Was die Veröffentlichung angeht, kann ich wieder auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage vom Juni 2015 verweisen, in der steht, dass die Gutachten natürlich veröffentlicht werden, und zwar nach Abschluss des Verfahrens. Insofern stellt sich die Frage, ob wir die Gutachten nicht veröffentlichen, nicht. Es geht um den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Nur um den kann es gehen.
In dem Moment, in dem man sagen würde – das ist der Fall, den Sie skizzieren –, es gibt keine Verhandlungen mehr, weil eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft ausscheidet, wäre das Verfahren abgeschlossen, und die Gutachten wären entsprechend zu veröffentlichen. Frau Schellhammer hat auf die entsprechenden Regelungen des Transparenzgesetzes hingewiesen.
Herr Staatssekretär, haben Sie an irgendeiner Stelle auch Bedenken der Gutachter in irgendeinem Punkt in diesen Gutachten herausgelesen?
Ich kenne kein Gutachten, das 100 %ig eine völlig einseitige Darstellung eines Sachverhalts liefert. Die Gutachter gehen sehr intensiv mit den Verbänden um. Die Gutachter haben die Verbände selbst besucht und haben diverse Eindrücke mitgebracht. Sie haben diese Eindrücke und Hinweise gegeneinander abgewogen und sind auf Basis des Abwägungsprozesses zu einem dann aber sehr eindeutigen Ergebnis gelangt.
Dass in der Herleitung eines dann eindeutigen Ergebnisses ein Abwägungsprozess steht, der natürlich auch verschiedene Aspekte beleuchtet, die das Ergebnis stark unterstützen, und Aspekte beleuchtet, die das Ergebnis auch infrage stellen können – Eindrücke –, ist doch selbstverständlich. Insofern ja, die Gutachter haben einen Abwägungsprozess vorgenommen. Das war auch der Auftrag.
Herr Staatssekretär, im Ausschuss haben Sie gesagt, ein Gutachten sei immer eine Momentaufnahme. Jetzt liegen uns zwei Gutachten vor, die anscheinend Ihrer Meinung nach Momentaufnahmen sind.
Aufgrund dieser Momentaufnahme trifft die Landesregierung jetzt die Entscheidung, dass weitere Gutachten in Auftrag gegeben werden bzw. schon sind, wie Sie eben sagten. Diese werden aber erst in einem halben Jahr zu einem anderen Moment durchgeführt, nämlich dann in einem halben Jahr. Was ist der Grund, warum man ein halbes Jahr wartet?
Dann, wenn die Gutachten ermittelt sind und uns die Ergebnisse vorliegen, ist das dann die Handlungsgrundlage, dass auf Grundlage dieser Gutachten eine Entscheidung getroffen wird, oder haben wir dann ein fünftes und sechstes Gutachten in Aussicht, falls die Erkenntnisse aus diesem Gutachten dann auch nicht der Landesregierung angenehm sind?
Der Grund für die Beauftragung einer Aktualisierung ist nicht, dass man unzufrieden ist mit den Gutachten, wie sie vorliegen, sondern es gab relativ deutliche Hinweise darauf, dass es einen zunehmenden Einfluss der Religionsbehörde auf insbesondere einen Verband geben könnte, und zwar infolge eines sehr singulären Ereignisses, nämlich des gescheiterten Putsches, und vor allem der Handlung der türkischen Regierung infolge des Putschversuches.
Insofern gibt es eine Aktualisierung. Stellen Sie sich vor, wir hätten auf diese Hinweise nicht reagiert und gesagt, na ja, es gilt das, was 2014 gesagt worden ist, und neue Entwicklungen sind nicht mehr zu berücksichtigen. Dann wäre das sicherlich kritikwürdig gewesen.
Sollten die Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass die Hinweise, die sich nun auch öffentlich ergeben haben, was den Einfluss der Religionsbehörde auf insbesondere DITIB angeht, nicht dazu führen, dass die wesentlichen Ergebnisse der Gutachten 2014 zu revidieren sind – das wäre dann der andere Fall, nachdem Frau Klöckner den ersten Fall skizziert hat –, dann würde man natürlich die Verhandlungen regulär weiterführen.
Dass die Gutachter sagen, sie sollen beurteilen, welchen Einfluss der Staat auf Religionsgemeinschaften ausübt, oder dass sie sagen, sie möchten untersuchen, welche Auswirkungen die Maßnahmen der türkischen Regierung infolge des gescheiterten Putsches auf Verbände haben, die in Deutschland tätig sind, und dass sie dafür einen gewissen Zeitablauf brauchen, ist doch eigentlich selbstverständlich. Ich würde die Qualität eines Gutachtens sehr infrage stellen, das man innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem gescheiterten Putsch schon abschließend hätte vorlegen können.
