Protokoll der Sitzung vom 28.05.2020

Jetzt kommen Sie und sagen: Herr Wissing hat gar nicht gesehen, dass man die Brennstoffzelle in den Blick nehmen muss. – Das hat Herr Wissing schon gesehen. Er hat es aber ganz schnell wieder ausgeklammert, weil sich die Brennstoffzelle in der Wasserstofftechnologie nicht für den Einsatz in Nutzfahrzeugen eignet, da Nutzfahrzeuge – Baumaschinen, auch Lkw im Fernverkehr – punktuell eine so hohe Leistung abfragen, dass man diese mit der Brennstoffzelle nicht zur Verfügung stellen kann. – Aha! – Deswegen setzen wir in Rheinland-Pfalz im Nutzfahrzeugbereich nicht auf die Brennstoffzellentechnologie, sondern auf die Direktverbrennung von Wasserstoff.

Das haben wir uns nicht alleine ausgedacht, und wir haben nicht irgendetwas ausgeklammert, weil wir gemeint haben, wir verlieren sonst den Überblick, sondern wir fokussieren uns ganz präzise darauf und haben damit die Chance, in genau diesem Bereich der Wasserstofftechnologie für Verbrennungsmotoren einen Fortschritt in Rheinland-Pfalz zu erzielen, der ein Meilenstein für die gesamte Fahrzeugindustrie weltweit sein kann.

Deswegen habe ich an der Universität Kaiserslautern gesagt, ich werde einen solchen Prüfstand finanzieren. Sie werden genau beobachten, was die Industrie in diesem Bereich in den nächsten Jahren macht, nämlich genau darauf zu setzen. Wir brauchen CO2-freies Fahren im Nutzfahrzeugbereich, und wir sehen heute, dass das mit der Brennstoffzellentechnologie auf absehbare Zeit nicht zu erreichen ist. Wir können uns aber nicht damit begnügen zu sagen, es geht nicht, sondern wir brauchen eine Lösung. Die Direktverbrennung ist eine Lösung, so sagen jedenfalls die Fachleute. Dass wir dann als Landesregierung genau

darauf setzen, das ist nicht kleinteilig, sondern sehr schlau, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN)

Dementsprechend wurde mein Vorstoß von der industriellen Seite und von der Wirtschaftsseite begrüßt. Hätte ich den nicht gemacht, wäre es nicht so, wie Sie sagen, Herr Kollege Martin, dass sich das Commercial-Vehicle-Cluster sowieso damit beschäftigt hätte. Nein, die beschäftigen sich nämlich auch nicht mit allem und jenem und diesem, sondern fokussieren auch die Dinge, die spezifisch unseren Wirtschaftsstandort im Nutzfahrzeugbereich voranbringen. In diesem Sinne ist das ein wichtiger Baustein einer Wasserstoffstrategie.

So etwas wünsche ich mir jetzt. Ich wünsche mir, dass die Bundesregierung aufhört, eine nationale Wasserstoffstrategie zu vertagen. Wir wollen nämlich, dass jedes Bundesland seine Stärken und seine spezifischen Herausforderungen fokussiert. Wir wünschen uns, dass wir auch im Netzwerk mit anderen Bundesländern voneinander lernen. Wir wollen uns mit anderen austauschen und wollen, dass Forschung und Entwicklung in diesem Bereich vom Bund stark kofinanziert werden, damit die jeweiligen Fokussierungen der Landesregierungen schnelle Schritte voranmachen. Wir stehen schließlich auch als Nationalstaat im internationalen Wettbewerb und vor enormen Herausforderungen in der Fahrzeugindustrie.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Außerdem wünsche ich mir, dass das IPCEI-Projekt auf europäischer Ebene vorankommt; denn ganz Europa steht mit anderen Kontinenten in einem enormen Wettbewerb und vor einer enormen Herausforderung in der Fahrzeugindustrie und in der CO2-Reduktionsstrategie. In diesem Sinne gibt es viel zu tun.

