Protokoll der Sitzung vom 28.05.2015

Wir haben neue Beratungsangebote zum Naturschutz in der Agrarlandschaft über die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum und ein neues Naturschutzgesetz, das sich gerade in der parlamentarischen Beratung befindet, vorgelegt. Hier ist als Stichwort ein verbesserter Nestschutz zu nennen. Das Gesetz ist in der Diskussion mit den Akteuren entstanden.

Es gibt darüber hinaus eine Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen durch Naturschutzbeiräte.

Ein weiterer Bestandteil ist der verbesserte Grünlandschutz mit Fokus auf artenreiche Grünlandtypen und einem Rechtsanspruch der Landwirte auf Ausgleichszahlungen. Das ist neu. Ich glaube, in keinem anderen Bundesland besteht ein Rechtsanspruch der Landwirte auf einen finanziellen Ausgleich bei einem Grünlandumbruchverbot.

Weiterhin fördern wir den Grünlandschutz mit entsprechenden Maßnahmen, Talauenprogramm, Vertragsnaturschutz, umweltschonende Grünlandbewirtschaftung und ökologische Wirtschaftweise.

Ökolandbau ist erwiesenermaßen ein Beitrag für den Natur- und den Artenschutz. Wir haben hier eine sehr positive Entwicklung: plus 43 % in den letzten fünf Jahren. Das heißt, der Ökolandbau-Anteil ist auf 7,7 % in RheinlandPfalz im Bereich der Landwirtschaft angewachsen.

Wir fördern die Partnerbetriebe, ich habe es erwähnt. Es sind 140 anerkannte Partnerbetriebe, und 100 sind gerade in der Zertifizierung. Sie sehen, es gibt eine große Nachfrage.

Zu Frage 3: Es gibt weitere Maßnahmen im Wald. Ich will sie kurz erwähnen: FSC-Zertifizierung, Wildnisflächen, wie

der Nationalpark oder die Auwälder, aber auch Projekte wie die LIFE-Projekte, die hier stattfinden.

Es ist ein wichtiger Fortschritt, dass wir unsere Verantwortung in vollem Umfang übernehmen.

Zu Frage 4: Zum Schluss zum Wasser. Wir haben eine Wasserrahmenrichtlinie, die wir verpflichtet sind umzusetzen. Sie wissen aber auch, dass wir zwar als Land Rheinland-Pfalz bundesweit ziemlich gut dastehen, aber wenn man sich die Details betrachtet, ist das leider noch nicht viel.

70 % unserer Oberflächengewässer sind eben nicht in einem guten Zustand. Daran müssen wir verstärkt arbeiten. Deswegen haben wir den Wassercent eingeführt, der dazu dient, sehr viele Maßnahmen der Aktion Blau Plus zu finanzieren, um damit die Durchlässigkeit der Gewässer wiederherzustellen. Eine andere Maßnahme ist das Programm gewässerschonende Landwirtschaft, das zusammen mit den Bauern durchgeführt wird.

Zu nennen ist noch das Landeswassergesetz. Hier geht es darum, Gewässerrandstreifen flexibel aufzuführen; denn hier erfolgen die meisten Einträge. Dazu gehört aber auch die Diskussion über Klärschlamm. Sie wissen, auf Bundesebene wird hier über ein weitgehendes Verbot entschieden und auch konkretisiert.

So weit zur Beantwortung der Fragen.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

(Alexander Schweitzer, SPD: Der Kreisbeigeordnete! – Michael Billen, CDU: Genau!)

Frau Ministerin, der Artenschutzreport bezieht sich leider relativ einseitig auf die Landwirtschaft. Welchen Beitrag müssen denn nach Ansicht der Landesregierung die Städte zum Artenschutz leisten, zumal in dem Report zu lesen ist, dass die Vogelarten immer weniger Lebensräume finden, was zum Beispiel auch an der Überpopulation von anderen Arten liegt?

Tatsächlich diskutieren wir auch beim Landesnaturschutzgesetz Möglichkeiten, solche Kompensationsmaßnahmen in den städtischen Gebieten umzusetzen, die auch ihre gesetzliche Verpflichtung haben, aber man muss auch sagen, die Situation in den Städten ist für viele Insekten besser als in den ländlichen Räumen.

