Protokoll der Sitzung vom 27.08.2020

1. Wie bewertet die Landesregierung, dass Ministerpräsidentin Dreyer mit offenbar widersprüchlichen Zahlen operiert, zuletzt im SWR-Sommerinterview, bei dem sie behauptete, dass 37.000 Tablets und Endgeräte direkt ausgeliehen worden seien, obwohl nur knapp 17.000 zur Verfügung standen und auch nur 4.414 Geräte ausgeliehen wurden?

2. Wann werden alle Lehrer und Schüler tatsächlich mit Endgeräten ausgestattet sein und eine digitale Unterstützung für die Schulen zur Verfügung stehen?

3. Warum ist über die Sommerferien kein Gesamtkonzept zur Eindämmung der Pandemie in Schulbussen oder mit kleineren Klassen erarbeitet worden?

4. Wie kann es sein, dass in Rheinland-Pfalz junge Lehrerinnen und Lehrer trotz Corona keine Planstelle erhalten, jahrelang in einer unsicheren Perspektive gehalten werden und nach mehrfach befristeten Beschäftigungen quasi vor dem Berufsverbot stehen?

Für die Landesregierung antwortet Staatsministerin Dr. Hubig. – Bitte.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Beilstein und Barth beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Schon zu Beginn der Corona-Krise war es der Landesregierung wichtig, dass Schülerinnen und Schüler, die von zu Hause aus lernen, soweit nötig über mobile Endgeräte verfügen. Zusammen mit den Kommunen wurde deshalb entschieden, möglichst alle in den Schulen vorhandenen Geräte Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen zu können.

An den Schulen gab es landesweit einen Bestand von rund 25.000 Notebooks und 12.000 Tablets, in der Summe also 37.000 Endgeräte. Die Vereinbarung zwischen dem Bildungsministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden sah vor, dass alle unbürokratisch verliehen werden konnten.

Von diesen rund 37.000 waren zum abgefragten Stichtag – das war der 30. April – rund 16.800 Geräte schon verplant oder nicht zur Ausleihe geeignet, weil die Geräte etwa im Rahmen von Tabletklassen bereits von Schülerinnen und Schülern benutzt wurden, denen man natürlich nicht das Tablet abnehmen konnte, Geräte in Klassenräumen fest in ein Netzwerk integriert waren oder Geräte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht die entsprechende Software oder Hardware hatten, also noch nachgerüstet werden müssen, um im Fernunterricht sinnvoll eingesetzt werden zu können.

Aus diesem Bestand wurden rund 4.400 Geräte nachgefragt und verliehen. An 779 Schulen konnte die Nachfrage somit mit denen bei den Schulen vorhandenen Geräten gedeckt werden. An 529 Schulen konnte die Nachfrage nicht gedeckt werden. Zur Unterstützung dieser Schulen wurden über das Pädagogische Landesinstitut, die kommunalen Medienzentren und die Studienseminare 855 Tablets zusätzlich zur Verfügung gestellt, 595 davon wurden ausgeliehen. Insgesamt belief sich die Zahl der an Schülerinnen und Schüler ausgeliehenen Geräte auf über 5.000.

Zu Frage 2: Die Digitalisierung der Schulen in RheinlandPfalz hat schon lange vor der Corona-Krise begonnen, zum Beispiel mit dem erfolgreichen Programm „Medienkompetenz macht Schule“, an dem jetzt auch über 250 Grundschulen teilnehmen, und auch mit dem DigitalPakt Schule, der vor rund einem Jahr in Kraft getreten ist.

Die Corona-Pandemie hat nun der Digitalisierung der Schulen einen enormen Schub gegeben. Den Schulen in Rheinland-Pfalz stehen über 300 Millionen Euro Bundesund Landesmittel für die Digitalisierung zur Verfügung mit dem DigitalPakt I, der bis 2024 für die rheinlandpfälzischen Schulträger Mittel zum Ausbau der digitalen Infrastruktur, also insbesondere für WLAN-Ausleuchtung, Breitbandanschluss, aber auch für Smartboards oder mobile Endgeräte, vorsieht und mit dem Sofortausstattungsprogramm, über das bis zu 60.000 Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt werden können. In kürzester Zeit wurden in Rheinland-Pfalz bereits 6 Millionen Euro zur geplanten Beschaffung von über 21.000 Endgeräten abgerufen, und täglich werden es mehr.

Ein weiteres Sofortausstattungsprogramm, mit dem alle

Lehrkräfte ein dienstliches Endgerät erhalten, hat der Koalitionsausschuss vorgestern Abend beschlossen. Ich gehe davon aus, dass wir auch hier sehr schnell in die Umsetzung gehen können.

