(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Michael Billen, CDU: Aber mit einem Ergebnis, mit einer Änderung! Das ist jetzt schon eine Majestätsbeleidigung, wenn man eine Idee einbringt! – Abg. Christine Schneider, CDU: Allein die Idee ist schon strafbar!)
Geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Landstraßen sollen zu Kreisstraßen herabgestuft werden, so zum Beispiel die L 475 im Wallhalbtal in der Westpfalz. Kreisstraßen sollen zu Gemeindestraßen herabgestuft werden, so zum Beispiel die K 34 im RheinHunsrück-Kreis.
Das große Ziel ist immer, Verantwortung abzugeben, vor allem finanzielle Verantwortung, und die Schwächsten in diesem Spiel, die Gemeinden, sind immer die Dummen, an denen alles hängenbleibt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, dieses Spiel muss aufhören. Die Gemeinden können ohne Ausgleich keine zusätzlichen finanziellen Lasten tragen, und der Zustand
Gerade im ländlichen Bereich ist eine intakte Verkehrsinfrastruktur enorm wichtig. Auch um der Landflucht vorzubeugen, sehen wir von der AfD eine gut ausgebaute und intakte Infrastruktur als unumgänglich an. Das Leben, Arbeiten und Wohnen auf dem Land darf nicht durch eine schlechte Infrastruktur und eine miserable Anbindung unattraktiv gestaltet werden.
Der ländliche Raum darf nicht im Stich gelassen werden und braucht die Unterstützung, um nicht durch Anbindungsnachteile ins Abseits zu rücken. Viele Gemeinden stehen vor nahezu unlösbaren Aufgaben. Die finanzielle Lage ist äußerst angespannt.
Meine Damen und Herren, wir begrüßen es, dass auch die CDU dieses Problem erkannt hat und über Lösungen nachdenkt. Unserer Ansicht nach bringt aber der Gesetzentwurf der CDU nur einen Teil der Lösung. Wird der Antrag der CDU, § 3 Abs. 2 des Landesstraßengesetzes zu ändern, beschlossen, würden rheinland-pfälzische Kreisstraßen künftig eine Funktion ähnlich wie in Hessen erfüllen.
Die Verkehrsanbindungen zwischen sogenannten räumlichen Ortsteilen würden demnach als Kreisstraßen statt als Gemeindestraßen gelten. Somit würde es mehr Kreisund weniger Gemeindestraßen geben.
Das hätte eine gewisse finanzielle Entlastung der Kommunen zur Folge, und das ist gerade im Hinblick auf die massive finanzielle Herausforderung der Kommunen durch die Zuwanderungskrise nicht unbedeutend.
Dagegen würden die Kreise und der LBM, welcher den Unterhalt und Ausbau der Kreisstraßen im Auftrag des Kreises durchführt, mehr Kompetenzen bekommen, aber nicht allein aufgrund des Gesetzentwurfs auch mehr Finanzmittel.
Lassen Sie uns also auch über weitergehende Lösungen nachdenken. Lassen Sie uns darüber nachdenken, wie wir die Finanzausstattung der Gemeinden, insbesondere der ländlichen Gemeinden, verbessern können.
Denn eines ist klar: Insgesamt ändert die von der CDU vorgeschlagene Gesetzesänderung nichts an der chronischen Unterfinanzierung des Straßenunterhalts in RheinlandPfalz allgemein.
Natürlich ist der AfD-Fraktion die angespannte Haushaltslage des Landes Rheinland-Pfalz bewusst. Dies kann jedoch kein Grund dafür sein, dass der Staat bei einer seiner wichtigsten Aufgabe versagt, nämlich den Erhalt eines funktionierenden Straßennetzes.
Außerdem bleiben noch einige Fragen offen, so zum Beispiel erscheint mir die Formulierung „räumlich getrennte Ortsteile“ nicht sehr präzise. Wird eine solche schwammige Formulierung nicht Rechtsstreitigkeiten provozieren?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns diese Frage, wie die grundsätzliche Frage, im Ausschuss weiter diskutieren.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich ist es auch im Sinne der Freien Demokraten, den Substanzverlust der rheinland-pfälzischen Straßeninfrastruktur zu stoppen. § 3 des Landesstraßengesetzes wurde mehrmals erwähnt. Dort werden öffentliche Straßen in Landesstraßen, Gemeindestraßen, Kreisstraßen und sonstige Straßen eingeteilt.
