Protokoll der Sitzung vom 17.09.2020

Der dritte Punkt im Schreiben an Ministerin Lambrecht hat sich aber erst während der Corona-Pandemie als Schwierigkeit entpuppt. Das war dann, dass diese Gutscheinlösungen angeboten wurden, insbesondere in der Reisebranche, nachdem dann – – – Sorry.

Es galt, zwischen Arbeitsplatz- und Existenzsicherung einerseits und geltendem Verbraucherrecht andererseits abzuwägen. Der dritte Punkt war also die Rückzahlung im Reiserecht.

Wichtig war dabei, dass wenn man zum Beispiel in Kurzarbeit ist und das Geld zum Leben braucht, statt dem Gutschein

(Glocke der Präsidentin)

sein Geld erhält. Die gesetzliche Regelung ist gut. Nicht gut ist, dass gerade in der Reisebranche manche nicht erreichbar waren, weder per Mail noch telefonisch, und darüber müssen wir auf jeden Fall nochmals reden. Da sind wir offen.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr richtig!)

Danke schön.

(Beifall bei SPD und FDP)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Lammert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte Aktuelle Debatte suggeriert zunächst, dass sich die Bundesregierung bislang nicht um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Zeiten der Corona-Pandemie gekümmert hat. Durch die Formulierung „Rheinland-pfälzische Verbraucherinnen und Verbraucher schützen: Bund muss ‚Corona-Rettungsschirm‘ schaffen“ entsteht der Eindruck, dass Sie von den bereits erfolgten Schutzmaßnahmen abzulenken versuchen.

Das kann so nicht stehen bleiben, und dem muss widersprochen werden. Die unionsgeführte Bundesregierung und unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel haben durch ihren besonnenen Kurs Deutschland gut durch die Krise geleitet.

(Beifall bei der CDU)

Die Bundesregierung hatte immer, trotz der ganzen Unwägbarkeiten, einen klaren Kompass. Wir wollen die Krise meistern und nach vorne blicken. Wir schauen nach vorne,

um Deutschland fit zu machen, damit wir auch in Zukunft unseren Wohlstand halten und mehren können.

Für uns als CDU-Fraktion sind die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie deren Schutz immens wichtig; denn sie wurden durch die coronabedingten Einbußen in den vergangenen Monaten vor große Herausforderungen gestellt. Daher hat die Bundesregierung bereits Ende Juni dieses Jahres das bislang größte Kraftpaket zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft in der Nachkriegszeit beschlossen. Ich denke, das ist schon eine starke Antwort und ein Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher.

(Beifall bei der CDU)

Was machen die Grünen? Sie sind offenbar noch immer in der Krise verhaftet. Das wird in dieser Aktuellen Debatte deutlich. Die Forderungen gehen völlig an der Realität vorbei. Sie wollen weitere Hilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung hat das millionenschwere Konjunkturpaket verabschiedet, das den von der CoronaKrise betroffenen Menschen hilft. Diese Maßnahmen greifen bereits. Die Wirtschaft kommt wieder in Schwung. Das ist doch alles positiv.

Scheinbar – das muss man sich schon fragen – sind die Grünen, die hier an der Landesregierung beteiligt sind, offenbar selbst der Auffassung, dass das Engagement der Landesregierung zu wünschen übrig lässt; denn sonst würden sie vielleicht Hilfen auch hier in Rheinland-Pfalz verstärkt ausbauen und nicht ständig nach dem Bund rufen, wie sie es heute schon wieder getan haben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Ich frage Sie, Frau Ministerin Spiegel: Weshalb wenden Sie sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen eigentlich an die Bundesregierung, statt durch die Landesregierung Gesetzesänderungen durch den Bundesrat zu bringen und zu initiieren? Diese Möglichkeit haben Sie doch als Kabinettsmitglied. Das machen Sie aber nicht.

