Clemens Hoch
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Paul wie folgt:
Zu Frage 1: Die Pressestellen der Landesregierung sind Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger und für die Medien. Ihre Aufgabe ist es, Informationen über die Arbeit der Landesregierung zu vermitteln. Neben dieser Information nach außen haben sie auch die Aufgabe, nach innen zu informieren und die Landesregierung über die Nachrichtenlage zu unterrichten.
Den Medienvertreterinnen und -vertretern kommt bei der Informationsvermittlung an die Bürgerinnen und Bürger eine besondere Aufgabe zu. Sie sind einerseits Mittler zwischen der Regierung und den Bürgerinnen und Bürgern, andererseits qua Amt diejenigen, die Regierungsarbeit kritisch hinterfragen.
Demokratie braucht informierte, mündige Bürgerinnen und Bürger sowie eine starke, verantwortungsvolle Medienlandschaft, wie wir sie in Rheinland-Pfalz haben. Das sind Qualitätsmedien wie Presse, öffentlich-rechtlicher Rundfunk und private Anbieter. Der Informationsaustausch mit Journalistinnen und Journalisten ist wesentlicher Kern der Arbeit.
Gleichzeitig muss die Landesregierung ein breiteres Informationsangebot bieten, um die Menschen zu erreichen, die sich mittlerweile überwiegend über soziale Netzwerke informieren. Laut einer aktuellen Studie des FraunhoferInstituts ist Rheinland-Pfalz im Bundesvergleich Spitzenreiter bei der Nutzung der sozialen Medien. 60 % unserer Bürgerinnen und Bürger nutzen demnach Facebook und Twitter, so viele wie in keinem anderen Bundesland. Darauf muss sich Regierungskommunikation einstellen.
Einige Ressorts bedienen neben ihrem Internetauftritt heute schon Social-Media-Kanäle. Die Vielzahl der Kanäle, über die sich Bürgerinnen und Bürger informieren, macht es notwendig, dass die Pressestelle die verschiedenen Themen, Kanäle und Plattformen besser vernetzt, um im Sinne einer effizienten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit agieren zu können. Daher erarbeitet die Landesregierung ein Social-Media-Konzept. Dessen Ziel ist es, eine Infrastruktur aufzubauen, welche die Pressestellen der Landesregierung vernetzt. Das Ressortprinzip bleibt dabei gewahrt. Neben einer entsprechenden Technik müssen auch Arbeitsabläufe agil aufeinander abgestimmt werden.
Aus dem Pressedienst der Landesregierung soll ein Mediendienst der Landesregierung entwickelt werden, mit dem die Meldungen und Informationen der Landesregierung künftig plattformgerecht auf Facebook, Twitter und Instagram ausgespielt werden können. Da die Pressestellen neben der Informationspflicht nach außen auch die Aufgabe haben, die Regierung nach innen über die Nachrichtenlage zu informieren, wird zudem die Medienauswertung aktualisiert. Neben Presse, Hörfunk und Fernsehen müssen zunehmend Nachrichten und politische Debatten in den sozialen Netzwerken ausgewertet werden; auch dazu müssen Arbeitsabläufe angepasst und die Technik weiterentwickelt werden.
Das Informationsangebot ist crossmedial. Das heißt, Informationen werden weiterhin analog und digital angeboten.
Zu Frage 2: Nein. Wie bereits ausgeführt, haben wir in Rheinland-Pfalz eine starke, verantwortungsvolle Medienlandschaft. Das sind Qualitätsmedien in der Presse, öffentlich-rechtlicher Rundfunk und private Anbieter, die ein demokratisches Medienangebot leben. Wir sind froh und wissen um die Bedeutung, dass die genannten Medien landespolitische Korrespondentinnen und Korrespondenten haben, die unsere Arbeit analysieren, über sie berichten und sie kommentieren.
Zu Frage 3: Es handelt sich um Regierungskommunikation. Natürlich ist der Absender jederzeit klar erkennbar.
Zu Frage 4: Wir haben das bereits mehrfach in den Haushaltsberatungen erörtert. Für die Jahre 2019 und 2020 sind im Haushalt je 500.000 Euro ausgewiesen.
Herzlichen Dank.
Ich habe nicht gesagt, der Adressat ist klar erkennbar, sondern der Absender ist klar erkennbar. Selbstverständlich ist das wie heute: Wir spielen heute schon Nachrichten über Social Media-Kanäle aus, die klar der Landesregierung zurechenbar sind, damit der Absender klar erkennbar ist.
Ich glaube, das gesellschaftliche Leben verändert sich einfach und Menschen passen ihr Nutzungsverhalten aufgrund geänderter technischer Gegebenheiten an. In einer Zeit, in der die Zeitungen ein absolutes Novum waren, in
viele Haushalte kommen konnten und Menschen erstmalig die Chance hatten, sich unmittelbar selbst aus einer Zeitung zu informieren, hat das auch zu einem Boom der Zeitungslandschaft geführt.
Heute gibt es die Möglichkeit, dass Menschen miteinander über soziale Medien interagieren und Nachrichten in Kurzform und fast in Echtzeit transportiert werden können. Das ist etwas, was Menschen nachfragen und für sich haben wollen. Darauf müssen eine Demokratie, eine Regierung und ein Staat reagieren können und an diesem Informationswunsch von Bürgerinnen und Bürgern teilhaben.
Ob es namentlich genannte Unternehmen, wie Sie ausgeführt haben, oder andere Wege sind, Sie wissen heute nicht, ob in fünf Jahren eines dieser Unternehmen am Markt überhaupt noch etabliert ist. Ich erinnere einmal an die Erfolgswelle und -spitze eines Handyherstellers, der Nokia heißt, ehemals Gummistiefel produziert hat und plötzlich das Monopol auf Handys hatte. Ich weiß nicht, wer noch mit einem Nokia-Handy telefoniert, wahrscheinlich diejenigen, die eine Akkulaufzeit von vier oder fünf Tagen haben möchten. Die schaffen das. So wird es auch im Mediennutzungsverhalten von Menschen sein.
Ich habe Ihnen eine klare Antwort gegeben,
aber noch einmal: Die Bereicherung der Demokratie wird von Bürgerinnen und Bürgern gelebt. Demokratie ist die Herrschaft des Volkes. Wenn die Menschen in diesem Land finden, dass Diskussionen über soziale Medien stattfinden sollen, dann ist das die Entscheidung von Bürgerinnen und Bürgern, die ein Staat nicht zu kommentieren hat. Ein Staat hat an dem, was wir für die Demokratie organisieren, auch teilzuhaben, damit Menschen ausreichend informiert sind.
Ich verwahre mich gegen die Unterstellung, dass es eine Grauzone zwischen Regierungskommunikation und Parteikommunikation gäbe. Das ist sehr sauber und sehr klar getrennt.
Zum Zweiten: Das Video, das Sie ansprechen, dient als Aufruf zu einer demokratischen Wahl. Das ist das Herzstück unseres Staates; nämlich dass Menschen an demokratischen Wahlen teilnehmen. In diesem Video finden Sie nirgendwo einen Aufruf mit einer parteipolitischen Präferenz,
die einen zu wählen und Sie nicht zu wählen.
Herr Junge, wenn Sie sich selbst ausschließen, weil Sie sich nicht mit den demokratischen Werten der Europäischen Union identifizieren, dann haben Sie sich ausgeschlossen und nicht dieses Video.
Selbstverständlich ist es so – das habe ich eben ausgeführt –, wir wollen auf das Nutzungsverhalten in vielfacher Hinsicht, vor allem von Journalistinnen und Journalisten und nicht nur von Bürgerinnen und Bürgern, reagieren. Manchmal erscheint es etwas antiquiert, immer nur eine Pressemeldung zu verschicken. Deswegen wird es dort nachgesucht.
Tatsächlich war die Begrifflichkeit „Newsroom“ deshalb sehr ungeschickt und unglücklich gewählt, weil sie vor allem bei den Journalistinnen und Journalisten der Qualitätsmedien eine Assoziation zu ihrer eigenen Arbeit hervorgerufen hat, die nicht beabsichtigt war. Leider ist es im politischen Geschäft manchmal so, es dauert etwas länger, wenn diese Assoziation erst einmal hervorgerufen wurde. Deswegen stehe ich heute hier, um geradezustellen, das war nicht bezweckt, sondern es liegt das Konzept zugrunde, das ich eben erörtert habe.