Wir haben schon viel getan, und jetzt können Sie – Sie rühmen sich schließlich sehr oft damit, dass Sie den besten Draht zur Bundesregierung haben – vielleicht einen Beitrag leisten, indem Sie dort einmal vorstellig werden, um den Streit innerhalb der CDU-Minister im Bundeskabinett zu beenden, damit das Vertagen aufhört und das Handeln beginnt.

Danke schön.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wegen der längeren Redezeit der Landesregierung steht allen Fraktionen eine weitere Minute Redezeit zu. – Der Abgeordnete Dr. Bollinger hat sich als Erster gemeldet. Sie haben noch 2 Minuten Redezeit.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Wink, Sie trugen eben vor, dass Ihre Wasserstoffstrategie technologieoffen sei. Das ist insofern ein Widerspruch an sich, als Sie nur auf die Wasserstofftechnologie setzen und andere Antriebstechnologien außen vor bleiben. Es wird also der gleiche Fehler wiederholt, den die Landesregierung jahrelang durch die einseitige Förderung der E-Mobilität gemacht hat.

Wer aber das Prinzip der Technologieoffenheit ernst nimmt, zu dem Sie sich in Ihren Reden bekennen, der muss alle vorhandenen Antriebstechnologien, zu denen eben auch der Verbrenner gehört, berücksichtigen.

(Beifall der AfD)

Wir fordern daher in unserem Antrag eine Strategie zur technologieoffenen Förderung und Entwicklung von Antriebstechnologien. Wer es also mit Technologieoffenheit ernst meint, der müsste unserem Antrag zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für einen weiteren Wortbeitrag hat sich der Abgeordnete Martin von der Fraktion der CDU gemeldet. Ihnen stehen noch knapp 2 Minuten Redezeit zur Verfügung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Wissing, ich war schon gespannt, wie Sie auch bei dem Thema Ihren alten Trick anwenden würden, durch den Fingerzeig auf Berlin vom eigenen Versagen abzulenken.

(Beifall der CDU)

Jetzt haben wir es gehört. Sie haben auch dieses Mal wieder versucht, das irgendwie hinzubekommen, aber das ist so wenig überzeugend wie in allen anderen Fällen.

Ich brauche doch nur zwei Sachen zusammenzunehmen. Ja, die in Berlin haben schon einen höheren Anspruch an eine Strategie. Die begnügen sich nicht mit einem Trippelschrittchen, sondern sie wollen schon etwas Umfassendes vorlegen. Dafür braucht man manchmal ein bisschen mehr Zeit. Das ist durchaus nichts Ungewöhnliches.

Wie man den Schritt, den Sie zeichnen, einschätzen muss, das kann man ganz leicht feststellen, indem ich einmal den Antrag der Koalitionsfraktionen nehme, der offensichtlich das nach dem Koalitionsvertrag Notwendige für eine rheinland-pfälzische Strategie definiert. Daneben lege ich das, was Sie gemacht haben. Da ergibt sich ein riesiges Delta. Das zeigt schon, was wir von Ihrem bisherigen Vorgehen zu halten haben.

(Beifall bei der CDU)

Ich glaube, mehr muss man dazu nicht sagen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen damit zu den Abstimmungen über den Antrag und die Alternativanträge.

Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/10503 – unmittelbar ab, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD – Drucksache17/11950 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, der Alternativantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11951 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Damit ist der Alternativantrag mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD angenommen worden.

Wir kommen zu Punkt 26 der Tagesordnung:

Landschaftsschutz umsetzen, gesetzliche Privilegierung von Windindustrieanlagen im Außenbereich aufheben Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/11119 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Zur Begründung des Antrags erteile ich dem Abgeordneten Klein für die Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, meine Damen und Herren! Die AfD hat einen Antrag eingereicht, mit dem wir die Landesregierung auffordern, für eine Egalisierung der Maßstäbe bei der Beurteilung des Emissionschutzes von Industrieanlagen auf Bundesebene einzutreten.

