Drittens: Begleiten Sie federführend die in § 5 des Gesetzentwurfs vorgesehene Verwaltungsvereinbarung und bringen Sie sie schnellstmöglich auf den Weg, damit die Verteilung der momentan vorhandenen Ressourcen ohne Reibungsverluste erfolgen und Planungssicherheit geschaffen werden kann.
Unsere Universitäten brauchen verlässliche Zusagen. Finanzierungszusagen sollten auf jeden Fall vor der Verabschiedung eines Gesetzes, spätestens mit Verabschiedung eines Gesetzes vorliegen. Das ist in Rheinland-Pfalz umgekehrt. Erst das Gesetz und dann müssen die Betroffenen vor Ort sehen, wie sie das mit ihren Ressourcen irgendwie umsetzen können.
Deshalb noch einmal: Die 18 Millionen Euro werden nicht reichen. Einmalige Zahlungen ersetzen nicht die Finanzierung fester Strukturen und notwendiger Personalstellen.
Ich appelliere, es geht um die Sicherung der Lehre, um gute Studienbedingungen, um eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung. Die Standorte bewusst in eine ungewisse Zukunft laufen zu lassen, das wäre unverantwortlich.
Eine verlässliche auskömmliche Finanzierung ist Grundvoraussetzung für eine gelingende Entwicklung in der Zukunft. Schaffen Sie diese Voraussetzungen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Anhörung zum Gesetzentwurf haben insbesondere jene Externen, die einen solchen Strukturprozess in anderen Ländern schon einmal durchgemacht haben, deutlich gemacht, dass es dann und wann wirklich notwendig ist, Strukturen anzupassen und einen Strukturprozess zu starten.
Dass ein solches Unterfangen eine große Herausforderung für alle Beteiligten ist, wurde in der Anhörung deutlich, war aber auch schon in den vergangenen Monaten deutlich. Die Expertinnen und Experten der Kommission, die das Hochschulzukunftsprogramm erstellt haben, haben explizit darauf hingewiesen, dass die Region Koblenz eine Eigenständigkeit des Campus dort immer gewünscht hat, weil die wirtschaftliche Situation, die Nachbarschaft zur Hochschule Koblenz und der Standort Koblenz als Sitz von Bundesbehörden geeignet ist, mit neuen Ideen diese Universität weiterzuentwickeln. Deswegen machen wir das Ganze nicht ohne Grund.
Auch die räumliche Nähe von Kaiserslautern und Landau, die Verbindung zwischen einer Technischen Universität, die man nur als Erfolgsgeschichte bezeichnen kann, und einem Campus, dessen Stärken in den so wichtigen Bereichen der Lehrerbildung und der Psychologie liegen, birgt viel Potenzial, auch weil die Rheinschiene auch künftig eine wirtschaftlich starke Region bleiben wird.
Ende letzten Jahres konnten sich die Universitäten mit dem Land einigen, wie der Fahrplan grob auszusehen hat. Die Anhörung, die wir letzten Monat im Ausschuss hatten, hat gezeigt, dass die Verfahrensschritte für die Übergangszeit die richtigen Schritte sind, um das Ganze zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu bringen.
So hieß es in der Anhörung, der Gesetzentwurf atme Fairness aus und wahre die Autonomie der Hochschulen. Er entspreche den Anforderungen von Rechtssicherheit und Vertrauen, so Dr. Ambrosy, der einst die Fusion der Universität Duisburg-Essen mitgestaltet hat.
Natürlich wissen wir alle, dass das heute nicht das Ende des Prozesses ist, sondern erst der Anfang. Daher liegt noch eine Menge Arbeit vor allen. Ich bin deshalb dankbar, dass sich die Hochschulleitungen und das Ministerium vor einigen Tagen auf die Finanzierungsgrundlage des Reformprozesses geeinigt haben. Die Finanzierung ist ein wichtiger Aspekt – das wurde nicht erst in der Anhörung klar –, sie betrifft aber unterschiedliche Aspekte.