Natürlich haben auch andere Einrichtungen, vor allem des Staates oder der Parteien, erkannt, man muss auf das geänderte Nutzungsverhalten der Menschen reagieren. Ich glaube, in der Form und in der Zurückhaltung, wie die rheinland-pfälzische Landesregierung das tut, ist das genau die zeitgemäße Antwort. Es gibt Bundesministerien, die machen das schon so, zum Beispiel das Bundesverkehrsministerium, das das umsetzt.
Ich habe auch vernommen, dass die Bundes-CDU sogar mittlerweile aufgrund ihrer eigenen Konzeption der Information Journalistinnen und Journalisten von einer Veranstaltung ausgesperrt und nur noch selbst informiert hat. Die Vorsitzende der Union hat sich mit dem Satz zitieren lassen, dass sie Herr über die Bilder und über die Nachrichten war. Das ist dezidiert nicht beabsichtigt.
Dass die AfD-Bundestagsfraktion und die AfDBundespartei dieses Konzept der eigenen Information von Menschen versuchen zu perfektionieren, weil sie im Gegensatz zu uns finden, dass unzureichend informiert wird, ist bekannt. Dementsprechend machen wir nichts, was irgendwie anrüchig ist oder einen besonderen Nachrichtenwert über das hinaus, was wir geschildert haben, hätte.
Meiner Kenntnis nach ist es vollständig intern produziert und gemacht. Wir haben allerdings – das ist Ihnen auch bekannt und hier erörtert worden – die Konzeption des Social Media-Auftritts der Landesregierung ausgeschrieben und vergeben.
...... 4823 Abg. Daniel Schäffner, SPD:....... 4824 Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU:....... 4825 Abg. Joachim Paul, AfD:......... 4826 Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 4828 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 4828
Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/8326 – an den Medienausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. 4829
Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Sobernheim und Meisenheim Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/8375 – Zweite Beratung............... 4829
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sind seit einiger Zeit, so wie wir im politischen Raum auch, mit dem Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag befasst, den wir sehr häufig als Telemedienauftrag-Staatsvertrag bezeichnen.
Vergangene Woche hat das ZDF im Rahmen der Berlinale die neue Kulturplattform ZDFkultur als Teil der ZDFmediathek vorgestellt. In Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Partnern wie Museen, Theatern, Bibliotheken, Kinos, Konzerthäusern und vielen weiteren kulturellen Institutionen macht die neue Onlineplattform den Kulturraum in Deutschland für jeden erfahrbar, einfach und zeitgemäß.
Eine solche Plattform ist damit ein gelungenes Beispiel dafür, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem besonderen Auftrag gerade im Netz leisten kann; denn darum geht es, wenn wir heute im Plenum und Sie darauf folgend in den Ausschüssen über das Zustimmungsgesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag diskutieren, das öffentlich-rechtliche Angebot der Zukunft.
ARD, ZDF und Deutschlandradio sind gemeinsam verpflichtet, mit ihren Angeboten die gesamte Bevölkerung
zu erreichen und den vielen und vielfältigen Bedürfnissen zu entsprechen, inhaltlich wie technisch, offline wie online. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass uns allen dank der Digitalisierung nun eine schier unendliche Vielzahl von Angeboten zur Verfügung steht, die scheinbar sämtliche Interessen und Bedürfnisse bedienen, aber eben nur scheinbar. Das Gegenteil ist richtig. Vielzahl ist in dem Fall nicht gleich Vielfalt.
So stellt auch das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr ausdrücklich fest, dass die Mechanismen des Internets Konzentrationen zu Monopolisierungstendenzen eher begünstigen und neue Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen entstehen. Vor diesem Hintergrund hob das Bundesverfassungsgericht die große Bedeutung eines beitragsfinanzierten öffentlichrechtlichen Rundfunks hervor, der gerade im Netz ein Vielfalt sicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu den privatfinanzierten Anbietern bildet.
Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk den an ihn gestellten Erwartungen gerecht werden kann, braucht er adäquate und zeitgemäße gesetzliche Rahmenbedingungen. Im vergangenen Jahr haben die Länder daher unter ständiger Einbeziehung aller Akteure – Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern, Produzenten, Rechteinhabern, privaten Veranstaltern – mit der umfassenden Neufassung des öffentlich-rechtlichen Onlineauftrags im sogenannten Telemedienauftrag einen Meilenstein gesetzt.
Auch wenn oder gerade weil das Verbot der Presseähnlichkeit in den letzten Verhandlungsmonaten am stärksten im öffentlichen Fokus stand, möchte ich betonen, bei den Neuregelungen geht es noch um viele andere Dinge. Exemplarisch hervorheben möchte ich dabei die Abschaffung der sogenannten 7-Tage-Regel in den Mediatheken. Damit können die Mediatheken endlich zu dem werden, was viele Nutzerinnen und Nutzer schon lange von ihnen erwarten, nämlich eigenständige und noch vielfältigere Medienangebote.
Interaktive Kommunikation und Social-Media-Nutzung werden im Staatsvertrag erstmals ausdrücklich beauftragt und geregelt. Auch für uns ist ganz wichtig, die Belange von älteren Menschen und solchen mit Einschränkungen werden im neuen Onlineauftrag adressiert, in dem eine möglichst barrierefreie Gestaltung der Onlineangebote gewählt werden soll.
Die Beauftragung der Funkanstalten mit der Schaffung zeit- und kulturgeschichtlicher Archive und einer stärkeren Verknüpfung ihrer Angebote mit denen von Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur, wie im Fall von ZDFkultur, betont den Kulturauftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, des Telemedienauftrags bedeutet für die Landesregierung als Vorsitzland der Rundfunkkommission immer auch, die Weiterentwicklung des gesamten Mediensystems im Blick zu haben.
Unsere Medienordnung ist weltweit einmalig
und hat einen weit über Europa hinaus reichenden Vorbildcharakter. Ja, wir sind einmalig stolz darauf; denn sie bietet sensationell gute Angebote.
In diesem System müssen sich alle in der digitalen und konvergenten Medienwelt weiterentwickeln können, öffentlichrechtliche wie private Anbieter. Dies hatten die Länder bei der Reform immer im Blick. Am Ende steht eine gelungene Reform, für die ich herzlich um Ihre Zustimmung werbe.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich danke den Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür, heute gemeinsam einen Gesetzentwurf vorgelegt zu haben, der die Medienordnung in Rheinland-Pfalz zukunftsfest weiterentwickelt.
Nach etlichen Jahren war und ist es notwendig, ein konsistentes kongruentes Landesmediengesetz vorzulegen, das den vielfältigen Bestimmungen, die sich in der Zwischenzeit in den Rundfunkstaatsverträgen geändert haben – Anforderungen an Veranstalter, aber auch technische Gegebenheiten –, gerecht wird.
Es ist hier ein bisschen so das Übliche, dass ich zum Landesmediengesetz rede, weil parallel immer die Rundfunkkommission tagt. Das ist sowohl hier als auch im Ausschuss irgendwie gut von den Kolleginnen und Kollegen organisiert worden. Ich darf aber herzlich den Gruß und den Dank der Kollegin Heike Raab, die das bilateral im Einzelnen mit Ihnen besprechen konnte, übermitteln.
Neben den redaktionellen Änderungen – das ist auch an
gesprochen worden – überwiegen vor allem die systematischen Änderungen, also die einheitliche Aufsicht über Telemedien, aber auch die Ausschreibung von Übertragungskapazitäten und die Bündelungsfunktion. Ich glaube, die Entfristung der Zulassung ist ein Meilenstein in der Fortentwicklung dieses Gesetzes, um das Gründerland des ersten privaten Fernsehens tatsächlich so aufzustellen, dass es neuen und zukunftsfähigen Anforderungen gerecht wird.
Es können die Ausschreibungen von Übertragungskapazitäten mit inhaltlichen Anforderungen versehen werden, und die offenen Kanäle werden um den Begriff der Bürgermedien nicht nur ergänzt, sondern bewusst erweitert.
