Protokoll der Sitzung vom 27.05.2020

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, mit dem die rechtliche Grundlage für die Neustrukturierung der Universitätsstandorte im Norden und Süden unseres Landes gelegt wird.

Herzlichen Dank. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Schneid das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte diesen Prozess der Umstrukturierung gerne Revue passieren lassen. Im Jahr 2018 wurde das Hochschulzukunftsprogramm vorgelegt. Die Expertengruppe gab damals Empfehlungen zur regionalen Verankerung der Hochschulen, zur Förderung von Forschung und Lehre, zur strategischen Hochschulentwicklung, zur Förderung kooperativer Promotionen und vielem mehr.

Eine Entscheidung des Ministerrats zur Trennung der Universität Koblenz-Landau und zur Zusammenführung der Universitätsstandorte Kaiserslautern und Landau war damals in dieser Form in dem Hochschulzukunftsprogramm weder gefordert noch daraus ersichtlich. Dementsprechend war auch die Reaktion erst einmal Skepsis.

Ich denke, es ist klar, dass dieses Konstrukt der Universität Koblenz-Landau mit drei Standorten in Koblenz, Landau und Mainz mit dem Präsidialamt nicht das Optimale war. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Es galt aber, einen ergebnisoffenen Prozess anzustoßen, der alle Möglichkeiten, wie die verschiedenen Standorte in die Zukunft weiterentwickelt werden können, eruiert.

(Beifall der CDU)

Diesen Prozess hat es so nicht gegeben. Es gab die klare Ansage aus dem Ministerium bzw. aus der Landesregierung: Trennung der beiden Standorte Koblenz und Landau, Auflösung des Präsidialamts in Mainz, Koblenz wird selbstständig, Landau bildet mit der Technischen Uni Kaiserslautern eine neue Universität. – Herr Minister, das wurde von Ihnen so gesetzt.

Dementsprechend sage ich, dass die Kommunikation und Information alles andere als vorbildhaft war: eine intransparente Vorentscheidung ohne jegliches Konzept mit vielen Betroffenen, die auf der Strecke blieben, nicht einbezogen wurden und erst ganz spät beteiligt wurden.

(Beifall der CDU)

Dies hat logischerweise Spekulationen, Verärgerungen und Unmut Tor und Tür geöffnet. Das hätte so nicht sein müssen. Es gab wirklich größte Bedenken und vehemente Widerstände an allen Standorten in jeder Form. Letztendlich hätte man sich das über eine bessere Kommunikation wirklich sparen können.

Es gibt in Koblenz auch Sorgen darüber, wie ein Standort, der in die Selbstständigkeit gehen soll, dies ohne die notwendigen Ressourcen tun soll.

(Beifall bei der CDU)

Um einen großen Prozess wie eine Umstrukturierung umzusetzen, bedarf es einer guten, transparenten Kommunikation. Es bedarf einer plausiblen Darlegung der hochschulpolitischen Ziele, die damit verbunden sind, und natürlich

der Bereitstellung der notwendigen Mittel und Ressourcen.

Das Ministerium hat hierzu leider nie konkrete Aussagen gemacht. Die einzige Zahl, die konkret ist, sind die 8 Millionen Euro. Die 8 Millionen Euro reichen aber schon jetzt am Anfang in der Entflechtungsphase nicht, geschweige denn, um irgendwelche zukunftsgerichteten Profile zu erarbeiten.

(Beifall der CDU)

Genau das hat im Übrigen Professorin Kallenrode in ihrer letzten Stellungnahme auch noch einmal ganz klar dargestellt.

Wir wollten von Anfang an einen Prozess, der es ermöglicht, die Standorte einzeln zu betrachten und sie in die Zukunft entwickeln zu können.

Deshalb haben wir im Oktober noch einmal diese Machbarkeitsstudie gefordert, die zentrale Fragen zur Zukunftsentwicklung der drei Standorte eruieren sollte. Es sollten mögliche Entflechtungs- und Verselbstständigungsprozesse dargestellt werden. Es hätte auch einer belastbaren Haushaltsexpertise der Landesregierung bedurft, die Auskunft darüber gibt, wie diese finanzielle Situation momentan aussieht und wie viele Haushaltsmittel in welchem Zeitraum für welche Maßnahmen in dieses Projekt hätten einfließen sollen.

(Beifall bei der CDU)

Auch das wurde abgelehnt, und das ist ein großer Fehler. Wir sind davon überzeugt, dass es als Grundlage für diesen Prozess ein Muss ist, dass das geregelt werden sollte.

(Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU)

Wenn ich keine Analyse und keine Bedarfsermittlung mache und somit auch nicht weiß, wie viele Mittel ich für den Prozess brauche,

(Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)

dann gehe ich die Gefahr ein, dass die Hochschullandschaft insgesamt geschwächt und nicht gestärkt wird, und das kann nicht in unserem Sinne sein.

(Beifall bei der CDU)

Alles in allem ist das, was wir bezüglich der Neuordnung der Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz erleben, alles andere als durchdacht, von keinem erkennbaren Konzept und hilft auch nicht, die wirklichen Probleme wie zum Beispiel die seit Jahren stark belastende Unterfinanzierung der Hochschulen und Universitäten in irgendeiner Form zu lösen. Alles in allem ist das kein vorbildliches Vorgehen des Ministeriums.

