(Abg. Julia Klöckner, CDU: Das ist eine Aktuelle Stunde, kein Antrag! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Und das tut jetzt was zur Sache? – Zuruf von der FDP: Lassen Sie Frau Becker ausreden!)
In der Tagesordnung steht Aktuelle Debatte – der Titel ist bekannt – „auf Antrag der Fraktion der CDU“. So gesehen kann man auch sagen „Antrag“.
überschrieben mit – ich lese es noch einmal vor – „Berichte verschiedener Landesmedien über die Beteiligung der heutigen Bildungsministerin in der Affäre um die Entlassung des damaligen Generalbundesanwalts Range – Auswirkung auf die Glaubwürdigkeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz“.
Es zeigt sich hier wirklich deutlich, dass ein langer Antragstitel häufig vor allem auf eines hinweist: auf mangelnde inhaltliche Substanz.
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)
Meine Damen und Herren, bereits der Titel lässt die zwei ganz wesentlichen Probleme erkennen, an denen der Antrag der CDU-Fraktion krankt. Er betrifft das Geschehen und die Entlassung des ehemaligen Generalbundesanwalts Harald Range. Dabei handelt es sich um eine aus
schließliche Angelegenheit des Bundes, die folglich auch in den zuständigen Organen und Gremien des Bundes zu diskutieren und zu bewerten ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie haben sich für dieses Papier – ich sage es noch einmal – das falsche Forum ausgewählt. Gespräche des Bundesjustizministers und der Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit dem Generalbundesanwalt sind bei Bedarf im Bundestag zu thematisieren und nicht im rheinland-pfälzischen Landtag.
Es geht um Kontakte zwischen einem Bundesministerium und einer ihm nachgeordneten Behörde. Es geht um die bei diesen Kontakten besprochenen Inhalte. Es geht um Personalentscheidungen des Bundes. Es geht um Aussagen vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags.
Führt man sich das alles vor Augen, drängt sich geradezu zwingend die Feststellung auf, dass diese Debatte hier fehl am Platz ist. Die Tatsache, dass die damals mit der Angelegenheit befasste Staatssekretärin im Bundesjustizministerium nunmehr Bildungsministerin in Rheinland-Pfalz ist, ändert daran nichts. Diese Personenidentität darf doch den Grundsatz der sachlichen Zuständigkeit nicht überlagern, meine Damen und Herren.
Hinzu kommt ein weiterer, bereits von der CDU selbst in ihrem Papier ausgesprochener Punkt. Der Papiertitel rekurriert auf den Bericht verschiedener Landesmedien – ja, ganz genau, meine Damen und Herren. Medienberichte, mehr haben wir nicht, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir alle wissen über die damaligen Vorgänge nur das, was die Medien veröffentlicht haben. Nach meinem Kenntnisstand ergeben sich aus diesen Berichten zwei widerstreitende Positionen über den Geschehensablauf und den Gesprächsinhalt.
Ich maße mir nicht an, auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen. An Spekulationen wird sich die FDP ganz sicher nicht beteiligen.
Meine Damen und Herren, überlassen wir deshalb die Aufklärung denjenigen, die sachlich zuständig und aus erster Hand informiert sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, haben Sie doch einfach einmal Zutrauen in Ihre Kolleginnen und Kollegen der Bundestagsfraktion.
Widmen Sie Ihre Aufmerksamkeit lieber landespolitischen Themen, nämlich zum Beispiel der erfolgreichen Bildungspolitik dieser Koalition.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als wir gestern die Aktuelle Debatte vorliegen hatten, hat das auch bei uns in der Fraktion erst einmal zu Stirnrunzeln geführt. Es handelt sich um einen Vorgang der Bundesregierung, aber man hat dann mit vielen Worten versucht, den Bezug zur Landesregierung zu konstruieren. So werte ich auch den Debattenbeitrag des Kollegen Brandl.
Schauen wir uns einmal den Sachverhalt an. Er wurde ja schon verschiedentlich dargestellt. Im Mai 2015 leitete der damalige Generalbundesanwalt Harald Range ein Ermittlungsverfahren gegen zwei renommierte Journalisten von netzpolitik.org, namentlich Markus Beckedahl und Andre Meister, ein. Es war ein politisches Erdbeben, das auf die Einleitung dieses Ermittlungsverfahrens erfolgte; denn netzpolitik.org hat in den vergangenen Jahren große Verdienste für die Information der Bürgerinnen und Bürger geleistet. Als Plattform für digitale Bürgerrechte werden dort wichtige Fragestellungen rund um Internet, Gesellschaft und Politik aufgegriffen.
