Ich habe mich auf das Barandun-Verfahren bezogen. Ich will hier noch einmal sagen: Der Justizminister hat ein weiteres Mal bestätigt, dass die Aussetzung des Verfahrens nicht auf einer Überlastung beruht, sondern auf einem
Rechtshilfeersuchen. Meines Wissens nach stand das in dem von Ihnen zitierten F.A.Z.-Artikel auch so geschrieben. Gerne ist Herr Mertin bereit, in den Haushaltungsberatungen nochmals mit Daten und Fakten zu belegen, was ich eben gesagt habe.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Julia Klöckner, CDU: Das kennen wir ja alle! – Zurufe von der SPD – Abg. Martin Haller, SPD: Jetzt wird’s peinlich! – Zurufe von der CDU – Abg. Martin Haller, SPD: Es wird nicht besser! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Selektiv zitiert!)
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die erste Beratung des Landeshaushaltsgesetzes 2017/2018 abgeschlossen. Wir überweisen das Landeshaushaltsgesetz an den Haushalts- und Finanzausschuss. Unter Beteiligung der Fachausschüsse wird dort weiter beraten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Gäste bei uns im Mainzer Landtag begrüßen: den Ortsgemeinderat Lissendorf und Bürgerinnen und Bürger aus der Vulkaneifel.
Außerdem begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus aus Nentershausen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen!
Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, des Landesfinanzausgleichsgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/1514 – Zweite Beratung
Kommunen entlasten – Bundesmittel angemessen weiterleiten Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 17/1552 –
Der Landtag setzt notwendige Entlastung der Kommunen im Integrationsbereich und bei der Eingliederungshilfe um Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 17/1834 –
Zunächst hat Herr Abgeordneter Schreiner als Berichterstatter das Wort. Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 16. November 2016 ist der Gesetzentwurf, den Sie eben vorgelesen haben, an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat am 8. Dezember 2016 eine Anhörung durchgeführt. Beide Ausschüsse empfehlen mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs.
(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD – Abg. Martin Haller, SPD: Begeisternder Vortrag! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Herr Schreiner gibt rhetorisch alles!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes, des Landesfinanzausgleichsgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes.
Wesentliches Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, den Kommunen möglichst schnelle und wirksame Unterstützung bei ihren Integrationsbemühungen für Flüchtlinge zukommen zu lassen. Durch die Zusage des Bundes, den Ländern und Kommunen zusätzliche finanzielle Mittel für die Integration von Flüchtlingen zukommen zu lassen, sowie die Verständigung zwischen Bund und Ländern, dass der Bund ab 2018 eine weitere Entlastung von jährlich 5 Milliarden Euro gewährt, ist es erforderlich, das Landesaufnahmegesetz und das Landesfinanzausgleichsgesetz zu ändern. Darüber hinaus soll auch das Landesnaturschutzgesetz geändert werden.
Ich komme zunächst zur Integrationspauschale. In der Vereinbarung vom 17. Juli 2016 hat der Bund den Ländern für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von bundesweit 2 Milliarden Euro zugesagt.
Der Anteil des Landes Rheinland-Pfalz an dieser Integrationspauschale beträgt jeweils pro Jahr 96 Millionen Euro.
Nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen zwei Drittel der Mittel an das Land und ein Drittel an die Kommunen gehen. Ich möchte in dem Zusammenhang auch im Hinblick auf den Zusatzantrag der CDU auf Folgendes hinweisen: In Rheinland-Pfalz geht es auch darum, diese Integrationspauschale zu verteilen. Hier verweise ich auf die Drucksache 16/13533 der CDU-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, die lautet:
Die Landesregierung darf den Kommunen die Integrationspauschale des Bundes nicht länger vorenthalten. – In diesem Antrag verweist die nordrhein-westfälische CDU darauf, dass Rheinland-Pfalz ein Drittel der Bundesmittel an die Kommunen weiterleitet, und möchte dies bitte schön auch für Nordrhein-Westfalen.
Auch der Städtetag Nordrhein-Westfalen nennt RheinlandPfalz als gutes Beispiel in seiner Forderung, dass ein angemessener Anteil der Integrationspauschale an die Kommunen weitergeleitet wird. Das tun wir. Wir sind praktisch eine Blaupause für Nordrhein-Westfalen. Ich glaube, das kann man so durchaus feststellen, insbesondere dass die CDU möchte, dass diese Regelung, wie sie bei uns gelten soll, auch dort gilt.
