Protokoll der Sitzung vom 02.07.2015

Bundesfinanzministerium nicht durch Haushaltsmittel ersetzt werden und Rheinland-Pfalz entsprechend seiner üblichen Straßenbauquote von den Ausfällen betroffen sein wird, könnten sich die fehlenden Mittel auf eine Größenordnung von rund 25 Millionen Euro belaufen. Allerdings ist dies eher eine hypothetische Betrachtung.

Sollte sich die Entwicklung so ergeben, ist wohl eher davon auszugehen, dass dies vor allem zu Verzögerungen bei Neubauvorhaben des Bundes führen wird.

Zu Frage 3: Bundesverkehrsminister Dobrindt hat nach Bekanntwerden der Absicht der EU-Kommission in einem Interview in einer großen deutschen Tageszeitung am 18. Juni dieses Jahres angekündigt, dass er erst nach Abschluss des Vertragsverletzungsverfahrens die Suche und die Auswahl eines Betreibers für das Pkw-Mautsystem fortsetzen werde. Die Gründe im Einzelnen hat er nicht dargelegt.

Unstrittig ist jedoch, dass dem Bund sehr hohe Risiken erwachsen, wenn er vertragliche finanzielle Bindungen mit einem möglichen Betreiber eingeht und der Europäische Gerichtshof danach die deutsche Pkw-Maut für europarechtswidrig erklären würde.

Zu Frage 4: Wie in der Eingangsbemerkung erwähnt, lässt sich die mögliche Dauer des anstehenden Vertragsverletzungsverfahrens nicht genau eingrenzen. Es wird entscheidend darauf ankommen, ob die EU-Kommission eine Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen wird. Nach Angaben der EU-Kommission beläuft sich die durchschnittliche Dauer von Vertragsverletzungsverfahrens bis zum Urteilsspruch auf rund zwei Jahre. Die Landesregierung geht daher davon aus, dass es im Jahr 2016 nicht mehr zum Beginn einer Mauterhebung kommen wird.

Zu einer Zusatzfrage erteile ich Frau Kollegin BlatzheimRoegler das Wort.

Herr Minister, können Sie kurz darstellen, welche Reaktionen Sie aus unseren Nachbarstaaten, wie beispielsweise Luxemburg, erhalten haben, als die Pläne bekannt wurden, dass die Maut eingeführt wird, und auch jetzt nach der Ankündigung, dass sie erst einmal nicht eingeführt wird?

Ich glaube, das konnte man auch öffentlich nachvollziehen. Es war medial insbesondere in unseren Grenzbereichen publiziert worden, dass Luxemburg, Belgien und viele andere EU-Staaten sagen, sie halten dies mit Blick auf Europa für einen völlig falschen Weg. Sie haben sicherlich auch die Europäische Kommission motiviert, sehr genau hinzuschauen und die Kritik, die formuliert wurde, auch in dieses Verfahren einzubringen.

Wir haben jetzt insbesondere von unseren Nachbarn aus

Belgien sozusagen eine große Erleichterung mitgeteilt bekommen, dass im Augenblick – und ich sagte, wahrscheinlich mindestens bis Ende 2016 – der kleine Grenzverkehr bestehen bleibt, also die Möglichkeit, dass Menschen in grenznahen Bereichen, wie das der Geist von Schengen und der Geist der Europäischen Union ist, sich völlig barrierefrei und ohne Eintritt zahlen zu müssen begegnen können.

Diese Hinweise aus Belgien habe ich natürlich gerne gehört, weil wir den grenznahen Bereich insbesondere mit unseren Initiativen mit dem starken Einsatz unserer Ministerpräsidentin im Bundesrat im Blick hatten.

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Schmitt.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister Lewentz, Sie haben eben gesagt, mindestens bis 2016 bleiben die Nachteile für Rheinland-Pfalz zunächst aus. Wie schätzen Sie denn die wirtschaftlichen Nachteile ansonsten durch die Maut für Rheinland-Pfalz bzw. insbesondere für die Grenzregionen ein?

Es gibt zwei Schwerpunkte in Rheinland-Pfalz, die ganz unbestreitbar enorm davon profitieren, dass wir diese offenen Grenzbereiche haben. Das ist die Stadt Trier als Oberzentrum, und das ist der Bereich rund um Zweibrücken. Ich habe dort mit den Einzelhandelsverbänden gesprochen, die natürlich große Sorgen hatten, dass sozusagen ein System, das quasi einen Eintritt zum Erreichen auch der Einkaufsziele in Trier und in der Umgebung von Zweibrücken bedeutet, Nachteile bringen würde. Man hat das als sehr belastend empfunden.

