Protokoll der Sitzung vom 15.09.2016

Vielen Dank, Herr Präsident.

Frau Ministerin, können Sie uns Kooperationspartner über die Landeszentrale hinaus benennen, die sich in diesem Bereich engagieren und auch in der Schule, aber auch in der Jugendarbeit usw. mithelfen, dieses Thema wachzuhalten und eine Sensibilität zu erreichen?

Ich will beispielhaft an das Projekt „wertvoll aufgeklärt“ aus dem Caritas-Verband, Bischöfliche Stiftung für Mutter und Kind im Bistums Speyer erinnern, aber auch an den Sozialdienst katholischer Frauen in Koblenz, in Mainz usw., die sich dort sehr stark engagieren und Dinge entwickeln. Ist Ihnen das bekannt? Gibt es vielleicht darüber hinaus weitere Kooperationspartner?

Vielen Dank für die Frage, Frau Kohnle-Gros.

Ja, diese sind auf jeden Fall bekannt. Es gibt auch im Bereich der Schule noch weitere solcher Projekte. Ich kann das auch gerne noch einmal auflisten lassen von den Kollegen aus dem Bildungsressort. Ganz konkret: Ich nenne beispielsweise das Projekt Klasse 2000, bei dem es auch um die Vermittlung von Lebenskompetenz geht und bei dem auch diese Themen mit eine Rolle spielen.

Natürlich haben die Kirchen dort eine große Verantwortung. Diese nehmen sie auch hervorragend wahr. Wir haben heute Morgen über die Ehrenamtskarte gesprochen. Es gilt auch im ehrenamtlichen Bereich, dort immer wieder diese Themen anzusprechen. Ich denke, dass die Zahlen dafür sprechen, dass diese Präventions-, Aufklärungs- und Informationsbemühungen gerade in Rheinland-Pfalz fruchten.

Ich sagte, neben Bayern und Baden-Württemberg sind wir das Land mit der drittniedrigsten Quote. Ich glaube, das zeigt, dass unsere Präventions- und Aufklärungsbemühungen von allen gesellschaftlichen Gruppen, die hieran teilhaben, auf jeden Fall wirken.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Frisch.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihre Antwort.

Sie haben, bezogen auf die Lehrpläne in den Schulen, gesagt, dass abgesehen vom katholischen und evangelischen Religionsunterricht, an dem keineswegs alle Schüler teilnehmen, in den Lehrplänen steht, dass man das behandeln kann, dass es ermöglicht wird,

(Abg. Helga Lerch, FDP: Ethik!)

dieses Thema zu behandeln. Deshalb meine Zusatzfrage, wie die Landesregierung ihre Kontrollfunktion wahrnimmt, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Schutzverpflichtung tatsächlich auch im Rahmen der Schulen den Schülern nahegebracht wird, dass eine Sensibilisierung der Schüler für dieses wichtige Thema geschieht.

Herr Kollege Frisch, danke für die Nachfrage.

Ich glaube, ich habe es aber hinreichend deutlich gemacht, dass wir sowohl in den Lehrplänen für Katholische und Evangelische Religionslehre als auch im Bereich Ethik als auch in den anderen Bereichen wie Sozialkunde die Vorgaben in den Lehrplänen haben und dies da auch selbstverständlich entsprechend unterrichtet und informiert wird und den Kindern und Schülern nahegebracht wird.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau AnklamTrapp.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe eine Nachfrage. Wie schützt das Land Mütter in Schwangerschaften, die Beratungsbedarf haben, die in Not und Sorge sind? Gibt es Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in allen Landesteilen? Gibt es dort eine Trägervielfalt, sodass auch Menschen jeglichen Glaubens und jeglicher Herkunft dort Rat und Hilfe finden können?

Danke, Frau Anklam-Trapp.

In der Tat haben wir gerade im Bereich der Schwangerschaftskonfliktberatung Beratungsstellen, die auch von der Trägerschaft unterschiedlich aufgestellt sind und sich die Frauen so individuell die Beratungsstelle aussuchen können, bei der sie sich am ehesten aufgenommen fühlen und zu der sie am meisten Vertrauen haben. Gerade das spielt in dieser hoch sensiblen Frage eine ganz wichtige Rolle.

Es wird beraten, es wird zugehört. Natürlich werden der schwangeren Frau dort auch Hilfestellung ermöglicht und, was auch ganz wichtig ist, gerade auf den lokalen und regionalen Bereich Bezug genommen. Deswegen ist es so wichtig, dass wir in der Fläche diese Angebote haben. Deswegen ist es so wichtig, dass wir gerade in RheinlandPfalz diese regionalen Netzwerke haben, in denen die Beratungsstellen auch noch einmal mitwirken und ganz konkret beispielsweise für die Region Mainz-Bingen Angebote aufzeigen, wohin sich die schwangere Frau wenden kann, wo sie Hilfe und weitere Unterstützung erfahren kann.

Das geht über die Beratung hinaus. Das geht auch wirklich in die Richtung wirtschaftliche Unterstützung, Hilfestellung, die man dann auch für die schwangere Frau und das ungeborene Baby in Anspruch nehmen kann.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Lerch.

Frau Ministerin, ein ganz sensibler Bereich, dem sich auch die Allgemeine Zeitung vor einigen Tagen angenommen hat, ist der Bereich, wenn Eltern erfahren, dass sie ein behindertes Kind bekommen werden und entsprechende Untersuchungen gemacht wurden.

Ich frage Sie: Welche Möglichkeiten der Beratung gibt es für diese ganz besonderen und sehr problematischen Fälle?

