Protokoll der Sitzung vom 27.05.2020

Uns war es deshalb auch sehr, sehr wichtig, dieses Gesetz so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Der Minister hat bereits in der Innenausschusssitzung zugesagt, die Veröffentlichung sehr schnell auf den Weg zu bringen, damit wir den kommunalen Gremien in der Tat noch vor der Sommerpause die Möglichkeit zu diesem Verfahren geben.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch ganz herzlich bei den kommunalen Spitzenverbänden und den ehrenamtlich Tätigen für die sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken.

Meine Damen und Herren, diese Krise und die mit ihr verbundenen Veränderungen werden unsere Welt verändern. Wir arbeiten daran, dass diese Veränderung für RheinlandPfalz auch eine Bereicherung darstellt und unser Land so lebenswert erhält, wie es ist.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Kollegin Schellhammer sprechen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch meine Fraktion hat in den vergangenen Wochen mit Sorge beobachtet, dass auf kommunaler Ebene reihenweise Sitzungen ausgefallen sind und stattdessen Eilentscheidungen ohne vorherige Kommunikation oder Information mit den Fraktionen getroffen wurden.

Damit die kommunalen Räte auch in einer Krisensituation handlungsfähig bleiben und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Landrätinnen und Landräte das Instrument der Eilentscheidung nicht überstrapazieren, haben wir daher eine Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung und Bezirksordnung eingebracht.

Für uns sind demokratische Prozesse auch in Krisenzeiten grundlegend, und wir merken alle, dass digitaler Austausch das physische Treffen nicht ersetzen kann. Mit diesen Änderungen können aber im Fall von Naturkatastrophen und äußeren Notsituationen Umlaufbeschlüsse gefasst und Ratssitzungen als Video- und Telefonkonferenzen durchgeführt werden. Die Regelungen gelten analog auch für Ausschusssitzungen, Ortsbeiratssitzungen und Sitzungen der Organe der Zweckverbände.

Wir haben bei diesem Gesetz aber auch angemessene

Hürden eingezogen. Umlaufbeschlüsse können nur dann durchgeführt werden, wenn kein Ratsmitglied widerspricht, und müssen in der nächsten Präsenzsitzung des Rats aufgerufen werden. Wir dürfen nämlich nicht das Prinzip der Öffentlichkeit außer Acht lassen. Das ist für uns sehr wichtig.

Telefon- und Videokonferenzen können nur durchgeführt werden, wenn zwei Drittel der Ratsmitglieder zustimmen. Auch hier soll der Grundsatz der Öffentlichkeit gewahrt werden und weitgehend darüber gelebt werden, dass es ein Livestreaming der jeweiligen Sitzungen oder Telefonkonferenzen gibt. Kommunale Ratsmandatsträger haben aber das Recht am eigenen Bild. Sobald ein Ratsmitglied der Übertragung nicht zustimmt, kann diese Übertragung nicht stattfinden. Dann haben wir das Problem, dass die Öffentlichkeit nicht gewährleistet ist.

Eine wichtige Hürde in diesem Gesetz ist deshalb, dass es nur bis zum 31. März 2021 gilt. Dann schauen wir uns an, wie dieses Gesetz vor Ort umgesetzt wurde. Für uns Grüne ist nämlich klar, dass Sitzungen, wann immer es mit Abstands- und Hygieneregelungen möglich ist – so wie heute in diesem Raum –, realisiert werden sollen. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass viele Kommunen diesen Weg gehen.

Für den Fall, dass es eine zweite Welle gibt, und für die Kommunen, die Telefon- und Videokonferenzen oder Umlaufbeschlüsse durchführen wollen, öffnen wir mit dieser Gesetzesänderung den Weg.

Wir freuen uns sehr und sind sehr gespannt, welche Erfahrungen die Kommunen mit dieser neuen Regelung machen werden, transparent und demokratisch.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Für die Landesregierung spricht Staatsminister Lewentz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesebene stellt heute wieder unter Beweis, dass sie den Bedürfnissen der Kommunen in Corona-Fragen sehr schnell entgegenkommt. Das ist ein gutes Gesetz. Das Innenministerium hat dies sehr gerne unterstützt. Ansonsten verweise ich an dieser Stelle auf meine Ausführungen im Innenausschuss.

Danke.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11894 – ab. Wer ist für diesen Antrag? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung der eben beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetz in der zweiten Lesung zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist mit Zustimmung aller Fraktionen erfolgt.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung zustimmt, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Danke. Damit ist dieses Gesetz mit den Stimmen aller Fraktionen im Hause einstimmig angenommen worden.

Wir kommen damit zu Punkt 13 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Neustrukturierung von Universitätsstandorten und zur Änderung des Landesgesetzes über das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11838 – Erste Beratung

Hierzu erfolgt zunächst eine Begründung der Landesregierung durch Staatsminister Professor Dr. Wolf.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz ist das Land ausgezeichneter Weine und modernster Zukunftstechnologien.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So sieht es aus!)

Eine Mainzer Firma, BioNTech, ist weltweit eine der Firmen, die vielversprechend an einem COVID-19-Impfstoff forschen. BioNTech ist aus der Universitätsmedizin Mainz hervorgegangen und wurde lange Zeit vom Land gefördert. Forschungsinstitute des Landes sind führend in der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz. Sie sind zusammen mit den Hochschulen weltweit gefragte Partner und bauen ihre Kompetenzfelder ständig weiter aus.