Mit dem Nachtragshaushalt werden weitere 3.000 Endgeräte für Lehrkräfte im Fernunterricht und bis zu 15.000 zusätzliche Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler ermöglicht, wenn der Landtag ihn beschließt.

Hinzu kommen die Mittel für dienstliche E-Mail-Adressen und einen datensicheren Messengerdienst, die in diesem Schuljahr zur Verfügung stehen werden. Auch noch in diesem Schuljahr wird das Land allen Schulen mit dem Schulcampus RLP eine digitale Plattform zur Verfügung stellen. Seit Mai 2020 verfügen alle Schulen über ein Videokonferenzsystem, das gerade im Fernunterricht wichtig war und es auch weiterhin bleiben wird.

Zusätzlich werden auch für die Administration der digitalen Infrastrukturen weitere Mittel zur Verfügung stehen. Neben unseren eigenen Landesmitteln, die wir verdoppelt haben, können wir, können die Schulträger dadurch auch Wartung und Support schulischer Infrastruktur in professioneller Weise gewährleisten. Hier laufen die Gespräche zwischen Bund und Ländern und zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden.

Wir werden diese Programme, wie wir das immer getan haben, sorgfältig planen, mit allen Beteiligten besprechen und mit durchdachten Konzepten hinterlegen und dann sehr zügig umsetzen, damit Schulträger und Schulen schnell die nächsten Schritte machen.

Zu Frage 3: Selbstverständlich haben wir ein Gesamtkonzept erarbeitet, wie der Schulbetrieb unter den Rahmenbedingungen der Pandemie im Schuljahr 2020/2021 ablaufen soll. Die Schulen wussten rechtzeitig vor Ferienbeginn, dass nach den Sommerferien der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden soll. Dazu gab es schon vor den Sommerferien ein Hygienekonzept für das neue Schuljahr.

Diese Entscheidung haben die Bildungsministerien aller Länder im Rahmen der Kultusministerkonferenz am 18. Juni 2020 gemeinsam und auf der Grundlage von intensiven Beratungen mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Pädiatrie, Virologie, Hygiene, Erziehungswissenschaften, Psychiatrie und Psychologie getroffen.

Dennoch – das haben die ersten Tage gezeigt – ist es nicht ausgeschlossen, dass es lokal oder regional auch in Rheinland-Pfalz teilweise oder vollständige Schulschließungen geben kann. Damit alle Schulen bestmöglich auf die unterschiedlichen Situationen vorbereitet sind, haben wir Ende Juni umfassende schulartspezifische Informationen zu Unterrichtsorganisation, Lehrkräfteeinsatz, Dokumentation der Anwesenheit und Unterstützungsangeboten als Planungsgrundlage zur Verfügung gestellt.

Außerdem haben wir für die unterschiedlichsten Themen Leitfäden erarbeitet, zum Beispiel für den Musik- und Sport

unterricht, für das Lernen in Präsenz- und Fernunterricht und für die Organisation der Ganztagsklassen. Die Schulen haben sich, basierend darauf, auf drei mögliche Szenarien vorbereitet, nämlich: Regelbetrieb ohne Abstandsgebot, eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot und temporäre Schulschließung. Unsere Schulen haben für diese drei Szenarien Konzepte entwickelt; Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Pädagogisches Landesinstitut und Bildungsministerium haben sie dabei unterstützt und werden es auch weiterhin tun. Dass es kein Gesamtkonzept gibt, davon kann also nicht die Rede sein.

Das Geschehen rund um die Corona-Pandemie ist dynamisch. Das gilt sowohl für das Pandemie-Geschehen selbst als auch für die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die über COVID-19 gewonnen werden. Daher müssen sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie immer an den jeweils aktuellen Erkenntnissen orientieren. Solche Erkenntnisse können sich ändern, dann können die Maßnahmen entsprechend angepasst werden.

Daher ist auch der Hygieneplan für Schulen Veränderungen unterworfen. Wir haben kurz vor Schuljahresbeginn noch einmal einen präzisierten, einen erweiterten Hygieneplan an die Schulen versandt, der die Maskenpflicht im Schulgebäude vorgeschrieben hat, weil sich die Situation zwischenzeitlich verändert hatte.