Natürlich findet sich auch ein Punkt, der uns hier mehr beschäftigt hat, nämlich die Anforderungen an die Direktorin oder den Direktor, in den neuen gesetzlichen Bestimmungen. Eines war klar, es gibt ein klares Urteil der Gerichte in Rheinland-Pfalz, das besagt, das damalige Verfahren war rechtmäßig und ordnungsgemäß. In den inhaltlichen Anforderungen soll das neue Gesetz keine Abweichung bringen, aber es soll, so ist die Vereinbarung, die Transparenz sicherstellen über die Ausschreibung und die Begründung an die plural besetzte Versammlung, die dann in einem Wahlakt die Entscheidung trifft.
Herr Paul, was Sie hier vorne dann dazu gemacht haben – wir reden immerhin über das Landesmediengesetz –, war eine fünfminütige Rede über Fake News. Sie haben sich mit nichts Inhaltlichem beschäftigt in diesem Gesetz, was da stattfindet.
Reden Sie doch nicht von Scheinpluralität.
Dann wollen Sie doch Anforderungen an die Qualifikation des Direktors oder der Direktorin schaffen. Ich habe Ihnen beim letzten Mal schon gesagt: Der einzige Redner, der diese Anforderung erfüllt, bin scheinbar ich. Jetzt könnte ich Ihnen vorwerfen, Sie haben möglicherweise keine Ahnung, wovon Sie reden. Mache ich aber gar nicht.
Ich glaube, Ihre Profession ist es aber, Lehrer zu sein. Wenn man sich das Gesetz ansieht und worüber Sie reden, dann haben Sie Ihren Schülerinnen und Schülern eine Mathearbeit gestellt. Da hat der Schüler gesagt, von den 18 Aufgaben löse ich nur eine, und die löse ich auch nicht auf die Fragestellung hin, die sich da gestellt hat, sondern ich denke mir noch eine eigene Lösung aus und
behaupte, sie wäre richtiger und ignoriere dabei, dass unsere Gerichte entschieden haben, so wie die Anforderungen sind, ist das völlig korrekt und auf rechtsstaatlichen Tatsachen basierend.
Sie können sich doch nicht ausdenken, in einer Welt zu leben. Was Sie machen, ist Paralleluniversum. Sie würden Ihren Schülerinnen und Schülern darunter schreiben, sechs, setzen, Thema verfehlt. Ich würde es höflich umschreiben: Sie haben hier Fake News gemacht.
Das Gesetz – da bin ich den Fraktionen dankbar – stellt die Medienlandschaft weiterhin zukunftsfähig auf. Bei den Direktorinnen und den Direktoren kann die plural besetzte Versammlung auch zukünftig frei entscheiden und wählen.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Seitens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung nimmt zu Vorhaben des Bundes in dem dafür vorgesehenen Verfahren Stellung und beteiligt sich nicht an öffentlichen Spekulationen. Bislang hat Bundesinnenminister Horst Seehofer leider keinen konkreten Vorschlag gemacht. Wir bedauern das sehr und haben es bereits angemahnt.
In Rheinland-Pfalz kooperieren bereits heute schon die für das Asylverfahren relevanten Behörden an einem Ort miteinander. Bei der Fluchtaufnahme hat sich Rheinland-Pfalz zum Ziel gesetzt, diese mit aller rechtsstaatlichen Klarheit und Konsequenz, aber auch human, menschenwürdig und weltoffen zu organisieren. Ich bin davon überzeugt, dies ist allen Beteiligten im Land gut gelungen.
Nach Entscheidungen des BAMF, die nach unserem Dafürhalten vor allem in Altfällen immer noch viel zu lange
dauern, gewährleistet das Land in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bundesweit die schnellsten und effektivsten Verfahren. Aus diesem Grund hält es die Landesregierung nicht für opportun, die Justiz auch noch in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen.
Zu Frage 2: Ankunft, Registrierung, Asylantragstellung, Inobhutnahme, die Organisation kommunaler Verteilung und auch die Rückführung abgelehnter Asylbewerber werden in Rheinland-Pfalz möglichst aus der Erstaufnahme organisiert. Vor allem bei der Registrierung und Identifikation waren wir in der Hochphase der Fluchtaufnahme bundesweit Vorreiter in den Erstaufnahmeeinrichtungen.
Die effektive Rückführung möglichst aus der Erstaufnahmeeinrichtung ist unser erklärtes Ziel. Deshalb haben wir zunächst früh und konsequent auf den Vorrang der freiwilligen Rückkehr gesetzt. So konnten wir bundesweit einen Spitzenplatz bei der Rückführungsquote erreichen.
Selbst jetzt, wenn wir mit mehr Konsequenz vorgehen müssen, haben wir unseren Platz behauptet. Im Jahr 2017 sind 1.246 Personen – das sind über 35 % – unmittelbar aus der Erstaufnahme zurückgeführt worden. In den ersten vier Monaten dieses Jahres haben wir den Wert auf fast 42 % gesteigert. Die beteiligten Behörden arbeiten hier Hand in Hand.
Mit schnelleren Entscheidungen des BAMF, wenn sich der Bundesinnenminister endlich darum kümmern würde, dass viele Staaten ihre Bürgerinnen und Bürger effektiv zurücknehmen, und mit mehr Bundespolizei für Abschiebungen statt über die Bewachung von ANkER-Zentren zu spekulieren, könnten Land und Kommunen hier noch effektiver arbeiten.
Sie können an der Zahl sehen, die Erstaufnahmeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz leisten gute Arbeit. Die Kooperation mit allen Verfahrensbeteiligten – von den sozialen Einrichtungen bis hin zu den Standortgemeinden – hat sich bewährt. Für dieses Engagement beim Aufbau und laufenden Betrieb der Einrichtungen danke ich ausdrücklich allen Beteiligten.
Die Landesregierung hält das im Juni 2017 beschlossene Kapazitäten- und Standortkonzept für die Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende für zukunftsfähig und hat daher nicht die Absicht, die Einrichtungsstruktur grundsätzlich infrage zu stellen.
Zu Frage 3: Unter gescheiterten Abschiebungen werden nur solche Maßnahmen verstanden, bei denen sich am Tag der Abschiebung herausstellt, dass sie nicht durchgeführt werden können. Sonstige Probleme bei der Aufenthaltsbeendigung, vor allem etwa fehlende Reisedokumente, im Vorhinein bekannte Krankheiten oder Ähnliches, bei denen eine Abschiebung gar nicht erst terminiert wird, sondern vielmehr eine Duldung zu erteilen ist, fallen nicht in diese Kategorie. Angaben zu gescheiterten Abschiebungen werden nicht statistisch erhoben. In der Kürze der Zeit war eine Abfrage bei den Ausländerbehörden nicht möglich.
Zu Frage 4: Es wird keine gesonderte Statistik geführt, ob vor der Verteilung eine BAMF-Entscheidung ergangen ist oder nicht. War eine BAMF-Entscheidung vor der Verteilung positiv, besteht ein Bleiberecht. War diese negativ und bestandskräftig oder rechtskräftig, ist es unser Ziel, eine Abschiebung aus der Erstaufnahme zu organisieren. Ich habe das zu Frage 1 ausgeführt. Die Zahlen sagen recht deutlich, wir machen das ziemlich erfolgreich.
In allen anderen Fällen wäre eine Einschätzung zur Bleibeperspektive spekulativ und würde vor allem in die Garantie der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes und die Unabhängigkeit der Gerichte eingreifen.
Vielen Dank.
Ich kann Ihnen die Zahlen gerne nachliefern lassen. Sie wissen selbst, die Zahl der Duldungen ändert sich quasi tagesaktuell. Das zuständige Haus wird Ihnen das zukommen lassen.
Bislang ist das nicht veranlasst.
Ich kann Ihnen zusagen, dass wir gerne die kommunalen Ausländerbehörden abfragen werden. Sie werden über das Ergebnis der Abfrage informiert.
Die Bundespolizei werden wir auch abfragen. Ich glaube, die hat ein besonderes Interesse vor allem im Hinblick auf die unbesetzten Stellen beim Bundesinnenminister.
