Protokoll der Sitzung vom 23.03.2017

Diese Maßnahme wird mehr benötigte Flexibilität in der Personalplanung mit sich bringen, ohne dass dies für die Betroffenen finanzielle Einbußen bedeuten würde. Der Justizvollzug unseres Landes erfüllt eine schwierige, aber

doch gesellschaftlich wertvolle Aufgabe. Erwachsene und jugendliche Strafgefangene sollen nicht lediglich weggeschlossen, sondern auf ein straffreies Leben in Freiheit und sozialer Verantwortung vorbereitet werden. Zum Schutz der Opfer und zur Wiedereingliederung der Straffälligen in unserer Gesellschaft ist der in Rheinland-Pfalz erfolgreich praktizierte Behandlungsvollzug unverzichtbar, ein Vollzug, der general- und spezialpräventiven Ansprüchen genügt.

Auch diese Herausforderungen begleitet und unterstützt die Ampelkoalition nach Kräften.

Auch an anderer Stelle, nämlich der Digitalisierung und der Verwaltungsvereinfachung in unserem Land, einem Herzensprojekt der Freien Demokraten, wurden im Bereich der Justiz große Fortschritte erzielt. Wir haben sachliche wie finanzielle Mittel bereitgestellt, um die sogenannte E-Akte, aber auch den elektronischen Rechtsverkehr voranzubringen. Damit ermöglichen wir eine erhebliche Vereinfachung in den Verfahren vor den Gerichten. Das kommt allen Beteiligten zugute und wird mittelfristig auch zu Arbeitserleichterungen auf allen Ebenen der Justiz führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Ampelkoalition hat mit ihrer Arbeit und in der Einbringung in den Haushalt die Weichen für eine weiterhin erfolgreiche Arbeit der Justiz gestellt. Allen Unkenrufen der Opposition zum Trotz sind wir in Rheinland-Pfalz hervorragend für die Herausforderungen vorbereitet, die sich stellen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Schellhammer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Justiz hat eine herausgehobene Stellung in unserem Staat und ist eine tragende Säule. Als unabhängige, transparente und vor allem bürgernahe Justiz bildet sie ein wesentliches Fundament unseres demokratischen Rechtsstaats.

Neben Gesetzgebung und Verwaltung ist die Rechtspflege die dritte Säule. Auf ihr ruht in besonderem Maße unser Gemeinwesen. Sie steht allen Rechtsuchenden in RheinlandPfalz offen, sie sorgt für Rechtsfrieden und Sicherheit. Gerade in Zeiten der Bedrohung des Rechtsstaats durch terroristische Akte und Verfassungsfeindlichkeit kommt ihr eine besondere Bedeutung zu.

Dann können wir feststellen, dass die Justiz in RheinlandPfalz diese wichtige Aufgabe sehr gut und vorbildlich erfüllt. Diese Feststellung können wir auch im Bundesvergleich treffen. Ich möchte im Namen meiner Fraktion der Justiz in Rheinland-Pfalz ausdrücklich für ihre hervorragende Arbeit danken.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD und FDP)

Die Wege zu den Gerichten sind in Rheinland-Pfalz in besonderem Maße sehr kurz. Verfahren können schnell bearbeitet werden. Diese Bürgernähe zeichnet unsere Justiz aus. Unsere Richterinnen und Richter sprechen Recht auf hohem Niveau. Gemeinsam mit Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern und dem Personal in den Geschäftsstellen und im Wachdienst stellen sie sicher, dass Anliegen der Rechtsuchenden schnell und kompetent bearbeitet werden.

Gerichtsverfahren werden immer aufwendiger und die zugrunde liegenden Rechtsfragen immer komplexer. Das führt selbstverständlich zu einer Belastung auch der Rechtspflege. Sie steigt immer weiter an, und damit verändert sich auch die Zahl der anhängigen Verfahren nennenswert. Die Belastungszahlen, die uns das Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y vorgibt, sind dafür nicht immer aussagekräftig.

(Vizepräsident Hans-Josef Bracht übernimmt den Vorsitz)

Um diesen steigenden Anforderungen gerecht zu werden, müssen Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Justizvollzug angemessen ausgestattet sein. Nur dann kann die Justiz auch weiterhin den vielfältigen und schwierigen Aufgaben gerecht werden.

Selbstverständlich ist der vorliegende Doppelhaushalt von finanzpolitischen und verfassungsrechtlichen Vorgaben geprägt, und auch das Justizministerium unterliegt, wie alle anderen Ressorts, diesen verfassungsrechtlich vorgegebenen Sparzwängen. Trotzdem halte ich aber aus Sicht meiner Fraktion die hier vorgelegten Zahlen für vertretbar. Die Einsparmaßnahmen sind definitiv vertretbar.

Es gibt aber auch viele Punkte, die wir in dem vorliegendem Haushalt begrüßen können. Ausdrücklich möchte ich in diesem Einzelplan beispielsweise die zusätzlichen Stellen für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der E-Akte nennen und ebenfalls, was schon mehrfach erwähnt worden ist, die Bearbeitung von Asylverfahren beim Verwaltungsgericht Trier, die mit 16 weiteren Stellen unterstützt wird.

