Protokoll der Sitzung vom 30.05.2017

(Vereinzelt Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstverständlich müssen ihre Bezüge entsprechend der wirtschaftlichen und finanziellen Situation regelmäßig angepasst werden.

Nach der Verabschiedung des Gesetzes werden die Betroffenen die Auszahlung voraussichtlich in den Juli-Bezügen sehen.

Auch die weiteren Inhalte des Gesetzes sind wichtig. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 wird umgesetzt. Das ist, dass die temporäre Absenkung der Bezüge für die Besoldungsgruppen ab B 2 und R 3 rückwirkend aufgehoben wird. Das haben die Betroffenen schon auf ihrem Konto gespürt, denn das Landesamt für Finanzen hat eine Vorgriffsregelung bereits angewandt und die Bezüge nachbezahlt.

Eine weitere wichtige Regelung in dem Gesetz betrifft noch einmal die Anwärterinnen und Anwärter, die jetzt 29 Tage Urlaub erhalten und damit auch den Auszubildenden im öffentlichen Dienst gleichgestellt sind.

Alle diese Regelungen sind, denke ich, ein Grund zur Freude für die Betroffenen. Sie sind angemessen und sinnvoll und werden deshalb von der SPD-Fraktion begrüßt.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Rednerin darf ich Frau Abgeordneter Nieland von der Fraktion der AfD das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Gesetzesänderung dient dazu, die tarifliche Erhöhung in ein Gesetz zur Anpassung des Gesetzen für die Besoldung und Versorgung umzuwandeln. Die AfD-Fraktion hat diese Thematik nach dem Abschluss der Tarifvereinbarungen bereits auf die Tagesordnung des Haushalts- und Finanzausschusses setzen lassen, sodass ein Teil der bestehenden Fragen bereits beantwortet werden konnte. Letztlich bestehen noch wenige Unklarheiten, die wir gern besprechen und mit Ihnen im Ausschuss diskutieren würden.

So wurde im Vergleich zur letzten Anpassung der Besoldung und Versorgung beim Familienzuschlag die Ausnahme der Erhöhungsbeiträge bei den Besoldungsstufen A 3

bis A 5 auf die Besoldungsstufen A 4 bis A 5 verändert. Die AfD-Fraktion würde es begrüßen, wenn die Kalkulationen, aus denen die Mehrkosten von knapp 100 Millionen Euro im Jahr 2017 und etwa 212 Millionen Euro im Jahr 2018 hervorgehen, zur Verfügung gestellt werden könnten, um diese in vollem Umfang nachvollziehen zu können.

In der Vergangenheit sind die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten hinter der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung zurückgeblieben. Daher stellen wir uns eine Heranführung der Besoldung an den Bundesdurchschnitt beispielsweise durch einen 1 %igen Zuschlag zusätzlich zur Übernahme des Tarifergebnisses pro Jahr vor.

Nichtsdestotrotz ist auch uns daran gelegen, dass dieses Gesetz verabschiedet wird. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss und stellen eine Zustimmung in Aussicht.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Als Nächstem erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Roth, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Anpassung notwendig ist. Es wurde über Jahre hinweg versäumt, den Beamtinnen und Beamten eine leistungsgerechte Anpassung zu geben. Das hat der Haushalt einfach nicht erlaubt. Wir sind jetzt in der Lage umzusetzen, was wir in den Koalitionsvertrag geschrieben haben. Deswegen stimmen wir von der FDP diesem Gesetz zu.

Haben Sie vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Braun von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir werden diesem Gesetz zustimmen. Wir freuen uns, dass es so gut und so schnell geklappt hat, die Übertragung machen zu können. Wir haben tatsächlich – das ist haushalterisch notwendig gewesen, sage ich auch jetzt noch – eine harte Zeit hinter uns, in der die Beamtinnen und Beamten – ebenso wie viele andere auch – Einsparungen zu erleiden hatten.

Deswegen sind wir dieses Mal besonders stolz, dass wir es direkt umsetzen und vor allem noch ein bisschen drauflegen können in den unteren Bereichen, also die 75 Euro

voll und ganz umsetzen. Ich halte das für richtig, gerecht und notwendig. Die Menschen müssen gut von ihrem Gehalt leben können, Beamtinnen und Beamte genauso wie alle anderen. Ich glaube, wir tragen als Regierung und als Fraktion unseren Teil dazu bei.