Um den Kommunen möglichst schnell bei ihren wichtigen und erforderlichen Integrationsbemühungen helfen zu können, sollen die rheinland-pfälzischen Kommunen noch in 2016 ihren Anteil von 3 mal 32 Millionen Euro komplett erhalten. Dafür erhält das Land dann die kompletten Mittel der Integrationspauschale in den beiden Folgejahren.
Die Zahlung dieser 96 Million Euro erfolgt im Verhältnis der Einwohnerzahlen noch in 2016 als Pauschale an die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Gesetzentwurf regelt, dass die Landkreise die Kommunen in ihren Bereichen an den Entlastungen beteiligen, damit grundsätzlich alle Kommunen von Integrationskosten entlastet werden. Ich glaube, das ist eine faire Angelegenheit.
Es bleibt dabei zu berücksichtigen, dass das Land wesentliche Aufgaben der Integration selbst finanziert und die Integrationspauschale seitens des Bundes ausdrücklich für die Entlastung der Länder gedacht ist. Im Übrigen sind die Kommunen bereits direkt durch den Bund von flüchtlingsbedingten Mehrkosten im Bereich der Kosten der Unterkunft und der Heizungskosten nach dem SGB II vollständig entlastet.
Zusätzlich zu der Integrationspauschale zahlt das Land noch im Jahr 2016 einen Abschlag von 44 Millionen Euro für in 2017 fällige Kostenerstattungen zur Flüchtlingsaufnahme nach dem Landesaufnahmegesetz an die Kommunen, um diese ebenfalls möglichst schnell zeitnah zu entlasten. Diese Abschlagszahlungen sollen auch in künftigen Jahren so zeitnah gezahlt werden, sofern noch entsprechende Mehreinnahmen beim Land vorhanden sind.
Insgesamt erhalten die Kommunen durch diese Regelungen zeitnah noch in 2016 Mehreinnahmen in Höhe von 140 Millionen Euro. Ich glaube, das ist ein ganz fairer Vorschlag.
Das 5-Milliarden-Paket des Bundes sieht Folgendes vor: Ab dem Jahr 2018 erhalten die Kommunen und die Länder vom Bund weitere Entlastungsmittel von jährlich 5 Milliarden Euro. Hiervon fließen 4 Milliarden Euro den Kommunen und 1 Milliarde Euro dem Land zu. Für das Land Rheinland-Pfalz bedeutet diese Regelung eigene Mehreinnahmen von jährlich 48 Millionen Euro.
Nach einem Gespräch zwischen der Landesregierung und den Kommunen ist vorgesehen, dass die dem Land zufließenden Mittel in Höhe von 48 Millionen Euro mit dem geltenden Verbundsatz von 21 % in den kommunalen Finanzausgleich einfließen und so die Kommunen durch die Erhöhung der Verstetigungsmasse
Von dem 5-Milliarden-Paket des Bundes erhalten die Kommunen in Rheinland-Pfalz also fast 85 % des gesamten Landesanteils an dem Paket. Ich glaube, das ist mehr als fair. Das ist eine tolle Sache für die Kommunen,
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Jens Guth, SPD: Sehr gut! – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr praktisch!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der gestrigen Einbringungsrede zum Doppelhaushalt hat Finanzministerin Ahnen voller Stolz verkündet, dass die geplante Nettokreditaufnahme für 2018 nur noch 54 Millionen Euro betrage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein großer Teil der Konsolidierung des Landeshaushalts geschieht nur deshalb, weil es erstens neben sprudelnden Steuereinnahmen viele Bundesmittel gibt und man sich zweitens auf dem Rücken der Kommunen gesundet.
Ich habe beim letzten Mal über die Integrationspauschale gesprochen, ich möchte dieses Mal den Punkt unter die
Lupe nehmen, zu dem wir auch einen Änderungsantrag eingebracht haben. Der Bund will ab 2018 die Kommunen mit rund 5 Milliarden Euro erheblich entlasten. Das legt er im Koalitionsvertrag nieder, das vereinbart er so mit den Regierungschefs der Länder, und das schreibt er genau so in die Begründung des entsprechenden Gesetzes – nachzulesen in der Drucksache 18/9980.