Protokoll der Sitzung vom 15.09.2016

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei SPD und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hartenfels. Damit sind wir am Ende der Debatte dieser fünf Tagesordnungspunkte, Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2014, Entlastung des Rechnungshofes für das Jahr 2014, dem Jahresbericht 2016 unmittelbar, der Stellungnahme dazu und der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu diesem Jahresbericht sowie dem Kommunalbericht 2016.

Wir haben einen Beschluss zu fassen. Die Beschlussempfehlung finden Sie in der Drucksache 17/900 auf der ersten Seite unten: I Beschlussempfehlung mit den fünf arabischen Unterpunkten.

Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Das war erkennbar einstimmig, sodass für Nein-Stimmen und Enthaltungen kein Raum ist.

Damit stelle ich fest, dass die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen wurde.

Ich stelle des Weiteren fest, dass damit der Landesregierung und dem Rechnungshof jeweils für das Jahr 2014 Entlastung erteilt wurde.

Wir haben über den Kommunalbericht 2016 zu sprechen. Er hat mit der heutigen Beratung seine Erledigung gefunden.

Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:

Krankenhausförderung in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/456/781/875 –

Es ist eine Grundredezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart.

(Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Fünf Minuten!)

Entschuldigung, aus meiner Vorlage ergeben sich zehn Minuten.

(Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

Auf der Tagesordnung stehen fünf Minuten Redezeit. In der Arbeitsvorlage stehen zehn Minuten. Ich erinnere mich, im Ältestenrat ist es von zehn Minuten auf fünf Minuten reduziert worden. Damit ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Das bedeuten für die CDU sieben Minuten und sechs Minuten für die AfD.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Peter Enders von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Krankenhausfinanzierung in Rheinland-Pfalz ist seit Jahren ein Kritikpunkt. Dabei stellen die Krankenhäuser in allen Regionen im Kernbereich des Gesundheitswesens die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher. Im Jahr 2015 waren es allein über 942.000 Patienten, die vollstationär behandelt worden sind. Nach dem KHG, dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ist die Investitionsförderung der Krankenhäuser einzig und allein Ländersache.

Kritik an unzureichender Finanzierung kommt nicht nur von uns, von der CDU, sondern auch von der Krankenhausgesellschaft. Sie kommt von der Pflegekammer. Sie kommt aber auch von den Kostenträgern. Seit Jahren setzen wir uns als Landtagsfraktion für eine bessere Krankenhausförderung ein.

Mit dieser Großen Anfrage wollen wir einen neuen Impuls für Verbesserungen geben.

Es ist immer sehr ärgerlich, wenn jedes Jahr die Pressekonferenz der Landesregierung stattfindet und man suggeriert bekommt, dass das Glas mit den Mitteln quasi überschäumt, nein, es ist maximal halb voll oder maximal halb leer. Das, was an Geldern zur Verfügung gestellt wird, ist nicht das, was man suggeriert bekommt, dass es Unsummen seien. Es ist viel zu wenig.

(Beifall der CDU)

Das war bei Frau Dreyer so, das war bei Herrn Schweitzer so, leider auch bei Ihnen, Frau Bätzing-Lichtenthäler. Ich hatte mir mehr erhofft. Vielleicht bessert sich das noch, wenn Sie unseren Argumenten Rechnung tragen.

Man kann also sagen, die Landesregierung hat die Si

tuation selbst verschärft. Dabei hat die mangelnde Krankenhausförderung schwerwiegende Auswirkungen auf die Krankenhäuser selbst. Man muss einfach sagen, dass die Landesregierung die Krankenhäuser durch ihre unzureichende Förderungspolitik über Jahre hinweg in eine sehr schwierige Situation gerade im ländlichen Raum gebracht hat.

Sie hat einen Investitionsstau zu verantworten, der längst nicht mehr für die Patienten ohne Folgen bleibt; denn weil die Förderung des Landes viel zu gering ist, müssen zahlreiche Krankenhäuser die Finanzmittel, die eigentlich für die Versorgung der Patienten vorgesehen sind, für Investitionen nutzen. Das ist eigentlich ein Skandal.

(Beifall der CDU)

Ich erlaube mir noch einmal – liebe Kollegin BätzingLichtenthäler – von 2001 auf 2003 auf den Rückgang der Finanzierung – das haben Sie nicht zu verantworten, da waren Sie gerade im Deutschen Bundestag – um 17,4 % zu verweisen. Auf diesem niedrigen Niveau ist es seitdem geblieben. 2001 waren es 143,8 Millionen, 2014, immer noch niedrig, 119,8 Millionen Euro. Das zeigt die Dimension über so viele Jahre. Mit dieser Regierungspolitik kommen wir nicht weiter, meine Damen und Herren.

Im Jahr 2007 hat Frau Ministerin Dreyer damals in der Drucksache 15/1167 zugegeben, dass dem Ministerium nach Abwicklung des Krankenhausinvestitionsprogramms 2007 noch Anträge auf Förderung in Höhe von 460 Millionen Euro vorlägen.

2014 – in der Landtagsdrucksache 16/3849 – wollte sich die Landesregierung zu diesem Thema eigentlich nicht mehr äußern. Die Krankenkassen hingegen sprechen im Sommer dieses Jahres von einer jährlichen Förderlücke – die ist realistisch – von über 100 Millionen Euro. Das heißt, wir brauchen eigentlich das Doppelte von dem, was wir bekommen.

