits seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Für die Beamtinnen und Beamten des Bundes und für die der meisten Bundesländer sind zwischenzeitlich ähnliche Regelungen geschaffen worden. Mit diesem Gesetz sollen diese Regelungen nunmehr auch für die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz Anwendung finden.
Der Eingriff in die individuelle Lebensplanung von Menschen ist immer ein schwieriges Feld. Bei den Betroffenen findet dies in aller Regel kein oder nur sehr wenig Verständnis. Die demografische Entwicklung und die Zielsetzung einer dauerhaft finanziell bezahlbaren und ausreichenden Altersversorgung fordert allerdings den Gesetzgeber geradezu heraus zu handeln.
Dies wird deutlich, wenn wir uns beispielsweise vor Augen führen, dass die Rentenbezugsdauer in den letzten 40 Jahren im Durchschnitt um sieben auf nunmehr 17 Jahre angestiegen ist. Glaubt man den Vorhersagen, so wird sich dieser Trend unvermindert fortsetzen. Davon könnten wir alle eventuell noch profitieren. Gleichzeitig wird aber die Zahl der jüngeren Menschen, die im aktiven Arbeitsprozess stehen, geringer. Für besonders belastete Berufsgruppen und Menschen mit Behinderungen sind in diesem Gesetz Ausnahmeregelungen vorgesehen, die ihren besonderen individuellen Belastungen im Dienst oder auch ihrer Behinderung Rechnung tragen.