Ich halte es für sehr zweckmäßig, dass die Gerichtsverfahren nicht durch unsere Erstaufnahmeeinrichtungen, sondern weiterhin durch unsere Verwaltungsgerichte durchgeführt werden und Richterinnen und Richter das in den Räumlichkeiten der Verwaltungsgerichte durchführen.
Ich sehe hier auch überhaupt keinen Anlass für Kritik, weder an der Justiz noch an der Politik. Wir gewährleisten bundesweit die schnellsten und effektivsten Verfahren, und zwar mit großem Abstand zu anderen Bundesländern.
Ich sehe keinen Raum für einen Missstand, geschweige denn, irgendeine andere Abhilfe zu schaffen. Ich glaube, das wird von der Justiz in Rheinland-Pfalz sehr erfolgreich praktiziert.
Entschuldigung, aber im Gegensatz zu Ihnen ist mir kein Konzept für ein ANkER-Zentrum seitens des Bundesinnenministers bekannt. Wenn Ihnen das bekannt sein sollte, bin ich für einen Hinweis dankbar. Insofern habe ich mich überhaupt nicht dazu zu verhalten, ob die Landesregierung oder ich das kritisch sehen. Ich habe gesagt, wenn ein solches Konzept und ein Vorschlag vorliegen, werden wir in dem dafür vorgesehenen Verfahren dazu Stellung nehmen.
Darüber hinaus gewährleisten wir in Rheinland-Pfalz das, was unser Grundgesetz uns gebietet, nämlich wenn jemand Asyl nachfragt – dazu hat jeder das Recht –, für ihn ein effektives, faires und rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten, und zwar auf deutschem Boden.
Ich habe nicht gesagt, dass es keine Statistik gibt. Die Bundespolizei führt eine sehr effektive Statistik über die Abschiebungen, an denen sie beteiligt ist. Ich habe Ihnen gesagt, dass über gescheiterte Abschiebungen, die am Tag der Abschiebung scheitern, das Land keine Statistik führt, weil die Kommunen in Rheinland-Pfalz für diese Abschiebungen zuständig sind und sie die in eigener Zuständigkeit veranlassen. Auf die Nachfrage von Herrn Abgeordneten Baldauf habe ich zugesagt, dass wir diese Daten bei den kommunalen Ausländerbehörden erheben werden, aber von vorgestern bis heute war das nicht möglich.
Für die Bleibeperspektive und die Gewährung oder Nichtgewährung eines Schutzstatus – unabhängig in welcher Form – ist das BAMF und damit der Bund zuständig. Es fällt nicht in die Zuständigkeit des Landes oder der Kommunen, hierüber eine Entscheidung zu treffen. Das wäre spekulativ.
Natürlich gibt es im Hinblick auf die Entscheidungspraxis des BAMF einen Zusammenhang zwischen Herkunftsländern und dem gewährten Schutzstatus.
Deswegen haben wir zum Beispiel bei den sogenannten Westbalkanstaaten, die sichere Herkunftsländer sind, sehr früh entschieden, wir setzen auf freiwillige Rückkehr aus der Erstaufnahme heraus. Vor allem verbleiben die Folgeantragsteller in der Erstaufnahmeeinrichtung und werden nicht verteilt.
Das zuständige Ministerium und auch wir stehen in einem regelmäßigen Austausch mit den kommunalen Ausländerbehörden. Wenn wir das tagesaktuell im Rahmen einer Statistik abfragen würden, läge die Vermutung nahe, dass Sie eine Mündliche Anfrage einbringen würden, in der Sie fragen würden, ob wir es für vernünftig halten, dass wir die Kommunen nicht ihre Arbeit tun lassen, sondern sie täglich mit irgendwelchen Abfragen bombadieren.
Ich habe Ihnen auf Ihre Nachfrage eben bereits zugesagt, dass wir auch diese Zahlen gerne bei der zuständigen Bundespolizei erfragen werden.
Ich vermute, Sie sprechen bei Abschiebungen innerhalb der EU von den Rücküberstellungen nach dem DublinAbkommen.
Die organisieren wir aus der Erstaufnahme sehr erfolgreich heraus und versuchen das auch noch zu intensivieren.
Kommt es zu Folgeantragstellungen, verbleiben die Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Dann werden wir das Dublin-Verfahren erneut in Gang setzen. Ob und in welcher Zahl es diese Fälle gibt, ist mir nicht bekannt.
Es widerspricht überhaupt nicht meinen Antworten. Wir haben weiterhin die schnellsten und effektivsten Verfahren. Trotzdem wissen wir alle – wir haben es hier diskutiert, und der Justizminister hat da auch mit mehreren Stellen nachgesteuert –, wir haben aus mehreren Gründen Bedarf, weitere Richterstellen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu besetzen. Es gibt mittlerweile relativ viele ablehnende Bescheide auch in Fällen, in denen die Entscheidungspraxis des BAMF zumindest nicht unmittelbar nachvollziehbar war, gegen die sich Betroffene wenden. Ein Drittel der Bescheide – das war heute der Presse auch zu entnehmen – hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Das lädt natürlich zu einer weiteren Überprüfung ein und führt dazu, dass Richterinnen und Richter in diesem Land mehr arbeiten müssen. Insofern widersprechen sich die beiden Aussagen überhaupt nicht. Ich bin dankbar, dass die Justiz sehr konzentriert und sehr engagiert daran arbeitet, weiterhin bundesweit Spitzenreiter zu sein, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten.
Wir besetzen jederzeit in der Justiz frei werdende Stellen in dem dafür vorgesehenen Verfahren, und diese werden dann den Gerichten zugewiesen. Ob tatsächlich dort jetzt noch acht Stellen frei sind, werde ich nachliefern. Mir ist
diese Zahl nicht bekannt. Sukzessive werden dort aber weitere Stellen aufgebaut, und bislang führt das dazu, dass wir in der Verfahrensdauer und in der Verfahrenslänge das Niveau halten konnten, das wir bisher hatten.
Wenn Sie mir eine Sekunde geben, dann verlängern wir das jetzt einmal. Dann werde ich Ihnen die ganzen Statistiken, die vorliegen, vortragen. Ich kann Ihnen aber auch anbieten, dass wir Ihnen das zukommen lassen über das Datenblatt Fluchtaufnahme.
Eben wurde ich gefragt nach der Statistik der gescheiterten Abschiebungen, das heißt, die, die tagesaktuell scheitern. Ich habe gesagt, wir erheben die landesseitig nicht. Insofern geht Ihre Frage fehl. Ich habe jetzt leider das Statistikblatt insofern nicht griffbereit. – Da ist es.
Nein, ich mache das jetzt, also die Zugangszahlen aus dem System EASY. Gesamt für die Kalenderwoche 18/2018 in Rheinland-Pfalz: Zugänge 107 Personen, bundesweit Zugänge 2.411 Personen.
Die kumulierten Zugänge im Jahr 2017 waren für Rheinland-Pfalz 7.922, für den Bund 164.013 Personen.
Die kumulierten Zugänge 2018 waren für Rheinland-Pfalz 2.543, für den Bund 52.477.
Der wöchentliche Transfer (18. KW) in die Kommunen, Stand 4. Mai 2018, war 2017 117; 2017 kumuliert 6.069,
2018 kumuliert 1.843 Personen.
Die Meldungen der ADD für Rheinland-Pfalz, auch Stand 4. Mai: Die aktuelle Belegung der fünf Erstaufnahmeeinrichtungen, Kapazität 3.180, die tatsächliche Belegung 2.078.
Die Meldungen des BAMF über das Asylverfahren Rheinland-Pfalz, Personalbestand der Entscheider national und Dublin: Soll 95, Ist 90. Anhängige Verfahren insgesamt zum Stand 31. März 2018 inklusive Altfälle 1.584, abgelehnte Bescheide über Erst- und Folgeanträge vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2018 1.130.
Die Meldungen über Rückführungen: Im Jahr 2015 gab es 6.583 Rückführungen, davon 577 Abschiebungen, davon geförderte Ausreisen 4.617, davon Ausreisen 1.389.
Im Jahr 2016 gab es 6.798 Rückführungen, davon Abschiebungen 875, davon geförderte Ausreisen 4.660, davon Ausreisen 1.263.