Ich möchte aber auch – das ist uns in besonderem Maße ein Anliegen – die Unterstützung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nennen. Bereits im Haushalt 2016 konnten wir die personelle Situation der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durch die Schaffung von 49,5 neuen Stellen unterstützen. Im Doppelhaushalt 2017/2018 beschreiten wir diesen Weg weiter mit 26 zusätzlichen Stellen. Damit entlasten wir nicht nur die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger selbst, sondern schaffen mittelbar auch eine Entlastung im richterlichen und vor allen Dingen im staatsanwaltschaftlichen Dienst.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD und FDP)

Darüber hinaus – das wurde bereits erwähnt – werden 15 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Damit

unterstützen wir die Strafjustiz, insbesondere die Strafkammern bei den Landgerichten.

Ich komme zum Justizvollzug, der in Rheinland-Pfalz eine gesellschaftlich wertvolle Aufgabe leistet. Er dient einerseits dem Ziel, die Strafgefangenen und Jugendstrafgefangenen zu befähigen, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, aber auf der anderen Seite auch, die Allgemeinheit vor Straftaten zu schützen.

Uns Grünen ist besonders wichtig, den Resozialisierungsgedanken in den Fokus zu stellen. Daher leistet auch vor diesem Hintergrund der Strafvollzug in Rheinland-Pfalz eine besonders wichtige Aufgabe und muss dafür personell ausgestattet werden.

Wir wissen – das hören wir regelmäßig –, dass die Situation im Justizvollzug wirklich belastend und von einer hohen Beanspruchung geprägt ist und diese Beanspruchung zunimmt. Gerade vor diesem Hintergrund gilt unser expliziter Dank den Bediensteten im Justizvollzug. Ihnen möchte ich von meiner Fraktion – aber ich denke, ich spreche auch im Namen der Ampel – herzlich für die wertvolle Aufgabe danken, die unter belastender Situation erfüllt wird.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Vor diesem Hintergrund haben wir insbesondere im Zuge der Haushaltsberatung diese belastende Situation wahrgenommen: die gestiegenen Gefangenenzahlen, die Umbaumaßnahmen in einer Justizvollzugsanstalt, aber auch die Auswirkung auf den offenen Vollzug durch das anhängige Verfahren am Landgericht Limburg. – All dies haben wir in die Bewertung des Haushalts mit einbezogen und müssen vor diesem Hintergrund zu dem Schluss kommen, dass der Personalabbau zunächst gebremst werden muss.

Deshalb freue ich mich sehr, dass wir gemeinsam als Ampelfraktionen den vorgeschlagenen Abbaupfad auf die Jahre 2019 und 2020 verschieben konnten. Wir müssen uns aber – das sehe ich mit großer Sorge – vor dem Hintergrund dieser Entwicklung auch 2019 und 2020 die Situation noch einmal ganz genau anschauen.

Ich komme zum Schluss. Der vorliegende Einzelplan des Justizministeriums ist selbstverständlich auch von den Sparauflagen geprägt. Nichtsdestotrotz kann aber der ordnungsgemäße Geschäftsablauf von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen sicher und effizient vollzogen werden.

In unserem Haushaltsbegleitantrag haben wir deutlich gemacht, dass wir allen danken möchten, die durch ihren tagtäglichen Einsatz unseren Rechtsstaat zu dem machen, was er ist. Ihnen gilt besonders unser Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut, Pia!)

Für die Landesregierung spricht nun Herr Staatsminister Mertin.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal möchte ich mich mit einem Dank an Sie wenden. Vor etwa 14 Tagen haben wir über die Folgen eines Verfassungsgerichtsurteils des Landes Rheinland-Pfalz debattiert. Ich möchte die inhaltliche Debatte nicht wiederholen. Ich möchte mich aber bei Ihnen allen bedanken, weil aus keiner Fraktion ein Zweifel daran geäußert wurde, dass in unserem Rechtsstaat ein Streit zwischen Verfassungsorganen vom Verfassungsgericht geklärt wird.

Ich lerne, das ist anderswo auf dieser Welt anders, wenn ich den neu gewählten Präsidenten der USA sehe oder die Vorgänge in Polen und Ähnliches mehr. Ich danke Ihnen ganz herzlich, dass sie alle gemeinsam mit mir der Auffassung sind, in Deutschland bleiben wir dabei, ein Streit zwischen Verfassungsorganen wird vom Verfassungsgericht geklärt und der Streit zwischen Personen und Menschen gegen den Staat von den Gerichten, so, wie auch der Streit der Menschen untereinander von den Gerichten und einer unabhängigen Justiz geklärt wird. Für diesen gemeinsamen Konsens in diesem Hause bin ich außerordentlich dankbar.

(Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

Vor diesem Hintergrund ist es auch wichtig, dass die Justiz entsprechend ausgestattet wird. Deshalb war ich froh und dankbar, dass wir im Kabinett bereits veranschlagen konnten, das Verwaltungsgericht Trier zu stärken – es ist hier vielfach dargestellt worden –, und zwar mit zusätzlichen Richtern und Geschäftsstellenbeamten, damit dort die zugenommenen Asylverfahren zeitnah erledigt werden können. Das ist wichtig für die betroffenen Asylbewerber, aber auch für unsere Gesellschaft; denn je schneller Klarheit besteht, in welche Richtung es geht – ob ein Bleiberecht besteht oder die Rückführung durchzuführen ist –, umso besser ist es für alle Beteiligten, aber auch für unsere Gesellschaft.

Es war notwendig, diese Stärkung durchzuführen, um sicherzustellen, dass andere Verfahren beim Verwaltungsgericht Trier nicht Not leiden werden. Es wird also dabei bleiben, dass der Bürger, der mit anderen Rechtsstreitigkeiten an das Verwaltungsgericht Trier kommt, genauso schnell bedient wird, wie dies bisher der Fall war. Auch dafür bin ich dankbar.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke auch den Fraktionen, dass sie der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften 15 zusätzliche Planstellen für Richter und Staatsanwälte sowie zusätzliche Stellen für Rechtspfleger zukommen lassen. Diese sind im Haushalt durch Änderungsanträge oder ursprünglich schon im Haushalt von der Regierung mit eingebracht worden. Auch das ist wichtig.

Wissen Sie, Herr Kollege Henter, wenn es immer nur darum ginge, zu planen, was mit Amtsrichtern und Familienrichtern wäre, hätten wir es einfach. Die Schwierigkeit liegt darin, dass es ungeheuer schwierig ist zu planen, wie

lange ein Verfahren in einer großen Vollstreckungskammer dauern wird. Man kann mit der Prognose sehr gut liegen. Man kann sehr optimistisch sein. Manchmal stellt sich heraus, dass es drei-, viermal so lange dauert wie ursprünglich gedacht. Dann muss man gegensteuern können. Deshalb bin ich dankbar, dass diese Stellen bewilligt werden. Auf diese Art und Weise können wir künftig besser gegensteuern.

Herr Abgeordneter Lohr, Sie sprachen vom chronisch überbelegten Strafvollzug. Ich konzediere Ihnen gerne, dass man in der politischen Auseinandersetzung etwas „drauflegt“. Ich war aber in diesem Bundesland schon einmal Minister, und das war im Jahr 2004/2005. Damals hatten wir mit den gleichen Strafanstalten 900 Gefangene mehr. In dieser Situation hätte ich das Wort von der chronischen Überbelegung gelten lassen. Heute können Sie das so nicht behaupten.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Elfriede Meurer, CDU)

Sie können es deshalb so nicht behaupten, weil Sie sehr wohl wissen – das habe ich auch im Rechtsausschuss dargelegt, und es ist öffentlich kommuniziert worden –, ein Teil dieser Überbelegung resultiert daraus, dass derzeit etwa 80 Zellen saniert werden, allein in Zweibrücken ein ganzes Hafthaus mit 64 Zellen. Sobald dies, so hoffe ich, noch in diesem ersten Halbjahr beendet ist, stehen sie wieder zur Belegung zur Verfügung. Das wird dazu führen, dass die Überbelegung, die Sie angesprochen haben, wieder einen großen Schritt zurückgehen wird.

Ich hoffe, das Gleiche wird irgendwann eintreten, wenn die Folgen des Verfahrens in Limburg abgeklungen sind. Eines haben Sie nämlich vergessen hinzuzufügen. Wir sind im Jugendstrafvollzug nicht überbelegt. Wir sind auch im offenen Vollzug nicht überbelegt. Dort haben wir Kapazitäten. Wir haben leider im Moment das Phänomen, dass die Bediensteten außerordentlich zurückhaltend sind, Lockerungsmaßnahmen wie zum Beispiel den offenen Vollzug zu bewilligen. Insofern hoffe ich, dass, wenn das Verfahren in Limburg abgeschlossen ist, wieder eine gewisse Normalität eintreten wird.

(Zuruf von der SPD: Das wäre gut!)

Das ist aber etwas, was ich nicht beeinflussen kann, sondern zunächst einmal nur konstatieren muss.

Wichtig ist aber auch – das wurde erwähnt –, dass wir an der Wiedereingliederung von Gefangenen zu arbeiten haben. Ein Schwerpunkt wird in diesem Haushalt sein, die Schuldnerberatung zu verbessern, weil ein Gefangener, der mit hohen Schulden entlassen wird, ein hohes Rückfallrisiko hat. Deshalb ist es uns wichtig, an dieser Stelle etwas zu tun.

Herr Abgeordneter Lohr, genauso wichtig ist uns aber die Zusammenarbeit mit dem Saarland.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Jetzt wird es spannend!)

Die Zusammenarbeit der Justiz beider Länder fußt auf ei