Zur Schülerbeförderung fasse ich mich kurz. Darüber haben wir gestern debattiert, und dazu gibt es morgen noch einen Antrag. Wir haben bereits gestern darüber gesprochen, dass für die Schülerbeförderung nicht das Land zuständig ist, sondern die Landkreise und kreisfreien Städte, auch wenn wir – auch das ist völlig zu Recht gestern gesagt worden – in der Krise alle zusammenstehen müssen und das auch tun. Ich glaube, die Sommerschule war ein gutes Beispiel dafür.

Genau deshalb gibt es seit Beginn der Corona-Krise regelmäßige Schaltkonferenzen mit den Landräten und Oberbürgermeistern, die ich leite und an denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungsministeriums, der Präsident der ADD und des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung teilnehmen.

Klar ist, im Regelbetrieb fahren mehr Schülerinnen und Schüler mit Bussen in die Schule. Viele Gebietskörperschaften haben das in ihren Planungen berücksichtigt, zumal seit 18. Juni 2020 bekannt war, dass nach den Sommerferien der Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen wieder aufgenommen wird. Dort funktioniert der Schülertransport gut. In manchen Bereichen gibt es Schwierigkeiten – auch darüber haben wir gestern gesprochen –, und weil wir zusammen stehen, unterstützt die Landesregierung die Träger der Schülerbeförderung bei der Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe unbürokratisch, kurzfristig und großzügig. Bis zu 250 zusätzliche Busse können eingesetzt werden, und das Land fördert das mit bis zu 90 %, weil wir wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler sicher zur Schule und nach Hause kommen.

Diese Förderung erfolgt zusätzlich zu den 30 Millionen Euro jährlich, die das Land für die Schülerbeförderung bezahlt, und den 100 Millionen Euro, die die Kommunen als Coronabedingten Mehrbelastungsausgleich bekommen haben.

Zu Frage 4: Zunächst einmal gilt festzuhalten, ein Lehramtsstudium und der anschließende Vorbereitungsdienst können keinen Anspruch auf eine Planstelle in RheinlandPfalz begründen. Selbstverständlich ist es der Landesregierung aber ein großes Anliegen, möglichst allen jungen Lehrkräften gute Chancen zu bieten. Die gute Versorgung mit Lehrkräften in Rheinland-Pfalz zeigt, dass die jungen Menschen gern hierbleiben.

Der Landesregierung ist wichtig, dass junge Lehrkräfte nicht sehr lange auf eine Planstelle warten müssen. Sie handelt danach. In dieser Legislaturperiode haben wir 700 neue zusätzliche Planstellen geschaffen, und wir haben für diejenigen, die in den Vertretungsverträgen sind, die durchgehende Bezahlung während der Ferien sichergestellt. Auch das ist vielleicht noch einmal wichtig, in Erinnerung zu rufen.

Die Zahl der Lehrkräfte mit Vertretungsverträgen über fünf Jahre beläuft sich nach Auskunft der ADD derzeit in ganz Rheinland-Pfalz auf weniger als 20 Lehrkräfte. Diese Zahl haben wir in den vergangenen Jahren deutlich reduziert.

Einstellungen in den Schuldienst können nur bedarfsorientiert und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Planstellen erfolgen. Ziel ist es, dass junge Menschen nach spätestens fünf Jahren eine Planstelle erhalten. Deshalb haben wir einige Maßnahmen entwickelt, die die Einstellungschancen erhöhen.

Wir haben den Vertretungspool auf inzwischen 1.625 Stellen ausgebaut. Diese Lehrkräfte stehen für Vertretung zur Verfügung, haben aber eine Planstelle.

Wir vergeben Boni auf die Auswahlnote und halten im Vertretungskorridor bis zu 20 % der zu vergebenden Planstellen für langjährige Vertretungslehrkräfte vor.

Dennoch gelingt es nicht immer, Lehrkräfte nach Abschluss ihrer Ausbildung zeitnah unbefristet einzustellen. Dies hat unterschiedliche Gründe. In verschiedenen Fächern besteht ein sehr deutlicher Bewerberüberhang oder nur ein sehr geringer Bedarf. Dies bedeutet, dass eine Einstellung nicht realistisch ist, wenn Bewerber trotz Boni aufgrund ihrer Auswahlnote nicht auf den vorderen Plätzen der Bewerberliste stehen. Viele Absolventinnen und Absolventen bewerben sich nicht landesweit, sondern nur regional oder für spezifische Schularten.

Die Einstellungschancen erhöhen sich aber deutlich, wenn man flexibler einsetzbar ist, und dies nach Möglichkeit in ganz Rheinland-Pfalz. Darauf weist die Schulaufsicht alle Lehrkräfte bei ihrer Bewerbung hin, damit sie ihre Chancen auf eine Einstellung erhöhen können. Die Schulaufsicht berät deshalb die Lehrkräfte auch verstärkt über ihre Einstellungschancen und berufliche Weiterentwicklungsmög

lichkeiten. Selbstverständlich müssen diese Grundsätze, die ich gerade ausgeführt habe, auch in Zeiten von Corona gelten.