Wenn Sie zum Beispiel die Entwicklung der Bienenhaltung

in den Städten beobachten, so sind diese oft erfolgreicher als auf dem Lande, ein deutliches Zeichen dafür, dass vor allem in den ländlichen Regionen verstärkt etwas getan werden muss.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Hürter.

Sehr geehrte Frau Ministerin, die Daten des BfN-Reports sind bundesweite Daten. Können Sie eine Regionalisierung in Teilen für Rheinland-Pfalz vornehmen? Insbesondere würde mich interessieren, ob es Arten gibt, die in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren ausgestorben sind bzw. ob es auf der positiven Seite auch Erfolge in der Wiederansiedlung von Arten gab.

Ich kann Bezug nehmen auf die Roten Listen, die wir gerade veröffentlicht haben. 20 % der Brutvogelarten und 24 % der Großschmetterlinge sind laut dieser Liste vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet. Solche Allerweltsarten wie Feldlerche oder Kiebitz sind stark im Abnehmen begriffen.

Wir haben auch positive Entwicklungen, ja. Nehmen wir einmal den Schwarzstorch, der sich wieder angesiedelt hat. Wir haben positive Entwicklungen bei den Fledermäusen und durchaus Erfolge.

Aber wir haben grundsätzlich das Problem, dass diese ganzen starken Bemühungen im Bereich des Naturschutzes konterkariert werden von immer intensiveren Nutzungen, aber auch Versiegelungen. Hier ist es bisher noch nicht gelungen, die Ziele, die sich die EU und die Bundesregierung gesetzt haben, tatsächlich zu erfüllen.

Sie wissen, im letzten Jahrzehnt hätten wir eigentlich aufgrund der EU-Vereinbarung erreichen müssen, diesem Artensterben ein Ende zu setzen. Das haben wir alle nicht geschafft.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Johnen.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Frau Ministerin, wie wird die Landesregierung den Erhalt der artenreichen Wiesen und Weiden unterstützen?

Ich habe schon erwähnt, dass wir gerade in der Umsetzung der Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes sind. Wir

haben dort in § 15 die Aufnahme von besonders artenreichem Grünland, den mageren Flachlandmähwiesen, den Bergmähwiesen und Magerweiden im Außenbereich als geschützte Biotope im Sinne von § 30 Abs. 2 und 3 Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen, allerdings, wie schon erwähnt, mit einem Rechtsanspruch auf finanziellen Ausgleich für die Landwirtschaft.

Das heißt, wir sehen hier eine große Unterstützung für unsere Landwirte, diese Maßnahmen durchzuführen. Wir haben auch die Mittel für den Vertragsnaturschutz dahin gehend erhöht.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Neuhof.

Frau Ministerin, ich habe in Bezug auf die Kontrolle des Artenschutzes und die Bewegungen innerhalb des Artenschutzes folgende Frage: Inwieweit kann der Nationalpark als Referenzfläche zum Wirtschaftswald dienen, um zu sehen, wie sich Arten unter unterschiedlichen Bedingungen auch unterschiedlich entwickeln können?

Tatsächlich ist es eine wichtige Aufgabe dieser Wildnisflächen, als Forschungsstandort und -orte für die Anpassungsfähigkeit beispielsweise an den Klimawandel zu dienen. Dafür haben wir die Forschungsanstalt in Trippstadt, die sich intensiv mit diesen Fragestellungen beschäftigt, aber auch die Universität Kaiserslautern und die Fachhochschule Bingen sowie den Umweltcampus Birkenfeld. Die sehen den Nationalpark als wichtigen Forschungs- und Wissenschaftsstandort für diese von Ihnen angesprochenen Erkenntnisse.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Schmidt.

Sehr geehrte Frau Ministerin, biologische Wesen, ob fotosynthetisch aktive grüne Pflanzen, Mikroorganismen oder Insekten, brauchen zu ihrem Glück nicht die Menschen, umgekehrt ist für uns ohne sie kein Leben möglich. Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um diese nützlichen Zeitgenossen vor uns Menschen zu schützen?

