Frau Thelen, Sie haben recht. Es hätte früher eine Rahmenvereinbarung geben können. Aber dann sagen Sie doch bitte dazu, dass zuletzt die Verhandlungen nicht an der Landesregierung und nicht an den Trägern der Wohlfahrtspflege, sondern an den kommunalen Spitzenverbänden gescheitert sind.
Das hat nicht an dieser Landesregierung gelegen. Wir werden in Rheinland-Pfalz weiter gute Voraussetzungen für Inklusion schaffen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal auf die Krankenhäuser zurückkommen. Wir sind als CDU-Fraktion der Ansicht, dass die Landesregierung kein taugliches Konzept für den steigenden medizinischen Bedarf hat.
Ich will anerkennen, dass es aus der Pulle 3 Millionen Euro mehr gibt. Damit ist im Prinzip aber nur der Boden bedeckt. Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser bleiben unterfinanziert. Wenn man einmal die Jahre sieht, in denen nichts passiert ist, erwartet man von Ihnen, dass Sie das auch einmal zugeben. Es wird aber ignoriert. Weiterhin wird der doch gewaltige Investitionsstau trotz sprudelnder Einnahmen ignoriert.
Anstatt der gesetzlichen Verpflichtung endlich ausreichend nachzukommen, setzen Sie weiterhin auf die chronische Unterfinanzierung. Die Ministerin behauptet, dass mit den Fördergeldern 123 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 die Krankenhausversorgung – ich darf es zitieren – bedarfsgerecht, flächendeckend und gut gesichert werden könne, und das, ohne den tatsächlichen Bedarf zu prüfen.
Wir hatten in der Plenarsitzung am 15. September 2016 eine Auseinandersetzung, in der Sie feststellten, dass vermeintliche Investitionskosten eigentlich Baumaßnahmen seien, die damit aus den Betriebskosten zu finanzieren sind.
Das sehe ich anders. Das sieht die Krankenhausgesellschaft ebenso anders. Für mich gilt auch nicht Ihr Hinweis von damals auf das Konjunkturpaket II des Bundes für die Jahre 2009 bis 2011, weil ich damals die Krankenhausin
vestitionen von 2001 und 2015 verglichen habe, bei denen es einen großen Unterschied gab; denn der Break kam von 2001 auf 2003. Im Jahr 2003 hat noch kein Mensch an ein Konjunkturpaket des Bundes gedacht.
Ich bekam gestern von der Krankenhausgesellschaft ein Schreiben – ich danke Herrn Dr. Gaß, dass er das den Abgeordneten und anderen Sprechern zugeführt hat –, in dem es um eine aktuelle Umfrage der Krankenhausgesellschaft geht. Es haben 24 Mitgliedskrankenhäuser geantwortet. Man hatte für die Jahre 2010 bis 2016 Fragen gestellt. Ich darf kurz feststellen, dass in dem Zeitraum von 2010 bis 2016 vom Land Maßnahmen im Umfang von 223 Millionen Euro gefördert wurden. Demgegenüber standen Kosten von 361 Millionen Euro.
Zusätzlich haben die Krankenhäuser aber einen weiteren Bedarf von fast 500 Millionen Euro, der noch nicht angemeldet wurde. Unabhängig von den Zahlen kritisiert man aber, dass das derzeitige Verfahren zur Beantragung von Einzelmaßnahmen sehr langwierig und sehr bürokratisch ist, so schreibt die Krankenhausgesellschaft. Es heißt hier wortwörtlich: Der vorbereitende Abstimmungsprozess mit dem Ministerium vor Antragstellung lag im Durchschnitt bei drei Jahren bis hin zu maximal sechs Jahren. Im Durchschnitt liegt damit die Dauer bis zur Vorlage eines Förderbescheides bei sechs Jahren. –
Abschließend sagt Herr Mohr, dass sich aus der Umfrage nach Auffassung der Krankenhausgesellschaft dringender Handlungsbedarf ergibt, die Investitionsmittel für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz im erforderlichen Umfang aufzustocken und eine Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens zu erzielen.
Ich will dann noch kurz sagen, dass die heutige Ministerpräsidentin in ihrer Zeit als Gesundheitsministerin in ihrer Einschätzung viel realistischer war. Frau Dreyer hat bereits im Jahr 2007 die Bedarfe für die Krankenhäuser auf ca. 460 Millionen Euro beziffert. Damit kann man feststellen, dass es den Krankenhäusern seit vielen Jahren an allen Ecken und Kanten fehlt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Patientinnen und Patienten sind dabei die Leidtragenden.
Ich möchte noch erwähnen, dass einmal festgestellt wurde, dass man in den nächsten Jahren 24 Millionen Euro in den Haushalt hinein gibt. Aus dem Krankenhausstrukturfonds der Kassen kommen weitere 24 Millionen Euro. Das sind Gelder zur Schließung unwirtschaftlicher Kliniken. Ich will den Begriff „Abwrackprämie“ nicht überziehen. Es geht aber leider in diese Richtung.
gen, weil die Lebenszeit der Bevölkerung ansteigt und damit auch der medizinische Bedarf. Deshalb sind Krankenhausschließungen wirklich kein taugliches Mittel, um die Versorgung zu sichern.
