Protokoll der Sitzung vom 15.09.2016

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Brandl, die Absicht der CDU sehen wir doch alle und wohl. Sie wollen nach einem Strohalm greifen, etwas Angebliches aufwärmen und werfen ein Stück mit Schmutz.

(Zuruf von der SPD: Ja!)

Das ist es. Nicht mehr und nicht weniger. Oder haben Sie in der Telefonleitung gesessen? – Ich glaube es nicht.

(Heiterkeit bei der SPD)

Also da war ein Konflikt über juristische Fragen, und die von Ihnen zitierte Äußerung von Herrn Generalbundesanwalt Range, das sei ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz gewesen, trifft nachweislich nicht zu. Auch das wurde in der Vergangenheit diskutiert, bei allem, was man rechtspolitisch diskutieren kann.

(Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU)

Also bleibt es bei unterschiedlichen Einschätzungen – nicht mehr und nicht weniger –,

(Abg. Alexander Licht, CDU: Wahrnehmung!)

was in der Politik so ist.

Ich will Ihnen aber sagen, dass ich Frau Dr. Hubig langjährig kenne, schätzen gelernt habe als Leiterin der Strafrechtsabteilung hier im Justizministerium, bevor sie in Berlin war, dass ihr der Umgang mit den Staatsanwaltschaften geläufig ist, dass sie das jederzeit zuverlässig auch von der Resonanz der Staatsanwaltschaften gemacht hat und sehr wohl weiß, wie man etwas formuliert. Dass dann in der Hitze eines Nachgefechtes auch von der Bundesanwaltschaft aus unterschiedliche Interpretationen zu einem schwierigen Vorgang erhoben worden sind – – –

(Zurufe von der CDU)

Herr Baldauf, Sie wissen, dass unter Juristen immer nur eine Meinung besteht.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Da haben Sie recht!)

Also lassen Sie das liegen. Es war ein untauglicher Ver

such, und die Art und Weise, wie Sie das hier vorgetragen haben, finde ich unsäglich. Das will ich Ihnen auch noch mitgeben.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist die Aktuelle Debatte abgeschlossen.

Wir treten in die Mittagspause ein und unterbrechen die Sitzung bis 14:00 Uhr. Um 14:00 Uhr setzen wir die Debatte fort.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g : 1 3 : 0 5 U h r

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g : 1 4 : 0 0 U h r

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir fahren mit der Tagesordnung nach der Mittagspause fort.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/886 – Erste Beratung

Die Begründung trägt Frau Staatsministerin Ahnen vor.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir beraten heute in erster Lesung den Entwurf eines Zweiten Landesgesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, mit dem neben kleineren redaktionellen Korrekturen im Besoldungsrecht im Wesentlichen zwei Dinge erreicht werden sollen, nämlich die Abschaffung der gegenwärtig noch bestehenden Übergangs- und Bestandsschutzregelung zur Ministerialzulage einerseits und besoldungsrechtliche Hebungen auf der anderen Seite in einigen Bereichen.

Lassen Sie mich zunächst ein paar Worte zur Ministerialzulage sagen. Viele von Ihnen werden es wissen, die Ministerialzulage selbst gibt es als Stellenzulage an obersten Landesbehörden seit dem 1. Januar 1997 grundsätzlich nicht mehr. Damit bewegen wir uns im Einklang mit anderen Ländern, die bis auf Bayern und den Bund ebenfalls keine Ministerialzulage mehr kennen. Allerdings wurden damals bei der Abschaffung langfristige Übergangs- bzw. Bestandsschutzregelungen vorgesehen. Auf dieser Grundlage haben im letzten Jahr noch rund 900 Bedienstete eine je nach Besoldungsgruppe gestaffelte Ministerialzulage mit Beträgen grob zwischen 40 und 400 Euro monatlich erhalten, und hiermit war 2015 ein Ausgabenvolumen von etwa 1,2 Millionen Euro verbunden, natürlich mit einer jährlich abschmelzenden Tendenz.

Wir haben sehr sorgfältig abgewogen, ob wir es für vertretbar halten, diese Altfallregelung abzuschaffen, und wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir es für gut vertretbar halten. Ich sage das sehr bewusst, natürlich spielen dabei auch finanzpolitische Argumente eine Rolle. Aber das sind nicht die Hauptargumente, sondern das Hauptargument ist, dass der Ausgleich für eine besondere Belastung und Verantwortung aufgrund der ministeriellen Arbeit in den anderen Bundesländern ebenso auch nicht mehr gesehen wird und wir auch glauben, dass es der heutigen Situation angemessen ist, die Auffassung zu vertreten, dass alle Beamtinnen und Beamten, unabhängig davon, wo sie arbeiten, in ihren jeweiligen Besoldungsgruppen eine gleich wertvolle Arbeit leisten.

Wenn unterschiedliche fachliche Anforderungen gegeben sind, wird dies ohnehin in der Regel dadurch abgebildet, dass eben auch höhere Besoldungsgruppen erreicht werden können.

Anhand dieser Ausgangslage sind wir – wie gesagt – zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht mehr nachvollziehbar ist, heute noch zwischen berechtigten Fällen bis zum 31. Dezember 1996 und nicht berechtigten für alle späteren Fälle zu unterscheiden, zumal die Mehrheit von nicht Bezugsberechtigten einer kleinen Minderheit von Berechtigten gegenübersteht.

