Frau Ministerpräsidentinnen, liebe Kollegen, sehr geehrtes Präsidium! Sie haben wieder eine sehr schöne Geschichte über unser Land erzählt. Man konnte durchaus zuhören. Es war ganz unterhaltsam. Leider sieht die Wirklichkeit etwas anders aus.
Brennpunkt Trier: Dort hat ein grüner Stadtrat gesagt, dank der Asylbewerber wird jetzt endlich wieder der soziale Wohnungsbau angekurbelt. Das ist ganz toll. Vorher für Deutsche, für unsere Leute war kein Geld da.
In manchen Städten ist es ähnlich gewesen. Dort lag der soziale Wohnungsbau brach. Er wird jetzt quasi aus der Not der Integrationsbemühungen heraus angekurbelt. Das brauchen Sie sich gar nicht so an das Revers zu heften.
Das ist eigentlich fragwürdig, diese Politik, die für die eigenen Leute kein Geld hat und jetzt quasi mit nachholenden Integrationsbemühungen auf die Sprünge kommt.
Zum Landesjugendring: Ich hatte hier vor Kurzem auch die DITIB-Jugend erwähnt, die dankenswerterweise von unserem Land auch noch Gelder bekommt. Es sind nur 8.000 Euro, aber ich halte diese Organisation, diesen verlängerten Arm von Erdogan in unser Land für nicht förderwürdig. Weichen Sie nicht immer dieser DITIB-Diskussion aus. Retten Sie sich in Gutachten und Gutachten und Begutachtungen. Ziehen Sie einen Schlussstrich. Diese Organisation ist verfassungsfeindlich. Sie möchte einen sunnitischen Scharia-Staat hier in Deutschland etablieren. Sie ist eben kein verlässlicher Partner, auch wenn sie für Ihre Wahlkampfauftritte Staffage hergegeben hat, was sehr bemerkenswert war.
Ich glaube, in Ludwigshafen war es. Da haben Sie im Männerblog als einzige Frau gesessen. Die anderen Frauen saßen mit Kopftüchern da. Der DITIB-Imam hat sich auch noch geehrt gefühlt durch die Anwesenheit der Ministerpräsidentin. Diese Bilder – das sage ich Ihnen ganz offen – sind eine Schande, und sie sind ein Schlag ins Gesicht für aufrechte Demokraten.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2524 – Erste Beratung
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir Abgeordnete des Landtags Rheinland-Pfalz müssen hin und wieder Dinge in eigener Sache diskutieren und entscheiden. Dies steht vollkommen zu Recht unter besonderer Beobachtung der Öffentlichkeit. Der in der Gesellschaft übliche durchaus kritische Diskurs ist wichtig und angemessen.
Es ist das geltende Verfassungsrecht und die Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht, das uns in regelmäßigen Abständen vor diese Aufgabe stellt. Dass im Zuge
dieser regelmäßigen Auseinandersetzung immer wieder von Selbstbedienung gesprochen wird, ist systemimmanent. Um diesem Vorwurf zu begegnen, helfen nur Transparenz und eine fundierte und nachvollziehbare Faktenlage.
Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes haben wir uns dies zur Prämisse gemacht. Alle Veränderungen im Bereich der Fraktionen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten waren von Anfang an im Einzelplan 01 mit Erklärtext etatisiert. Es gibt kein kurzfristiges Deckblattverfahren.
In einem Pressegespräch wurden sämtliche Änderungen des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes ausführlich vorgestellt. Alles andere wäre dem Vorhaben auch unangemessen gewesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen Transparenz, was die Abgeordnetenentschädigung angeht. Deshalb ist der zentrale Punkt der vorgelegten Gesetzesänderung die Etablierung eines nachvollziehbaren Anpassungsverfahrens für die Abgeordnetenentschädigung ab dem Jahr 2019, das sich an der Entwicklung des Verdienstindexes für Rheinland-Pfalz orientiert.
Wir vollziehen damit eine bundesweite Systemanpassung nach, die alle Bundesländer und der Bundestag bis auf Rheinland-Pfalz und das Saarland vorgenommen haben. Wir werden uns als Landtag Rheinland-Pfalz an der Regelung des Deutschen Bundestages orientieren. Allerdings – das möchte ich ausdrücklich betonen – wollen wir im Landtag transparenter verfahren. Eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an den durch das Indexverfahren ermittelten Betrag erfolgt nur, wenn der Landtag die Anpassung durch Beschluss entsprechend bestätigt. Es gibt zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Automatismus. Dies entbindet uns nicht von der durch die Verfassung auferlegten Beschlussfassung und gibt der öffentlichen Diskussion entsprechenden Raum.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, parallel zur Verankerung des Verdienstindexes im Abgeordnetengesetz macht es die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung in den vergangenen 20 Jahren notwendig, dass wir eine generelle Niveauanpassung vornehmen. Dieses Vorhaben stellt sicherlich den in der Öffentlichkeit umstrittensten Punkt der vorgelegten Novellierung des Abgeordnetengesetzes dar. Deshalb möchte ich die wichtigsten Fakten, die diesen Schritt unvermeidbar machen, noch einmal zusammenfassen.