Im Jahr 2017 gab es 3.541 Rückführungen, davon die Steigerung der Abschiebungen auf 1.293, geförderte Ausreisen 1.771, davon Ausreisen ohne Förderung 477.
Im Jahr 2018, Stand 31. März, 713, davon Abschiebungen 360, davon geförderte Ausreisen 269, davon Ausreisen ohne Förderung 84.
Um den Ausländerbehörden in diesem Land das Leben etwas leichter zu machen, werden die Daten immer erst mit Ablauf des Folgemonats erhoben, sodass die Zahlen zum 30. April erst mit Ablauf des Monats Mai vorgelegt werden müssen.
Die Landesregierung wird zur Einstufung sicherer Herkunftsländer in dem dafür vorgesehenen Verfahren Stellung nehmen. Im Übrigen gibt es nach meiner Kenntnis der grundgesetzlichen Schutzpflichten keinen Zusammenhang damit, dass man sichere Herkunftsländer deshalb ausweist, um eine Abschiebung zu vereinfachen, sondern das Grundgesetz gebietet, dass man bei der Ausweisung sicherer Herkunftsländer prüft, ob ein gewisses Schutzniveau in diesen Ländern vor individueller Verfolgung gegeben ist.
Ja, das teile ich, und das zeichnet uns vor vielen anderen Ländern, über die wir öffentlich diskutieren, aus. Wir gewährleisten diesen effektiven Rechtsschutz gern und bestmöglich in unserem Land.
Wenn Sie ein Land als sicheres Herkunftsland ausweisen, wie das zum Beispiel bei vielen afrikanischen Ländern der Fall ist, die sich beharrlich weigern, von uns Menschen zurückzunehmen, obwohl sie vollziehbar ausreisepflichtig sind, dann obliegt es zunächst dem Bundesinnenminister, sich darum zu kümmern, dass diese Länder ihre Bürgerinnen und Bürger zurücknehmen, wenn sie bei uns ausreisepflichtig sind, und nicht darum, zu diskutieren, ob das ein sicheres Herkunftsland ist oder nicht,
weil das an der Abschiebung dann überhaupt nichts ändern würde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar dafür, dass der überwiegende Teil des Landtags die EU als das sieht, was sie ist, nämlich als überwältigendes historisches Friedensprojekt auf diesem Kontinent.
Eine starke EU-Kohäsionspolitik ist genau das, was für die Menschen vor Ort zu dieser Identifizierung mit beiträgt
und was die europäische Integration vor Ort stärkt. Kohäsionspolitik führt dazu, dass Menschen im Kleinen vor Ort merken, welche Vorteile sie davon haben. Jeder von uns, der regelmäßig die Grenzen überschreitet, weiß, dass Schlagbäume weggefallen sind, dass man kein Geld mehr tauschen muss.
Aber vor Ort sind es die kleinen Maßnahmen, die zum Zusammenrücken über nationalstaatliche Grenzen hinweg beitragen. Das Projekt der Großregion mit dem Saarland, mit Lothringen zusammen und dem deutschsprachigen
Teil in Belgien ist sicherlich eines der herausragenden Friedens- und Entwicklungsprojekte, die wir in diesen Regionen haben.
Der vorgelegte Vorschlag zum EU-Haushalt, der im Moment noch diskutiert wird, von dem noch überhaupt nicht klar ist, wie sich die einzelnen Projekte gestalten, sieht zunächst vor, dass vieles in der Kohäsionspolitik und in der Strukturpolitik so weitergehen könnte und auch das Land Rheinland-Pfalz weiterhin davon profitieren kann.
Wir haben großes Interesse und werden alles in unserer Macht Stehende tun, dass tatsächlich auch die stärker entwickelten Regionen Europas an der Strukturpolitik und an der Kohäsionspolitik weiter teilnehmen können und so zur Identifizierung mit dem europäischen Einheitsgedanken weiter beitragen können.
Aus diesem Grund ist das Land schon frühzeitig dem Netzwerk beigetreten. Die Cohesion-Alliance und der Europäische Ausschuss der Regionen setzen sich für die Fortführung genau dieser bisherigen Kohäsionspolitik ein. Gut ausgestattete Fonds – wir haben das heute Morgen schon einmal an anderer Stelle diskutiert, vielleicht nicht so einmütig wir bei diesem Punkt – werden dazu führen, dass wir gemeinsam weiter voranschreiten können.
Wir sollten die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen entgegen der Erwartung der Kommission über den Mai hinaus ziehen. So wird die rheinlandpfälzische Landesregierung mit ihrem EMK-Vorsitz ab Sommer 2019 eine zusätzliche Plattform bieten, die wir nutzen werden.
Der künftige Haushalt der EU wird uns in den kommenden Wochen und vermutlich auch in den kommenden Monaten noch intensiv beschäftigen. Gerne hält Sie die Staatskanzlei und halten Sie meine Kollegin, die Bevollmächtigte, und ich Sie sowohl im Ausschuss für Europafragen als auch hier im Plenum auf dem Laufenden.
Ich danke Ihnen herzlich für das einmütige Bekenntnis zu einer erfolgreichen Strukturpolitik.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass in der Debatte deutlich geworden ist, dass das Landesmediengesetz einer grundsätzlichen Novellierung bedarf,
für die wir gerne anbieten, ausführlich und mit Zeit in den Ausschüssen zu beraten. Das Landesmediengesetz ist nun schon ein paar Tage alt, muss an Vorschriften zur Datenschutz-Grundverordnung angepasst und in ein digitales Zeitalter überführt werden. Es geht auch um die Entfristung von Zulassungen und die Übertragungskapazitäten an regional und lokal ausgerichtete Plattformen, um Pluralität sicherzustellen.
Ich freue mich auf diese Debatte. Gestern ist es in der Medienausschusssitzung durch Frau Kollegin Heike Raab schon umfänglich ausgeführt worden. Wir können uns in diesem Zuge gerne auch über die vorliegenden Gesetzentwürfe im Ausschuss unterhalten, sofern, was ich vernommen habe, heute Ausschussüberweisung gewünscht und entschieden wird.
Ich glaube, wo wir aber keinen Missstand haben, ist die Tatsache, dass ein plural besetztes Gremium mit 42 Personen weit davon entfernt ist, in Zusammensetzung, Arbeitsweise und vor allem in der Gestaltung seiner Verfahren von der Landesregierung abhängig zu sein. Von den 42 Personen ist nämlich kein Mitglied der Landesregierung dabei.
Herr Paul, deswegen bitte ich auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass all das, was Sie monieren, nämlich Anforderungen an ein Verfahren, einen Kandidaten und ähnliche
Dinge, selbstverständlich heute schon möglich ist.
Die Landesregierung hat aber überhaupt keinen Grund gehabt, rechtsaufsichtlich tätig zu werden, weil die Art und Weise der Verfahrensgestaltung, die die Versammlung und die LMK für sich in Anspruch genommen haben, aus unserer Sicht nicht zu beanstanden waren. Ob in diesem Verfahren Fehler gemacht wurden, wird im Moment gerichtlich überprüft. Dem kann man nicht vorgreifen.
Das kann aber bei der LMK in eigener Expertise beurteilt werden. Der stellvertretende Direktor ist nämlich Jurist und Justiziar der Versammlung und auch von der Versammlung gewählt.
Wir haben viele Landesmediengesetze in der Bundesrepublik Deutschland, die zugegebenermaßen andere Regelungen als wir in Rheinland-Pfalz haben. Wir sind aber stolz darauf, in einem Föderalismus und nicht in einem Zentralismus zu leben und auch zu anderen Entscheidungen zu kommen.
Es gibt aber auch Länder, die sagen, der Direktor oder der stellvertretende Direktor soll oder muss Jurist sein, und es nicht nur am Direktor festmachen.
Im Übrigen wissen Sie alle sehr zu Recht, dass Medien nicht mein Fachgebiet, sondern das der Kollegin in der Staatskanzlei sind, dass ihre Expertise, was die Geschehnisse in der Versammlung der LMK – Sie gehören ihr auch nicht an, sondern Ihr Kollege Joa, aber andere, die hier geredet haben – viel höher ist als das, was ich für mich in Anspruch nehmen kann. Nach Ihren Anforderungen würde ich aber als einziger Redner die formale Qualifikation erfüllen, Direktor der LMK zu werden.
