Protokoll der Sitzung vom 15.09.2016

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Aber Einsicht erhalten wir nicht?)

Herr Dr. Bollinger, es wird zu dem Vertrag mit dem Flughafen Hahn gefragt. Sie haben eine sehr weitgehende Frage gestellt, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anfrage steht. Der Minister hat geäußert, warum was hier und welche Dinge woanders beantwortet werden können.

Gibt es weitere Zusatzfragen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit ist diese Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD), Schutz des ungeborenen Lebens als Verpflichtung des Staates – Nummer 3 der Drucksache 17/940 – betreffend, auf. Herr Frisch, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Meine Anfrage bezieht sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1993.

Vor dem Hintergrund zuletzt gestiegener Abtreibungszahlen in Rheinland-Pfalz frage ich die Landesregierung:

1. Welche erkennbaren Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutzauftrag des Staates im Bereich der Bewusstseinsbildung auf Landesebene gerecht zu werden?

2. Wie ist das Eintreten für den Lebensschutz in den Lehrplänen der Schulen konkret umgesetzt?

3. In welcher Form setzen sich die Landeszentrale für Gesundheitsförderung sowie andere öffentliche Einrichtungen in Rheinland-Pfalz, die Aufklärung in gesundheitlichen Fragen, Familienberatung oder Sexualaufklärung betreiben, dafür ein, den Willen zum Schutz des ungeborenen Lebens zu stärken?

4. Welchen konkreten Beitrag leistet der Südwestrundfunk, der unter der Aufsicht des Landes RheinlandPfalz steht, in seinem Programm dazu, die Schutzaufgabe gegenüber dem ungeborenen Leben zu erfüllen?

5. Wie nimmt die Landesregierung ihre Kontrollfunktion hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutzverpflichtung – – –

Herr Frisch, in meinen Unterlagen gibt es vier Fragen.

Dann lassen wir die fünfte.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sie haben schon die spontanen Nachfragen mit vorgelesen! – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD)

Zur Beantwortung erteile ich Frau Staatsministerin BätzingLichtenthäler das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab feststellen, dass laut Statistischem Landesamt in Rheinland-Pfalz im Durchschnitt der zurückliegenden fünf Jahre rund zwölf Schwangerschaftsabbrüche je 100 Geborene registriert wurden. Im Bundesdurchschnitt waren es 15 Abbrüche auf 100 Geburten. Rheinland-Pfalz gehört damit zu den drei Ländern mit den niedrigsten Abbruchquoten.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Schutz des ungeborenen Lebens ist der

Landesregierung ein wichtiges Anliegen. In den unterschiedlichen Bereichen setzt sich die Landesregierung für eine Bewusstseinsbildung für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Hierzu verweise ich im Detail auf die Beantwortung der Fragen 2 bis 4.

Zu Frage 2: Für den Themenkomplex gibt es zahlreiche thematische Anknüpfungspunkte in den Lehrplänen. Ich möchte exemplarisch einige Bereiche nennen.

So kann der Komplex im Lehrplan Gesellschaftslehre an Integrierten Gesamtschulen für die Klassenstufen 7 bzw. 8 behandelt werden, im Lehrplan Sozialkunde an Realschulen plus und Gymnasien bieten sich ebenfalls entsprechende Anknüpfungspunkte sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II an.

Der Lehrplan für die naturwissenschaftlichen Fächer der weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz ermöglicht ebenfalls eine Behandlung im Themenfeld Erwachsenwerden.

Im Fach Biologie werden in der Sekundarstufe II Themen wie der § 218, Schwangerschaftsabbruch und Embryonenschutzgesetz explizit genannt.

Der Lehrplan Ethik für die Sekundarstufe I formuliert im Kapitel Intentionen des Ethikunterrichts unter anderem das Lernziel, die Schüler und Schülerinnen zur gleichberechtigten und partnerschaftlichen Verantwortung für das ungeborene Leben zu erziehen.

Der Lehrplan Evangelische Religionslehre formuliert für die Sekundarstufe II das Lernziel, die Menschenwürde als Grundwert in aktuellen ethischen Konflikten zur Geltung zu bringen. Im Lehrplan Katholische Religionslehre wird der Gegenstand mit dem Lernziel, die Schüler und Schülerinnen nehmen die Tötung ungeborenen Lebens als moralisches Problem wahr, behandelt.

Zu Frage 3: Die Beratung in einem Schwangerschaftskonflikt dient nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz dem Schutz des ungeborenen Lebens. Der Anspruch auf Beratung umfasst auch umfassende Informationen über soziale und wirtschaftliche Hilfen, familienfördernde Leistungen, aber auch Informationen zum Schwangerschaftsabbruch. Die Beratung geht hierbei auf die individuelle Situation der zu beratenden Frau ein und umfasst auch Informationen über mögliche Hilfen, insbesondere solche, die die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern.

