Wir stimmen zuerst über die Änderungsanträge ab, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5181 –. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Drucksache 16/5192 – ab. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/4576 – in der zweiten Beratung unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? – Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer stimmt für das Gesetz? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist das Gesetz in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Landesgesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Landtagswahlen und zur Änderung weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5027 – Zweite Beratung
Vollständiges Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5220 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtages vom 27. Mai 2015 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 56. Sitzung am 2. Juni 2015 und der Rechtsausschuss in seiner 44. Sitzung am 25. Juni 2015 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Pörksen das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich zu meiner Rede komme, würde ich gern den Vorteil nutzen und etwas trinken.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über das Landesgesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes bei Landtagswahlen ist in den letzten Wochen ausreichend diskutiert worden, sodass es heute verabschiedet werden kann. Das gilt auch für die Ausschussberatung. Auch dort sind keine Änderungswünsche vorgetragen worden, sodass das Gesetz auch insoweit mit der heutigen Entscheidung in Kraft treten kann. Die zuständigen Behörden warten bereits darauf.
Ich möchte trotzdem heute das Wort ergreifen vor dem Hintergrund des Entschließungsantrages, der Ihnen zwischenzeitlich allen vorliegt und der die Verbesserung des Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen zum Inhalt hat. Nach § 3 Nr. 2 des Landeswahlgesetzes ist vom Stimmrecht derjenige ausgeschlossen, für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst. Dabei geht es um den Postund Meldeverkehr und um die Sterilisation.
Bereits im Jahr 2013 hat sich der Bundesrat auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz mit dieser Frage beschäftigt und eine Entschließung gefasst, nach der die Bundesregierung aufgefordert worden ist, die Studie, die bereits damals zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Wahlen in Lauf gesetzt worden ist, und die angekündigten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Partizipation zum Abschluss zu bringen. Zum Abschluss zu bringen – 2013!
Hintergrund dieser Initiative des Landes ist die UNBehindertenrechtskonvention aus dem Jahre 2008, die im Jahr 2009 von Deutschland ratifiziert worden ist. Seit dieser Zeit gibt es viele Diskussionen über das Für und Wider eines Wahlrechts für Menschen mit Behinderung. Dabei wurde immer darauf hingewiesen, dass der Ausschluss vom Wahlrecht der sensibelste Teil des ohnehin sensiblen Wahlrechts ist.
Es fehlt aber nach der Auffassung derjenigen, die sich mit der Frage auseinandergesetzt haben und immer noch auseinandersetzen, an einer soliden Datenbasis. Aus diesem Grund haben wir bei der Beratung über das jetzt vorliegende Gesetz davon abgesehen, bereits jetzt eine Streichung dieses Paragrafen vorzusehen, da auch wir darauf setzen, dass diese Datenbasis in absehbarer Zeit vorliegen wird.
Gestrichen wird übrigens in diesem Gesetz der Wahlrechtsausschluss für Personen, die sich aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in psychiatrischen Krankenhäusern befinden.
Bezüglich des § 3 Abs. 2, um den es hier heute in der Entschließung geht, sind der Bund und die Länder übereingekommen, die Änderung des Wahlrechts von der für Ende 2015 – ich hoffe, es tritt auch so ein – erwarteten Studie zur aktiven und passiven Beteiligung von Menschen mit Behinderungen abhängig zu machen und die Handlungsempfehlungen abzuwarten.
In dem Begründungsteil unserer Entschließung weisen wir deshalb nochmals auf unsere Initiative und die Entschließung des Bundesrates und auch auf die deutlichen Verbesserungen bezüglich der Barrierefreiheit bei durch die Kommunen eingerichteten Wahllokalen hin.
Gleichzeitig wird die Landesregierung durch unseren Entschließungsantrag aufgefordert, unmittelbar nach Vorliegen der Studie die Änderung des Wahlgesetzes mit dem Ziel in die Wege zu leiten, erstens Wahlmöglichkeiten auch für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, zweitens die Bemühungen der Kommunen weiterhin zu unterstützen, Barrierefreiheit in Wahllokalen sicherzustellen, und sich drittens die Erfahrungen bei Wahlunterlagen in einfacher Sprache anzuschauen.
Das hört sich so einfach an, aber es ist relativ kompliziert. Ich selbst hatte einmal die Freude, im Bereich der Lebenshilfe eine Satzung in einfacher Sprache zu machen. Das ist eine extrem komplizierte Angelegenheit, bei der man nachher noch erklären muss, warum das einfache Sprache ist. Man sollte sich das, was in Bremen eingeführt worden ist, genau anschauen und dann, wenn wir es hinreichend beraten haben, auch hier die Gesetze entsprechend ändern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf für die CDU-Fraktion zu dem Gesetzentwurf und zu dem Entschließungsantrag Stellung nehmen.