Ich will abschließend noch wenige Sätze zur Ärzteförderung sagen. Ich bitte und fordere Sie auf, bei der Finanzierung von Arztniederlassungen im Land die Förderpraxis zu ändern. Es ist wichtig, dass man die Zeitpunkte etwas verändert, damit man auch nach Beginn einer Tätigkeit etwas flexibler ist, und zwar unabhängig davon, dass die Mittel auch erhöht werden müssen. Das ist der Grund, warum sie in den vergangenen Jahren nie abgerufen worden sind.
Zum Thema „Masterplan Medizinstudium 2020“ ein abschließender Satz. Ich habe den Eindruck, dass man jetzt auf Länderebene vorerst in einer Situation ist, in der man nicht weiß, wie man weiterkommt. Man wird in den nächsten Monaten einmal sehen, was dabei herauskommt.
Für die Fraktion der AfD hat Herr Dr. Böhme das Wort. Herr Böhme, Sie haben noch eine Redezeit von zwei Minuten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Unsere Kritik am Haushaltsplan 06 – Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie – ist in der Tat geringfügig. Ich möchte aber etwas anderes erwähnen. Noch nie ist mir das Wort „Armut“ so oft begegnet wie in den letzten Jahren.
Die veröffentlichten Studien und Zeitungsberichte sind durchgängig. Die Armut in unserem Land steigt bei allen Altersgruppen, auch bei den Kindern und Jugendlichen.
Ich möchte zwei interessante Titel aus dem Haushalt zitieren, und zwar Ausgleichszahlungen des Bundes für die Kommunen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – ein Delta von 42 Millionen Euro in nur drei Jahren. Für 2018 planen Sie ca. 20 % mehr als für 2015 oder 10 % mehr als in 2016.
Dann geht es um Zuweisungen des Bundes für die Kommunen für Grundsicherung für Arbeitsuchende – ein Delta von 30 Millionen Euro in zwei Jahren, wenn man schon die 12 % Mehrung der Zuschüsse wegrechnet.
In der Summe haben wir also korrigiert 50 Millionen Euro mehr an Grundsicherungszuschüssen, die in die Kommunen fließen, im Vergleich zu 2016 und 2018. Dann kommen noch die Beiträge der Kommunen dazu. Da stellt man sich die Frage, wie es weitergehen soll.
Meine Damen und Herren, diese Zahlen sind ein Maß für soziale Gerechtigkeit. Wie kann es also sein, dass bei einer durch die Landesregierung als hervorragend bezeichneten Arbeitsentwicklung immer mehr Menschen von
staatlichen Almosen abhängig sind? Eine erfolgreiche und sozial gerechte Politik im Hinblick auf Beschäftigung, Abgaben, Familie, Bildung und Gesundheit sollte doch zu bescheidenem Wohlstand für jeden führen.
Meine Damen und Herren, Ihre soziale Gerechtigkeit besteht darin, dass Sie Löcher stopfen. Sie beseitigen die Armut nicht.
Überprüfen Sie bitte Ihre Politik auf allen Politikfeldern. Wir müssen die Armut beseitigen und nicht nur verwalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorliegende Doppelhaushalt des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ist ein Nachweis einer solidarischen und gerechten Sozialpolitik für die Menschen im Land bei gleichzeitig finanzpolitisch wahrgenommener Verantwortung. Selbstbestimmung und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger sind dabei unsere zentralen Leitlinien. Wir wollen, dass Menschen, egal ob sie jung oder alt, gesundheitlich beeinträchtigt, behindert oder pflegebedürftig sind oder über nur wenige eigene Mittel verfügen, ein Leben in Würde führen können und die für sie richtige Unterstützung bekommen.
Wir wollen, dass sie am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und selbst bestimmen können, wie und wo sie leben und welche Hilfen sie in Anspruch nehmen wollen. Wir wollen, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz ambulant wie stationär überall gesundheitlich gut versorgt sind. Wir wollen, dass Menschen, die arbeitslos sind, den Weg in den Arbeitsmarkt finden und junge Menschen nicht bereits zu Beginn ihres Berufslebens in die Arbeitslosigkeit abrutschen. Wir wollen, dass Arbeitnehmer ihre Kompetenzen so erweitern können, dass sie den Wandel der Arbeitswelt durch Arbeit 4.0 mitgestalten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Großteil der Etatisierung im Einzelplan 06 liegt auf den sogenannten zwangsläufigen Ausgaben, die 2017/2018 jeweils 2 Milliarden Euro ausmachen. Im Mittelpunkt stehen bundesgesetzliche Leistungen von über 1,6 Milliarden Euro, davon beispielsweise die Sozialhilfe mit Ausgaben von über 1 Milliarde Euro. Neben diesen zwangsläufigen Ausgaben setzen wir aber sehr gezielt Schwerpunkte für ein soziales Rheinland-Pfalz. Lassen Sie mich auf einige dieser Schwerpunkte im Einzelnen zu sprechen kommen.