Protokoll der Sitzung vom 02.07.2015

Danke, Herr Präsident. – Frau Ministerin, Sie haben vorhin von anderen Bundesländern gesprochen, die diesen Passus eingeführt haben. Können Sie uns sagen, wie sich das in den Betrieben darstellt und ob es dort auch diese Proteste gegeben hat?

In Berlin und in Brandenburg ist dieser Passus im Gleichstellungsgesetz verankert worden und wird auch so umgesetzt. Das läuft auch ganz gut.

In Berlin hat eine erste Evaluation stattgefunden, sodass man derzeit den Erfolg noch nicht so genau messen kann. Aber in Brandenburg, wo dieser Passus schon länger im Gesetz steht und man es nun schon über einige Jahre evaluieren konnte, ist man zu dem Ergebnis gelangt, dass es dort sehr gut geklappt hat und auch den entsprechenden Erfolg erzielt hat.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Brandl.

Frau Ministerin, wenn Sie diesen Passus so früh gestrichen haben, wie Sie heute behaupten, weshalb haben Sie dann die Hauptkritiker trotz deren öffentlichen Äußerungen zu diesem Passus im Juni und auch nicht öffentlichen Informationen der Landesregierung Anfang Juni nicht informiert, wenn doch dieser Passus schon vor sechs Wochen gestrichen war?

Es ist normalerweise in einem Verfahren üblich – und dabei halte ich mich auch an die Spielregeln –, dass wir

bestimmte Phasen haben, in denen das Gesetz in bestimmten Gremien diskutiert wird. Normalerweise ist es nicht üblich, im laufenden Gesetzgebungsverfahren jedem einzelnen Anzuhörenden eine Rückmeldung über seinen Punkt zu geben, den er in die Anhörung gegeben hat.

Wenn wir nun einen Schritt weiter sind und Sie als Parlament darüber entschieden haben, werden wir selbstverständlich alle Beteiligten – das ist nicht nur die Wirtschaft – darüber informieren, wie es entschieden worden ist und wie mit ihren Argumenten und ihren Einwendungen umgegangen wurde, die sie gebracht haben.

Ehrlich gesagt, ich würde auch Ihnen als Parlament vorgreifen, wenn ich die Öffentlichkeit darüber informiere, dass der Passus aus dem Gesetz gestrichen worden ist, und Sie entscheiden im Dezember, er kommt wieder hinein. Das kann ich nicht einfach so machen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Meine Damen und Herren, ich verstehe das Vergnügen, nach einem Passus zu fragen, den es nicht mehr gibt. Ich halte es aber für irrelevant, und deshalb werde ich keine Fragen mehr zu der ehemaligen Vorlage zulassen. Es ist klar und deutlich gesagt worden, es gibt diesen Passus nicht mehr. Insofern können Sie diese Aufklärung im Ausschuss durchführen, wenn Sie sie wollen. Aber das können wir nicht hier im Plenum machen.

Frau Klöckner, Sie sind die nächste Nachfragende.

Frau Ministerin, Gesetzentwürfe sind Wunsch und Wille einer Regierung, bevor sie dann auch in die Verbände gegeben werden. Meine Frage an Sie ist: Wurden Sie unterstützt mit Ihrem Gesetzentwurf, der – soweit es mir bekannt ist – im Kabinett besprochen worden ist? – Es haben auch die Fraktionsvorsitzenden von Rot-Grün daran teilgenommen. Gab es irgendwelche Hinweise für Sie, oder hatten Sie dabei große Unterstützung?

Wie Sie wissen, ist dies ein Prozess, der nun schon drei Jahre dauert, und wenn wir ihn nun endlich im Dezember abschließen können, bin ich wirklich sehr froh, wenn wir ein gelungenes, neues und novelliertes Landesgleichstellungsgesetz haben werden.

Ich habe überall uneingeschränkte Zustimmung erfahren.

(Julia Klöckner, CDU: Ah ja, dann ist es gut!)

Es folgt die nächste Zusatzfrage des Kollegen Baldauf. Bitte schön!