Vor diesem Hintergrund sehen wir in dem Gesetzentwurf vor, die Ministerialzulage bzw. die hierzu bestehenden Übergangs- und Bestandsschutzregelungen grundsätzlich in zwei Jahresschritten zunächst auf 50 und sodann auf null abzubauen, um dabei insbesondere untere Entgeltgruppen – – –

Für Beamtinnen und Beamte stellt sich das in der Regel nicht so, aber es ist eben auch die Entgeltgruppe betroffen, sodass wir gesagt haben, bis zur Besoldungsgruppe A 9 bzw. zur Entgeltgruppe E 9 wollen wir einen Abbau in Vierjahresschritten zunächst auf 75 %, dann auf 50 % und dann auf 25 %.

So weit zum Thema Ministerialzulage.

Ich weiß, es ist nie schön, wenn man entscheiden muss, dass man auch etwas beendet, von dem bisher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitiert haben, aber – wie gesagt – unter Abwägung aller Aspekte sowohl der finanziellen als aber eben auch vor allen Dingen der inhaltlichen kann ich Ihnen diesen Vorschlag heute guten Gewissens unterbreiten.

Daneben sieht der Gesetzentwurf besoldungsrechtliche Hebungen vor, die ich auch gerne kurz erläutern will. Es geht um zwei Hebungen bei den Leitungen der Verwaltungsfachhochschulen bzw. der Unfallkasse RheinlandPfalz, da aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre hier gestiegene Anforderungen und ein erweitertes Aufgabenspektrum bzw. eine höhere Verantwortung zu verzeichnen sind und jetzt auch besoldungsrechtlich abgebildet werden sollen.

Die Mehrkosten bei den Verwaltungsfachhochschulen wurden schon im Haushalt 2016 veranschlagt. Die Unfallkasse trägt die geringen Mehrkosten im Rahmen ihres Haushalts

selbst.

Einen ähnlichen Nachvollzug einer haushalterisch bereits normierten Stellenneubewertung findet sich bei den Realschulen plus mit der Ausweisung des zusätzlichen Amtes der didaktischen Koordination in der Besoldungsgruppe A 14.

Ich halte das für eine sehr wesentliche Änderung, weil damit auch ein wichtiges Signal an die Realschulen plus ausgeht, dass die Aufgaben dort gesehen werden, die großen Aufgaben, was das Thema Inklusion, was das Thema Integration angeht. Das war eben auch unser gemeinsamer Wille in der Koalition, das über diese Abbildung dieser neuen Besoldungsgruppe deutlich zu machen. Das wird auch mit diesem Gesetzentwurf vorgesehen.

(Vereinzelt Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus möchte ich die Streichung der Besoldungsgruppe A 3 noch erwähnen mit einer gesetzlichen Überleitung der rund 45 Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber in die Besoldungsgruppe A 4. Wir haben uns dazu entschlossen, gerade für die unterste Besoldungsgruppe eine merkbare Anhebung zu vollziehen, die beispielsweise in der ersten Erfahrungsstufe zu einem monatlichen Bruttozuwachs von rund 2,1 % führt.

Hintergrund ist hier, da vor allem der Justizwachtmeisterdienst betroffen ist, dass dort in den letzten Jahren die Aufgaben eben auch gestiegen und anspruchsvoller geworden sind, vor allem der Gefahrenabwehr im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst.

Das sind die Änderungen, die mit diesem Gesetz erreicht werden sollen. Ich bitte um konstruktive Beratung und wäre natürlich froh, wenn der Gesetzentwurf am Ende auch die Zustimmung dieses Hauses finden könnte.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Henter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über das Landesgesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften. Es betrifft in erster Linie punktuelle Änderungen beim Landesbesoldungsgesetz. Sie haben es schon dargelegt, Frau Ministerin.

Einer der Hauptpunkte ist die Abschaffung der Ministerialzulage, wobei, wenn man genau ist, es ist nicht die Ministerialzulage. Die ist schon 1997 abgeschafft worden. Es geht darum – Sie haben es dargestellt –, die Übergangsregelung, die quasi bis zum Ruhestand weiter wirkt,

abzuschaffen. Sie haben Argumente angeführt, die man vertreten kann.

Gleichermaßen muss man sagen, alle unsere Beamtinnen und Beamten, gleich ob sie bei einem Ministerium arbeiten oder bei einer anderen Landesbehörde, leisten verantwortungsvolle und gute Arbeit, und deshalb stellt sich in der Tat die Frage, ob man eine besondere Zulage in einem Ministerium braucht.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei SPD und FDP)

Frau Ministerin, Sie haben es erwähnt, es ist auch kein Geheimnis, man kann es nachlesen, bei den Ministerien sind die Stellenpläne nicht die schlechtesten, sondern es sind eher höher dotierte Stellen dort vorhanden. Insofern ist schon ein Ausgleich für die Beamtinnen und Beamten vorhanden, die bei Ministerien arbeiten. Ich denke, dass das alles Argumente sind, die man nachvollziehen kann. Wir sichern Ihnen auch im Rahmen der Ausschussberatungen eine konstruktive Diskussion dieser Problematik zu.