Das erste sind die reinen Transformationskosten. Die Anzuhörenden haben die Frage, ob die Transformationskosten in Höhe von 8 Millionen Euro ausreichend sind, unterschiedlich beantwortet. Die einen meinten, es wäre zu wenig, andere, wie Husung oder Kaufmann, meinten, sie wären ausreichend oder zumindest einmal das Minimum.
Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir wollen, dass der Transformationsprozess gut funktioniert, vor allen Din
gen unter den Herausforderungen der Pandemie. Daher sind die zusätzlichen 10 Millionen Euro aus dem Nachtragshaushalt wichtig, um hier das klare Bekenntnis zu geben, aufgrund der Pandemie darf dieser Prozess nicht beeinträchtigt werden.
Das zweite betrifft die Trennung von Koblenz und Landau und die Frage, welche Teile in die Rheinland-pfälzische Technische Universität und welche Teile in die Universität Koblenz fließen. Hierzu zwei Dinge:
Zum einen ist es wichtig, dass diese Frage so schnell wie möglich geklärt wird. Ich denke, die Anhörung hat das deutlich gemacht. Dieser Gesetzentwurf lässt es explizit zu, dass diese Frage schnell geklärt werden kann.
Zum anderen muss dieser Prozess vom Ministerium moderiert und entschieden werden. Hier bin ich Professor Wolf dankbar, dass er bereits die entsprechenden Schritte eingeleitet hat.
Dass diese Strukturreform erfolgreich wird, hängt zum dritten davon ab, wie sich die künftigen beiden Universitäten inhaltlich neu aufstellen. Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Fachbereichen oder auch der Kammern lassen mich optimistisch stimmen, dass in den Regionen unseres Landes genügend Potenzial ist. Ich bin Minister Wolf dankbar, dass er klargestellt hat, was auch meine Fraktion immer wieder betont hat: Wir wollen, dass diese beiden Universitäten erfolgreich sind und mit neuen Konzepten brillieren.
Wenn diese Konzepte vorliegen, dann wird es eine Unterstützung vonseiten des Landes geben, aber jetzt schon Zahlen oder Hausnummern zu nennen, wie es die CDU heute und auch in der Anhörung versucht hat, aus den Anzuhörenden herauszulocken, das funktioniert so nicht. Das hat auch Dr. Ambrosy deutlich gemacht. Es gilt aber die Zusage, dass wir diese Profilbildung in künftigen Haushalten unterstützen und abbilden.
Weil die Regierung all die Zusagen am 21. September bereits gegeben hat, die Sie in Ihrem Begleitantrag zum Teil stehen haben, ist aus unserer Sicht dieser Antrag redundant.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch schon in der Vergangenheit wurden die richtigen Weichen gestellt, sodass unsere Wissenschaftslandschaft stets besser wurde. Hochschulen wurden so attraktiv, dass sich zu ihnen im Laufe der Jahre Einrichtungen dazu gesellt haben, wie das Institut für Molekulare Biologie, die Fraunhofer-Institute in Kaiserslautern oder HI-TRON.
Ich bitte daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, um die Hochschulstruktur in unserem Land nun einen wei
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Die AfDFraktion hat in zahlreichen Gesprächen und bei den Debatten in Ausschüssen und Plenum stets deutlich gemacht, dass sie den Grundansatz der Hochschulstrukturreform mitträgt. Wir haben den Prozess daher konstruktiv begleitet, aber durchaus mit Kritik nicht gespart, wenn sie angebracht war.
Dass diese Kritik auch objektiv gesehen richtig war, zeigt sich daran, dass sich die Landesregierung mehrfach bewegen und korrigieren musste. Die Trennung von Koblenz und Landau ist sinnvoll, eine regional gesehen erheblich näherliegende Kooperation zwischen Kaiserslautern und Landau ebenfalls. Allerdings ist Landau doppelt belastet, einerseits durch den Trennungsprozess und andererseits durch den Fusionsprozess. In der Anhörung hat Herr Dr. Ambrosy daher für eine stärkere Berücksichtigung der Sonderrolle Landaus plädiert. Dr. Ambrosy war erster Kanzler der fusionierten Universitäten Duisburg und Essen im Zeitraum von 2004 bis 2019 und konnte als Berater der Universität Koblenz-Landau, speziell des Campus Landau, einen guten Einblick in die hiesigen Verhältnisse gewinnen.
