Herr Kollege Dr. Enders, wenn Sie die Baupauschale für die Krankenhäuser am Beispiel anderer Länder fordern, dann sprechen wir uns ganz deutlich gegen das Gießkannenprinzip aus. Ich möchte einige Beispiele nennen, die sich vielleicht im Land wiederfinden.
Das Gesundheitszentrum Glantal in Meisenheim hat bei der Zusammenführung der Betriebsstätten profitiert, und zwar in Höhe von 27,17 Millionen Euro, die Betriebsstätten des Diakonissen-Stiftungs-Krankenhauses in Speyer mit zwei Bauabschnitten mit über 50 Millionen. Bedeutende Weiterentwicklungen am Klinikum am Standort Worms für ein Mutter-Kind-Zentrum mit einer Festbetragsförderung von 13,3 Millionen Euro sind zu nennen. Ferner ist das Herz-Jesu-Krankenhaus in Dernbach mit OP-Abteilung und Bettenhaus mit immerhin 11,2 Millionen Euro zu nennen. Ich steige noch einmal in ein anderes Mammutprojekt ein und nenne das Westpfalz-Klinikum mit 145 Millionen Euro, das seit vielen Jahren zielsicher gefördert wird.
Das ist möglich, weil wir zielgerichtet investieren können, um die Versorgung, die hochspezialisierten Erweiterungen und die ländliche Versorgung sichern zu können.
Meine Damen und Herren, das geschieht für die Krankenhäuser absolut planbar und transparent. Die Auszahlung der Mittel erfolgt jedes Mal nach Nachweis des Baufortschritts, und zwar ohne jegliche Verzögerung oder Wartezeit.
Meine Damen und Herren, ich möchte ganz kurz mit der restlichen verbleibenden Redezeit die Krankenhausförderung in Rheinland-Pfalz skizzieren, damit Sie wissen, wie das funktioniert. 60 % macht das Land. Es ist eine besondere Maßnahme des Landes Rheinland-Pfalz, die Investition in Bettenhäuser. Das ist wichtig für die hygienische Situation der Patientinnen und Patienten, aber auch für die Arbeitsbedingungen der Pflegefachkräfte. 60 %, die anderen 40 % werden von Krankenkassen finanziert. Das ist ein Sonderprogramm nur in Rheinland-Pfalz. 51 Millionen Euro für die Pauschalförderung werden ergänzt durch weitere 70 Millionen Euro.
Seit 2013 gibt es jährlich aufgestockt 3 Millionen Euro mehr Krankenhausinvestitionsmittel. Die rot-gelb-grüne Koalition hat das auf 16 Seiten im Koalitionsvertrag umfassend dargelegt. Wir haben trotz der Schuldenbremse gesagt, mindestens 15 Millionen Euro mehr bis 2020.
Darüber hinaus – darauf haben Sie auch hingewiesen, Herr Dr. Enders – ist es möglich, damit die Patientenversorgung zu unterstützen, und zwar mit 48 Millionen Euro, zur Hälfte von Land und Bund finanziert.
Meine Damen und Herren, ich begrüße ausdrücklich, dass sich die Opposition mit dem wichtigen Thema der Krankenhausfinanzierung auseinandersetzt – ich bin mir sicher, das begleitet uns in der ganzen Wahlperiode immer intensiv –, um die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz voranzubringen.
Meine Damen und Herren, Frau Ministerin BätzingLichtenthäler und ihr Haus agieren mit Fingerspitzengefühl für eine zukunftsgerichtete Investitionsförderung im Zusammenspiel mit der Krankenhausplanung; denn das eine und das andere gehören zusammen,
damit Rheinland-Pfalz auch in Zukunft über eine flächendeckende und intakte Krankenhausversorgung auf hohem Niveau verfügt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Angesichts der demografischen Entwicklung stehen wir vor der Herausforderung einer älter werdenden Bevölkerung, hohe medizinische Standards zu bezahlbaren Kosten zu gewährleisten.
Bei der Bewältigung dieser Aufgaben sind die Krankenhäuser ein entscheidender Faktor. Nicht nur von der Qualität Ihres Angebots, sondern auch von der wohnortnahen Erreichbarkeit hängt es ab, ob die Menschen in Krankheitsund Notfällen eine angemessene Behandlung erfahren.
Es ist die gesetzliche Pflicht des Landes, mit einem ausreichenden Investitionsprogramm die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Krankenhäuser heute und in Zukunft die an sie gestellten Aufgaben erfüllen können.
Die Landesregierung geht – wenig überraschend – davon aus, dass sie dieser Verpflichtung bisher gerecht geworden ist. In der Tat, auf den ersten Blick hat Rheinland-Pfalz eine gute Gesundheitsversorgung, verfügt über moderne Kliniken mit hoch qualifizierten und motivierten Mitarbeitern.
Bei genauerem Hinsehen ergeben sich jedoch sehr schnell dunkle Stellen in diesem scheinbar schönen Bild. So wurde – wir haben die Zahlen gehört – in den Jahren 2001 bis 2003 die Investitionsförderung des Landes für die Krankenhäuser von 144 Millionen Euro auf knapp 120 Millionen Euro heruntergefahren und anschließend trotz gestiegener Baukosten und erheblich höherer Steuereinnahmen auf diesem Stand eingefroren.
Bei der Krankenhausinvestitionsquote liegt RheinlandPfalz im Ländervergleich mit 3,3 % lediglich auf dem zehnten Platz. Beim Kapitaleinsatz gemessen als Sachanlagevermögen in Relation zu den Gesamterlösen landen wir bundesweit auf dem vorletzten Platz.