Genau diese gebundene Verwaltungsentscheidung bietet auf jetziger Gesetzesgrundlage keinerlei Spielraum oder Ermessen. Im Hinblick auf die geforderte Rechtsänderung
gilt es festzustellen, dass zur Abschätzung der Rechtsfolgen derzeit keine ausreichende Datengrundlage vorhanden ist. Der Landkreistag wurde am 11. November 2016 durch ein Staatssekretärsschreiben darüber informiert. Erst wenn entsprechende Informationen zu Kreisstraßen, die Ortsteile an qualifizierte Straßen anbinden, vorliegen, kann der LBM eine Auswertung vornehmen und diese Daten zur Verfügung stellen. Eine Liste, welche die Abstufung von Kreis- zu Gemeindestraßen zum Gegenstand haben soll, konnte nicht erarbeitet werden, da Kommunen und Kreise rechtlich verpflichtet sind, diese Einstufung zu prüfen.
Statistiken belegen, dass sich die Länge des Kreisstraßennetzes seit vielen Jahren kaum geändert hat. Es lässt sich deshalb vermuten, dass ein signifikanter Teil des Kreisstraßennetzes derzeit nicht akkurat eingestuft ist. Dazu bedarf es eben des vollen Engagements der Kommunen.
Die Freien Demokraten sind der Ansicht, dass, bevor es zu einer Rechtsänderung kommt, zunächst die Rechtsfolgen betrachtet werden müssen. Andernfalls wäre es schlichtweg unseriös und voreilig, einem solchen Gesetzesvorschlag direkt zuzustimmen, auch weil in dieser Gesetzesvorlage die finanziellen Auswirkungen nicht im Ansatz beziffert sind.
Letztendlich muss man sagen, dass die Untersuchungen vor Ort und die Auswertungen durch den LBM dringend notwendig sind, um uns einen Überblick zu verschaffen.
Da die Freien Demokraten hier aber offen sind, stimmen wir der Ausschussüberweisung zu und freuen uns auf die Arbeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir einmal Ihren Antrag durchgelesen, selbstverständlich, das gehört zu den Hausaufgaben, ebenso wie die Begründung.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, liegt es Ihnen vor allem am Herzen, dass die Ortsteile, die jetzt durch Kreisstraßen angebunden sind, auch weiterhin durch Kreisstraßen angebunden bleiben. Das ist Kern Ihrer Aussage. Dazu ist möglicherweise eine gesetzliche Änderung vonnöten.
Aber in der Begründung haben Sie dafür eigentlich nur den letzten Punkt genannt: „Die vorgeschlagene Änderung (...) vermeidet einen Anbindungsnachteil siedlungsstrukturell selbständiger Ortsteile.“ Soweit kann ich mitgehen. Aber alles, was Sie vorher in Ihrer Begründung schreiben, ist Copy & Paste von Resolutionen über Resolutionen. Es ist nichts Neues. Sie fangen mit dem fortschreitenden Substanzverlust unserer Straßeninfrastruktur an, dass dieser zeitnah gestoppt werden müsse.
Sie beschreiben weiter, dass es für die Kommunen nicht hinnehmbar sei, einer zunehmenden Abstufung von Kreiszu Gemeindestraßen gegenübergestellt zu sein, als wenn das vom Himmel fiele oder schlimmstenfalls aus dem Ministerium oder vom LBM komme.
Das ist keine Begründung für eine Gesetzesänderung, die vermeiden soll, dass Ortsteile künftig durch Gemeindestraßen angebunden werden sollen; denn es hat mit dem Zustand der Straßen erst einmal überhaupt nichts zu tun. Das zum einen.
Dann wissen Sie – das ist heute schon von verschiedenen Rednern genannt worden –, dass § 3 des Landesstraßengesetzes ganz deutlich eine Zuordnung der verschiedenen Straßen vornimmt. Das richtet sich nach der Verkehrsbedeutung, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer raumordnerischen Funktion.
Jetzt hat der Landesrechnungshof das Land, im Übrigen auch die Kommunen, angemahnt, in bestimmten Abständen zu schauen, ob es tatsächlich so ist, dass Straße XY – Kreis- oder Landesstraße sei einmal dahingestellt – noch die Funktion übernimmt, die sie einmal beim Bändchendurchschneiden zugeordnet bekommen hat.
Der Landesrechnungshof hat gesagt, so gehe es nicht. Jetzt können Sie nicht von der Landespolitik erwarten, dass ihre Vertreter zu den Kreisen gehen und sagen, eure Kreisstraßen sind alle nicht mehr richtig eingeordnet, ihr müsst sie anders einordnen.