Ich weiß nicht, ob das die richtige Herangehensweise an ein Thema ist. Man sollte vielleicht nicht in Anspruch nehmen, dass nur, weil jemand eine berufliche Qualifikation vielleicht vor Jahren erworben hat, nicht jemand anders viel besser in der Lage ist, eine an ihn gestellte Aufgabe
zu erfüllen.
Wir liefern gerne einen konstruktiven Beitrag dazu, wenn über eine neue Verfahrensweise beraten werden soll, wie man zu einem neuen LMK-Direktor oder irgendwann vielleicht zu einer neuen LMK-Direktorin kommen soll. Aber noch einmal dazu, und auch die Obergerichte haben das festgestellt: Es gibt aus der Verfassung keine Ausschreibungspflicht für öffentliche Ämter, sondern es gibt auch andere zulässige Verfahrensgestaltungen.
Von diesen Verfahrensgestaltungen hat die LMK eine für sich gewählt. Dementsprechend wird man sich in einer Gesamtnovelle wahrscheinlich auch über das Verfahren unterhalten. Aber wir sehen aus heutiger Sicht keinen Grund zum aufsichtsrechtlichen Einschreiten, und der Rest ist der Autonomie der LMK überlassen.
Herzlichen Dank.
...... 2526, 2528....................... 2529, 2530....................... 2531 Abg. Martin Haller, SPD:......... 2526, 2529 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 2528, 2534 Abg. Christine Schneider, CDU:..... 2528 Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 2529, 2539....................... 2545 Abg. Monika Becker, FDP:........ 2530 Abg. Johannes Klomann, SPD:...... 2530, 2534 Prof. Dr. Salvatore Barbaro, Staatssekretär: 2531, 2533....................... 2534, 2535 Abg. Gerd Schreiner, CDU:........ 2531, 2532....................... 2533, 2534....................... 2535 Abg. Marion Schneid, CDU:........ 2533 Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz: 2535, 2537....................... 2538, 2539....................... 2540 Abg. Uwe Junge, AfD:........... 2535, 2537....................... 2539 Abg. Dirk Herber, CDU:.......... 2537 Abg. Joachim Paul, AfD:......... 2537, 2539 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 2537 Abg. Michael Frisch, AfD:......... 2538 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........ 2538 Abg. Heribert Friedmann, AfD:...... 2539 Abg. Adolf Kessel, CDU:......... 2539 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 2540 Herbert Mertin, Minister der Justiz:.... 2540, 2541....................... 2542 Abg. Christian Baldauf, CDU:....... 2541, 2542 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 2542 Dr. Thomas Griese, Staatssekretär:... 2542, 2544
....................... 2545, 2546 Abg. Horst Gies, CDU:.......... 2544 Abg. Arnold Schmitt, CDU:........ 2544 Abg. Andreas Rahm, SPD:........ 2544 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 2544 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........ 2545 Abg. Gabriele Bublies-Leifert, AfD:.... 2545 Abg. Johannes Zehfuß, CDU:....... 2546 Abg. Hedi Thelen, CDU:.......... 2546
Die Mündlichen Anfragen Nummern 6 bis 18 werden wegen Ablaufs der Fragestunde gemäß § 98 Abs. 4 GOLT in Kleine Anfragen umgewandelt.................. 2547
AKTUELLE DEBATTE............ 2547
Die neue Seidenstraße – Chancen für Rheinland-Pfalz durch internationale Wirtschaftsbeziehungen auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 17/4450 –........... 2547
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Am 2. und 3. Oktober waren Gäste aus nah und fern zu Besuch in Rheinland-Pfalz und hier in Mainz. Wir haben gemeinsam ein buntes, fröhliches und vor allem friedliches Fest anlässlich des Tages der Deutschen Einheit gefeiert. Die Bürgerinnen und Bürger in Mainz wie auch eine Vielzahl beteiligter Institutionen haben sich als weltoffene und freundliche Gastgeberinnen und Gastgeber bewiesen und zusammen mit einer halben Million Menschen Einheit, Freiheit und Demokratie gefeiert.
Es ist ein Signal der Weltoffenheit und Gastfreundschaft von Rheinland-Pfalz ausgegangen. Alle Beteiligten können stolz auf dieses Einheitsfest sein. Wir haben es gemeinsam gestaltet und durchgeführt, und ohne die Hilfe vieler helfender Hände, großzügiger Sponsoren und engagierter Institutionen wäre dieses große Projekt nicht zu stemmen gewesen, geschweige denn ein solcher Erfolg geworden.
An beiden Tagen kamen trotz des zumindest am ersten Tag wechselhaften Wetters etwa 510.000 Menschen in die Stadt. Wer am Tag der Deutschen Einheit selbst da war, hat auch gemerkt, wie voll es war. Vor allem die protokollarischen Veranstaltungen wie der Festakt, der Gottesdienst und der Empfang des Bundespräsidenten waren sehr festlich, emotional und haben nachhaltig die Botschaft und das Motto des Tages der Deutschen Einheit „Zusammen sind wir Deutschland“ vermittelt.
Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Martin Haller und Johannes Klomann demnach wie folgt: Ich erlaube mir, zu Frage 1 einen etwas zusammengefassten Überblick zu geben; die Fragesteller fragen zwar nach Veranstaltungen und Aktivitäten im Einzelnen,
aber im Hinblick auf die Redezeit liefere ich dies gern auf Nachfrage nach.
Die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in der Landeshauptstadt boten den Gästen ein abwechslungsreiches und vielfältiges Programm. Neben den Präsentationen der Verfassungsorgane war vor allem die Ländermeile
ein Anziehungspunkt, auf der sich die 16 Länder und – mir persönlich ein besonderes Highlight – der Zipfelbund mit ihren besonderen Kompetenzen und Spezialitäten vorstellten.
Auch das Land Rheinland-Pfalz präsentierte sich inhaltlich mit den fünf Themenfeldern Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt, Demokratie, Europa und Partnerschaften sowie, wie es sich für unser Bundesland gehört, mit viel Kulinarik und Wein.
Aber auch mit der Blaulichtmeile und der Selbsthilfemeile, die Sie von den Rheinland-Pfalz-Tagen kennen, und einer Sponsorenmeile und dem Weindorf waren weitere Angebote für die Besucherinnen und Besucher vorhanden.
Mit dem dm-Kinderland, Deutschland bewegt sich, dem AOK-Kindertheater und dem Streetfood Start-Up waren auf dem Festgelände vier weitere Aktionsflächen für Groß und Klein verteilt. Vor allem die Gastgeberstadt Mainz präsentierte sich toll auf dem Bischofsplatz.
Auf den großen Bühnen von SWR, RPR 1 und bei der ZDF-Show traten Stars wie Karat, Die Münchner Freiheit, Andi Ost, Laith Al-Deen, Tim Bendzko, Culcha Candela und Max Giesinger auf und viele andere mehr. Daneben gab es zwei weitere Großbühnen der Stadt Mainz und von Rockland Radio.
Zu den protokollarischen Veranstaltungen zählten nicht nur der Eintrag ins Goldene Buch, der ökumenische Gottesdienst und der Festakt, sondern auch die Eröffnung des Bürgerfestes, der Empfang der Bürgerdelegationen in der Staatskanzlei und im Museum für Antike Schifffahrt, die Staffelstabübergabe an den nächsten Bundesratspräsidenten, den Regierenden Bürgermeister von Berlin Michael Müller, und als Abschluss der beiden Festtage fand eine große Abendshow mit Musikern, Tänzern, Akrobaten und Feuerwerk auf dem Rhein statt.
Aus organisatorischer Sicht ziehen wir ein sehr positives Fazit zum Verlauf der Feierlichkeiten. Das Land als Veranstalter – dies hat uns natürlich sehr gefreut – ist mit viel Lob versehen worden in der öffentlichen Berichterstattung, aber vor allem auch bei den positiven Rückmeldungen der Besucherinnen und Besucher, besonders auch derjenigen, die in den vergangenen Jahren schon andere Tage der Deutschen Einheit mit der Stimmung an anderen Orten erlebt haben. Es hat sich gezeigt, dass ein frühzeitiger und strukturierter Beginn der Planungen unter Einbeziehung der zuständigen städtischen Behörden sowie der Polizei die Basis für eine erfolgreiche Durchführung einer solchen Großveranstaltung auch unter den Herausforderungen des Jahres 2017 bildet.