Es ist also längst nicht alles Gold, was glänzt. Daher ist es kaum überraschend, dass nahezu alle Partner im Gesundheitswesen der Landesregierung ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Krankenkassen, Ärzteverbände, Krankenhausträger und Pflegekammern klagen unisono über eine völlig unzureichende Investitionsförderung seitens des Landes, die bereits jetzt zu einem erheblichen Investitionsstau geführt hat.
So fordert beispielsweise die Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz eine Verdoppelung der aktuellen, vom Land gezahlten Summe und spricht von drohenden Klinikschließungen aufgrund chronischer Unterfinanzierung.
Investitionen unterbleiben oder müssen aus anderen Einnahmen gedeckt werden, was die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser spürbar beeinträchtigt.
Verehrte Frau Kollegin Anklam-Trapp, da helfen auch positive Einzelfälle, die Sie hier beschrieben haben, wenig an dieser beklagenswerten Gesamtsituation.
Zu Recht wird von den Verantwortlichen auf die langfristigen Folgen mangelnder Investitionsbereitschaft hingewiesen, die oft erst nach vielen Jahren sichtbar werden: strukturelle Defizite in den Krankenhäusern, Substanzverluste
bei der baulich-technischen Infrastruktur, letzten Endes Einschränkungen in der Versorgungsqualität. –
Um dem geschilderten Missstand abzuhelfen, sind die von der Landesregierung vorgetragenen Maßnahmen wenig geeignet. So sind die Mittel aus dem Strukturfonds sicherlich hilfreich, haben aber lediglich einen Einmaleffekt. Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte dauerhafte Erhöhung der Mittel bis 2020 ist angesichts eines Rückstandes von mindestens 100 Millionen Euro viel zu wenig zur Lösung dieses Problems. Es ist nicht mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.
Zudem steht diese Erhöhung unter Finanzierungsvorbehalt, und die Schuldenbremse eröffnet in den nächsten Jahren kaum noch Haushaltsspielräume. Es ist also zu befürchten, dass die Politik der Landesregierung den Mangel nicht nur nicht beheben, sondern sogar noch verschärfen wird. Das ist in unseren Augen unverantwortlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gesundheit unserer Bürger ist der am wenigsten geeignete Ort für Sparmaßnahmen; denn es trifft vor allem die kleinen Leute, die sich keine teuren Privatkliniken oder Auslandsbehandlungen leisten können.
Rheinland-pfälzische Patienten dürfen nicht schlechter gestellt sein als die Menschen in anderen Bundesländern. Wir stehen in der Verantwortung, ihnen nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft eine gute und moderne Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, dieser Verantwortung endlich gerecht zu werden. Setzen Sie sich mit den Verantwortlichen im Gesundheitswesen zusammen, und erarbeiten Sie ein Konzept für eine nachhaltige und zukunftssichere Förderung unserer Krankenhäuser und Kliniken!
Natürlich wird dies mit Mehrausgaben verbunden sein. Aber wie bei allen Fragen der Haushalts- und Finanzpolitik geht es auch hier letztlich um das Setzen von Prioritäten. Wer im Zuge einer unsinnigen Euro-Rettung oder einer fragwürdigen Willkommenskultur jede wirtschaftliche Vernunft über Bord wirft, der darf sich nicht wundern, wenn an anderer Stelle die notwendigen Mittel fehlen.
Für uns steht die Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung an oberster Stelle. Sie durch ausreichende Investitionen langfristig auf hohem Niveau zu sichern, darf keine Frage des Geldes sein.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz sind insgesamt gesehen gut aufgestellt. Um diesen Zustand weiterhin aufrechtzuerhalten und weiterhin zu verbessern, wurde, wie bereits erwähnt, im Koalitionsvertrag bis 2020 eine Aufstockung der jährlichen Investitionsfinanzierung um dann mindestens 15 Millionen Euro festgelegt.
Hinzu kommen 24 Millionen Euro aus Landesmitteln und somit insgesamt 48 Millionen Euro, die zur Umstrukturierung der Krankenhäuser aus dem Strukturfonds bereitgestellt werden. Damit trägt das Land auch in Zeiten der Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierungsdruck zu einer bedarfsgerechten Ausstattung der Krankenhäuser bei.
Bevor ich zur konkreten Argumentation komme, lassen Sie mich zunächst einen grundlegenden Aspekt zur Krankenhausfinanzierung an sich klarstellen. Im Wesentlichen sind die Länder für die Finanzierung der Investitionskosten verantwortlich, während die Betriebskosten von den Gesetzlichen Krankenkassen und den Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern aufgebracht werden.
Damit bildet die duale Finanzierung insgesamt eine solide Basis für die Finanzausstattung der Krankenhäuser.
In der Argumentation finden sich dagegen zwei grundlegende Fehler, zum einen die sachlich falsche Abgrenzung der Kostenbegriffe und zum anderen der Vergleich der Jahre 2001 und 2015, anstatt 2001 bis 2015.
Zum einen zählen die Baumaßnahmen, von denen Sie, liebe Kollegen, sprechen, nämlich zu den Instandhaltungskosten und nicht zu den Investitionskosten und sind somit aus den Betriebskosten zu finanzieren.
Zudem ist ein Vergleich der beiden Jahre 2001 und 2015 schlichtweg unqualifiziert. Es ehrt Sie zwar, dass Sie sich für eine umfassende Ausstattung der Krankenhäuser einsetzen, nur lässt sich dazu die Finanzausstattung 2015 nicht sachgerecht in der Relation zum Jahr 2001 abbilden. Dies vernachlässigt, dass etwa in den Jahren 2009 bis 2011 erhebliche Mittel aus dem Konjunkturprogramm II, nämlich in Höhe von 82,5 Millionen Euro, in die Krankenhäuser geflossen sind, die ein bloßer Vergleich zweier Jahre nicht berücksichtigt.