Vielen Dank.

Eine sehr umfangreiche Beantwortung. – Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Brück.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. Ich habe eine Zusatzfrage zum Bereich der von Ihnen erwähnten Hygieneregeln, die in Rheinland-Pfalz sehr frühzeitig zur Wiedereröffnung der Schulen eingeführt wurden. Können Sie sagen, wie die Rückmeldungen aus der Praxis, aus den Schulen sind, ob die Hygieneregelungen greifen und wie sie sich auswirken?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Brück. Nach den Rückmeldungen aus der Praxis haben wir schon den Eindruck, dass die Hygieneregeln gut greifen und sie auch in den Schulen umsetzbar sind. Natürlich ist klar, dass es für alle Schulen ein erhöhter Aufwand ist, Hygieneregeln umzusetzen, die Wege zu gestalten, darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler im Gebäude und auf dem Schulhof Masken tragen. Das bedeutet eine große Herausforderung und auch eine große Anstrengung.

Wir haben diese Hygieneregeln schon frühzeitig bekannt gemacht. Es ist jetzt der 5. Hygieneplan, der immer wieder fortgeschrieben wird, weil sich natürlich das Infektionsgeschehen verändert und damit auch andere Hygieneregeln notwendig werden. Auch die Erkenntnisse der Wissenschaft verändern sich; die Wissenschaft gewinnt an Erkenntnissen hinzu. Auch deshalb muss der Hygieneplan natürlich entsprechend angepasst werden.

Wir haben vor dem Ende der Sommerferien noch einmal einen erweiterten, ergänzten Hygieneplan an die Schulen versandt. Einige Schulen haben gesagt, das sei zu kurzfristig gewesen; es war aber auch extra so besprochen, dass wir natürlich aktuell auf das Infektionsgeschehen reagieren müssen und es uns nichts hilft, wenn wir das vier Wochen vorher tun.

Die Fortschreibung war aber so, dass auf die Schulen nicht ein zusätzlicher schulorganisatorischer Aufwand zukam. Man musste natürlich den Hygieneplan lesen, das ist ganz klar, und noch einmal alles überprüfen. Aber wir haben keine zusätzlichen Laufwege oder andere Dinge eingeführt, sondern wir haben vor allen Dingen die Maskenpflicht festgelegt, und wir haben darüber hinaus geregelt, wie mit Lehrerinnen und Lehrern aus Risikogruppen umzugehen ist. Dazu gab es aber bereits ein gleichlautendes Schreiben am Anfang der Schulferien, das wir dann einfach nur in

den Hygieneplan mit aufgenommen haben.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Frisch.

Frau Ministerin, warum hat die Landesregierung den Vorschlag meiner Fraktion, aber auch des LandesElternBeirats nicht aufgegriffen, den Unterrichtsbeginn zu entzerren, um damit die Kapazitäten der Schulbusse zu erhöhen?

Herr Abgeordneter Frisch, wir haben auch darüber gesprochen, und wir hatten erst in der letzten Woche eine Schaltkonferenz, die ich bereits erwähnt habe, mit den Oberbürgermeistern, Landräten und Landrätinnen, in der – ich meine, es war der Landrat aus dem Kreis Südliche Weinstraße – gefragt wurde, ob man den Unterrichtsbeginn nicht auch staffeln könnte, um die Schülerbeförderung zu entzerren.

Wir haben gesagt, wir unterstützen das. Wir haben damit überhaupt keine Schwierigkeiten, wenn das vor Ort von der Schulgemeinschaft gemeinsam so entschieden wird. Daraufhin kam sofort eine Reaktion aus einer anderen Stadt, die sagte, nein, sie möchten aber bitte den gleichbleibenden Beginn haben, weil das sonst bei der Schülerbeförderung nicht zu berücksichtigen ist. Das ist etwas, worauf wir natürlich Rücksicht nehmen. Wir haben gesagt, dort, wo es die Schulgemeinschaft möchte, sind wir völlig damit einverstanden und unterstützen es, dass der Unterrichtsbeginn gestaffelt ist. Dort, wo es mit Blick auf die Schülerbeförderung aber nicht möglich ist und die Schülerbeförderung dann nicht gewährleistet werden kann, bleibt es eben bei dem einheitlichen Schulbeginn.

(Zuruf von der SPD)