Das sind die Maßnahmen, die ich soeben angesprochen habe. In der öffentlichen Diskussion wird oftmals gesagt, auch die Dinosaurier sind ausgestorben. Wir können Modelle von ihnen jetzt in Naturparken bewundern, beispielsweise an der Teufelsschlucht, wobei man auch sehen kann,

dass sie irgendwie nicht mehr so richtig in die Landschaft passen.

Aber es besteht ein wichtiger Unterschied, den Sie auch ansprechen: Die Dinosaurier sind ausgestorben, es hat eine natürliche Entwicklung gegeben. Aber was heute passiert, ist eine Ausrottung von Lebewesen durch den Menschen und damit natürlich auch von genetischer Vielfalt, von unserem Erbe der Gene. Tatsächlich brauchen wir dieses Erbgut und die Vielfalt, um auch in Zukunft unser Leben gestalten zu können.

Ich habe auch gestern schon erwähnt, drei Viertel unserer Nahrungspflanzen sind auf die Insektenbestäubung angewiesen. Wir haben wichtige Medikamente weltweit, für die Pflanzen, Tiere oder Pilze die Grundlage bilden, und wir werden natürlich auch in Zukunft neue Medikamente für neue Krankheiten brauchen, sodass wir auf diese Ressourcen angewiesen sind.

Ganz allgemein ist es immer schwierig zu sagen, wie viel Wert ein Rotkehlchen hat. Wir können aber sagen, die Ökosystemleistung von Insekten und Vögeln wird weltweit auf 158 Milliarden Euro geschätzt. Das heißt, alles, was wir tun, um die Natur zu zerstören, bezahlen wir an anderer Stelle mit einem sehr hohen ökonomischen Wert.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Zehfuß.

Frau Ministerin, sind Ihnen Untersuchungen des DLR im Mainzer Becken bekannt, die belegen, dass die Biodiversität im Intensivobstbau, besonders in Glyphosatstreifen, größer ist als in den angrenzenden Schutzgebieten?

Ich habe Sie nicht ganz genau verstanden, aber ich ahne, was Sie mich gefragt haben.

Natürlich sind all diese Maßnahmen, die von unseren Dienstleistungszentren Ländlicher Raum ergriffen werden, eine Unterstützung für die Natur. All diese unterschiedlichen Maßnahmen haben aber leider bislang nicht zu dem Effekt geführt, dass wir dem Artensterben wirklich etwas entgegensetzen können. Daher müssen wir unsere Aktivitäten verstärken, wir müssen sie stärker miteinander verbinden.

Wir arbeiten sehr stark daran, die Biotopverbindungen herzustellen. Stichworte dafür sind einerseits der Nationalpark, der gerade mit seinen langgestreckten Formen dazu dient, aber andererseits auch genauso die von Ihnen erwähnten landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen, die sozusagen als Trittsteineffekte dienen, aber zum Beispiel auch der Westwall, der mit seiner langgestreckten Struktur dazu geeignet ist, die weitere Ausbreitung und den Austausch der Lebewesen und der genetischen Vielfalt zu unterstützen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Arnold Schmitt. Danach schließe ich die Redeliste zu dieser Mündlichen Anfrage.

Frau Ministerin, der Artenschutzreport fordert auch, dass die Vertragsnaturschutzprogramme und der Naturschutz im Wald finanziell wesentlich besser ausgestattet werden müssen und besser honoriert werden müssen. Wie wird die Landesregierung das umsetzen?

Angesichts Ihrer Haushaltsanträge im letzten Landeshaushalt, mit denen Sie sozusagen alle Mittel für den Naturschutz rigoros gestrichen haben, bin ich etwas verwundert über diese Frage. Aber wir stehen gerade wieder vor den Haushaltsverhandlungen und werden das Thema weiter diskutieren. Auf jeden Fall ist ganz klar, dass wir mit unseren Ansätzen und auch mit unserer Ausstattung dafür Sorge tragen, dass die nötigen Maßnahmen auch ergriffen werden können.