und zwar auf Kosten unser aller Kinder und Kindeskinder und aller derzeitigen und zukünftigen Steuerzahler. Ich lehne hiermit die entsprechenden Anträge ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium in dieser Debatte nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache der ersten Beratung des Nachtragshaushaltsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens.
Ich darf Ihnen vorschlagen, dass wir beides an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen, und zwar unter Beteiligung der Fachausschüsse. – Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist das so beschlossen.
Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2018 Antrag der Landesregierung – Drucksachen 17/10919/11965 –
Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2018 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 17/10960 –
Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2020 des Rechnungshofs (Drucksache 17/11300) sowie Ergänzung zum Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2017 (Drucksache 17/11173) Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 17/11850 –
Ich darf Sie unterrichten, dass die Fraktionen eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart haben. Bevor wir in die
Debatte einsteigen, darf ich den Vorsitzenden der Rechnungsprüfungskommission, den Abgeordneten Dr. Adolf Weiland, um die Berichterstattung bitten. – Bitte schön, Herr Dr. Weiland.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Beratung und Beschlussfassung des Landtags findet das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2018 seinen formellen Abschluss.
Der Landtag beschließt unter anderem über die Entlastung der Landesregierung. Das Parlament bestätigt mit der Erteilung der Entlastung, dass der Haushaltsplan ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit dem Haushaltsverfassungsrecht, dem Landeshaushaltsgesetz und der Landeshaushaltsordnung vollzogen wurde.
Das Entlastungsverfahren wurde mit der Vorlage der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2018 durch die Ministerin der Finanzen eingeleitet. Sie hat am 23. Dezember 2019 namens der Landesregierung beantragt, die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2018 zu entlasten.
Der Rechnungshof hat die Haushaltsrechnung stichprobenweise geprüft. Er hat die Ergebnisse seiner Prüfung mit Feststellungen zu weiteren Prüfungsgegenständen in seinem Jahresbericht 2020 zusammengefasst und Maßnahmen für die Zukunft empfohlen.
Auf den Grundlagen des Jahresberichts 2020 und der Stellungnahme der Landesregierung hat die Rechnungsprüfungskommission gemeinsam mit dem Rechnungshof und Vertretern der Ministerien an drei Sitzungstagen im Juni 2020 Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Diese Beschlussempfehlung und der Bericht liegen Ihnen als Drucksache 17/12710 vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einige Schwerpunkte der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission ansprechen. Hierzu zählt insbesondere die Grundsatzaussprache zum Landeshaushalt und zu den Folgerungen, die aus den Rechnungsergebnissen 2018 sowie den Kennzahlen zur Haushaltsanalyse zu ziehen sind. Auf wenige Positionen möchte ich näher eingehen.
Die laufende Rechnung schloss 2018 im dritten Jahr in Folge mit einem Überschuss ab. Dieser lag mit 1.387 Millionen Euro um 63 Millionen Euro über dem Vorjahreswert. Hierzu trug bei, dass die laufenden Ausgaben nahezu konstant blieben und die laufenden Einnahmen um 0,4 % zunahmen.
Der Überschuss der laufenden Rechnung reichte zusammen mit weiteren Einnahmen aus, um die Investitionsausgaben von 844 Millionen Euro zu decken, einer Haushaltssicherungsrücklage außerplanmäßig 700 Millionen Euro
Der Anteil der Investitionen an den bereinigten Gesamtausgaben betrug 2018 allerdings lediglich 5,1 %. Damit lag die Investitionsquote des Landes deutlich unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer von 9,8 %, lässt man den Sondereffekt von Schleswig-Holstein in Form einer hohen Garantieleistung außer Betracht. Selbst bei Addition der eigenfinanzierten Investitionen der Landesbetriebe von 220 Millionen Euro erreicht Rheinland-Pfalz mit 6,5 % den Durchschnittswert nicht. Hierzu hätte das Land 2018 ohne Erhöhung des Ausgabevolumens über 500 Millionen Euro mehr investieren müssen.
Der in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene Finanzierungsüberschuss von 867 Millionen Euro wurde – wie bereits dargelegt – zur Rücklagenzuführung sowie zur NettoTilgung von Schulden am Kreditmarkt in Höhe von 168 Millionen Euro genutzt.
Der Gesamtschuldenstand des „Konzerns Land“ verringerte sich infolge der Netto-Tilgung bis Ende 2018 auf fast 32,2 Milliarden Euro und nach dem Abschlussergebnis 2019 weiter auf 31,4 Milliarden Euro.