Aus unserer Sicht wurde bei der Neuordnung allerdings eine Chance vertan. Wir finden es nämlich sehr bedauerlich, dass die von uns beantragte Verknüpfung der benachbarten Hochschulstandorte Landau und Germersheim mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt wurde. Auch im Entschließungsantrag der CDU ist sie bezeichnenderweise kein Thema.
Dabei lägen die Profilierungschancen für Landau durch eine Erweiterung um den international renommierten, der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) Mainz zugeordneten Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft auf der Hand. Gerade weil die Neuordnung regionale Gesichtspunkte berücksichtigte, wäre es nur logisch gewesen, wenn Germersheim von der JGU Mainz herausgelöst und ein Teil der neuen Rheinland-pfälzischen Technischen Universität geworden wäre.
Diese verpasste Chance ist auch der Hauptgrund, warum wir uns als AfD-Fraktion dem Gesetz nicht anschließen, ihm nicht zustimmen können. Wir werden uns deshalb enthalten.
Gestört hat uns an dem Prozess aber auch die mangelnde Transparenz. Jüngstes Beispiel: Die Landesregierung und
die sie tragenden Abgeordneten der SPD behaupten, die im Sondervermögen „Bekämpfung der Corona-Pandemie (...) “ bereitgestellten 50 Millionen Euro für die Hochschulen würden nicht zur Finanzierung der Hochschulstrukturreform verwendet. Das bezweifeln wir. Auf seiner Internetseite teilte das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur am 21. September nämlich mit, dass die an der Hochschulstrukturreform beteiligten Hochschulen – ich zitiere – „bis Ende 2023 insgesamt 18 Mio. Euro für den Transformationsprozess erhalten. Die Landesregierung verstärkt damit die finanzielle Ausstattung um weitere 10 Mio. Euro.“
In der gleichen Meldung lässt sich Minister Wolf so zitieren: „Die Hochschulstrukturreform ist ein zentrales Projekt der rheinland-pfälzischen Hochschulpolitik und hinsichtlich der Herausforderungen einzigartig in der Wissenschaftslandschaft. (...) In einem intensiven Dialog haben wir mit den Hochschulen den Bedarf für die Transformation ermittelt. Hierauf aufbauend stellen wir nun insgesamt 18 Millionen Euro zur Verfügung. Denn wir wollen gemeinsam, dass diese neue Struktur leistungs- und wettbewerbsfähig ist.“
Eine Frage liegt also auf der Hand: Woher kommen nun diese zusätzlichen 10 Millionen Euro? – Sie kommen aus dem Sondervermögen, also doch.
Folgender Satz soll wohl begründen, warum die Finanzierung der Hochschulstrukturreform durch das Sondervermögen rechtskonform ist. Ich zitiere noch einmal aus der Mitteilung vom 21. September: „Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass eine Stärkung der digitalen Infrastruktur[en] immer wichtiger wird.“ Dass der Landesregierung erst durch die Pandemie klar wurde, dass die Stärkung der digitalen Infrastruktur immer wichtiger wird, sagt eigentlich alles zu deren Kompetenz im Bereich der Digitalisierung.
Im Umkehrschluss heißt das nämlich, die nun zusätzlich veranschlagten 10 Millionen Euro hätte es ohne Corona nicht gegeben, weil für die Landesregierung die Notwendigkeit der Stärkung der digitalen Infrastruktur nicht erkennbar gewesen wäre. Den Hochschulen wären Mittel versagt geblieben, welche sie für die Transformation dringend benötigt hätten. Seriöse Politik sieht anders aus.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Neustrukturierung der Universitätsstandorte Koblenz,