Protokoll der Sitzung vom 26.08.2020

Auch die vorgeschlagenen Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes können wir gerne mittragen. Ich unterstütze ausdrücklich die Aufwertung des Inspekteurs der Polizei.

(Vizepräsident Hans-Josef Bracht übernimmt den Vorsitz)

Insgesamt haben wir keine Änderungswünsche und Vorschläge, die wir noch erörtern müssten. Wir beraten es noch im Innenausschuss. Wir können davon ausgehen, als FDP dem Gesetz zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD)

Die nächste Rednerin ist Abgeordnete Pia Schellhammer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir ändern mit dem vorliegenden Gesetz drei Gesetze. Wir haben gehört, es besteht eine Einigkeit unter den demokratischen Fraktionen, der ich mich für meine Fraktion anschließen möchte.

Ich möchte auf den Aspekt Landesreisekostengesetz für meine Fraktion noch einmal besonders eingehen, weil Sie sich vorstellen können, dass ich mich als Grüne besonders darüber freue, dass wir umwelt- und klimarelevante Gesichtspunkte bei der Wahl des Beförderungsmittels wählen. Konkret steht im Gesetz, Flugreisen gelten, bedingt durch den hohen Ausstoß von CO2, als sehr klimaschädlich. Deswegen müssen zukünftig bei einer Dienstreise diese Aspekte berücksichtigt werden. Das finden wir richtig. Es ist gut, dass wir diesen Schritt gemeinsam gehen können.

Darüber hinaus – das haben wir auch durch meine Vorrednerinnen und Vorredner gehört – behandeln wir die deutschen Staatsangehörigen und die Bürgerinnen der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums bei der elektronischen ID-Karte gleich. Das ist ein wichtiger Schritt.

Insgesamt kann ich es kurz machen. Wir tragen die drei vorgeschlagenen Änderungen sehr gerne mit und sehen deshalb der Beratung im Ausschuss positiv entgegen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und vereinzelt bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12265 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/12716 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Zur Begründung darf ich zunächst der Landesregierung das Wort erteilen, und zwar Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen heute den Entwurf eines Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen vorzustellen.

Mit der Novellierung setzen wir ein Ziel des Koalitionsvertrags um. Nach fast einem Vierteljahrhundert bedarf das Psychisch-Kranken-Gesetz einer grundsätzlichen Revision und Anpassung an zwischenzeitlich erfolgte rechtliche und materielle Veränderungen in der Behandlung und Unterbringung psychisch erkrankter Menschen.

Darüber hinaus besteht auch aktueller Änderungsbedarf aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Fixierungen vom 24. Juli 2018.

Aufgrund der Vielzahl an vorzunehmenden Änderungen und einzuführenden Neuerungen wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit das Gesetz in etlichen Teilen neu formuliert, teilweise neu gegliedert und als Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen neu gefasst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Das seit dem Jahr 1995 geltende rheinland-pfälzische Psychisch-Kranken-Gesetz hat sich gut bewährt. Es ist noch immer ein fortschrittliches Gesetz. Es stellt die Hilfe für Menschen mit psychischer Krankheit oder seelischer Behinderung an den Anfang und in den Mittelpunkt. Es betont die Rechte psychisch kranker Menschen. Schließlich hat es auch im Rahmen der Umsetzung der Psychiatriereform zu einer Verbesserung der Versorgung und Unterstützung psychisch kranker Menschen in Rheinland-Pfalz beigetragen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diesen fortschrittlichen rheinland-pfälzischen Weg werden wir weiter beschreiten. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, Hilfen, Schutzmaßnahmen und die Durchführung der Unterbringung für psychisch erkrankte Personen weiter zu verbessern. Hierfür sind zum einen eine Weiterentwicklung

der Gemeindepsychiatrie und eine Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im gemeindepsychiatrischen Verbund im Gesetzentwurf vorgesehen, unter anderem durch finanzielle Anreize für den Ausbau der Koordinierungsstellen für Gemeindepsychiatrie.