Mehr denn je ist eine solche Plattform notwendig; denn nie zuvor waren allumfassende Überwachungsmöglichkeiten derart Realität wie heutzutage. Immer wieder werden aktuelle Bedrohungslagen dazu verwendet, um die Freiheitsrechte zum Preis einer angeblichen Sicherheit einzuschränken. Deswegen ist diese Plattform schon mehrfach für ihre journalistische Arbeit ausgezeichnet worden.
Jetzt steht im Raum: Weisung oder nicht Weisung, und wir haben widerstreitende Aussagen. Zum Ermittlungsverfahren und zum Stopp des externen Gutachtens stehen verschiedene Aussagen im Raum. Das Wort Transparenz ist angesprochen worden. Ich habe mir gestern extra noch einmal das Protokoll des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags angeschaut. In ihm ist genau dokumentiert, welche Aussagen welche Seite getroffen hat. Das heißt, wir müssen uns nicht nur der Medienberichterstattung bedienen, sondern auch dieses Protokolls. Es ist öffentlich einsehbar. Dann wird sehr deutlich, es gibt unterschiedliche Positionen. Welche Motivationen hinter den unterschiedlichen Positionen stehen, das möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten. So weit zum Sachverhalt.
gelöst. Das waren die Diskussionen über die Unabhängigkeit der Justiz. Generell gilt zu sagen, es gibt die EinzelfallWeisungsbefugnis, das heißt, es wäre rechtens gewesen, wenn eine Weisung vorgelegen hätte. Das kann man unterschiedlich diskutieren. Die Bundestagsfraktion der Grünen beispielsweise sieht das sehr kritisch, dass ein Weisungsrecht besteht, und hat einen Vorschlag eingebracht.
Darüber hinaus wird auch immer wieder diskutiert, inwieweit ein Generalbundesanwalt ein politischer Beamter sein soll und damit ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden könnte. Aber das sind rechtspolitische Debatten, die jedoch von einer solchen Presseberichterstattung ausgelöst worden sind.
Eine Frage an die CDU-Fraktion zum Schluss zum Titel ihrer Aktuellen Debatte: Sehen Sie aufgrund dieses Sachverhalts Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Landesregierung? Dieser Sachverhalt ist im Bundesjustizministerium entstanden, also im Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Abberufung von Generalbundesanwalt Range in den Ruhestand ist im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt erfolgt. Vielleicht kann ich die Frage einfach in Ihr Feld zurückspielen: Liebe CDU, wie bewerten Sie mögliche Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung?
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei SPD und FDP – Heiterkeit der Staatsministerin Ulrike Höfken)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es geht hier um einen längst bekannten und abgeschlossenen Sachverhalt. Die Umstände wurden im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags ausführlich erörtert. Bereits am 19. August 2015, also vor über einem Jahr, hat sich Frau Staatsministerin Stefanie Hubig als damalige Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz umfassend geäußert.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren aufgrund privater Strafanzeigen gegen Stefanie Hubig ohne weitere Ermittlungen eingestellt. Eine Anhörung von ihr war in dem Verfahren nicht erfolgt. Dass es dieses Verfahren gab, war so nicht bekannt.
Vor diesem Hintergrund gibt es für die Landesregierung keinen Grund, an den Aussagen von Ministerin Hubig zu zweifeln. Sie sind für uns absolut glaubhaft.
Was für uns relativ unverständlich ist, sind Vorwürfe, die heute hier in der Debatte erhoben wurden. Ich kann mir nicht erklären, auf welcher Basis Sie der Bildungsministerin vorwerfen, sie würde lügen.
Herr Brandl, das, was Sie vorhin gemacht haben, steht keinem Bürger draußen zu, sondern wäre für ihn rechtlich sehr fragwürdig und würde möglicherweise dazu führen, dass er selbst sich dafür verantworten müsste. Sie hingegen werden von der Verfassung geschützt, solche Vorwürfe zu erheben.
Ich nenne Ihnen zwei Beispiele, wieso ich das so auf den Punkt zuspitze. Es gibt nicht immer Situationen, in denen man Menschen einer Lüge bezichtigen muss.