(Beifall der CDU sowie der Abg. Michael Frisch und Martin Louis Schmidt, AfD)

Wir werden jetzt noch einmal tiefer in den Gesetzentwurf einsteigen. Wir werden natürlich prüfen, inwieweit die An

liegen und Forderungen der Akteure vor Ort mit eingearbeitet wurden. Es gab wirklich viele Stellungnahmen von allen Standorten, die tatsächlich noch einmal Probleme und Schieflagen dargestellt haben.

Ach ja, wir werden natürlich auch darauf achten, welche Aussagen über die Finanzierung in dem Gesetz gemacht wurden.

Alles andere folgt dann in der Beratung im Ausschuss. Danke schön.

(Anhaltend Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Klomann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Regierungsverantwortung im Hochschulbereich heißt natürlich, die Autonomie der Hochschulen zu achten. Es bedeutet aber auch, die Struktur des Hochschulwesens zu beobachten, gegebenenfalls zu hinterfragen und bei Bedarf auch zu verändern.

Die letzte größere Umstrukturierung in Rheinland-Pfalz fand im Jahr 1996 mit der Umwandlung der Fachhochschule Rheinland-Pfalz in sieben eigenständige Hochschulen statt. Auf dem Feld der Universität fand die letzte große Strukturreform vor 50 Jahren, während der ersten Amtszeit von Ministerpräsident Kohl bzw. vor 30 Jahren mit der Umwandlung von Koblenz-Landau in eine Universität unter Ministerpräsident Wagner statt.

Seitdem ist Vieles in der Welt passiert. Daher ist es auch nichts Anrüchiges, die Universitätslandschaft in RheinlandPfalz so zu verändern, dass die Standorte auch künftig gute Arbeit leisten und gerade auch für ihre Regionen neue Impulse setzen können.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Das ist sogar unsere Aufgabe!)

Klar ist dabei, dass solche Veränderungsprozesse Zeit und einen langen Atem brauchen. Klar ist auch, dass solche Prozesse gerade zu Beginn nicht immer auf eine große Zustimmung stoßen, weil die Interessenlagen unterschiedlich sind und alle Akteurinnen und Akteure Terra incognita betreten, was zunächst einmal zu Verunsicherungen führen kann.

Ich bin der Landesregierung daher auf der einen Seite dankbar, dass sie diesen Prozess überhaupt gestartet hat; denn so einen Prozess zu starten, bei dem einem erst einmal nicht nur wohlwollende Worte entgegenschallen, braucht auch Mut.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bin der Regierung auf der anderen Seite dankbar, dass sie den Betroffenen im Laufe des Prozesses Zeit eingeräumt hat, Zeit, um zueinanderzufinden, und Zeit, um sich von Expertinnen und Experten, die sie selbst ausgewählt haben, beraten zu lassen. So wurde ein Weg vereinbart, wie die Zusammenführung von Landau und Kaiserslautern sowie die Eigenständigkeit von Koblenz Schritt für Schritt vonstattengehen. Diese Vereinbarung ist die Grundlage für den vorliegenden Gesetzentwurf.

Auch hier – das haben uns die Beteiligten von Anfang an so mitgeteilt – soll der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle spielen. Der vereinbarte Plan sieht vor, dass die Standorte in der neuen Konstellation zum 1. Januar 2023 beginnen können. Das bietet genügend Zeit, die neuen Strukturen zu erarbeiten, Ungereimtheiten zu beseitigen und neue Konzepte zu entwickeln.

Sollte das bis dahin – aus welchen Gründen auch immer – nicht funktionieren, kann dieser Prozess noch um zwei Jahre verlängert werden. Ich empfinde das als den richtigen Schritt, auch wenn ich den Eindruck habe, dass die Beteiligten alle ernsthaft daran arbeiten, dass diese Option erst gar nicht gebraucht wird.

Ich denke, es wird an allen Standorten aufbauend auf dem bisher Geleisteten etwas Neues entstehen, gerade was die Forschungsbereiche anbelangt, aber auch was die Governance-Strukturen zum Beispiel in Kaiserslautern und Landau betrifft. Hier wird die künftig im Hochschulgesetz verankerte Experimentierklausel sicherlich hilfreich sein, um neue, maßgeschneiderte Wege zu gehen.

Was die Finanzen angeht: Zunächst einmal gilt, dass die 8 Millionen Euro nicht Bestandteil dieses Gesetzentwurfs sind. Wenn wir von den 8 Millionen Euro reden, dann sind das allein die Mittel, die für den derzeitigen Aufbau der Verwaltung zur Verfügung stehen. Wir denken, dass dies eine realistische Größe für genau diese Aufgabe ist.

Jetzt aber zu behaupten, dass das zu wenig sei, ohne dass überhaupt schon alle Gelder abgerufen sind, ist dann doch schon etwas abenteuerlich. Das ist genauso unverantwortlich wie die Behauptung, die sich als falsch entpuppt hat, dass die Landauer Uni von den 8 Millionen Euro bislang gar kein Geld bekommen habe. Diese Behauptung stammt vom Landauer OB und seinem persönlichen Dezernenten Hartmann. Manchmal kann man echt nur mit dem Kopf schütteln.

(Beifall bei der SPD)