Herr Minister! Sie sagten, Sie haben schon Gespräche für eine bessere Anbindung von Trier an das Netz geführt. Wie ist die Meinung der Landesregierung dazu, dass es endlich von Trier aus eine umsteigefreie Verbindung mit dem Rhein-Main-Gebiet geben müsste?
Eine solche Strecke halten wir für dringend erforderlich und machen dieses Anliegen auch gegenüber der DB Fernverkehr AG geltend.
Wie gesagt, wir machen eine solche Strecke geltend. Das Problem ist, dass die DB Fernverkehr AG angibt, nicht über ausreichend Züge zu verfügen, um das sicherzustellen.
Das ist die grundsätzliche Frage: Sollen die Züge dort eingesetzt werden, wo sie auf den Strecken am meisten Gewinn bringen, oder will man auch die ländlichen Räume in der Fläche stärker einbinden?
Wir vertreten die Auffassung, dass es genauso wie beim Schienenpersonennahverkehr eine gesamtstaatliche und gesellschaftliche Aufgabe ist, eine flächendeckende Anbindung an das Fernverkehrsnetz sicherzustellen und man dabei nicht nur die Frage der Rentabilität von Strecken beachten kann. Ansonsten werden ländliche Räume abgehängt.
Mir liegen noch zwei weitere Zusatzfragen vor, danach betrachte ich die Anfrage als beantwortet. Zunächst hat Herr Henter das Wort.
Ich komme nochmals auf meine Frage zurück. Sie haben den Rheinland-Pfalz-Takt angeführt, der durch das Land hoch subventioniert wird. Wenn Sie das als Musterbeispiel für den Fernverkehr ansehen, gehe ich davon aus, die Auffassung stimmt, dass der Fernverkehr durch den Bund in Zukunft in hohem Maße subventioniert werden soll. Ist das die Zielrichtung Ihres Gesetzes?
Wir zielen darauf ab, dass wir eine Versorgung nicht nur nach Rentabilitätsfragen auf der Strecke, sondern auch nach den Bedürfnissen in der Fläche organisieren und den Ländern damit ein Mitspracherecht geben. Wir sind der Meinung, dass der Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, zu mehr Wettbewerb auf der Schiene und damit auch zu mehr Effizienz im Personenfernverkehr führt. So einfach, wie Sie die Frage gestellt haben, ist die Lage nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Minister! Von Berlin aus gesehen liegt Trier vielleicht ein bisschen am Rande der Republik, für uns aus aber im Herzen Europas. Inwieweit haben Sie von den wiederholten Forderungen unseres Nachbars Luxemburg – mit dem wir gerade in der Trierer Region eng verbunden sind, was Pendlerinnen und Pendler angeht – gehört, dass er fordert, die Fernverkehrsverbindung über Trier bis Luxemburg solle wieder aufgenommen werden?
Frau Kollegin, ich habe mit dem Verkehrsminister von Luxemburg über diese Dinge gesprochen. Wir sind in einem engen Dialog, und wir sehen gemeinsame Interessen von Luxemburg und Trier, um an das deutsche Fernverkehrsnetz angebunden zu werden. Deswegen stimmen wir uns eng ab und tragen unsere Anliegen gemeinsam bei der DB Fernverkehr AG vor. Die Landesregierung denkt und handelt insbesondere auch in diesem Bereich ganz und gar europäisch.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Kontrolle des Mindestlohngesetzes und des Landestariftreuegeset
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung im Hinblick auf Verstöße gegen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn für die für Rheinland-Pfalz zuständigen Dienstbezirke der Hauptzollämter vor?
2. Über welche Kontrollstrukturen zur Einhaltung der Regelungen des Landestariftreuegesetzes verfügt Rheinland-Pfalz?
3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zu Medienberichten über problematische Entgeltbedingungen im von Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellten Personenverkehr auf der Straße bei Vergaben vor, die vor dem Inkrafttreten des Landestariftreuegesetzes eingeleitet wurden?
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Im Bundesland Rheinland-Pfalz wurden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung im Jahr 2015 insgesamt 79 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingeleitet, im Jahr 2016 insgesamt 154. Darin enthalten sind Verstöße aufgrund der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns und die Mindestlöhne betreffenden Aufzeichnungs- und Meldepflichten nach dem Mindestlohngesetz.
Wegen Verstößen gegen die Vorschriften des Mindestlohngesetzes wurden im Jahr 2015 im Bundesland RheinlandPfalz Geldbußen mit einer Gesamthöhe von 2.515 Euro festgesetzt, im Jahr 2016 Geldbußen mit einer Gesamthöhe von 116.899,50 Euro.
Zu Frage 2: Die Anwendung des Landestariftreuegesetzes ermöglicht den öffentlichen Auftraggebern, die Einhaltung des vergabespezifischen Mindestentgelts und der tariftreuerechtlichen Regelungen zu überprüfen. Unternehmen und Nachunternehmen eines öffentlichen Auftrags sind verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung
der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts von derzeit 8,90 Euro und das Entgelt nach den repräsentativen Tarifverträgen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen.