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales,

Arbeit, Gesundheit und Demografie:

Danke schön, Frau Lerch.

Zunächst einmal wird in der Beratung auch noch einmal gezielt darauf eingegangen. Die Sorgen und Ängste, die bei den Eltern oder bei der Frau entstehen, werden auch aufgegriffen. Es werden auch Möglichkeiten aufgezeigt, wie dann, wenn das Kind geboren wurde, entsprechende Hilfestellungen in Anspruch genommen werden können, an welche Institutionen, Verbände und Vereinigungen man sich wenden kann.

Ich nenne jetzt einmal ein Beispiel. Es wird schon sehr früh Kontakt auch zur Lebenshilfe möglicherweise geknüpft werden, um sich auszutauschen. Es ist ganz wichtig, sich mit anderen Eltern und anderen Betroffenen auszutauschen, wie sie diese Situation gemeistert haben, vor welchen Herausforderungen sie standen.

Deswegen möchte ich auch noch einmal den Bereich der Selbsthilfe hervorheben, der Behindertenselbsthilfe, die gerade auch für die jungen Mütter wirkliche Unterstützung darstellt. Das übernehmen diese Beratungsstellen sicherlich noch einmal ganz konkret auf diese gezielte Personengruppe hin.

Aber auch die Gynäkologen beraten, helfen und unterstützen in ihren Gesprächen die Frauen noch einmal. Auch den Hebammen kommt in dieser Situation eine ganz wichtige Rolle zu, um den Frauen und werdenden Müttern Unterstützungssysteme aufzuzeigen, sodass sie diesem gemeinsamen Lebensweg mit einem Kind mit Behinderung auch zuversichtlich entgegensehen können.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau KohnleGros.

Frau Ministerin, ich würde gerne dort anknüpfen, wo Frau Anklam-Trapp aufgehört hat, nämlich bei der Struktur, die wir in der Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland und in Rheinland-Pfalz haben. Wir hatten in der letzten Legislaturperiode gemeinsam darüber gestritten, ob die Kürzungen, die die Landesregierung vorgenommen hat, sinnhaft waren.

Das Bundesgesetz, auf das sich die Anfrage beruft, schreibt vor, dass die Schwangerschaftsberaterinnen genau das tun, was nachgefragt wird, nämlich in die Schulen zu gehen, um Kinder und Jugendliche aufzuklären und für das ungeborene Leben zu streiten.

Sehen Sie das auch so, und würden Sie auch zusagen wollen, dass Sie diese Strukturen, die wir hier im Lande haben, nicht weiter schwächen wollen?

Frau Kohnle-Gros, vielen Dank. – Ich würde an der Stelle

auf das zuständige Ressort verweisen, von dem wir Ihnen sicherlich eine konkrete Antwort nachliefern können, weil das nicht in meiner Ressortverantwortung liegt. Ich glaube, ich habe aber noch einmal deutlich gemacht, dass wir Strukturen in Rheinland-Pfalz haben, die gerade für die schwangeren Frauen gute Anlaufstellen darstellen, die wirklich regionale Angebote sind, und wir gerade in den Schulen Aufklärungs- und Informationsangebote haben. Ansonsten bitte ich um Verständnis, dass das mit dem entsprechenden Ressort noch einmal diskutiert wird.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Haller.

Frau Ministerin, ich möchte Sie fragen, da von der fragestellenden Fraktion die Rolle des SWR noch einmal thematisiert wurde und das offensichtlich für diese Fraktion eine große Faszination ausübt: Inwiefern nehmen Sie als Ministerin bzw. die Landesregierung Einfluss auf das Programm des SWR?

Vielen Dank für die Frage, Herr Haller.

Das gibt mir noch einmal die Möglichkeit, das klarzustellen, wie ich es in meinen Ausführungen schon einmal genannt habe: Das Land Rheinland-Pfalz übt lediglich die Rechtsaufsicht über den Südwestrundfunk aus. Das heißt, es gibt keinerlei programmliche Weisungen ab oder nimmt in sonstiger Weise Einfluss. Es gilt der Grundsatz der Programmfreiheit.

(Unruhe bei CDU und AfD)

Ich sage einmal: Die Fraktionen, die im Landtag versammelt sind, haben – wahrscheinlich mit der Einschränkung, mit Ausnahme der AfD –, denke ich, ein gemeinsames Grundverständnis davon, dass es keinen Staatsrundfunk gibt, sondern dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, über den das Land Rheinland-Pfalz die Rechtsaufsicht ausübt.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ein hilfreicher Beitrag, Frau Ministerin!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Frisch.

Frau Ministerin, würden Sie mir zustimmen, dass in meiner Fragestellung in keiner Form danach gefragt wird, welchen Einfluss die Landesregierung auf den Südwestrundfunk bei diesem Thema ausübt,

(Abg. Martin Haller, SPD: Das war auch meine Frage, Herr Kollege, nicht Ihre! – Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: Da hat er auch recht!)

sondern lediglich danach, welchen konkreten Beitrag der Südwestrundfunk dazu leistet? Diese Frage haben Sie für mich zufriedenstellend beantwortet.

Herr Kollege Frisch, ich habe auf Ihre Frage geantwortet, und ich habe auf die Frage des Herrn Kollegen Haller geantwortet, sodass eigentlich alle Fragen beantwortet sind.

Dann ist Frieden im Haus bezüglich der Beantwortung. Da keine weiteren Zusatzfragen vorliegen, ist diese Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)