Der strukturelle Überschuss lag 2018 bei 361 Millionen Euro. Damit wurde die verfassungsrechtliche Vorgabe eines Haushaltsausgleichs ohne strukturelle Neuverschuldung bereits zwei Jahre vor dem Zieljahr 2020 erreicht. Hierzu trug auch bei, dass die Zinsausgaben um fast 277 Millionen Euro und die Personalausgaben um 194 Millionen Euro unter den Planansätzen blieben.
Für das Haushaltsjahr 2019, das im nächsten Jahr Gegenstand des Entlastungsverfahrens sein wird, weist das vorläufige Rechnungsergebnis eine strukturelle Netto-Tilgung von 440 Millionen Euro aus.
Bei den positiven Abschlussergebnissen der vergangenen Jahre sollte allerdings nicht außer Acht bleiben, dass das Land trotz des bis dahin gestiegenen Steueraufkommens, eines historisch niedrigen Zinsniveaus und erzielter Konsolidierungsfortschritte eine überdurchschnittlich hohe Verschuldung und Zinsbelastung ausweist. So lagen die Pro-Kopf-Verschuldung 2018 mit 7.490 Euro um 40,2 % und die Zinsausgaben mit 142 Euro je Einwohner um mehr als 19 % über dem Durchschnittswert der anderen Flächenländer.
Zu den bisherigen Belastungen kommen nunmehr weitere Herausforderungen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. In dem ersten Nachtrag 2020 wurde von der Ausnahmeregelung der neuen Schuldenregel Gebrauch gemacht. Aufgrund eines erheblichen vorübergehenden Finanzbedarfs infolge der außergewöhnlichen Notsituation wurde ein kreditfinanzierter Ausgleichsbetrag von fast 572 Millionen Euro festgesetzt. Anstelle der bisher geplanten Netto-Tilgung am Kreditmarkt von über 212 Millionen Euro wurde eine NettoKreditaufnahme von mehr als 638 Millionen Euro ange
Damit ist allerdings das voraussichtliche Volumen der Neuverschuldung 2020 noch nicht erreicht. Die heute eingebrachte Regierungsvorlage zu dem zweiten Nachtrag sieht eine weitere Erhöhung der Netto-Kreditaufnahme am Kreditmarkt um mehr als 2,8 Milliarden Euro auf über 3,4 Milliarden Euro vor. Einbezogen sind hierbei Finanzierungsmittel zum Ausgleich von Steuermindereinnahmen, die nach der aktuellen Steuerschätzung auf mehr als 2 Milliarden Euro prognostiziert wurden. Außerdem sollen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Wirtschaft des Landes sowie zur teilweisen Kompensation der kommunalen Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer in einem Sondervermögen mit einem Volumen von nahezu 1,6 Milliarden Euro gebündelt und dabei Mittel von rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Kernhaushalt zugeführt werden.
Angesichts des damit zu erwartenden massiven Schuldenanstiegs werden in den anstehenden Haushaltsberatungen insbesondere die Fragen zu klären sein, ob die Konsolidierungskräfte zur Reduzierung der Neuverschuldung im notwendigen Umfang genutzt wurden, die Maßnahmen des Sondervermögens zur Überwindung bzw. Milderung der Krise und deren Folgen geeignet sind und dem Vorrang des parlamentarischen Budgetrechts Rechnung getragen wird.
Unabhängig hiervon bleibt zu hoffen, dass die für September 2020 angekündigte Interimssteuerschätzung nicht mit dem Ergebnis weiterer Steuermindereinnahmen abschließt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Rechnungshof hatte im Rahmen der Beratungen im Juni auf mehrere Unwägbarkeiten bezüglich der Entwicklung der Haushaltslage des Landes hingewiesen. Auch vor diesem Hintergrund stimmte die Rechnungsprüfungskommission der Empfehlung zu, Möglichkeiten zur Begrenzung der konsumtiven Ausgaben zugunsten notwendiger Investitionen sowie zur Verringerung des Kreditbedarfs konsequent zu nutzen und für den Haushaltsvollzug in allen Aufgabenbereichen eine strenge Ausgabendisziplin sicherzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte in aller gebotenen Kürze noch auf zwei weitere Beratungspunkte, die von der Rechnungsprüfungskommission intensiv erörtert wurden, näher eingehen. Am Beispiel des Beitrags „Förderung der Reaktivierung der Zellertalbahn“ zeigte der Rechnungshof erneut auf, dass wesentliche Gesichtspunkte für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Projekts unberücksichtigt blieben und Annahmen zum künftigen Betrieb nicht geklärt bzw. zu ambitioniert waren.
Zudem birgt das Vorhaben für den hoch verschuldeten Donnersbergkreis, der bisher für das Projekt eine Zuwendung von 6,7 Millionen Euro zu Gesamtkosten von über 8 Millionen Euro beantragte, erhebliche wirtschaftliche Risiken.
