Protokoll der Sitzung vom 16.02.2017

Herr Minister, ich beziehe mich auf Ihre Aussage, dass die Brücke als kommunales Projekt schnell realisierbar sei. Diese Aussage beinhaltet sicherlich auch eine Vorstellung für die Finanzierung. Schnell realisierbar muss dann auch die Finanzierung sein. Wie würden denn Ihrer Vorstellung nach konkret die einzelnen Bausteine für den Finanzierungsrahmen bei einem kommunalen Projekt aussehen?

Es ist nicht üblich, dass die Landesregierung sich mit den abschließenden Details der Finanzierung eines kommunalen Verkehrsprojekts befasst, bevor nicht der Baulastträger gesagt hat, ob er es denn überhaupt will oder ob er es nicht will.

Die Landesregierung ist bereit, diese Brücke zu finanzieren. Ich habe Herrn Landrat Bröhr auch mitgeteilt, dass wir einen großzügigen Zuschuss geben werden. Wir wollen die Landkreise dabei unterstützen, diese Brücke zu bauen.

Meine Äußerung, dass sie als Kreisbrücke schnell realisiert werden kann, bezieht sich darauf, dass das in der Tat der zügigste Weg ist, weil sie dann nicht in Konkurrenz zu anderen Projekten auf Landesebene steht, sondern wir sofort mit dem Raumordnungsverfahren und dann mit der Planung und schließlich dem Bau beginnen können.

Eine abschließende Zusatzfrage des Abgeordneten Schweitzer.

Vielen Dank. – Herr Minister Wissing, Sie haben eben in Ihren Ausführungen den Zusammenhang zwischen dieser vermeintlichen Möglichkeit, diese Brücke als Landesstraße und damit geöffnet für den Durchgangsverkehr zu planen und zu bauen, und den Auswirkungen auf den Welterbestatus dargestellt. Ich darf Sie noch einmal um eine Einschätzung bitten, die vielleicht auch für Persönlichkeiten wichtig ist, die diese Debatte verfolgen und nicht hier im Landtag sind, für wie wahrscheinlich Sie es halten, dass eine solche Straße als Landesstraße und Durchgangsstraße mit dem Welterbestatus vereinbar ist.

Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr,

Landwirtschaft und Weinbau:

Ich halte das eindeutig für nicht vereinbar. Ich halte es vor allen Dingen vor den bisher geführten Gesprächen mit der UNESCO für an mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für ausgeschlossen, dass die UNESCO, nachdem sie gesagt hat, sie akzeptiert eine solche Brücke nur, wenn es nicht zu mehr Verkehrslärm kommt und die Brücke sich möglichst ästhetisch in das Mittelrheintal einfügt, dann einverstanden wäre, wenn wir eine größer dimensionierte Brücke bauen würden, was die Voraussetzung für eine Durchgangs- und Landesstraße wäre, und wir plötzlich sagen würden, wir binden überregionale Verkehre so an, dass der Durchgangsverkehr durchgeleitet wird. Das halte ich für ausgeschlossen.

Es würde wahrscheinlich so wahrgenommen werden, dass man die UNESCO getäuscht hat, mit einer kommunalen Brücke den Verkehr niedrig zu halten und plötzlich eine Absicht zu verfolgen, die mit dem Welterbestatus auch für jeden Bürger und jede Bürgerin als offensichtlich unvereinbar anzusehen ist.

Vielen Dank. Damit ist die Anfrage beantwortet.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Steven Wink und Marco Weber (FDP), Schienenpersonenfernverkehr – Nummer 4 der Drucksache 17/2260 – betreffend, auf. Herr Abgeordneter Wink trägt vor.

Die FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit ihrer Bundesratsinitiative „Gesetz zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs“?

2. Welche Rolle nimmt aus Sicht der Landesregierung der Schienenpersonenfernverkehr in der Mobilitätskette des Personenverkehrs ein?

3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Rheinland-Pfalz nachhaltig in das Fernverkehrsnetz der Deutschen Bahn zu integrieren?

4. Was unternimmt die Landesregierung, um den Wettbewerb im Bereich des Fernverkehrs auf der Schiene zu erhöhen?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Dr. Wissing.

Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr,

Landwirtschaft und Weinbau:

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: In der Tat haben wir mit dem Beschluss des Bundesrates zu dem von Rheinland-Pfalz eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs am vergangenen Freitag einen schönen Erfolg erzielt. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Rückzugs des Bundesunternehmens DB Fernverkehr aus der Bedienung von Randregionen in Deutschland war es angezeigt, den Bund an seine Gemeinwohlverantwortung für diesen Bereich des Schienenfernverkehrs zu erinnern und gegenzusteuern. Ich erinnere an die Abschaffung der beliebten Interregiozüge und die Aufgabe von Trier aus dem Portfolio der DB Fernverkehrs AG.

Außerdem verlangt das Grundgesetz in Artikel 87 e seit der Bahnreform eine gesetzliche Regelung der Bundesverantwortung, was bis heute nicht umgesetzt wurde. Sie würde gleichzeitig die Einbeziehung der Länder über den Bundesrat sicherstellen.

Wegen der engen Verzahnung des von den Ländern zu verantwortenden Schienenpersonennahverkehrs mit dem Fernverkehr halten wir das für unverzichtbar. Es ist für die Zukunft absehbar, dass Fahrten über die für den Nahverkehr geltenden Entfernungsgrenze von 50 km hinaus eine größere Bedeutung gewinnen. Das gilt wegen des immer enger werdenden Wohnungsmarktes in den Ballungsräumen auch für den täglichen Berufsverkehr. Er wird stärker auf gute Angebot des Fernverkehrs als Teil der Mobilitätskette angewiesen sein.

Zu Frage 3: Bislang wurden die Länder zu den jährlichen Planungen des Fernverkehrs zwar angehört, doch entschieden hat darüber die DB AG alleine. Daneben gibt es immer wieder bilaterale Gespräche mit der DB Fernverkehr AG. Ich habe hierzu am 5. Dezember 2016 ein Gespräch mit der Vorstandsvorsitzenden der DB Fernverkehr AG, Frau Bohle, geführt, bei dem bestätigt wurde, dass das Fernverkehrsangebot in Rheinland-Pfalz mittelfristig grundsätzlich unverändert bleiben soll.

Die im Rahmen der 2015 angekündigten Fernverkehrsoffensive vorgesehenen Angebotsausweitungen würden erst 2029 und 2030 kommen. Ob dies nach dem Führungswechsel der DB-Spitze und angesichts des zunehmenden Ergebnisdrucks immer noch gilt, ist aus meiner Sicht sehr offen.

Mit einem vom Fernverkehrsgesetz vorgesehenen Fernverkehrsplan, der im Bundesrat zustimmungspflichtig ist, würde sich der Einfluss der Länder und damit selbstverständlich auch von Rheinland-Pfalz verbessern.

Ich will es auf den Punkt bringen: Der Bund lässt uns hier hängen. Wir brauchen mehr Schienenfernverkehr.

Zu Frage 4: Zur Stärkung des Wettbewerbs im Schienenpersonenfernverkehr hat die Landesregierung keine durchgreifenden rechtlichen Instrumente. Gleichwohl arbeitet die Landesregierung politisch daran, Einfluss auf den Bund und die Bahn für ein gutes Fernverkehrsangebot zu neh

men. Ich verweise auf meine Gespräche mit der DB Fernverkehr AG.

Ein Fernverkehrsgesetz ist deshalb so wichtig, weil es den Bund als Aufgabenträger in eine ähnliche Position bringen würde, wie sie die Länder im SPNV innehaben. Das bedeutet, die europäischen Wettbewerbsregeln für den öffentlichen Personenverkehr wären auch vom Bund für den Fernverkehr einzuhalten sein; denn das Europarecht unterscheidet nicht zwischen Fern- und Nahverkehr.

Im Schienenpersonennahverkehr haben die Länder über die Ausschreibung von Zugleistungen für die Entstehung von Wettbewerb gesorgt. Das hat für die Fahrgäste ganz neue Angebotsqualitäten bewirkt. Im Fernverkehr gibt es auf der Schiene bisher keinen Wettbewerb. Das würde sich mit dem Fernverkehrsgesetz schon auf mittlere Sicht ändern. Damit würden auch im Fernverkehr Chancen für bessere Angebote entstehen.

