Herr Lammert, das kann ich Ihnen nicht sagen. Da müssten wir einmal die anderen Bundesländer abfragen.
Herr Minister, nur noch einmal klarstellend. Meine Nachfrage: Gibt es Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die in dieser Zeit in Urlaub gehen, und die Möglichkeit, für besondere Ausnahmefälle Einzelfallregelungen vorzusehen?
Herr Minister, können Sie zu zurückliegenden ähnlichen Einsätzen etwas zu dieser Einsatzstärkenregelung sagen? War das ähnlich, war das in anderer Form oder gleich?
Also wenn man die beiden Beispiele nimmt, die ich beschrieben habe: G8-Gipfel in Heiligendamm – das ist damals auch berichtet worden –, da waren vergleichbar große Einsatzkräfte notwendig. Dort gab es die Sicherungsmaßnahme um den dann dort sehr berühmt gewordenen lang gestreckten Zaun bei dieser Einrichtung. Die WM 2006 lässt sich sicherlich nicht vergleichen. Sie wird in etwa fünf Wochen gedauert haben, und die deutschen Polizeien haben fünf Wochen lang ein Höchstmaß an Sicherheitsbewältigung als Aufgabe gehabt. Das wurde natürlich mit einem Höchstmaß an Kräfteeinsätzen durchgeführt. Wenn man sich an die Besuche von US-amerikanischen Präsidenten erinnert, weiß man, dass auch dann hohe Kräfteansätze notwendig sind. Das sind Ausnahmesituationen.
Im Nachgang können wir sagen, bei all diesen Situationen ist die Innere Sicherheit gewährleistet worden.
Es geht um zwei Personen, die nicht in Urlaub fahren können. Ich bitte Sie. Es ist plausibel aufgeklärt.
Herr Minister, der Veranstaltungsort Schloss Elmau wurde von Bundeskanzlerin Merkel persönlich ausgewählt. Wie bewerten Sie diesen Veranstaltungsort vor dem Hintergrund des Personalaufwandes, der zu gewährleistenden Sicherheit und der Kostenhöhe?
Ich vermute, dass die Bundeskanzlerin auch im Blick hatte, dass sie einen schönen Teil Deutschlands mit einer
Wir haben uns dem Einsatzkonzept der bayerischen Polizei anzugliedern. Sie hat uns gebeten, sie hat alle Länderpolizeien gebeten, höchstmöglich zu unterstützen. Das haben wir getan.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Hartenfels, Dietmar Johnen und Anna Neuhof (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Jede dritte Art in Deutschland gefährdet! – Nummer 3 der Drucksache 16/5060 – betreffend, auf.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des Artenschutz-Reports des Bundesamtes für Naturschutz?
2. Welche Maßnahmen ergreift und plant die Landesregierung im Bereich der Landwirtschaft und im Offenland zum Schutz der Artenvielfalt?
3. Welche Maßnahmen ergreift und plant die Landesregierung im Bereich der Forstwirtschaft zum Schutz der Artenvielfalt?
4. Welche Maßnahmen ergreift und plant die Landesregierung im Bereich des Gewässerschutzes zum Schutz der Artenvielfalt?
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestern hat die CDU-Fraktion noch erklärt, es gebe keinen Handlungsbedarf im Bereich des Natur- und Artenschutzes. Aber nun ist in der vergangenen Woche einerseits
der Artenschutz-Report des Bundesamtes für Naturschutz vorgestellt worden. In der gleichen Zeit, also vergangene Woche, ist der Bericht der EU-Kommission über den Zustand der Natur in der Europäischen Union vorgestellt worden. Beide Berichte sprechen eine deutliche Sprache, sie sind alarmierend, das heißt, es gibt weiterhin einen großen Handlungsbedarf für einen verstärkten Schutz unserer Artenvielfalt.
Zu Frage 1: Ich will noch einmal auf unsere Landesverfassung hinweisen. Wir hatten gerade den Verfassungstag. Artikel 69: „Der Schutz von Natur und Umwelt als Grundlage gegenwärtigen und künftigen Lebens ist Pflicht des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie aller Menschen.“ Das ist der Auftrag unseres Landes Rheinland-Pfalz von der Verfassung.