Mir ist klar, dass das nicht von heute auf morgen geht. Aber das, was im Koalitionsvertrag dazu steht, ist nicht der richtige Weg. Das ist zu kurz gesprungen.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Die Ankündigungen der Koalition im Koalitionsvertrag, die Förderung jährlich für die Krankenhäuser bis 2020 um dann mindestens 15 Millionen Euro aufzustocken, ist in der Tat vor dem, was ich gerade gesagt habe, zur Lösung des Problems nicht hinreichend. Es ist völlig unverständlich, dass die Landesregierung zu dieser Einschätzung kommt, sie habe dem Investitionsbedarf der Krankenhäuser weitgehend Rechnung getragen. Wahrscheinlich hören wir das heute Nachmittag auch wieder.

Ich erkenne zur Zeit vonseiten der Regierung keine Bereitschaft, diesen Investitionsstau zu bestätigen. Im Gegenteil, es bleibt festzuhalten, dass die Landesregierung für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz zur Zeit keine wirkliche Perspektive über das hinaus aufzeigt, was im Koalitionsvertrag steht.

(Beifall der CDU)

Was wir brauchen – das geht nur im großen Konsens; im Landeskrankenhausplan sind die Opposition und der Landtag überhaupt nicht beteiligt –, ist eine neue Krankenhausinvestitionspolitik. Es geht um das Patientenwohl. Wir brauchen im Endeffekt eine Strategie der Krankenhäuser, um sie zum Wohl der Menschen besser zu unterstützen. Zum Beispiel kann man das lösen, indem man gemeinsam mit den Krankenhäusern und den Kassen einmal den Investitionsstau ehrlich beziffert.

Die Ankündigung im Koalitionsvertrag muss so umgesetzt werden – ich spreche jetzt von den 15 Millionen Euro bis 2020 –, dass die Krankenhäuser wissen, wann sie zu den zugesagten Mitteln kommen. Es muss über neue Lösungen nachgedacht werden, wie man es besser finanzieren kann.

Wir alle wissen, der Bund hat schon gehandelt. Er hat die Länder gezwungen, sich im Rahmen des Strukturfonds paritätisch zu beteiligen. Das hat letztes Jahr viel Geld zusätzlich für die Krankenhäuser gebracht.

Man muss auch darüber nachdenken und nicht nur nach dem Bund rufen, wie man es im Land hinbekommen kann. Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, wie es neulich Florian Gerster in der kma – Das Gesundheitswirtschaftsmagazin – publiziert hat, dass man Kassen und Land gemeinsam ins Boot setzt. Das bedeutet natürlich, dass die Krankenkassen auch bei der Planung Kompetenz haben und mit entscheiden wollen. Den Sachverstand haben sie dafür. Deshalb kann ich mit so etwas sehr gut leben.

(Beifall bei der CDU)

Es reicht nicht aus, hier mit blumigen Ausführungen im Koalitionsvertrag eine gemeinsame Anstrengung von Bund und Land – also wieder der Ruf nach dem Bund – einer Neuordnung der Investitionsfinanzierung zu nennen. Das reicht hier nicht aus. Es muss zu konkreten Initiativen kommen.

(Beifall bei der CDU)

Abschließend will ich sagen, ich habe gelesen, dass man auf der anderen Rheinseite in Wiesbaden einen Versuch zum Abbau von Bürokratie bei der Investitionsfinanzierung unternommen hat. In Hessen haben sie seit 1. Januar diesen Jahres ein Pauschalsystem mit einer Gesamtpauschale, das unabhängig von der Fördermenge die Mittelverteilung sicherlich einfacher macht.

Ich bin gespannt, was uns die Landesregierung gleich antwortet.

(Beifall der CDU)

Vielen Dank. Als Nächstes hat Frau Abgeordnete Frau Anklam-Trapp für die Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Unser Flächenland Rheinland-Pfalz verfügt mit 99 Kranken

hausstandorten deutschlandweit im Vergleich über eine sehr hohe Versorgungsdichte. Gerade die Patientinnen und Patienten in den ländlichen Räumen sind uns, der SPD-Fraktion, ein besonderes Anliegen.

Neben der Festlegung der Fachrichtungen, die für eine flächendeckende Grundversorgung wichtig ist, steht die Erreichbarkeit, also die Entfernung in Kilometern bei uns im Blickpunkt. Ziel ist es, gerade die Krankenhäuser in dünn besiedelten Gebieten durch einen Sicherstellungszuschlag zu stützen.

Genauso wichtig ist uns aber, eine spezialisierte medizinische und pflegerische Versorgung auf höchstem Niveau zu ermöglichen und weiterzuentwickeln, auch wenn das Tischtuch für die Krankenhäuser in ganz Deutschland immer zu kurz ist. Es gibt kaum ein Krankenhaus unter 350 Betten, das auskömmlich finanziert ist. Es haben uns zwei Gutachten bestätigt, und zwar das der gesetzlichen Krankenversicherer, bei denen 90 % der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer versichert sind, dass Qualität und Wohnortnähe stimmen. Die Krankenhausgesellschaft hat uns ein gutes Zeugnis für die Kliniken in Rheinland-Pfalz ausgestellt.

Mit dem Investitionsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz setzt sich das Land für eine sachgerechte und ausgewogene Verteilung der Mittel ein, und zwar orientiert am Planungsfortschritt und an konkreten Maßnahmen.

Meine Damen und Herren, die überwiegende Zahl der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und die Krankenhausgesellschaft sprechen hier von einer Kombination von Pauschalen und Einzelförderungen.

Herr Kollege Dr. Enders, wenn Sie die Baupauschale für die Krankenhäuser am Beispiel anderer Länder fordern, dann sprechen wir uns ganz deutlich gegen das Gießkannenprinzip aus. Ich möchte einige Beispiele nennen, die sich vielleicht im Land wiederfinden.