Wesentliche Säulen waren neben der Festlegung des Festgeländes in der Mainzer Innenstadt die darauf aufbauenden Sicherheits- und Verkehrskonzepte, die in knapp zwei Jahren Vorbereitung erarbeitet wurden. In der frühzeitigen Umsetzung haben wir stets auf Kommunikation gesetzt und in mehreren Bürgerversammlungen, mit Hauswurfsendungen, persönlich und durch die Schaltung von Anzeigen über den jeweiligen Planungsstand informiert. Auch ein
Konzept zur differenzierten Besucherlenkung und die frühzeitige Einrichtung eines Sicherheitsstabes haben zum störungsfreien Ablauf der Feierlichkeiten beigetragen.
Ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger haben dieses Fest möglich gemacht und ihm den besonderen Charakter gegeben. Wie beim Tag der Deutschen Einheit traditionell üblich, waren Bürgerdelegationen aus allen 16 Ländern eingeladen. Entsprechend des Wunsches von Ministerpräsidentin Malu Dreyer und dem Schwerpunkt ihrer Bundesratspräsidentschaft setzten sie sich überwiegend aus jungen Menschen zusammen, die sich für Demokratie und ein freies, einiges Europa engagieren. Die Bürgerdelegationen nahmen als Ehrengäste an den protokollarischen Veranstaltungen teil und trafen beim Empfang des Bundespräsidenten mit dem Staatsoberhaupt zusammen.
Den Gottesdienst gestalteten ehrenamtlich Engagierte durch Statements und Fürbitten mit. Sie setzten sich für Aktion Tagwerk, für Obdachlose sowie für das Miteinander mit Muslimen und Juden ein. Im Rahmen des Einladungskreises des Landes Rheinland-Pfalz zu den protokollarischen Veranstaltungen wurden Engagierte aus den verschiedenen Bereichen berücksichtigt, wie zum Beispiel der Partnerschaft mit Ruanda, der Arbeitsgemeinschaft Frieden e.V., dem Europahaus Marienberg, dem Pulse of Europe, Givat Haviva und vielen mehr.
Es war unser ausdrücklicher Wunsch, freiwillige Bürgerinnen und Bürger bei der Organisation und Durchführung des Festes zu beteiligen. Auf den Aufruf der Staatskanzlei zusammen mit der Stadt Mainz meldeten sich rund 280 engagierte Menschen aus der Bevölkerung, die insbesondere an den Informationspunkten und als Guides eingesetzt waren. Insgesamt waren rund 1.000 Freiwillige im Einsatz, die übrigen 720 davon aus den Reihen der Landes- und Stadtverwaltung. Sie waren an den verschiedensten Punkten eingesetzt, im Rahmen der Landespräsentation, bei den protokollarischen Veranstaltungen, als Platzmanager, in Aufbau und Organisation, und auch an den zahlreichen der bereits zu Frage 1 genannten Veranstaltungen waren ehrenamtlich Engagierte eingebunden, ohne die die meisten Institutionen eine solche Großveranstaltung nämlich nicht hätten stemmen können.
Jeder, der dabei war, und auch alle anderen konnten den Medien entnehmen, dass wir nicht nur ein erfolgreiches und schönes Fest hatten, sondern auch ein nahezu störungsfreies und friedliches Fest. Dementsprechend kann man als Bilanz, auch unter dem Aspekt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sagen, es war ein voller Erfolg.
Der Einsatz rund um die Feierlichkeiten hat die Polizei allerdings vor besondere Herausforderungen gestellt, die sie erfolgreich gemeistert hat, und dafür darf ich namens der Landesregierung vor allem noch einmal der Polizei, aber auch den weiteren Rettungsdiensten, die dies möglich gemacht haben, von ganzem Herzen Danke sagen.
Die Balance der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen mit der entsprechenden polizeilichen Präsenz einerseits und die Gestaltung eines fröhlichen Bürgerfestes andererseits
ist aus unserer Sicht sehr gut gelungen. Aus polizeilicher Sicht konnten die Ziele des Einsatzes durch die verfolgte Einsatzstrategie und vor allem auch dank des Engagements und der Leistungsbereitschaft der Einsatzkräfte erreicht werden. Alle Veranstaltungen verliefen störungsfrei und ohne übermäßige Einschränkungen.
Auch aus Sicht der Feuerwehr und des Sanitätsdienstes kann beim Bürgerfest und den protokollarischen Veranstaltungen anlässlich des Tages der Deutschen Einheit vor allem auf ruhige Feierlichkeiten ohne besondere Vorkommnisse zurückgeblickt werden. Alle beteiligten Organisationen – das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-SamariterBund, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter Unfallhilfe, die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und die Feuerwehr – zogen trotz oder gerade wegen der intensiven und zeitlich sehr aufwendigen Vorbereitungsmaßnahmen ein durchweg positives Fazit. Die frühzeitige Einbindung der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr bei der Erstellung eines Sicherheitskonzepts hat sich als richtig und zielführend und vor allem als prägend auch für zukünftige Veranstaltungen erwiesen.
Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass das gemeinsam von Staatskanzlei, Stadt und dem Polizeipräsidium Mainz erarbeitete Sicherheitskonzept gegriffen hat und es zu keinen nennenswerten Vorfällen kam. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde aus Sicht der genannten Behörden und Institutionen vollumfänglich gewährleistet.
Ich glaube, dieses Fest wurde nur möglich, weil die Mainzerinnen und Mainzer unendlich viel Geduld aufgebracht haben,
und zwar nicht nur an den beiden Tagen, sondern vor allem auch im Vorfeld. Sie wissen es von privaten Feierlichkeiten: Vorbereitungszeiten führen schon zu enormen Beeinträchtigungen, und manchmal sind sie spürbarer als an dem eigentlichen Fest selbst.
Wir haben eine Informationshotline eingerichtet, die über unser Bürgerbüro lief. Die telefonische Hotline hat im Vorfeld der Veranstaltungen und an den Tagen selbst etwa 3.200 Anrufe entgegengenommen. Davon konnten wir 95 % der Menschen tatsächlich durch eine Auskunft helfen, aber für einen kleinen Prozentsatz kann man nicht unmittelbar Abhilfe schaffen, wenn sich in der ganzen Stadt über zwei Tage hinweg 500.000 Menschen bewegen. Dann kann nicht in jedem Einzelfall geholfen werden. Aber ich glaube, es ist im Großen und Ganzen ziemlich gut gelaufen, und im Nachgang dieser Veranstaltungen waren die allermeisten Mainzer sehr stolz darauf, dass es möglich war, in dieser Stadt eine solche Veranstaltung abzuhalten.
Ich kann Ihnen sagen, dass Weinsorten aus allen rheinland-pfälzischen Weinanbaugebieten ausgeschenkt wurden.
Ich sage es einmal so: Der Riesling und der Sauvignon Blanc, den ich getrunken habe, waren sehr lecker. Frau Klöckner könnte die Frage wahrscheinlich eher beantworten als ich, welchem Jahrgang sie zuzuordnen sind.
Ich habe bei 510.000 Menschen keine einzige Beschwerde
darüber vernommen, dass die Weinauswahl nicht gelungen gewesen wäre.
Wir sind es in Rheinland-Pfalz gewöhnt, sehr zünftig zu feiern – auch mit sehr vielen Menschen – und bei den vielfältigsten Veranstaltungen immer ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Die besondere Herausforderung beim Tag der Deutschen Einheit waren die Eindrücke, die wir in dem Dreivierteljahr vorher hatten, angefangen beim Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz, aber auch eine Festivalunterbrechung bei „Rock am Ring“ im Spätfrühling des gleichen Jahres. Dadurch haben wir natürlich mit gesteigerten Sicherheitsanforderungen zu tun gehabt.