Vor diesem Hintergrund sehen wir natürlich mit großer Sorge die Ergebnisse der Berichte. 30 % aller Arten, der Tierund Pflanzenarten, in Deutschland sind bestandsgefährdet. 5 % der Tierarten in Deutschland gelten als ausgestorben, und 36 % der Wirbeltiere gelten als gefährdet oder gar ausgestorben.
In Rheinland-Pfalz – wir haben gerade die Roten Listen – sind 20 % der Brutvogelarten und 24 % der Großschmetterlinge vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet.
Zum Beispiel die Schmetterlinge sind sozusagen Zeigertiere. Sie zeigen den Zustand der ökologischen Situation an.
Das Bundesamt für Naturschutz fordert acht Maßnahmen, zum Beispiel eine naturverträgliche Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen. Sie nennen dabei Grünlandumbruchverbot, Stärkung des Vertragsnaturschutzes. Sie haben übrigens noch andere Schlussfolgerungen, die ich nicht teile, die an anderer Stelle vielleicht diskutiert werden sollten, zum Beispiel was die Reform der europäischen Agrarpolitik angeht.
Das Bundesamt für Naturschutz fordert weiter einen Anteil von 5 % nutzungsfreier Wälder gemäß der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Wenn wir diese Aufgabe auf den Staatswald konzentrieren, dann sind das die schon hier erwähnten 10 % für den Staatswald und zum Beispiel Durchgängigkeit der Flüsse.
Sie erkennen, dass dies alles schon lange Ziele der Landesregierung sind, die verstärkt umgesetzt werden. Danach handelt die Landesregierung in der Naturschutzpolitik, der Agrarpolitik, der Wasserpolitik, der Luftreinhaltepolitik, der Klima- und Energiepolitik und der Umweltbildung.
Einen wichtigen Beitrag liefern die Natura 2000-Flächen. Sie wissen, als Land Rheinland-Pfalz sind wir reich an Naturschätzen. 20 % unserer Fläche sind in etwa Natura 2000-Flächen. Die Aufstellung der Bewirtschaftungspläne ist erfreulicherweise weitgehend abgeschlossen. Was fehlt – und das ist das, was übrigens auch die EU jetzt verstärkt bemängelt, jetzt nicht gegenüber Rheinland-Pfalz, aber deutschlandweit –, ist, dass jetzt die Abstimmung mit den gesellschaftlichen Kräften erfolgen muss und noch nicht
Dann haben wir mit der Stiftung Natur und Umwelt verschiedene Projekte, auf die ich vielleicht später noch einmal eingehe.
Zu Frage 2: Hier wird es konkreter durch die Frage nach den Maßnahmen in der Landwirtschaft und im Offenland zum Schutz der Artenvielfalt.
Wir haben Landwirtinnen und Landwirte in unserem Land, die sich sehr für den Bereich des Naturschutzes interessieren und engagieren. 20 % der Betriebe beteiligen sich an Agrarumweltmaßnahmen.
Deshalb gehen wir hier verstärkt in die Förderung, gerade ist unser Programm EULLE bewilligt worden, gestern bzw. vorgestern, wodurch wir zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen können, die wir in den Verhandlungen herausgeholt haben und die unserer Landwirtschaft genau für diese gesellschaftlichen Leistungen zugutekommen.
Darin sind zum Beispiel zusätzliche Erhaltungs-, Wiederherstellungs- und Verbesserungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten über EULLE, aber auch die Vertragsnaturschutzprogramme, an denen sich zahlreiche Betriebe beteiligen, enthalten.
Wir haben neue Beratungsangebote zum Naturschutz in der Agrarlandschaft über die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum und ein neues Naturschutzgesetz, das sich gerade in der parlamentarischen Beratung befindet, vorgelegt. Hier ist als Stichwort ein verbesserter Nestschutz zu nennen. Das Gesetz ist in der Diskussion mit den Akteuren entstanden.