Herr Staatssekretär, ich frage mich, ob es sich die Landesregierung in dem Zusammenhang nicht etwas einfach
macht. DITIB bzw. die Vorgänge in der Türkei erleben wir alle in der Öffentlichkeit mit. Es gibt Zeitungen, es gibt Google Newssuche. Wenn man die Entwicklung einmal näher betrachtet, dann wurde vom türkischen Staat, der den IS teilweise mit unterstützt, direkter Einfluss auf DITIB genommen. Er entsendet die Prediger, er ist organisatorisch ganz fest damit verbunden.
dann frage ich mich, wo Nordrhein-Westfalen die Zusammenarbeit mit DITIB jetzt beendet hat, ob Sie das nicht berücksichtigen,
(Abg. Katrin Anklam-Trapp, SPD: Frage stellen! – Abg. Dr. Jan Bollinger: Die wird doch gerade gestellt!)
oder ob Sie einfach nur die Verantwortung auf die Gutachter abschieben und sich ansonsten zurücklehnen und die Verantwortung delegieren. Ich denke, Sie haben auch eine eigene Mitverantwortung, sich aufgrund von öffentlichen Quellen zu unterrichten.
Herr Abgeordneter, ich habe Ihr Statement zur Kenntnis genommen. Ich habe jetzt einmal folgende Frage herausgehört: Macht es sich die Landesregierung zu einfach, wenn sie diese Informationen über den Verdacht einer zunehmenden Einflussnahme des türkischen Staates auf die Verbände hat? Dann verweise ich auch auf die Diskussion, die wir gerade geführt haben. Wir rechtfertigen uns dafür, dass wir diesen Punkten gerade nachgehen und deswegen eine Aktualisierung eines Begutachtungsstandes aus dem Jahre 2014 erbitten. Insofern würden wir es uns doch zu einfach machen, wenn wir der Sache nicht nachgehen würden. Wir gehen der Sache aber nach. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist, ob wir der Sache adäquat nachgehen. Es gibt zwei Möglichkeiten. Wir bilden uns ein eigenes Bild ohne Begutachtung, dann würden wir uns hinstellen und müssten erklären, warum wir für die Bewertung 2014 Gutachten in Auftrag geben, für die Bewertung 2016 aber auf Gutachten verzichten. Die Kritik wäre berechtigt, aber unangebracht, weil wir doch die Gutachter gebeten haben zu aktualisieren.
Insofern machen wir es uns gerade nicht einfach. Das wäre der Vorwurf gewesen, der gemacht worden wäre, hätten wir nicht reagiert. Soweit ich aus Ihrem Statement eine Frage entnehmen kann, beantworte ich sie mit Nein.
Als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüße ich Mitglieder der FDP-Verbände Bingen und Rhein-Nahe. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD), Ausgleichsmaßnahmen für Windkraftwerke – Nummer 3 der Drucksache 17/1172 – betreffend, auf und erteile dem Abgeordneten Junge das Wort.
1. Wann und wie oft und aus welchen Gründen hat die Landesregierung in der Frage der Realkompensation für Windkraftwerke ihre Rechtsmeinung geändert?
2. Was ist eine geeignete Realkompensation, um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch ein Windkraftwerk nicht wahrnehmbar zu machen und so real auszugleichen?
3. Gab es in Rheinland-Pfalz einheitliche Kriterien dafür, wann Realkompensationen und wann Ersatzzahlungen verlangt wurden? Wenn nein, wurde dies als Problem bzw. Herausforderung angesehen?
4. Waren die laut aktuellen Presseberichten für 367 Windkraftprojekte im Wert von 14,5 Millionen Euro festgelegten Realkompensationen im Vergleich zu dem, was Ersatzzahlungen hätten einbringen können, tatsächlich ausreichend?
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich, dass Sie ein so großes Interesse an den Belangen des Naturschutzes bei Eingriffen in den Naturhaushalt haben. Es sind viele Eingriffe, auch aktuell, die natürlich der Unterstützung im Bereich des Naturschutzes bedürfen. Viele Vögel, Amphibien oder Fledermäuse warten darauf, von dem ganzen Haus weiterhin unterstützt zu werden.
Zu Frage 1: Seit der Amtsübernahme von Herrn Staatssekretär Dr. Griese und von mir im Umweltministerium
hat sich unsere Rechtsauffassung nicht geändert. Die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes von 2010 sind ganz eindeutig. Demnach sind Realkompensationen grundsätzlich vorrangig. In § 13 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz heißt es – ich zitiere –: „Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld“ zu kompensieren.
Diese Regel wollte die Bundesregierung allerdings mit der Bundeskompensationsverordnung im Entwurf von 2012 – Bundesratsdrucksache 332/13 – für Windkraftanlagen ab 20 m Höhe umkehren. Das haben wir auch unterstützt. Das kann man überall nachvollziehen.
Es hat dann vier Jahre gedauert. Zu unserem Bedauern hat die Bundesregierung das Vorhaben einer Bundeskompensationsverordnung 2015 aufgegeben.
Die Landesregierung wiederum hatte im Rundschreiben Windenergie im Vorgriff auf die avisierte und schon in einer entsprechenden Kommunikation niedergelegte Bundeskompensationsverordnung den Genehmigungsbehörden die Festsetzung von Ersatzzahlungen bei den genannten Eingriffen empfohlen.
Aber es ist festzuhalten: Ein Erlass kann die gesetzliche Regel nicht ändern. Deshalb bedarf es einer rechtlichen Regelung. Das heißt, im Jahr 2015 hat die Bundesregierung die Bundeskompensationsverordnung aufgegeben. Im gleichen Jahr haben wir dann mit dem Landesnaturschutzgesetz die Grundlage für eine einheitliche rechtsverbindliche Regelung in einer Landeskompensationsverordnung geschaffen.