Generell ist unsere Gesellschaft heute eine Wissenschaftsgesellschaft. 50 % der jungen Menschen eines Jahrgangs studieren. Die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung werden sehr schnell in alle gesellschaftlichen Bereiche getragen und dort umgesetzt. Wir sehen das gerade jetzt in der Corona-Krise sehr deutlich.

Hochschulen und Wissenschaft sind die Basis der Entwick

lung der Gesellschaft und einer erfolgreichen Wirtschaft des Landes mit einer Exportquote von über 50 %.

Das alles ist aber kein Selbstläufer. Deshalb haben wir vor drei Jahren das Hochschulzukunftsprogramm auf den Weg gebracht. Eine Gruppe ausgewiesener Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland hat eine fundierte Analyse unseres Hochschulsystems erarbeitet. Eine zentrale Empfehlung war, die Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz besser zu strukturieren.

Wir sind dem Grundsatz „Analyse, Entscheidung, Umsetzung“ gefolgt und legen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Grundlage für die Weiterentwicklung der Neustrukturierung der Universitätsstandorte.

Wir werden zukünftig im Norden des Landes eine starke eigenständige Universität Koblenz haben, die als Impulsgeber in die Region hineinwirkt, dabei international vernetzt ist und damit noch stärker zum Anziehungspunkt für Studieninteressierte und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wird.

Im Süden des Landes werden wir eine interdisziplinär aufgestellte Rheinland-Pfälzische Technische Universität (RPTU) etablieren mit dem breiten Fächerspektrum einer modernen technischen Universität, mit starken Disziplinen in den technisch-ingenieurwissenschaftlichen und naturwissenschaftlichen Fächern, aber auch in den Sozial- und Geisteswissenschaften und im Lehramt.

Gerade das Zukunftsthema „Digitalisierung“ ist ein Querschnittsthema und kann nur interdisziplinär angegangen werden. Durch die Kooperation zum Beispiel mit den Instituten der Max-Planck- und der Fraunhofer-Gesellschaft sowie des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) haben wir auf diesem Gebiet eine Forschung von nationaler und internationaler Bedeutung. Das Land wird mit der zukünftigen RPTU über einen zentralen Kompetenzknoten in der Digitalisierung verfügen und einen wichtigen Partner für die Wirtschaft unseres Landes haben.

Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs bildet das mit den Hochschulen im November 2019 vereinbarte Eckpunktepapier, in dem wir die Kernpunkte der Strukturreform definiert haben. Diese werden im Gesetzentwurf umgesetzt, und es wird für einen Interessenausgleich zwischen den Standorten und den Statusgruppen gesorgt.

Wir haben bei der Erstellung viele Gespräche mit den Hochschulen geführt, die direkt in den Text eingeflossen sind. Auch im Rahmen der Anhörung haben wir aus den Hochschulen und von Verbänden wertvolle Hinweise erhalten, die das Gesetz noch einmal verbessert haben. Zentrale Punkte des Gesetzes sind:

Erstens legt das Gesetz fest, dass wir ab 1. Januar 2023 eine selbstständige Universität Koblenz und eine RheinlandPfälzische Technische Universität haben werden. Der Verwaltungsstandort Mainz der Universität Koblenz-Landau

wird zum 31. Dezember 2024 aufgelöst. Der Name „Rheinland-Pfälzische Technische Universität“ war Wunsch der Hochschulen.

Zweitens legt das Gesetz fest, dass die Hochschulen im Rahmen der Hochschulautonomie die künftige Ausgestaltung ihrer Governance selbst bestimmen können.

Das Gesetz schafft drittens die dafür notwendigen vorübergehenden Gremien. Senatsausschüsse an allen drei Standorten bereiten die wesentlichen Veränderungen vor und beschließen die Grund- und Wahlordnungen.

Das Gesetz schafft viertens die rechtlichen Grundlagen etwa beim Datenschutz.

Fünftens regelt das Gesetz weitgehende Kontinuität in den Gremien der Hochschulen, der universitätsweiten Interessenvertretungen sowie der Ämter und Gremien auf Fachbereichsebene, um einen möglichst reibungslosen Übergang zum Stichtag 1. Januar 2023 zu ermöglichen. Die Präsidentinnen bzw. Präsidenten der beiden Universitäten werden hingegen zum 1. Januar 2023 neu gewählt; denn sie haben eine besondere Rolle bei der Integration und Identität ihrer jeweiligen Universität.

Um die Wahlen zu ermöglichen und zur Stärkung einer personellen Kontinuität werden sechstens Senat und Hochschulrat als zentrale Entscheidungsgremien der Zielstrukturen bereits vor dem 1. Januar 2023 gebildet.

Schließlich trifft das Gesetz eine Regelung für den Fall, dass die zuständigen Universitätsgremien die erste Grundordnung der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität nicht fristgerecht erstellen können, und gibt ihnen damit Zeit, dies bei Bedarf zu tun. In diesem Fall haben wir die Möglichkeit, eine auf zwei Jahre befristete Rechtsverordnung zu erlassen, die die Governance der Universität vorübergehend regelt.

Neben dieser Strukturreform enthält der Gesetzestext eine Änderung des Landesgesetzes über das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation in Trier. Die Namensänderung in Leibniz-Institut für Psychologie dient der besseren Abbildung des Aufgabenspektrums und der Strategie des Instituts.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, mit dem die rechtliche Grundlage für die Neustrukturierung der Universitätsstandorte im Norden und Süden unseres Landes gelegt wird.