Wenn man weiß, dass es dort um hohe zweistellige Millionenbeträge beim Umsatz geht, dann kann man sich vorstellen, dass eine solche Überlegung aus Berlin die Menschen rund um Trier und rund um Zweibrücken, insbesondere die Gewerbetreibenden dort, mit Sorge umgetrieben hat.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Guth.

Herr Minister, es gab frühe Warnungen vor der Verabschiedung dieses Gesetzes gerade auch mit Blick auf Europarecht. Auch hier im Landtag haben wir darüber diskutiert, ebenso aufseiten der Landesregierung und bundesweit. War diese Entwicklung nicht vorhersehbar?

Sie ist jedenfalls von Experten von Anfang an mahnend

genannt worden. Man hat immer darauf hingewiesen, dass diese spezielle Regelung, die, so sage ich es einmal, ein Stück weit mit Blick auf deutsche Autofahrer sicher nachvollziehbar ist, weil die Belastung der deutschen Autofahrer eine sehr hohe ist, immer wieder unter Rechtsgesichtspunkten als nicht durchhaltbar dargestellt wurde. Ich glaube, diese Mahnung hätte man sehr früh aufgreifen können. Dann hätte man ganz andere Verfahrensschritte wählen müssen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Herr Minister, auf welcher Grundlage fußt die Argumentation des Bundeswirtschaftsministers Gabriel, dass die europarechtlichen Fragen keine Hürde darstellen?

Das weiß ich nicht.

Aber Sie kennen sie?

Ich habe davon gelesen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Brigitte Hayn, Dorothea Schäfer, Dr. Susanne Ganster und Marion Schneid (CDU), Äußerungen des Kulturstaatssekretärs über die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz und deren Folgen – Nummer 4 der Drucksache16/5213 – betreffend, auf. Wer trägt vor? –. Frau Hayn, bitte schön.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Was genau hat das Kulturministerium Generalmusikdirektor Steffens bei seiner Vertragsverlängerung 2012 zugesagt und um welche Stellen ging es?

2. Wovon konnte Generalmusikdirektor Steffens nach persönlichen Gesprächen mit Kulturstaatssekretär Schumacher ausgehen?

3. Hat das Kulturministerium die Staatsphilharmonie in Kenntnis gesetzt, dass die Stellen im Haushalt 2014/2015 nicht gesichert werden konnten?

4. Laut Presseberichten hat Kulturstaatssekretär Schumacher die künstlerische Planung und Integrität des Generalmusikdirektors infrage gestellt. Welche Gründe hatte er dafür?

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hayn, Schäfer, Dr. Ganster und Schneid beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In dem sogenannten Sideletter vom 22. Mai 2012 von Staatssekretär Walter Schumacher an Generalmusikdirektor Steffens, mit dem ihm der neue Vertrag übersandt wurde, wurde Folgendes mitgeteilt – mit Erlaubnis des Präsidenten würde ich gerne wörtlich zitieren wollen –, ich zitiere:

„Im Rahmen der Vertragsverhandlungen hatten Sie um zusätzliche Stellen bzw. Stellenanteile für die Staatsphilharmonie gebeten. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die im Stellenplan vorgesehenen 86 klingenden Stimmen unter Berücksichtigung der von der Deutschen Staatsphilharmonie mit Stand 7. Mai 2012 übersandten Stellenbesetzungsliste die Einstellung eines zusätzlichen Hornisten und die volle Nachbesetzung der stellvertretenden SoloOboe zur Spielzeit 2012/2013 ermöglichen.

Die zurzeit in anderen Instrumentengruppen bestehenden Vakanzen sollten unter Berücksichtigung der üblichen Fluktuation im Orchester dennoch vollständig nachbesetzt werden können. Um dies sicherzustellen, hat das Finanzministerium eine zusätzliche überplanmäßige Stelle mit kw-Vermerk 2017 zur Verfügung gestellt.

Insofern kann die Deutsche Staatsphilharmonie bis 2017 insgesamt Musikerstellen im Umfang von 87 Vollzeitäquivalenten besetzen.

Wie ich Ihnen in unserem Telefonat am 18. Mai 2012 bereits zugesagt habe, werde ich mich darüber hinaus dafür einsetzen, dass die zurzeit nur mit halben Stellen besetzten Posaunen- und Klarinettenstellen zukünftig voll besetzt werden können, indem die stellenplan- und budgetmäßigen Voraussetzungen im Doppelhaushalt 2014/2015 hierfür geschaffen werden können.“ – Zitatende aus dem Sideletter.