Wir wollen eine Gleichbehandlung von allen Unternehmen,

die im Außenbereich bauen wollen, und keine Privilegierung von einzelnen Sparten, die gerade in ein ideologisches Konzept passen.

Leider hat das Oberverwaltungsgericht meines Erachtens völlig unverständlich die Versagungsgründe der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises als nicht vorliegend bezeichnet. Ich zitiere aus der Pressemittilung: „Die vom beklagten Landkreis aufgeführten Versagungsgründe lägen nicht vor. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme werde es durch die Windenergieanlagen nicht zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes kommen.“

Weiter heißt es: Dem Vorhaben stehe angesichts der gesetzlichen Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich auch nichts entgegen. – Nach Ansicht der AfD liegen eben diese Gründe vor und sind nicht von der Hand zu weisen. Das obere Mittelrheintal ist mit der höchsten Kategorie der Landschaftsästhetik als kulturelles UnescoWelterbe geschützt und beschränkt sich nicht nur auf den Talgrund, in dem der Rhein fließt. Die Talhänge sowie die Berge zählen auch dazu. Im Tal verlaufen die Verkehrswege für Schifffahrt, Kfz und Radfahrer. Auf den Höhenzügen und an den Hängen des Weltkulturerbes schreiten die Wanderer auf dem Rheinsteig oder dem Rheinburgenweg. Eben diesen Menschen – Touristen wie Einheimischen – wird eine Landschaftsverunstaltung präsentiert, wenn in der Nähe des Mittelrheintals Windindustrieanlagen errichtet werden.

(Beifall der AfD)

Es sind genau diese Sichtachsen, die die Menschen und Naturliebhaber so schätzen, die dann durch Windindustrieanlagen zerrissen werden. Rheinland-Pfalz heftet sich auf die Brust, ein Touristenland zu sein, ein Land, welches Menschen zum Genießen und Entspannen einlädt, ein Land, in dem sich Menschen wohlfühlen und ihre Freizeit verbringen sollen. Das ist allerdings nicht mit Industrieanlagen vereinbar, die in Wälder gestellt werden,

(Beifall der AfD – Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!)

Windindustrieanlagen zur Gewinnung von elektrischer Energie, deren Wirkungsgrad bei 45 % liegt – und das bei maximal 20 % ausreichenden Windstunden pro Jahr hierzulande. Nur zum Vergleich: Das neue Kohlekraftwerk Datteln 4 hat einen Wirkungsgrad von 60 %. Das hat allerdings den Vorteil, jederzeit grundlastfähigen Strom zu produzieren.

Windindustrieanlagen sind nach dem Baugesetzbuch privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich, Industrieanlagen, die ohne horrende und staatlich festgesetzte Subventionen völlig unrentabel sind. Das alles zulasten des Verbrauchers und im Sinne einer Weltrettungsfantasie.

Die Strompreise haben sich seit Beginn des Jahrhunderts verdoppelt und kennen weiterhin nur eine Richtung: stetig nach oben. Ich möchte für die Erzeugung von elektrischer Energie mit Windindustrieanlagen einmal ein Gleichnis

aufführen. Stellen Sie sich vor, Sie benötigen einen Herzschrittmacher. Dummerweise läuft er nur 6 Stunden am Tag. Da bringt es nichts, drei weitere einzusetzen; denn alle laufen nur zur gleichen Zeit. Das heißt, Sie haben 6 Stunden Bluthochdruck und Herzrasen, weil zu viel Energie vorliegt, und den Rest des Tages sind Sie tot.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das war kein Gleichnis!)

Wilhelm Busch hat die Windkraftnutzung schon in der Kaiserzeit treffend beschrieben: „Aus der Mühle schaut der Müller, der so gerne mahlen will. Stiller wird der Wind und stiller, und die Mühle stehet still. So geht’s immer, wie ich finde, rief der Müller voller Zorn. Hat man Korn, so fehlt’s am Wind, hat man Wind, so fehlt das Korn.“