In den letzten 20 Jahren hat eine massive Entkopplung gegenüber der A-16-Endstufe, der Eingangsbesoldung eines Bürgermeisters einer Verbandsgemeinde mit 10.000 bis 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stattgefunden. Wir sprechen von der kleinsten hauptamtlichen kommunalen Einheit, die wir in Rheinland-Pfalz kennen. Bewegte sich die Abgeordnetenentschädigung im Jahr 1996 umgerechnet noch 244 Euro und damit fast 6 % über der Endstufe A 16, waren es im Jahr 2016 fast 800 Euro weniger als in der Endstufe A 16, beziehungsweise, in Prozent ausgedrückt, 12 % unterhalb von A 16.
werden, dass das Mandat attraktiv bleibt und ein gesellschaftlicher Querschnitt im Parlament abbildbar ist. Die Entschädigung muss dem Verfassungsgefüge angemessen sein. Vor allem muss das Mandat in seiner Unabhängigkeit Bestand haben. Dies erreichen wir mit der Niveauanhebung bei der Abgeordnetenentschädigung in Verbindung mit der Verankerung des Verdienstindexes ab dem Jahr 2019.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen weiteren Komplex bildet das Fraktionsgesetz. Hier ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass seit der letzten Anpassung die Einkommen und die allgemeinen Lebenshaltungskosten in Rheinland-Pfalz gestiegen sind. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst. In Anbetracht dessen und der Tatsache, dass die Geldleistungen für die Fraktionen strukturbedingt zu 80 % für Personalkosten eingesetzt werden, ist eine maßvolle Anhebung geboten. Damit können die Fraktionen ihre verfassungsmäßigen Aufgaben auch weiterhin sachgemäß und effektiv wahrnehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Mit den vorgelegten Änderungen zum Abgeordneten- und zum Fraktionsgesetz haben wir ein transparentes und über die Legislaturperiode hinaus weisendes Verfahren etabliert. Zukünftige Beratungen und Entscheidungen zu diesem Komplex werden so auf eine solide und fundierte, für die Öffentlichkeit transparente und nachvollziehbare Grundlage gestellt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle einen herzlichen Dank sagen an die Landtagsverwaltung. Gerade wir als neue Landtagsfraktion mit unseren vielen offenen Fragen haben bei der Verwaltung immer ein offenes Ohr gefunden und haben uns sehr über die unvoreingenommene Hilfsbereitschaft gefreut.
Die von uns offenen Fragen zum Einzelplan 01 konnten in einem Vorgespräch mit Frau Ministerialdirigentin Dr. Franke und einer Mitarbeiterin ausgeräumt werden, sodass wir bei diesem Einzelplan prinzipiell nichts zu monieren haben.
Losgelöst hiervon – das diskutieren wir an diesem Punkt auch – ist das natürlich geradezu für uns überfallartig eingebrachte Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz zu betrachten.
Entgegen der aus unserer Sicht nicht wahren Aussage des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, des Herrn Kollegen Haller,
gegenüber den Medien, wir, die AfD-Fraktion, seien von Anfang an an diesem Vorhaben beteiligt gewesen, sind wir im Vorfeld eben nicht beteiligt worden.
Auch während der Beratungen zum Einzelplan 01 wurde darüber im Haushaltsausschuss kein Wort explizit verloren. Außer einer Anfrage des Landtagspräsidenten im November 2016 und unserer Anfang Dezember allgemein gehaltenen, aber insgesamt ablehnenden Haltung gegenüber der angedachten Erhöhung der Finanz- und Fraktionsgelder und Aufwandsentschädigungen von Abgeordneten sind wir in der Folge nicht mehr beteiligt worden. Das steht 100 %ig fest.
Alle weiteren Beratungen sind unter bewusstem Ausschluss der AfD erfolgt. Es zeigt sich zum wiederholten Male, dass die von Professor von Arnim treffend bezeichneten „Kartellparteien“ – nicht mein Begriff – ihre Ziele unter bewusster Missachtung von 12,6 % der Wählerstimmen brachial durchsetzen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass uns seitens der Landtagsverwaltung in dem eben erwähnten Gespräch versichert wurde, dass es gute Sitte und Tradition sei, Änderungen in Bezug auf den Landtag stets einvernehmlich unter Beteiligung aller Fraktionen abzustimmen. An dieser Aussage hatte ich auch überhaupt keinen Zweifel zu haben.
Nun wurde, um von den eigenen Tricksereien abzulenken, eine Scheindebatte nach dem Motto geführt, die AfD habe alles gewusst, und es sei aus dem Haushalt ablesbar gewesen.
In den bereits angesprochenen Vorbesprechungen wurde der Fraktion gegenüber die Ausgabensteigerung durchaus plausibel mit der Erhöhung der Anzahl der Fraktionen begründet. Die die Abgeordneten betreffenden Mehrausgaben wurden so erläutert, dass ein finanzieller Puffer grundsätzlich notwendig sei, und es wurde an keiner Stelle darauf hingewiesen, dass die Ausgabensteigerung in Zusammenhang mit einer geplanten Erhöhung – meine Damen und Herren, das hat doch eine ganz andere Qualität – der Aufwandsentschädigung steht.
Nein, Sie haben bewusst getäuscht und uns außen vor gelassen und Ihre vermeintliche Cleverness und Erfahrung dazu missbraucht, sich kritischen Fragen zu entziehen. Frau Klöckner, beim besten Willen, Sie haben dabei mitge