Wenn das Wort „Rasse“ aus der Verfassung verschwindet, verschwindet aber noch nicht der Rassismus. Ich wollte, es wäre so einfach. Nein, Rassismus ist ein strukturelles Problem unserer Gesellschaft. Wir alle haben Vorurteile im Kopf. Wir alle haben Vorurteile und Bilder im Kopf. Niemand ist davon frei. Wir müssen Rassismus aktiv verlernen.
Warum müssen wir das tun? Alltagsrassismus ist das, was Menschen, die von Rassismus betroffen sind, uns immer wieder beschreiben. Es sind aber nicht nur die alltäglichen Anfeindungen, die diese Menschen erleben. Sie haben auch strukturelle Nachteile auf dem Arbeitsmarkt und Probleme bei dem Suchen einer Wohnung.
dass wir uns für diese Menschen, die von Rassismus betroffen sind, einsetzen, an ihrer Seite stehen, unsere Gesetze überprüfen, in denen „Rasse“ oder „rassisch“ steht, diese Worte streichen und uns insgesamt gegen unseren eigenen Rassismus in den Köpfen einsetzen.
erhalten bleibt und sie nicht mehr angefeindet werden. Rassismus ist ein Problem in unserer Gesellschaft.
Es ist nicht nur ein Problem der Anfeindungen. Wir wissen auch, dass Rassismus tötet. Wir haben gleich zu Beginn des Jahres durch die abscheulichen Attentate von Hanau vor Augen geführt bekommen, dass Rassisten zur Waffe greifen. Wir haben auch vor Augen geführt bekommen, wie schnell dieses Attentat von Politik und Medien als „fremdenfeindlich“ bezeichnet wurde. Es waren keine Fremden, die dort getötet wurden. Es waren Menschen, die hier geboren und aufgewachsen sind und hier ihre Heimat hatten.
Immer wieder stolpern wir über solche unangebrachten, diskriminierenden Worte. Rassismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, und wir müssen es angehen.
Wir müssen kontinuierlich darüber diskutieren, nicht nur, wenn es zu irgendwelchen Vorfällen kommt. Wir müssen regelmäßig und ehrlich einen Blick in den rassistischen Abgrund werfen. Wir müssen dieses Thema kontinuierlich bearbeiten; denn wir alle müssen Rassismus aktiv verlernen.
Wir sind froh, dass wir mit der Diskussion über die Landesverfassung einen weiteren Ansatzpunkt haben, dass dieser Begriff „Rasse“ endlich aus der Landesverfassung verschwindet. Wir sind hier ganz klar: Nein zu Rassismus! Nein zum Begriff der Rasse in der Landesverfassung!
Wir müssen uns gemeinsam gegen Diskriminierung wenden; denn Rheinland-Pfalz ist ein vielfältiges und buntes Land. Hier dürfen Menschen nicht diskriminiert werden. Das ist wichtig, und dagegen kämpfen wir gemeinsam an.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Streichen wir den Begriff der Rasse aus unserer Landesverfassung, verschwindet nun einmal leider nicht automatisch der Rassismus. Schließlich haben wir seit Einführung der Homo-Ehe bzw. der Ehe für alle auch keineswegs die Homophobie in Deutschland besiegt. Diese ist sogar immer noch in unserem Justizministerium zu finden, da man sich hier beharrlich weigert, den homophoben Bezug auf die Sittengesetze, welche die Schwulenverfolgung nach dem Zweiten Weltkrieg erst ermöglichten, aus der Landesverfassung zu streichen.
legt in unserer Verfassung sowie im Grundgesetz. Mit einer Streichung des Worts würde gerade das klare Bekenntnis gegen Rassismus verloren gehen, dem Antidiskriminierungsrecht Schaden zugefügt und dieses sogar rechtsdogmatisch angreifbar werden, da es sich hierbei in der Rechtswissenschaft um einen ungewöhnlich interpretierten Begriff handelt.
Tatsächlich handelt es sich um einen international und interdisziplinär etablierten Rechtsbegriff, der zudem Überschneidungen mit zahlreichen anderen Formen der Diskriminierung zu fassen vermag, also auch intersektional ist. Erst durch einen solchen Begriff wird Rassismus – also Diskriminierung aufgrund der sogenannten Rasse – benennbar und adressierbar. Der Rechtsbegriff „Rasse“ ist ein notwendiges Instrument, um Rassismus einschließlich des Antisemitismus antidiskriminierungsrechtlich angehen zu können.
Wie überall sollte allerdings auch hier genau darauf geachtet werden, dass jede dieser Maßnahmen, die über die einfache Beseitigung einer Diskriminierung hinausgeht, kompensiert wird und auch in der Zukunft verhindert wird, dass sie nicht andererseits durch gezielte Vorteilsgewährung – also durch die sogenannte affirmative Aktion – ins genaue Gegenteil umschlägt.
Bestehende Diskriminierung kann nämlich nicht durch eine entgegengesetzte Diskriminierung – also die gezielte Bevorzugung zuvor diskriminierter sozialer Gruppen – ersetzt werden, ohne auf Dauer gesellschaftliche Verwerfungen zu riskieren.