Das ist eine Sache, die wir gern machen. Wir können nicht immer allen Gesetzen so gern zustimmen wie diesem, mit dem wir den Menschen im Land etwas Gutes tun. Manchmal geht es nicht ganz so einfach.

Auf der anderen Seite müssen wir sehen, dass es doch sehr große Mehrausgaben gibt. Wir werden die weitere Entwicklung im Bereich der Tarife abwarten müssen. Wir haben aber auch in der Koalition verabredet, dass wir in Zukunft – wenn irgend möglich – eine Umsetzung der Tarifverträge auf die Beamtinnen und Beamten übernehmen wollen. Insofern ist das jetzt der gute Einstieg.

Wir hoffen, dass das Gesetz schnell verabschiedet wird. Wir hoffen, dass dann die entsprechende Rechtssicherheit geschaffen und auch im Land anerkannt wird und wir damit – glaube ich – allen Beamtinnen und Beamten für ihr Engagement und ihre Arbeit danken können. Auch darin sind wir uns einig. Danke an alle, aber in diesem Falle auch allen im Finanzministerium.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen dem Präsidium nicht vor. Wir sind damit am Ende der ersten Beratung des Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung 2017/2018. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/3100 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3096 – Erste Beratung

Zwischen den Fraktionen ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart worden.

Zur Begründung darf ich einem Mitglied der antragstellenden Fraktion der CDU, Herrn Kollegen Licht, das Wort erteilen. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einigen grundlegenden Feststellungen beginnen. Die Grundschulen sind in aller Regel Herz des Dorfes, Kernstück des ländlichen Raums. Das ist für uns schon

allein Grund genug, warum die CDU kleine Grundschulen erhalten und nicht schließen will.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, die CDU will eine Gesetzesänderung, die kleinen Grundschulen den gesetzlichen Rahmen bietet. Wir brauchen Konzepte, um gerade im ländlichen Raum Grundschulen zu erhalten. Ich sage auch ganz deutlich, wir brauchen keine Ministerin, die Grundschulen schließt.

(Beifall der CDU)

In § 13 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes wird die Mindestgröße der Schulen geregelt. Derzeit wird in Absatz 1 eine durchgängige Einzügigkeit gefordert. Das bedeutet, dass in jedem Jahrgang eine Klasse gebildet werden muss. Ausnahmen, so heißt es dort, gebe es nur in besonderen Fällen.

Meine Damen und Herren, für ca. 100 Schulen gelten diese besonderen Fälle bereits. Auch das wäre schon allein Grund genug, um über den Gesetzestext, wie er uns im Moment vorliegt, nachzudenken.

(Beifall der CDU)

Diese Unsicherheit, die sich aus dem Gesetz ergibt, schreibt die Landesregierung in neuen Leitlinien fort. Für ca. 40 Grundschulen will die Landesregierung eine konzeptionelle Überprüfung der jeweiligen Trägerkommune, mit ungewissem Ausgang.

Meine Damen und Herren, Einsparung statt Bildung, Einsparung statt Stärkung der ländlichen Räume steht ganz offensichtlich bei dieser Landesregierung im Mittelpunkt. Wäre dies anders, hätte man die Leitlinien anders gefasst.

Die Regierung verunsichert Eltern und Schulträger. Eltern und Schulträger haben mit dieser Vorgehensweise keine Planungssicherheit.

(Beifall der CDU)

Die CDU will mit dem vorliegenden Antrag das Schulgesetz ändern und verunsicherten Eltern und verunsicherten Kommunen klare, verlässliche Perspektiven geben.

Was will die CDU konkret mit diesem Antrag? Wir wollen die Mindestzügigkeit pro Schule schon bei zwei Klassen festschreiben und dass Grundschulen mehrere Standorte bilden können sowie nur an einem dieser Standorte die Mindestgröße von zwei Klassen erreicht werden muss.

Meine Damen und Herren, mit dieser konzeptionellen Änderung gibt es dann Planungssicherheit für die Kommunen und Planungssicherheit für die Eltern in vielen Entscheidungen.

(Beifall der CDU)

So wollen wir sicherstellen, dass vor dem Hintergrund der Regionalentwicklung und der sich veränderten Siedlungsstruktur auch Grundschulstandorte mit nur einer Kombiklasse erhalten werden können.