Um die Einhaltung tariftreuerechtlicher Vorschriften sicherzustellen, haben öffentliche Auftraggeber bestimmte Vertragsstrafen mit dem beauftragten Unternehmen für Zuwiderhandlung gegen das Landestariftreuegesetz zu vereinbaren. Außerdem vereinbart der öffentliche Auftraggeber mit dem beauftragten Unternehmen, dass die Nichterfüllung bestimmter Pflichten aus dem Landestariftreuegesetz den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung berechtigt.
Darüber hinaus ermöglicht das Landestariftreuegesetz eine Mitwirkung der Servicestelle des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung als Prüfbehörde bei den einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen für den öffentlichen Personenverkehr auf der Straße und Schiene und beim Beschäftigtenübergang.
Zu Frage 3: Zuletzt wurde nach Auskunft der Servicestelle zum Landestariftreuegesetz in Medienberichten über problematische Entgeltbedingungen im freigestellten Schülerverkehr bei einem auch in Rheinland-Pfalz tätigen Auftragnehmer auf Recherchen des Teams Wallraff Bezug genommen. Der betreffende Auftragnehmer ist auch für die Stadt Mainz tätig.
Konkret werden die schlechten Arbeitsbedingungen für die Fahrerinnen bzw. Fahrer angesprochen. Hinsichtlich der zur Verfügung gestellten Fahrzeuge sei zum Teil eine bessere Ausstattung notwendig. Man müsse private Handys benutzen, und die Bezahlung erfolge nicht korrekt. So würde die Fahrt bis zum Einstieg des ersten Kindes und auch die Rückfahrt ab dem Zeitpunkt, wenn alle Fahrgäste abgesetzt wurden, bei der Vergütung nicht mitgerechnet. Des Weiteren würden das Betanken und die Reinigung der Fahrzeuge nicht vergütet.
Von dem betreffenden Auftragnehmer werden die Vorwürfe bestritten. Die Stadt Mainz hat die aktuelle Presseberichterstattung zum Anlass genommen, das Unternehmen aufzufordern, vollständige und prüffähige Unterlagen zur Entlohnug des Fahrpersonals vorzulegen. Eine Unterstützung durch die Servicestelle zum Landestariftreuegesetz wurde angeboten. Von der Stadt Mainz wurde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass vorherige Berichte über nicht gesetzmäßige Lohnzahlungen und Stundenabrechnungen im Jahr 2012 nicht überprüft werden konnten, weil der betreffende öffentliche Auftrag vor dem Inkrafttreten des Landestariftreuegesetzes vergeben wurde.
Problematik, die Herr Wallraff über den Fahrdienst „Köster & Hub“ in Mainz aufgedeckt hat, angesprochen haben. Der Auftrag ist vor dem Inkrafttreten des Landestariftreuegesetzes ergangen. Deswegen frage ich, welche Sozialund Qualitätsstandards durch öffentliche Auftraggeber bei Anwendung des Landestariftreuegesetzes jetzt und in Zukunft durchgesetzt werden können.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Köbler. – Durch das Inkrafttreten des Landestariftreuegesetzes können die darin enthaltenen Regelungen durchgesetzt werden. Mit den Sozial- und Qualitätsstandards sind die Auftragnehmer beispielsweise verpflichtet, ihren Beschäftigten für die Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung geltende Mindestentgelt – das sind die besagten 8,90 Euro – bzw. das für diese Leistung in einem einschlägigen repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft verbeinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt zu zahlen.
Das heißt, zum einen geht es um diese Entgeltzahlung, zum anderen wird im Landestariftreuegesetz aber auch festgelegt, dass der Aufgabenträger im Bereich des öffentlichen Personenverkehrsdienstes auf Schiene und Straße den Auftragnehmer zu verpflichten hat, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu übernehmen. Dieser verpflichtende Beschäftigtenübergang ist ein ganz wesentlicher Punkt, der zu einer Verbesserung durch das Landestariftreuegesetz beigetragen hat.
Vielen Dank. – Frau Ministerin, wir haben einige problematische Punkte des Mindestlohns gehört. Wie sieht es generell aus, wie viele Menschen haben in Rheinland-Pfalz von der Einführung des Mindestlohns profitiert?
Danke schön, Frau Abgeordnete Dr. Machalet. – Das gibt nochmals die Gelegenheit, auf die positiven Wirkungen des Mindestlohns hinzuweisen und darauf, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ein Meilenstein für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland und in Rheinland-Pfalz gewesen ist.
In Rheinland-Pfalz profitieren – das ist eine Angabe des Statistischen Landesamts aus dem April 2016 – 180.000 Beschäftigte von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Das ist fast jeder zehnte Beschäftigte. Uns freut besonders, dass vor allen Dingen Frauen, die vorher in diesem Bereich tätig waren, von der Einführung des
Darüber hinaus ist die Zahl derjenigen gesunken, die bislang im Bereich des Arbeitslosengeldes II noch ihre Einkommen aufstocken mussten. Das gilt auch für RheinlandPfalz. Die gefürchteten negativen Wirkungen, das heißt, der Jobverlust oder das Bürokratiemonster, die immer wieder in den Debatten über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns heraufbeschworen wurden, sind definitiv nicht eingetreten, sodass wir wirklich von einer deutlichen Verbesserung für die Beschäftigten in RheinlandPfalz und in Deutschland sprechen können.
Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen mehr vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet, und damit ist auch die Fragestunde beendet. Vielen Dank.