Protokoll der Sitzung vom 30.05.2017

Bei allen notwendigen Formalitäten des Anpassungspro

zesses und den damit verbundenen rechtlichen Vorgaben ist mir aber eines abschließend noch besonders wichtig: Die Beamtinnen und Beamten sowie die Richterinnen und Richter im ganzen Land tragen die öffentliche Verwaltung. Sie sind es, die das Gemeinwohl erst zur Entfaltung bringen, die unsere Kinder unterrichten, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten oder beispielsweise einfach dafür sorgen, dass eine Baugenehmigung bewilligt wird oder Steuern gleichmäßig erhoben werden.

Wir haben im öffentlichen Dienst ungemein interessante Berufsbilder, im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten oder im Bereich der Justiz. Abwechslungsreichtum, Verantwortung und das Einsetzen für die Gemeinschaft machen den öffentlichen Dienst aus. Trotz mitunter höherer Gehälter in der Privatwirtschaft ist der öffentliche Dienst nach wie vor attraktiv.

Der öffentliche Dienst ist auch leistungsfähig. Attraktivität und Leistungsfähigkeit werden uns auch in der Zukunft fordern, im Übrigen auch über die Besoldung hinaus, zum Beispiel, was die Arbeitszeitgestaltung oder die Arbeitsgestaltung insgesamt angeht.

Deswegen richte ich an dieser Stelle meinen ganz herzlichen Dank an alle, die täglich gute Arbeit für das Land und in der öffentlichen Verwaltung vollbringen.

Abschließend gestatten Sie mir noch einen kurzen Blick auf die sonstigen Bausteine des Anpassungsgesetzes. Ich habe Ihnen bereits am 13. März 2017 gegenüber dem Haushalts- und Finanzausschuss dargelegt, dass wir auch die Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 zur Absenkung der B- bzw. R-Besoldung jetzt förmlich umsetzen, nachdem das Landesamt für Finanzen dies bereits im Vorgriff so anwendet.

Als letzten Punkt befinden sich in diesem Gesetzentwurf auch Regelungen, die die Abwicklung von Ansprüchen beihilfeberechtigter Personen betreffen, hier insbesondere das Stichwort „Aufgabenverlagerung auf externe Dienstleister“, selbstverständlich unter umfänglicher Wahrung des Datenschutzes.

So weit zum Gesetzentwurf. Ich würde mich freuen, wenn der Gesetzentwurf zügig beraten werden könnte und Ihre Unterstützung findet.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Henter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf beinhaltet die Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft

der Länder für die Angestellten auf die Beamten. Er sieht eine lineare Anpassung für das Jahr 2017 rückwirkend zum 1. Januar um 2 %, mindestens jedoch 75 Euro, sowie für das Jahr 2018 2,35 % für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger vor.

Entsprechend dem Tarifergebnis erhalten die Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare rückwirkend zum 1. Januar 2017 eine Erhöhung im Grundgehalt von 35 Euro und zum 1. Januar 2018 von weiteren 35 Euro. Der Anspruch auf Erholung für die Anwärterinnen und Anwärter wird mit dem Gesetzentwurf zudem auf 29 Tage im Urlaubsjahr angehoben.

Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 ist im Gesetzentwurf zudem die rückwirkende Aufhebung der §§ 32 und 35 Abs. 2 Landesbesoldungsgesetz und damit die Abschaffung der temporären Besoldungsabsenkung ab den Besoldungsgruppen B 2 und R 3 enthalten.

Die Kosten für die Erhöhung der Beamtenbezüge betragen für das Jahr 2017 99,5 Million Euro und für das Jahr 2018 211 Millionen Euro.

Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall der CDU)

Die Übernahme des Tarifergebnisses entspricht einer langjährigen Forderung der CDU-Fraktion. Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes beruht vor allem auf der Arbeitskraft und Motivation der Beschäftigten, der Arbeiter, Angestellten und Beamten. Auf ihren Einsatz und ihr Engagement ist der Arbeitgeber angewiesen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst können zu Recht erwarten, dass ihre Arbeit honoriert und gewürdigt wird. Eine faire, gerechte und leistungsangemessene Bezahlung sollte daher selbstverständlich sein.

(Beifall der CDU)

Dies gilt auch für die Beamtinnen und Beamten. Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gemäß Artikel 33 Grundgesetz zählt das Alimentationsprinzip. Der Dienstherr ist verpflichtet, die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter lebenslang zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren.

Bei der praktischen Umsetzung besitzt der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum, dem eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte gerichtliche Kontrolle entspricht, so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung.

Im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde die Zuständigkeit der Beamtenbesoldung auf die Länder übertragen. Der Bund blieb weiterhin für die Bundesbeamten

zuständig. Als Folge davon ist die Beamtenbesoldung weit auseinandergedriftet.

Das Land Bayern und der Bund stehen bei der Besoldung an der Spitze, während das Land Rheinland-Pfalz je nach Besoldungsgruppe im letzten Drittel oder gar an vorletzter Stelle – übertroffen im negativen Sinne nur noch von Berlin – liegt.