Erstens: Der Streckenabschnitt weist an mehreren Stellen gravierende Mängel auf. Ob die Strecke das für den Schie
nengüterverkehr notwendige Tragfähigkeitsniveau aufweist oder zusätzliche Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich sind, wurde bei der Planung nicht berücksichtigt.
Zweitens: Es wurde auch nicht eingehend geprüft, ob bei Wiederinbetriebnahme der Strecke Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Drittens: Bei den Nutzen-Kosten-Untersuchungen wurden das touristische Wertschöpfungspotenzial und das Fahrgastaufkommen für den Ausflugsverkehr überschätzt.
Viertens: Überdies war mit dem Bund nicht geklärt, ob die eingeplanten Regionalisierungsmittel zur Finanzierung von Verkehrsleistungen für den saisonalen Ausflugsverkehr zulässig sind.
Zwar haben sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag 2016 bis 2021 dazu bekannt, Reaktivierungsprojekte wie die Zellertalbahn im Rahmen der bestehenden Förderrichtlinien überall dort zu unterstützen, wo die Kommunen bereit sind, sich finanziell zu engagieren. Dennoch sollten allen am Förderverfahren beteiligten Stellen unbeschadet des fortgeschrittenen Planungsstadiums sämtliche Kosten, die Finanzierungsmöglichkeiten und die Folgen für die dauernde Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers bekannt sein, um letztlich eine sachgerechte und verantwortliche Entscheidung über eine Förderung treffen zu können.
Dies spiegelt sich in den Beschlussempfehlungen der Rechnungsprüfungskommission wider. So sollten das erforderliche Tragfähigkeitsniveau nach dem maßgebenden Regelwerk statisch nachgewiesen, die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen von der Planfeststellungsbehörde geprüft, die Finanzierungsmöglichkeiten geklärt und der Förderantrag sowie die Nutzen-Kosten-Untersuchung überarbeitet werden.
Im nächsten Schlussbericht der Landesregierung wird aufzuzeigen sein, ob – wie in den vergangenen Tagen verschiedenen Medien zu entnehmen war – tatsächlich die Einwände des Rechnungshofs ausgeräumt werden konnten.
In dem Beitrag „Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz“ hat der Rechnungshof zahlreiche Mängel sowie Möglichkeiten zur Verbesserung der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Organisation aufgezeigt, zu denen teilweise bereits Folgerungen gezogen oder eingeleitet wurden. Beispielhaft darf ich auf vier Punkte näher eingehen.
Erstens: Die Steuerung der Universitätsmedizin war unzureichend. Den Wirtschaftsplänen lagen zum Teil unrealistische Ansätze zugrunde. Allein für 2018 wurde der Jahresfehlbetrag um mehr als 38 Millionen Euro zu gering veranschlagt. Selbst bei größeren Planabweichungen unterblieben eine Anpassung des Wirtschaftsplans und eine Information an den Landtag.
Zweitens: Obwohl die Universitätsmedizin zur Bewirtschaftung in Teilbudgets gesetzlich verpflichtet ist, war die Tren
nungsrechnung mangelhaft. Die Krankenversorgung wurde unzulässigerweise mit Defiziten des Bereichs Forschung und Lehre belastet. Fehlende geeignete Parameter zur Aufteilung der Gemeinkosten führten zu einer zu hohen Belastung der Krankenversorgung mit Kosten der nicht medizinischen Infrastruktur.
Drittens: Die bisherige Zuordnung des Personals und der Personalkosten zu den Bereichen Krankenversorgung sowie Forschung und Lehre bedarf infolge mangelhafter Aufzeichnungen einer kritischen Prüfung; denn wie viele der 374 Vollzeitkräfte, die der errechneten Unterdeckung von über 29 Millionen Euro entsprachen, entgegen der Zuordnung der Universitätsmedizin tatsächlich für Forschung und Lehre erforderlich sind, war nicht dokumentiert.
Viertens: Die Organisation der Universitätsmedizin lässt sich nach den Feststellungen des Rechnungshofs unter anderem durch eine Zentralisierung der Notaufnahmen sowie von Dienstleistungen, der Optimierung klinischer Abläufe, der Zusammenfassung von Laboren, der Abwicklung von Beschaffungen über den zuständigen Zentralen Einkauf und einen zweckmäßigeren Betrieb der Küche verbessern.
Bei den Beratungen der Rechnungsprüfungskommission bestand Einvernehmen, dass angesichts der Gewährträgerschaft des Landes auf eine Unterrichtung des Landtags bei größeren Abweichungen vom Wirtschaftsplan und die Erstellung von Nachträgen hingewirkt werden sollte.