Es geht bei dem Gesetzentwurf um eine ganze Reihe von Dingen, vor allem aber um zwei Sachverhalte, die wir schon durch die Verfassung geregelt haben, die aber jetzt einfachgesetzlich geklärt werden müssen. Das ist zum einen der verbesserte Rechtsschutz für Wahlvorschläge vor Wahlen und zum zweiten die Erweiterung des Zeitraumes zwischen Landtagswahlen und der Konstituierung, was ermöglicht, dass der 13. März kommenden Jahres als Wahltermin infrage kommt.
Daneben geht es um eine ganze Reihe weiterer Fragen, unter anderem die Berufung weiterer Mitglieder in den Landeswahlausschuss. Hier hatten wir bei der ersten Beratung noch Nachfragen. Diese sind durch eigene Recherche, aber auch durch die Beratungen im Innenausschuss geklärt worden.
Ein weiterer Punkt war die Frage der Beendigung des Stimmrechtsausschlusses für Bewohner von psychiatrischen Krankenhäusern. Auch diese Frage konnte geklärt werden. Sie ist sicher auch schon im Sinne dessen, was in der Resolution heute zur Beschlussfassung ansteht.
Ein weiterer Punkt, der die CDU-Fraktion in den letzten Tagen noch einmal beschäftigt hat, war vor dem Hintergrund auch der aktuellen Anträge beim Verfassungsgericht die Änderung in Artikel 2 Nr. 2, nach dem § 15 a des Landesgesetzes über den Verfassungsgerichtshof geändert werden soll, wonach es möglich sein soll, künftig Anträge ohne öffentliche Verhandlung zurückweisen zu können. Wir haben diesen Punkt auch noch einmal beleuchtet und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir der jetzigen Formulierung, dass unzulässige und offensichtlich unbegründete Anträge durch einstimmigen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs zurückgewiesen werden können, so zustimmen können. Das ist ein vernünftiger Weg, dies insbesondere unter prozessökonomischen Gesichtspunkten.
Dann gibt es die Resolution von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD zum vollständigen Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz. Wir stimmen darin überein, dass Wahlrechtsausschlüsse grundsätzlich so minimal gehalten werden müssen, wie es irgendwie geht. Da sich die Gesellschaft in diesen Fragen Gott sei Dank – das sage ich hinzu – in den letzten Jahren und Jahrzehnten geändert hat, denke ich, ist es richtig, diese Überprüfung vorzunehmen, wie sie durch den Bund und die Länder vorgesehen ist und läuft. Es ist eine Studie ge
Dabei geht es um mehrere Dinge, einmal um die Gewährleistung einer barrierefreien Ausübung des Wahlrechts, also Bautechnik, barrierefreier Zugang zu Wahllokalen, aber insbesondere auch um die Frage, was mit Angelegenheiten einer unter Betreuung stehenden Person ist. Auch diese Frage wird durch diese Studie überprüft. Die Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorliegen.
Wir sind der Meinung, dass wir den Weg gerne mitgehen können, dass wir die Ergebnisse dieser Studie abwarten und dann gemeinsam entscheiden und nicht jetzt schon abschließend, sondern in Abhängigkeit von Handlungsempfehlungen, die dann noch gegeben werden, entscheiden, wie wir in diesen Fragen verfahren. Wir können uns vorstellen, dass es hier eine Verbesserung im Sinne der betroffenen Menschen geben kann.
Wichtig ist uns dabei, dass kein Alleingang des Landes gemacht wird, sondern eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen des Bundes und der Länder erfolgt. Das ist in dieser Frage vernünftig.
Erlauben Sie mir, noch einen Punkt anzusprechen. Wir wollen Hürden abbauen beim Bürgerengagement, bei der Bürgerbeteiligung und bei den Einbringungsmöglichkeiten für die Bürger. Wenn man uns gefolgt wäre, hätte man schon eine wesentliche Hürde abbauen können, wenn man nämlich dem Vorschlag der Zuleitung von Stimmzetteln nach Hause bei Kommunalwahlen zugestimmt hätte.
Dem Weg sind Sie nicht gefolgt. Das wäre ein konkreter Beitrag gewesen, Hürden und Behinderungen, die bestehen, abzubauen. Das würde, wenn es dazu käme – wir setzen darauf und werden uns weiter dafür einbringen –, insbesondere behinderten, kranken und alten Menschen dienen, die besonders durch diese Einschränkungen benachteiligt sind, insbesondere bei den komplizierten Kommunalwahlen. Nur darum ging es, nicht um andere Wahlen.
Wir werden weiter daran arbeiten und werden diesen Vorschlag zu gegebener Zeit wieder einbringen und setzen darauf, dass steter Tropfen den Stein höhlt.