Zu Frage 2: Außer der zusätzlichen Stellenhülse mit kwVermerk 2017 – das war die Hornstelle – hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur keine weiteren Stellen zugesagt. Hinsichtlich der 1,5 weiteren Bläserstellen gibt es im Sideletter, den ich eben zitiert habe, eine Bemühenszusage.

Zu einer Aufstockung der Stellen im Haushalt 2014/2015 kam es aus Gründen der Haushaltsdisziplin und Haushaltskonsolidierung nicht. Insofern konnten Generalmusikdirektor Steffens und Intendant Professor Kaufmann auch nach Gesprächen mit Staatssekretär Schumacher davon ausgehen, dass die Deutsche Staatsphilharmonie bis 2017 insgesamt Musikerstellen im Umfang von 87 Vollzeitäquivalenten besetzen kann und dass sich Staatssekretär Schumacher weiter um personelle Verbesserungen für das Orchester bemüht. Ein Erfolg dieser Bemühungen ist, dass zwischenzeitlich dem Orchester eine zusätzliche Stelle für einen Orchesterpädagogen zur weiteren Stärkung der Aktivitäten im Bereich der Musikvermittlung zur Verfügung gestellt wurde. Auch wurde erreicht, dass die bis 2017 befristete 87. Orchesterstelle nun bis zum Jahr 2020 dem Orchester zur Verfügung steht.

Im Übrigen konnte die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz immer davon ausgehen, dass das Land seiner finanziellen Verantwortung für das Orchester trotz angespannter Haushaltssituation gerecht wird.

Die Zuweisungen aus dem Landeshaushalt an die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz haben sich seit 2010 durch die zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Tarifsteigerungen von rund 8,13 Millionen Euro auf rund 8,67 Millionen Euro in 2015 erhöht. Auch für das kommende Haushaltsjahr 2016 ist beabsichtigt, der Deutschen Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz Haushaltsmittel in Höhe der erwarteten Tarifsteigerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

Zu Frage 3: Selbstverständlich steht nicht nur Staatssekretär Schumacher, sondern auch die zuständige Kulturabteilung meines Hauses in regelmäßigem Kontakt mit dem Intendanten und dem Verwaltungsleiter des Orchesters. Staatssekretär Schumacher führt außerdem mit dem Personalrat und dem Orchestervorstand regelmäßige Quartalsgespräche. Insofern wurde die Deutsche Staatsphilharmonie von der seit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 durch den Landtag am 12. Dezember 2013 bekannten Tatsache, dass sie Musikerstellen im Umfang von 87 Vollzeitäquivalenten besetzen kann, nicht überrascht.

Zu Frage 4: Staatssekretär Walter Schumacher hat weder die künstlerischen Planungen noch die Integrität des Generalmusikdirektors in Frage gestellt. Im Gegenteil, er hat wiederholt öffentlich betont, dass seit dem Amtsantritt von Karl-Heinz Steffens das größte Orchester unseres Landes eine hervorragende künstlerische Entwicklung genommen habe, die von allen Seiten bestätigt werde. Wörtlich – ich darf Herrn Schumacher zitieren –: „Karl-Heinz Steffens ist ein Glück für unser Orchester und für unser Land. Die Entwicklung des Orchesters ist enorm und mit seiner Arbeit verbunden“. – Er hat aber auch an das Publikum appelliert – ich zitiere wieder –: „Geht in die Konzerte, es sind fast immer noch zu viele Plätze frei!“ Hier erleben Sie ein hochklassiges Angebot zu günstigen Preisen. –

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Geis.

Frau Ministerin, schön, dass wir über Inhalte reden. Ich stelle in diesem Sinne die Frage: Wie ist die Deutsche Staatsphilharmonie in Ludwigshafen tariflich eingruppiert, und wie hat sich das Budget des Orchesters in den letzten Jahren entwickelt?

Die Deutsche Staatsphilharmonie ist unser größtes Kulturorchester. Sie ist in der Vergütungsgruppe A, verbunden mit der höchstmöglichen Zulage eingruppiert. Das war Ihre konkrete Frage gewesen.

Das größte Sinfonieorchester des Landes – ich habe es eben erwähnt – hat mit 87 Planstellen auch die meisten Stellen. Im Haushaltsjahr stehen 8,6 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist im Übrigen seit 2010 eine Steigerung um rund 500.000 Euro. Die Erhöhung der Tarifsteigerung wurde in der Vergangenheit auch vollzogen. Wir beabsichtigen das auch für das kommende Jahr. Insofern ist es unser größtes Orchester und ein sehr erfolgreiches obendrein.