Frau Ministerin, im Hinblick auf Ihre Erklärung zur Vorgehensweise: Finden Sie es richtig, dass die Nachricht, dass das keine Rolle mehr spielt, nicht aus Ihrem Hause kommt, sondern vom Generalsekretär und Abgeordneten Guth verkündet wird?

Frau Ministerin, darauf brauchen Sie nicht zu antworten. Es hat nichts mit der Landesregierung zu tun, wenn ein Abgeordneter – – –

(Zurufe von der CDU)

Es tut mir leid, aber diese Mitteilung mache ich hier klar und deutlich. Sie brauchen darauf nicht zu antworten.

Ich fände es im Übrigen auch merkwürdig, wenn die Ministerin darauf antworten würde, was der Generalsekretär einer Partei mitteilt.

(Weitere Zurufe von der CDU)

Dann ist damit die Anfrage beantwortet.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Christian Baldauf, CDU: Transparenzgesetz! – Dr. Adolf Weiland, CDU: Transparenz ist doch alles! – Weitere Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN), Verschiebung der Ausländermaut: Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz – Nummer 3 der Drucksache 16/5213 – betreffend, auf.

Bitte schön, Frau Blatzheim-Roegler, Sie haben das Wort.

Danke schön, Herr Präsident.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen hat die Ankündigung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt auf Rheinland-Pfalz aus Sicht der Landesregierung?

2. Ist der Landesregierung bekannt, in welcher Höhe die Ausfälle bei den Einnahmen für die Verkehrsinfrastruktur für Rheinland-Pfalz durch die Maut zu beziffern sind?

3. Ist der Landesregierung bekannt, welche Gründe den Bundesverkehrsminister bewogen haben, die Maut-Pläne zu verschieben?

4. Wie schätzt die Landesregierung die zeitliche Perspektive zu einer möglichen Umsetzung der Pkw

Maut in Deutschland auf Basis der Pläne des Bundesverkehrsministers ein?

Es antwortet Herr Innenminister Lewentz. – Bitte schön!

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe soll eine Abgabe eingeführt werden, die von Haltern von im Inland und im Ausland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen gleichermaßen für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten ist. Gleichzeitig soll durch eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gewährleistet werden, dass Halter in Deutschland zugelassener Fahrzeuge nicht zusätzlich belastet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bundesrat hatte im ersten Durchgang am 6. Februar 2015 zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit rheinland-pfälzischer Unterstützung umfangreich Stellung genommen. Die Länder haben insbesondere Bedenken im Hinblick auf die europarechtliche Verträglichkeit der vollen finanziellen Kompensation der Abgaben der Halter in Deutschland zugelassener Fahrzeuge. Zudem kritisieren sie das Missverhältnis von absehbarem Verwaltungsaufwand und Ertragserwartungen. Schließlich sehen die Länder die Gefahr, dass Betriebe in grenznahen deutschen Regionen wirtschaftliche Einbußen erleiden und durch Ausweichverkehre eine erhebliche Mehrbelastung der nachgeordneten Bundes-, Landes- und Kreisstraßennetze entsteht.

Auf rheinland-pfälzische Initiative hin forderte der Bundesrat daher, die gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, bestimmte Autobahnabschnitte von der Abgabenpflicht freizustellen. Nicht berücksichtigt hat der Deutsche Bundestag bei seinem Beschluss vom 27. März 2015 die auf Initiative von Rheinland-Pfalz geforderte Ausnahmeregelung für die Grenzregionen. Dies ist am Widerstand der CDU/CSUBundestagsfraktion gescheitert.

Der federführende Verkehrsausschuss sowie der Finanzausschuss des Bundesrates hatten daher im zweiten Gesetzesdurchgang empfohlen, zu dem Gesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zu verlangen, auf grenznahen Autobahnabschnitten Ausnahmen von der Erhebung der Infrastrukturabgabe zu ermöglichen. Leider hat die Empfehlung, den Vermittlungsausschuss anzurufen, in der entscheidenden Sitzung, in der sich Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer noch einmal nachdrücklich für das Anliegen der Grenzregionen eingesetzt hat, am 8. Mai dieses Jahres keine Mehrheit erhalten.