(Beifall bei der CDU)

Wenn ich mir das anschaue, wie sind denn die Reaktionen der anderen Fraktionen und Parteien? Man hat schon von den Vorrednern gehört – auch Kollegin Simon hat es etwas zurückhaltend angesprochen –, wie die Reaktion auf diese Initiative von Ihnen ist. Die SPD auf Bundesebene bezeichnet das von Frau Spiegel initiierte Schreiben laut Handelsblatt als einen „merkwürdigen Vorstoß“. Bei dem Vorstoß der grünen Verbraucherschutzministerinnen und -minister gehe es weniger um Verbraucherschutz, sondern es gehe um grüne Parteipolitik, die im Vordergrund stehe. – Hört, hört, die Bundes-SPD.

Die Bundes-FDP, Herr Wissing, sagt es noch klarer. Sie sagt auf die Frage, was sie von dem Vorstoß hält: Nichts. – Das sagt die FDP. Nichts; denn es sei nicht durchdacht. – Das spricht doch für alles, meine sehr verehrten Damen und

(Beifall bei der CDU)

Meines Erachtens sind SPD und FDP hier in der Koalition dabei. Vielleicht diskutieren Sie das erst einmal intern.

(Zuruf des Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU)

Wir setzen doch gerade alles daran, möglichst bald zur Normalität zurückzukehren und unsere Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen. Ihre Forderung zur Wiederaufnahme des Kreditmoratoriums zielt genau in die andere Richtung und setzt darüber hinaus ein falsches Signal für unsere Wirtschaft, wie Frau Simon schon zu Recht gesagt hat.

Es gibt im Übrigen bereits Gesetzentwürfe auf Bundesebene, auch das ist angesprochen worden. Für das Inkassorecht und zum Schuldnerschutz laufen die Gesetzgebungsverfahren. Dort gab es bereits erste Lesungen im Bundestag. Die Anhörung fand zufälligerweise sogar gestern statt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen natürlich vor Abzocke und zu hohen Inkassoforderungen geschützt werden. Dafür setzt sich die CDU auch ein, und wir müssen dafür sorgen, dass die Missverhältnisse zwischen der Höhe der Forderungen und der Inkassogebühren beseitigt werden – absolut –, und das ist auch in diesen Gesetzen entsprechend verbrieft. Deswegen wollen wir diese Gesetze, und dort sind auch die Gebührensenkungen hinterlegt.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde mich abschließend sehr freuen, wenn Sie auch in RheinlandPfalz die Probleme so angehen würden, wie die CDUgeführte Regierung auf Bundesebene das entsprechend tut. Nehmen Sie sich daran einmal ein Beispiel, und machen Sie konkrete Hilfszusagen für die Menschen hier vor Ort, anstatt immer nur nach dem Bund zu rufen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU – Abg. Martin Brandl, CDU: Sehr gut!)

Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Lohr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bevor wir inhaltlich in das Thema dieser aktuellen Schaufensterdebatte einsteigen können, stellt sich zunächst einmal die Frage, worüber wir eigentlich diskutieren wollen.

Sechs grüne Verbraucherschutzminister wenden sich am vergangenen Montag mit einem offenen Brief an die Res

sortministerin des Bundes und drängen vor dem Hintergrund sich abzeichnender Corona-Folgen darauf, dass der Bund umgehend Maßnahmen zur Verbesserung von Verbraucherrechten in Deutschland ergreifen solle.

Bei allem Aktionismus von Frau Ministerin Spiegel in dieser Sache: Wo ist bei dieser Aktuellen Debatte aber der unmittelbare Rheinland-Pfalz-Bezug?

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch substanziell fällt diese Diskussionsbasis mehr als dürftig aus. Drei vollkommen oberflächliche Forderungen auf eineinhalb Seiten Briefpapier wird bei Ihnen zum „Corona-Rettungsschirm“ für 80 Millionen Verbraucher in Deutschland. In Wirklichkeit genügt dieses dünne Schreiben nicht einmal für einen löchrigen Papierhut, der die Bürger wenigstens vor ein paar Tropfen Regen schützen könnte.