Wir profitieren hier in Rheinland-Pfalz von dem RheinlandPfalz-Takt. Das Ziel, das wir mit dem Gesetzentwurf verfolgen – und ich bin froh, dass er im Bundesrat Zustimmung gefunden hat –, ist eben, diesen Rheinland-Pfalz-Takt in einen Deutschland-Takt einzubinden und mehr Qualität auf der Schiene zu erreichen. Der Bund ist hier gefordert. Der Bundesverkehrsminister ist von Verfassungs wegen verpflichtet, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu verabschieden. Wir mussten jetzt in Vorleistung treten. Jetzt ist der Bund am Zug.

(Vereinzelt Beifall bei der FDP)

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Oster.

Herr Minister, Sie sind darauf eingegangen, dass vom Bund im Nahverkehr noch mehr kommen könnte. Ich habe dazu noch einmal eine Frage. Vor einiger Zeit war zu lesen, dass das Land darüber hinaus eigene Initiativen ergriffen und mit den Nachbarländern gesprochen hat, um das nördliche Rheinland anzubinden. Ich spreche die Verbindung Koblenz – Trier an. Könnten Sie dazu noch etwas sagen?

Es ist in der Tat so, dass wir kontinuierlich im Gespräch sind und eine Verbesserung des Schienenfernverkehrs einfordern. Wir haben Gespräche über die Anbindung von Trier geführt und sind sehr zuversichtlich, dass wir dort auch eine Verbesserung erreichen. Aber uns geht es auch darum, dass wir nicht darauf angewiesen sind, in persönlichen Gesprächen mit der DB Fernverkehr AG unsere Interessen geltend zu machen, sondern dass wir unsere Möglichkeiten über den Bundesrat einsetzen können und damit nicht nur mit dem privaten Unternehmen Bahn verhandeln müssen, sondern auch einen rechtlichen Anspruch haben, die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz geltend machen und durchsetzen zu können, sich in das Fernverkehrsnetz des Bundes

entsprechend und angemessen einbinden zu lassen.

Das ist für die Entwicklung des ländlichen Raums von überragender Bedeutung und ist wichtig für die Gesamtkonzeption der Landesregierung, die neben der Straße und der Wasserstraße auch sehr stark auf den Ausbau der Schiene setzt, um einen zukunftsfähigen und umweltverträglichen Verkehrsträger zu haben.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wäschenbach.

Herr Minister, sehen Sie Möglichkeiten, die Sache für den Norden des Landes in einem Drei-Länder-Bündnis mit Hessen und Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen und gegenüber dem Bund eine günstige Verhandlungsposition zur Stärkung des Fernverkehrs zu erreichen?

Herr Kollege, wir sind ständig im Gespräch mit unseren Nachbarländern, wenn es um Fragen der Verkehrsinfrastruktur geht. Sicherlich führen diese Gespräche auch dazu, dass wir mehr in die Waagschale einbringen. Das noch größere Instrument ist aber das, was wir am vergangenen Freitag im Bundesrat erreichen konnten, nämlich die Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs, der den Bund jetzt unter Druck setzt. Hier haben wir weit mehr Zustimmung erfahren als nur von unseren unmittelbaren Nachbarländern, und das ist ein sehr gutes Zeichen und ein Erfolg der Landesregierung.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Henter.

Sehr geehrter Herr Minister! Der Bund führt als Begründung für die Tatsache, dass er mehrere Oberzentren vom Fernverkehr abgekoppelt hat, immer Kostendeckungs- und finanzielle Gründe an.

Wie soll ein Fernverkehrsgesetz nach Auffassung der Landesregierung in diesem Punkt aussehen? Streben Sie eine Kostendeckung im Fernverkehr oder eine Subvention durch den Bund an?

Dazu habe ich bereits etwas gesagt. Zum einen haben wir nicht die Frage offengelassen, wie ein solches Gesetz aussehen soll, sondern einen fertigen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich habe schon darauf hingedeutet, wir wollen das Gleiche wie im Schienenpersonennahverkehr haben. Warum soll der Bund nicht auch das liefern, was wir als Länder den Menschen liefern?

Nochmals: Wir haben in Rheinland-Pfalz den RheinlandPfalz-Takt geschaffen, der sehr gut funktioniert. Genauso kann auch ein Deutschland-Takt funktionieren.

(Abg. Bernhard Henter, CDU: Sie haben meine Frage nicht beantwortet!)

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Schmitt.