Für uns alle war es ein neues Bild – zumindest aus rheinland-pfälzischer Sicht, andere Bundesländer kennen das schon länger –, dass wir nicht nur für die Sicherheit eines Bürgerfests garantieren mussten und auch jederzeit wollten, sondern dass eine protokollarische Veranstaltung mit allen fünf Verfassungsorganen eine besondere Herausforderung darstellt und aus Sicht der Sicherheitsbehörden auch möglicherweise ein einladendes Ziel für Menschen ist, die entsprechend agieren wollen.
Dementsprechend waren besondere Sicherheitsmaßnahmen notwendig, die allen Beteiligten, die zum Beispiel an diesem Dienstagmorgen vom Dom in die Rheingoldhalle gingen, ein eigenes Bild eines solchen Festes vermittelt
haben, was – glaube ich – niemand als besonders schön empfindet, der solche Feierlichkeiten begeht. Dass das der neue Standard wird, hoffe ich nicht. Ich glaube vielmehr, dass es ein lernender Prozess ist, auch mit den Sicherheitsbehörden, welche Maßnahmen im Vorfeld von solchen Großveranstaltungen zwingend notwendig sind und welche Maßnahmen diesmal dem Einzelfall geschuldet waren, dass man sich in einem besonderen Umfeld bewegt hat.
Wenn nächstes Jahr Berlin Ausrichter des Tages der Deutschen Einheit wird, wird es wahrscheinlich noch einmal besondere Anforderungen an die Sicherheit geben, und trotz allem werden sie möglicherweise in Berlin anders wahrgenommen werden als bei uns, nämlich vielleicht viel weniger, weil es dort im normalen Stadtbild und den Abläufen vielleicht alltäglicher als in Rheinland-Pfalz erscheint.
Zum ersten Teil der Frage: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort mitgeholfen haben, haben nicht nur Überobligatorisches geleistet, sondern in Einzelfällen nahezu Unmenschliches, um diese Veranstaltung überhaupt möglich zu machen. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal eben Schichten hintereinander fahren, damit eine solche Veranstaltung möglich wird. Selbstverständlich sehen auch unsere Tarifsysteme und unser Landesbesoldungsgesetz Möglichkeiten vor, das in einem gewissen Umfang zu vergüten oder
Freizeitausgleich zu nehmen.
Sie können aber sicher sein, wir haben mit denen, die geholfen haben – und nicht nur mit denen, die besonders geholfen haben, sondern auch mit allen anderen, weil jeder kleinere Anteil im Rahmen seines Vermögens hat es möglich gemacht –, auch im Nachgang der Veranstaltung und nicht nur an den Abenden im Zelt des Landes ausgelassen gefeiert.
Ich kann bestätigen, was Sie ausführen: Das Herz der Party war im Landeszelt, offiziell nur bis Mitternacht, aber die Uhren blieben dann komischerweise kurz vor zwölf scheinbar alle stehen, und es ging auch noch leicht länger.
Im Kollegenkreis wird das Zusammenfassen eines Bürgerfestes mit den protokollarischen Veranstaltungen sehr aufmerksam beobachtet und diskutiert, vor allem unter den Eindrücken der Veranstaltung in Dresden im letzten Jahr, die für viele Beteiligte nicht so ein positives Bild eines friedlichen, fröhlichen und weltoffenen Deutschlands vermittelt hatte.
Wir haben uns deshalb entschieden, in Rheinland-Pfalz – auch wenn wir das gar nicht so empfunden und gemerkt haben – unsere Veranstaltungen wesentlich kleiner zu machen, als es in den letzten Jahren üblich war. Wer dabei war, glaubt das kaum, aber die letzten Ausrichterstädte hatten eine viel größere Präsentationsfläche und auch eine viel aufwendigere Abendshow.
Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch ich, waren im Vorfeld der Veranstaltung manchmal an einem Punkt, an dem man gesagt hat: Ist das alles noch so zeitgemäß, wie wir es aufziehen? – Ich kann Ihnen nach der Veranstaltung sagen: Ja, das ist es. Wenn wir aufhören, an diese friedliche Revolution zu erinnern – und zwar, mit den Menschen auf der Straße zu feiern und ihnen das Gefühl zu geben, das ist unser gemeinsames Deutschland –, dann wird das zu einer reinen Veranstaltung, in der Menschen gegenseitig gut über sich reden, ohne dass es aber die Breitenwirkung entfaltet, die es bei einem solchen Fest entfalten sollte. Wie sich die Länder und die Verfassungsorgane in dieser Stadt für 510.000 Bürgerinnen und Bürgern präsentiert haben, hat einen nachhaltigen Wert für unsere Demokratie.
Zum Zustand des Rasens in der Kaiserstraße, aber auch am Ernst-Ludwig-Platz, am Fischtorplatz und an vielen anderen Stellen habe ich in Vorbereitung auf die heutige Sitzung viel gelernt. Und es ist natürlich so, wie man es erwartet, wenn man auf einer Rasenfläche kräftig gefeiert hat.
Ich glaube, aus den Erfahrungen mit der Ausrichtung dieses Tags der Deutschen Einheit ist eine besondere Bereitschaft des Bundes, dem ausrichtenden Land Geld zu geben, nicht zu erhoffen. Es sind aber jetzt schon Maßnahmen durchgeführt worden, wie man sicherstellen kann – auch mit dem städtischen Grün- und Umweltamt –, dass im nächsten Frühjahr dort wieder Rasen wächst, und zwar wieder, wie es die Natur vorsieht: ziemlich von allein.
Man hat sich auch im Hinblick auf die Witterung, die jetzt einsetzt, und die bevorstehende Jahreszeit, bewusst dagegen entschieden, durch das Verlegen von Rollrasen kaschieren zu wollen, dass man dort gefeiert hat. Man hat vielmehr beschlossen, den Boden wieder einzuebnen, aber auch aufzulockern und nachzusäen, sodass die Hoffnung besteht, dass im Frühjahr dort wieder eine Rasenfläche entstanden ist, wie sich die Mainzer das wünschen.
Im Zuge dessen hat man auch davon Abstand genommen, die Mauer, die kurzzeitig zur Neustadt gebaut wurde, stehen zu lassen, weil die Sorge vor der Ausrufung der Unabhängigkeit der Neustadt dann doch zu groß war.
Ich glaube, Letzteres ist der Fall. Beschwerden sind bei uns nicht eingegangen. Ich kann das teilen. Bei uns kam vielmehr eher Ihr Eindruck an, dass Bürger, die bei uns waren, sich Rat suchend an die Polizei gewendet haben. Aber auch viele Standbetreiber, die das auch aus anderen Orten kennen, haben der rheinland-pfälzischen Polizei und den angeforderten Sicherheitskräften ein großes Lob ausgesprochen, weil sie jederzeit ein sehr freundliches und gelassenes Bild dieses Landes vermittelt haben und jederzeit sehr hilfsbereit waren.
Alle Menschen, die zu einer solchen Veranstaltung kommen, wissen, es gibt Sicherheitsanforderungen. Dazu gehören im Einzelfall auch Taschenkontrollen. Das hat man aber auch bei anderen Großveranstaltungen gelernt.
Ich glaube, Menschen haben sehr subjektiv ein gutes Gefühl der Sicherheit, wenn sie eine Polizeipräsenz wahrnehmen und es aber auch bei den Sicherheitskräften eine entspannte Stimmung gibt, wenn man im Einzelfall etwas länger an einem Durchlass anstehen muss, weil einmal eine Tasche auf den Inhalt kontrolliert wird. Die allermeisten haben doch das Gefühl: Es wird bei jedem gemacht, und das sichert meine individuelle Sicherheit.
Deswegen gab es an keinem mir bekannten Punkt dazu irgendein Vorkommnis. Es gab vielmehr an dem Montagabend irgendwann einen Zwischenlagebericht der Polizei, der damit abschließt, dass es zwei meldepflichtige Vorkommnisse an dem Abend gab. Das eine war ein Taschendiebstahl, und das andere war ein Drohneneinsatz, der festgestellt wurde. Ich glaube, an jedem normalen Montagabend ist die Sicherheitslage in der Stadt Mainz eher angespannter als an diesem Tag der Deutschen Einheit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die rheinland-pfälzische Landesregierung betreibt eine gute und vorausschauende Personal- und Sachpolitik.