(Beifall der AfD)

Von einem soliden Schirm kann hier also überhaupt keine Rede sein. Vielmehr drängt sich die Vermutung auf, dass wir es erneut mit einer klassischen grünen Profilierungsdebatte zu tun haben. Nachdem Ihre Fraktion die ordentliche Anmeldung der Moria-Debatte verschlafen hat, musste am Dienstag hastig ein neues Thema her. Dumm nur, wenn man keine vernünftigen Alternativen zur Hand hat. Am Ende rettete Sie wohl nur der Anruf bei der Parteifreundin im Verbraucherschutzministerium, die Ihnen dann aus der Klemme half.

Vielleicht war es aber auch einfach nur die Option auf ein weiteres Podium zur Inszenierung der grünen Spitzenkandidatin, die sich zur Retterin mit einem Rettungsschirm mausern will.

Doch zurück zum Thema, zurück zu dem, was Sie euphemistisch als „Rettungsschirm“ bezeichnen. Wie bereits angesprochen, handelt es sich um drei Forderungen: erstens ein besserer Schutz vor Inkassogebühren, zweitens eine stärkere Einschränkung von Vorkassegeschäften und drittens eine Wiederauflage des sogenannten Kreditmoratoriums für private Kreditnehmer.

Der einzige dieser drei Punkte, zu dem die grünen Verbraucherschutzminister einen konkreten Vorschlag unterbreiten, ist die stärkere Deckelung von Inkassogebühren für alle ersten Schreiben. Der im aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegende Hebesatz soll von 0,5 auf 0,3 reduziert werden. In konkreten Zahlen ausgedrückt: Bei einer ursprünglichen Forderung von bis zu 500 Euro dürfen die zu veranschlagenden Kosten inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer statt wie bisher 32,13 Euro nur noch 19,28 Euro betragen. Das ist eine Ersparnis von sage und schreibe 12,85 Euro.

In wie vielen Inkassoverfahren muss ein Schuldner bitte schön verwickelt sein, um hier eine nennenswerte Erleichterung zu erhalten, und würde es ihm tatsächlich Erleichterung in einem coronabedingten Liquiditätsengpass brin

gen? Vermutlich nicht. Derart absurde Annahmen zeigen einmal mehr, wie realitätsfremd und bürgerfremd grüne Krisenpolitik in der Praxis aussieht. Es handelt sich um reine Effekthascherei, eben löchriger Papierhut statt solider Rettungsschirm.

Noch dürftiger sieht es bei den anderen beiden Forderungen aus. Das ausgelaufene Kreditmoratorium für private Kreditnehmer war während des Lockdowns richtig und angemessen. Eine Befreiung von Tilgungs- und Zinszahlungsverpflichtungen kann aber keine Dauereinrichtung sein, zumal die von Ihnen im Herbst erwarteten Jobverluste und Insolvenzen überhaupt noch nicht eingetreten sind.

Es ist nicht Aufgabe des Staates, auf Verdacht über Monate und Jahre hinweg die privaten Finanzen von 80 Millionen Bürgern zu ordnen. Individuelle Lösungen zwischen Gläubigern und Schuldnern sind der wesentlich bessere Ansatz.

Auch Ihre Klage gegen Vorkassegeschäfte kommt äußerst halbherzig daher. Natürlich ist es eine Schweinerei und nicht akzeptabel, wenn Fluggesellschaften Kostenerstattungen für stornierte Flüge an ihre Kunden hinauszögern. Hier bleibt Verbrauchern jedoch der Klageweg. Den rechtlichen Rahmen aber bildet, wie Sie wissen, eine EUVerordnung, das heißt hier haben wir generell sehr wenig Handlungsspielraum.