Die Beratungsstellen wirken in lokalen Netzwerken nach § 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz mit, was die Information über ihre Leistungsangebote im örtlichen Bereich sowie die Sicherstellung einer umfassenden Beratung gewährleistet.

Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit stärkt diese Zielsetzung. In lokalen Netzwerken sind insbesondere auch Beratungsstellen, Familienbildungseinrichtungen und weitere Dienste beteiligt, um Transparenz über unterschiedliche Hilfsangebote und deren Möglichkeiten unter anderem für schwangere Frauen sicherzustellen.

Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung wiederum legt ihren Fokus vor allem auf den Gesundheitsschutz des Ungeborenen, also auf Fragen der Suchtprävention und Ernährung während der Schwangerschaft.

Zu Frage 4: Die Länder Rheinland-Pfalz und BadenWürttemberg üben turnusmäßig im Wechsel von zwei Jahren die Rechtsaufsicht über den Südwestrundfunk aus. Diese betrifft die Einhaltung der Bestimmungen des SWRStaatsvertrages.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist etwas ganz anderes! – Abg. Joachim Paul, AfD: Sie wissen, was das bedeutet!)

Innerhalb dieses Rahmens ist der Sender insbesondere bei der Erfüllung seines gesetzlichen Programmauftrages unabhängig von staatlichen Vorgaben.

Gemäß § 3 Abs.1 Satz 4 des SWR-Staatsvertrages haben die Angebote des SWR der Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Der SWR bedient dabei, wie auch andere öffentlich-rechtliche Sender, insbesondere die hier angesprochenen Themen in der Regel in der Informations- und Beratungsschiene.

Wie er im Detail diesen Auftrag programmlich umsetzt, liegt letztlich aufgrund der Programmautonomie in der Verantwortung des Senders und der dortigen Gremien.

(Abg. Martin Haller, SPD: Alles andere wäre auch ein Skandal!)

Welche konkreten Programmbeiträge im Bereich des Fernsehens, des Hörfunks bzw. online im bisherigen Angebot des SWR hierzu gesendet wurden, ist im Bereich der Landesregierung nicht dokumentiert, sodass hierzu auch keine konkreten Informationen vorliegen.

Entsprechende Informationen müssten mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf im Einzelfall beim Sender konkret erfragt werden.

Bevor wir zu den Zusatzfragen kommen, darf ich Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Ich begrüße Landfrauen aus Ingelheim aus dem Wahlkreis 30. Herzlich willkommen hier im Landtag!

(Beifall im Hause)

Zu einer Zusatzfrage hat Abgeordnete Frau Dr. Machalet das Wort.

Frau Ministerin, Sie haben erwähnt, dass es einiges an Maßnahmen gibt, auch durch die Landeszentrale für Gesundheitsförderung, zum Schutz des Lebens in der Schwangerschaft, insbesondere zum Thema Suchtprävention. Können Sie dazu nähere Ausführungen machen,

vielleicht ein paar Beispiele nennen?

Herzlichen Dank für Ihre Frage, Frau Kollegin Machalet. Das mache ich sehr gerne, weil sich die Landeszentrale für Gesundheitsförderung wirklich diesem Thema sehr intensiv widmet.

Just gestern hat eine Veranstaltung zum fetalen Alkoholsyndrom stattgefunden. Bundesweit kommen jährlich noch 10.000 Kinder mit einer unwiderruflichen Beeinträchtigung zur Welt, weil ihre Mutter während der Schwangerschaft Alkohol konsumiert hat. Das ist nur ein Feld, auf dem beispielsweise die Landeszentrale für Gesundheitsförderung wirklich Präventionsarbeit betreibt, Schulungen für die Hebammen, für die Fachkräfte anbietet, für die Beratung der schwangeren Mütter.

Es geht weiter mit Angeboten im Bereich der gesunden Ernährung während der Schwangerschaft, wo Tipps und Hinweise gegeben werden, was gerade für das Ungeborene wichtig ist, an Nährstoffen zu erhalten, was aber auch eine Gefahr für das Ungeborene darstellen kann.

Darüber hinaus gibt es die große Aktion „rauchfrei“. Auch dort wird noch einmal ganz gezielt auf die Schwangerensituation abgestellt. Wir wissen alle, wie sehr gerade der Nikotinkonsum während der Schwangerschaft das ungeborene Leben beeinflusst und beeinträchtigt. Auch hier gibt es zahlreiche Angebote im Bereich der Schulungen, der Informationskampagnen, die sich an das ungeborene Leben richten.

Darüber hinaus geht natürlich die Landeszentrale für Gesundheitsförderung auch mit ihrem Programm zur Sexualpädagogik in die Schulen, richtet sich an Kinder und Jugendliche, um auch dort für die Thematik zu sensibilisieren.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau KohnleGros.

Vielen Dank, Herr Präsident.