Außerdem sollen die Landkreise und kreisfreien Städte darauf hinwirken, dass die Leistungserbringer im gemeindepsychiatrischen Verbund eine schriftliche Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel abschließen, in ihrem Bereich eine Versorgungsverpflichtung für eine möglichst wohnortnahe Versorgung und Unterstützung insbesondere chronisch psychisch erkrankter Personen zu übernehmen.

Meine Damen und Herren, das Gesetz wird vor allem – das ist mir ein ganz besonderes Anliegen – die Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechte der untergebrachten Patientinnen und Patienten weiter stärken. Hierzu dienen eine ganze Vielzahl von Neuregelungen, unter anderem die verfassungsrechtlich gebotene Neuregelung der Anforderung an die Genehmigung und Durchführung von Fixierungen, die Stärkung der kommunalen Besuchskommission und der Fachaufsicht als Aufsichtsgremien, die Präzisierung der Voraussetzung der Anordnung sonstiger besonderer Sicherungsmaßnahmen, die Betonung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Eingriffen in die Rechte psychisch kranker Personen und die Verpflichtung der Einrichtung zur aktiven Förderung von Behandlungsvereinbarungen durch die jeweilige Einrichtung.

Weiterhin wird durch den Gesetzentwurf eine wichtige Rolle der Angehörigen gestärkt. Unser Ziel ist es, dass die Kliniken Angehörige und andere den Untergebrachten nahestehenden Bezugspersonen als Partner im Genesungsprozess betrachten, sie in die Behandlung einbeziehen und sich aktiv um die hierfür erforderlichen Einwilligungen der untergebrachten Personen bemühen.

Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir unseren fortschrittlichen Weg weiter, den Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren in der Politik für Menschen mit psychischen Erkrankungen geht. Zugleich schafft der Gesetzentwurf einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Interessen der psychisch erkrankten Personen auf der einen Seite und den berechtigten Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit auf der anderen Seite.

Ich freue mich auf die parlamentarische Diskussion und Auseinandersetzung zu unserem Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und vereinzelt bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Als erstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Rommelfanger von der Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschlichkeit einer Gesellschaft – davon sind wir Sozialdemokraten fest überzeugt – wird auch daran gemessen, wie wir mit unseren psychisch kranken Menschen umgehen. Dieser menschliche Umgang und die Hilfen für Betroffene und deren Angehörigen sind uns, der SPD, wichtig.

Deshalb haben wir bereits 1988, damals noch als Oppositionspartei, einen Antrag für eine dringend notwendige und lange verschleppte Reform der psychiatrischen Versorgung in Rheinland-Pfalz gestellt. Als Regierungspartei konnten wir diese 1995 umsetzen und die Weichen dafür stellen, gemeindenahe psychiatrische Angebote in den Kommunen auszubauen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Landesgesetz für psychisch kranke Personen, über dessen Novellierung wir heute diskutieren, ist heute noch ein fortschrittliches Gesetz, ein Gesetz, das den erkrankten Menschen in den Mittelpunkt stellt und seine Rechte betont.

Die Novellierung ist deshalb notwendig geworden, weil sich in den vergangenen 25 Jahren die rechtlichen Grundlagen und die Angebotsstrukturen in der Versorgung psychisch erkrankter Person weiterentwickelt haben. Da all dies Auswirkungen auf die Art der Hilfen, Schutzmaßnahmen und die Unterbringung psychisch erkrankter Menschen hat, ist Reformbedarf entstanden.

So sind die zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zur Zulässigkeit von Fixierungen bei untergebrachten Personen und zu den Maßstäben für die Beleihung privatrechtlicher oder freigemeinnütziger Träger von Einrichtungen zur Durchführung des Maßregelvollzugs von besonderer Wichtigkeit. Diese Urteile und die sich aus ihnen ergebenden Änderungsanforderungen sind in die vorliegende Novellierung des Landesgesetzes eingeflossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Novellierung ist ein weiterer Meilenstein dabei, die Wünsche und die Bedürfnisse der individuellen Lebenssituation der erkrankten Menschen in den Mittelpunkt aller Maßnahmen zu stellen. Alle Hilfen sollen das Ziel verfolgen, die betroffenen Personen bei der Bewältigung ihrer Erkrankung zu unterstützen sowie gesellschaftlicher Ausgrenzung von psychisch Erkrankten entgegenwirken.