Je nach Besoldungsstufe beträgt die Differenz zwischen 300 Euro und 400 Euro zwischen Rheinland-Pfalz, dem Bund und Bayern. Die Entwicklung wirkt demotivierend auf die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten.

Verursacht wurde dieser Zustand durch die Besoldungsgesetze der vergangenen Jahre. Ich erinnere nur an den 5-mal-1 %-Beschluss von Rot-Grün. Frau Ministerin, Sie haben gesagt, Sie haben im vierten Jahr nacheinander das Tarifergebnis übernommen. Aber davor gab es fünfmal eine Besoldungserhöhung von 1 % für die rheinlandpfälzischen Beamtinnen und Beamten.

Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in RheinlandPfalz entspricht zwar noch den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Anforderungen, es ist jedoch nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, zu prüfen, ob der Gesetzgeber dabei die gerechteste, zweckmäßigste und vernünftigste Lösung gewählt hat. So das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung.

(Vizepräsident Hans-Josef Bracht übernimmt den Vorsitz)

Hier kommt der weite Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers ins Spiel. Das Land Rheinland-Pfalz hat sich bei der Besoldung dahin gehend gegen die rheinlandpfälzischen Beamtinnen und Beamten entschieden. Das bedeutet auch, dass wir praktische Probleme bekommen. Wenn ein Beamter, der jetzt beim Land besoldet wird, am gleichen Dienstort zu einer Bundesbehörde wechselt und 300 Euro mehr verdient, dann geht dieser Beamte oder diese Beamtin dem Land Rheinland-Pfalz verlustig.

Wir haben heute über Infrastruktur gesprochen. Wenn der Bund eine Infrastrukturgesellschaft gründet und fragt, woher er fachlich qualifiziertes Personal bekommen kann, Beamtinnen und Beamten vom LBM, dann werden diese wechseln, weil sie dort 300 Euro, 400 Euro oder 500 Euro mehr verdienen. Sie werden den Dienstherrn wechseln. Deshalb appelliere ich an uns alle gemeinsam, dass wir versuchen, in Zukunft die Differenz, die zwischen dem Bund und Bayern einerseits und Rheinland-Pfalz andererseits besteht, abzuschwächen. Ich denke, wir sind das den rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten schuldig. Wir sollten versuchen, diesen Weg zu gehen.

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Im Übrigen wird die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Dr. Köbberling von der SPD-Fraktion das Wort.

Bevor Frau Dr. Köbberling beginnt, darf ich auf der Zuschauertribüne als Gäste Mitglieder des Sportvereins Alemannia 1912 e.V. Nackenheim begrüßen. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!

Frau Dr. Köbberling, Sie haben das Wort.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Ziel hat die Ampelkoalition bereits im Koalitionsvertrag formuliert, dass das Tarifergebnis für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden sollte. Wiederholt hat sie das nach Abschluss der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, und jetzt wird es umgesetzt. Da kann man nur sagen: versprochen – gehalten!

Insofern sind wir froh darüber, dass dieses Gesetz jetzt vorliegt, mit dem die Beamtenbesoldung rückwirkend zum 1. Januar 2017 um 2 %, mindestens um 75 Euro ansteigt. Im nächsten Jahr wird dann eine weitere Erhöhung um 2,35 % erfolgen. Das haben wir bereits gehört. Die Anwärterinnen und Anwärter erhalten zum 1. Januar 2017 und 2018 eine pauschale Gehaltssteigerung um 35 Euro.

Das Tarifergebnis wird also, soweit es möglich ist, 1 : 1 übernommen.

Finanziell bewegt sich das Gesetz in einer gewaltigen Dimension. Das sollte man auch nicht vergessen. Betroffen davon sind immerhin 120.000 Menschen, nämlich die unmittelbaren Landesbeamtinnen und -beamten einschließlich der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und Hinterbliebenen sowie auch die Kommunalbeamtinnen und -beamten und auch Beamtinnen und Beamte, die bei Institutionen wie zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung arbeiten.

Die jetzige Anpassung der Bezüge hat ein Volumen von 99,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2017 und noch einmal 211,8 Millionen Euro im Jahr 2018. Das ist immerhin die gewaltige Summe von über 310 Millionen Euro. Das darf man dabei nicht vergessen.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Besoldungsanpassung in den letzten Jahren sehr maßvoll ausgefallen ist, ist es gut und richtig, dass jetzt dieser große Schritt gegangen wird. Er ist uns auch nicht schwergefallen. Er ist im Haushaltsentwurf, den wir vor wenigen Wochen verabschiedet haben, bereits enthalten.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

Gute Arbeit muss anständig entlohnt werden.

Ich möchte nur noch eine Sache kurz richtigstellen. Die 5-mal-1 %-Regelung wurde nicht fünfmal durchgehalten,

sondern nur dreimal. Es ist gut, dass wir uns jetzt davon lösen können, dass die wirtschaftliche Situation es hergibt, dass jetzt diese Erhöhung um über 4 % drin ist.

Die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter tragen die Verwaltung – die Ministerin hat es gesagt – und haben eine große Verantwortung. Ich möchte mich an dieser Stelle auch dem Dank für ihre gute Arbeit anschließen.

(Vereinzelt Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)