Zwischenzeitlich hat der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt, sodass es zu gegebener Zeit im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Die Bundesregierung kann den Zeitpunkt des Beginns der Mauterhebung danach durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates festlegen; allerdings beabsichtigt die EU-Kommission nach einer Meldung des Sprechers der Verkehrskommissarin vom 18. Juni, wegen der Pkw-Maut ein Vertragsverlet

zungsverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Die EUKommission hatte bereits im Vorfeld immer wieder Bedenken gegen die Mautpläne von Bundesverkehrsminister Dobrindt geäußert; denn nach ihrer Auffassung diskriminiert die Pkw-Maut Ausländer insbesondere wegen der vollständigen Kompensation der Pkw-Maut über eine gleichgroße Minderung der Kfz-Steuer für die Halter in Deutschland zugelassener Pkw. Deutschland soll nun zunächst ein Mahnschreiben aus Brüssel erhalten und muss zu den Vorwürfen innerhalb von acht Wochen Stellung nehmen.

Wenn sich beide Seiten nicht einigen können, droht Deutschland am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Dauer des Verfahrens kann zeitlich nicht genau abgeschätzt werden. Sie kann, da der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union hierfür keine Fristen vorsieht, im Moment nicht eingeschätzt werden.

Zudem ist der Europäische Gerichtshof grundsätzlich nicht an Fristen gebunden. Laut EU-Kommission liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer bis zu einem Urteil bei rund zwei Jahren.

Sollte es zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kommen, so wird dies die Einführung der Pkw-Maut auf unbestimmte Zeit verzögern.

Dies vorausgeschickt, wird die Mündliche Anfrage der Frau Kollegin Blatzheim-Roegler vonseiten der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Infolge der Verschiebung des Starttermins für die Pkw-Maut müssen Halter im Ausland zugelassener Pkw für deutsche Autobahnen weiterhin keine Benutzungsgebühr entrichten. Damit werden die befürchteten nachteiligen Effekte der Maut auf den grenznahen Einzelhandel und das Gastgewerbe vorerst ausbleiben.

Zu Frage 2: Bundesverkehrsminister Dobrindt hat die zusätzlichen Einnahmen des Bundes aus der Pkw-Maut nach Abzug der Kosten des Systembetriebes auf jährlich 500 Millionen Euro beziffert. Der Wert berücksichtigt allerdings nicht eine Änderung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag, mit der auch für Kurzzeit-Vignetten eine Staffelung nach Schadstoffklassen erfolgen soll, was, wenn die Pkw-Maut überhaupt noch kommt, zu einer Minderung der Einnahmen gegenüber der alten Veranschlagung führen würde.

Die finanziellen Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz wegen der Verschiebung des Mautstarts auf unbestimmte Zeit sind daher praktisch kaum bezifferbar, dies auch deshalb, weil derzeit noch nicht feststeht, ob das Bundesfinanzministerium gegebenenfalls bereit sein wird, die in 2016 voraussichtlich nicht fließenden Mautmittel durch Haushaltsmittel teilweise oder vollständig zu ersetzen.

Hinzu kommt, dass die Mauteinnahmen dem Bund zufallen und es diesem freisteht zu entscheiden, für welche Verkehrsvorhaben und in welchen Ländern er diese Mittel verausgabt.Wir haben bisher immer ein deutliches Prä ganz im Süden unserer Republik feststellen müssen.

Unter der Annahme, dass die ausfallenden Mautmittel vom

Bundesfinanzministerium nicht durch Haushaltsmittel ersetzt werden und Rheinland-Pfalz entsprechend seiner üblichen Straßenbauquote von den Ausfällen betroffen sein wird, könnten sich die fehlenden Mittel auf eine Größenordnung von rund 25 Millionen Euro belaufen. Allerdings ist dies eher eine hypothetische Betrachtung.