Hier in Rheinland-Pfalz steht ein hoch spezialisiertes Versorgungsnetz bereit, um die Patienten und Patientinnen sowie ihre Angehörigen aufzufangen und einzubinden. Es ist unter der Vorgabe der wohnortnahen und lebensfeldorientierten Hilfsleistungen aufgebaut. Dies geschieht nach dem Grundsatz „Ambulant vor teilstationär vor stationär“, um die Unterbringung psychisch Erkrankter so weit wie möglich zu vermeiden.

Mit dieser Reform werden die Qualität der Leistungen der gemeindepsychiatrischen Hilfen vor Ort sowie die Zusam

menarbeit im gemeindepsychiatrischen Verbund verbessert. Das Land wird hierfür in Zukunft mehr Mittel zur Verfügung stellen. Die Pauschale, mit der es sich an den Kosten, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten entstehen, beteiligt, wird angepasst und dynamisiert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, psychische Erkrankungen können jeden treffen. Wie körperliche Erkrankungen bedeuten auch psychische Erkrankungen einen gravierenden Einschnitt ins Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen. In Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2018 durch alle Bevölkerungsgruppen hindurch bei fast jedem dritten Einwohner eine psychische Störung oder Erkrankung diagnostiziert.

Das Thema der psychischen Gesundheit ist in den vergangenen Jahren gesellschaftsfähiger geworden, aber auf individueller Ebene fürchten insbesondere Männer nach wie vor eine Stigmatisierung. Für alle Betroffenen ist die Stigmatisierung von psychisch kranken Menschen ein großes Problem. Psychische Erkrankungen und deren Stigmatisierung führen häufig zu Rückzug, Einsamkeit und Ausgrenzung der Betroffenen. Deshalb ist es wichtig, ihre Rechte mit dieser Reform weiter zu stärken und sie zu ermutigen, sich zu ihren psychischen Krankheiten zu bekennen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Inklusion und Selbstbefähigung von psychisch erkrankten Menschen werden durch diese Reform verbessert. Sie selbst, ihre Angehörigen und bürgerschaftlich engagierte Personen werden durch sie im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe gefördert und unterstützt. Es gibt Formen, dass sich Einrichtungen aktiv darum bemühen sollen, Angehörige und andere wichtige Bezugspersonen in den Genesungsprozess als Partner einzubeziehen.

Aber auch die Belange von Kindern psychisch erkrankter Eltern werden berücksichtigt, da sie besonderer Unterstützung und Hilfe bedürfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Landesgesetz für psychisch kranke Personen hat maßgeblich zu einer Verbesserung der Situation psychisch erkrankter Menschen beigetragen

(Glocke des Präsidenten)

und war die Grundlage der Psychiatriereform in RheinlandPfalz. Diesen erfolgreichen Weg wollen wir mit dieser Novellierung des Landesgesetzes weiter gehen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile dem Abgeordneten Wäschenbach für die CDU das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der aktuelle Gesetzentwurf der Landesregierung für Hilfen bei psychischen Erkrankungen ersetzt das alte Gesetz von 1985 und greift gesellschaftliche Veränderungen und veränderte Angebotsstrukturen der Behandlung dieser kranken Menschen auf. Wenn wir uns bewusst werden, dass in dem alten Gesetz von 1959 die Behandlung dieser kranken Menschen im Wesentlichen durch Wegsperren geprägt war, wird klar, welch grundlegend neuer menschenwürdiger Umgang sich mit diesen kranken Menschen vollzogen hat. Wir sind noch nicht am Ende eines schwieriger werdenden Prozesses und einer Enttabuisierung.