Zu guter Letzt darf in dieser sicherlich sehr wichtigen Debatte nicht verschwiegen werden, dass es weder einen schlechten noch den guten Rassismus gibt,
weder den der weißen Bevölkerung gegen dunkelhäutige Menschen noch den umgekehrten Fall, Schwarz gegen Weiß, der natürlich leider genauso vorkommt. Auch in Afrika werden dort ebenfalls seit Jahrhunderten ansässige Weiße allein aufgrund ihrer Rasse – sprich der Hautfarbe – auf bestialische Weise umgebracht.
Durch dumpfe Kampfbegriffe und solche Parolen werden Menschen gegen Menschen aufgehetzt. Lassen Sie uns doch ein deutliches Zeichen für die Gleichheit aller Menschen setzen. Geben Sie jeglicher Intoleranz keine Chance.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Kazungu-Haß hat in sehr eindrucksvoller und eindringlicher Weise dargelegt, wie Menschen in Deutschland durch den Begriff der Rasse betroffen sein können. Es nützt nichts: Es ist so, das gibt es. Natürlich gibt es in unserer Gesellschaft Rassismus.
Herr Abgeordneter Junge, von den anderen Fraktionen hat heute aber niemand die Diskussion mit Vorwürfen gegen Berufsgruppen in Deutschland – insbesondere nicht gegen die Polizei – geführt. Das möchte ich festhalten. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Was in den USA eine Rolle spielt, mag dort diskutiert werden. Wir diskutieren die Probleme, die wir hier haben.
Insofern macht der Redebeitrag von Frau Abgeordnete Kazungu-Haß sehr deutlich, dass es durchaus richtig ist, über diesen Begriff in unserer Landesverfassung und in unserem Grundgesetz zu diskutieren.
Man muss sich nur immer vergegenwärtigen, wieso dieser darin steht. Dieser Begriff „Rasse“ steht in der Landesverfassung und im Grundgesetz. Das beruht darauf, dass die Väter und Mütter beider Verfassungen noch die Erfahrungen aus dem Dritten Reich vor Augen hatten, dass nämlich in der Nazidiktatur Millionen von Menschen nach diesem Kriterium ausgewählt wurden, um misshandelt und getötet zu werden. Es waren Millionen von Juden, Sinti und Roma und viele mehr. Das sollte zukünftig in Deutschland verhindert werden.
Der Begriff „Rasse“ ist also nicht in diese Verfassung gekommen, weil man ein rassistisches Vorhaben stützen wollte. Ganz im Gegenteil: Man wollte damit verhindern, dass sich so etwas wiederholt. Diese Formulierungen in unserer Verfassung sind deshalb besonders sensibel; denn sie dokumentieren eigentlich das, was die Verfasser damals wollten: in unsere Verfassung hineinzuschreiben, dass es ein „Nie wieder!“ einer solchen Verfolgung geben soll. Ein „Nie wieder!“.
Herr Abgeordneter Henter hat den Artikel 4 der Landesverfassung vorgelesen. Natürlich können Sie den Begriff „Rasse“ einfach streichen. Nur ist dann alles, was Rassismus ist, plötzlich aus dem Schutzbereich dieses Artikels weg.
Also muss man andere Formulierungen finden. Ich habe selbst einige öffentlich genannt, ohne mich auf irgendeine festlegen zu wollen.
Herr Abgeordneter Schweitzer, ich finde es gut, dass der Wissenschaftliche Dienst dazu beauftragt werden soll. Ich fände es auch gut, wenn wir gemeinsam zusammenarbeiten in diesem Zusammenhang, weil ich es gut fände, wenn man über das bloß Juristische hinaus zusätzlich Menschen anhören würde – so, wie Frau Abgeordnete Kazungu-Haß es auch angeregt hat –, weil die Begriffe, die dafür infrage kommen, auch nicht so leicht zu handhaben sind.
Schauen Sie, wir haben in Deutschland eine Landesverfassung, in der dieser Begriff ersetzt worden ist, nämlich die Verfassung in Thüringen. Wenn ich es richtig im Kopf habe, haben sie das in etwa mit den Worten ersetzt, dass die Herkunft – – –
Die ethnische. Ich meine, sie haben einen der beiden Begriffe – die ethnische Zugehörigkeit oder die ethnische Herkunft – gewählt. Wenn Sie den Kommentar nachlesen, benutzt der Kommentator interessanterweise das Wort „Rasse“, um zu erklären, was oben im Artikel steht. Es ist nicht so einfach, wie man sich das vorstellt.
Deswegen finde ich, es lohnt sich, dies in aller Ruhe zu diskutieren; denn der Begriff, den wir dann wählen, muss das abdecken, was die Väter und Mütter beider Verfassungen vor 70 und mehr Jahren in Deutschland wollten. Ein „Nie wieder!“ darf sich nicht wiederholen. Das muss auch zukünftig aus unserer Verfassung glasklar und zeitlos aktuell abzulesen sein, egal wie wir es formulieren.
Wir kommen zur zweiten Runde. Gibt es Wortmeldungen? – Herr Fraktionsvorsitzender Junge hat das Wort.