Protokoll der Sitzung vom 30.05.2017

Für die AfD-Fraktion spricht Frau Kollegin Nieland.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich werde es ganz kurz machen.

Die Änderungen des Landesgebührengesetzes, die wir heute zum zweiten Mal beraten, sind aus einer Reihe von Gründen notwendig, die wir nicht zu beanstanden haben.

Die vorgesehenen Änderungen sind dabei häufig redaktioneller Art oder dienen der Präzisierung von Sachverhalten. Bei den inhaltlichen Änderungen ist vor allem die Neuregelung der Umsatzsteuer bei kostenpflichtigen Amtshandlungen zu nennen, bei der eine Umsatzsteuer anfällt. Dem Änderungswunsch, diese dem Kostenschuldner aufzuerlegen, ist unsererseits ebenfalls nichts entgegenzusetzen.

Insbesondere die Ausdehnung der Gebührenfreiheit auf den Kreis der Spätaussiedler begrüßen wir als AfDFraktion ausdrücklich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir folgen demnach selbstverständlich auch im Plenum der einstimmigen Ausschussempfehlung und werden dem Gesetz zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Weber.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bin der nächste Redner in dieser Runde. Die Kolleginnen und Kollegen haben schon alle Punkte erwähnt.

Natürlich möchte ich einen wichtigen Punkt für die FDPFraktion erwähnen. Das ist die persönliche Gebührenfreiheit. Befreit sind die Träger von gemeinnützigen und mild

tätigen Einrichtungen, deren Amtshandlung die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecke unmittelbar fördern.

Alles andere haben die Vorredner schon sehr gut in die Diskussion heute eingebracht.

Wir von der FDP-Fraktion stimmen diesem Entwurf zu. Das war’s.

(Beifall der FDP und bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Köbler.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich danke Frau Kollegin Dr. Köbberling und Herrn Kollegen Henter für die präzise und vollumfängliche Darstellung des Sachverhalts und Herren Kollegen Weber für die völlig korrekte Ergänzung. Ich danke dem Finanzministerium für die gute Vorlage des Gesetzentwurfes. Ich danke allen Fraktionen für die avisierte Zustimmung.

Ich danke Herrn Kollegen Gerd Schreiner, dass er uns gezeigt hat, dass die Änderung, die wir morgen mit der Änderung der Geschäftsordnung des Landtags beschließen wollen, nämlich auf die regelhafte Berichterstattung zu verzichten, ein sehr sinnvolles Vorhaben ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Ahnen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist alles gesagt, nur nicht von allen. Ich schließe mich ausdrücklich den Ausführungen der Vorrednerinnen und Vorredner an.

Frau Dr. Köbberling hat gesagt, es ist kein besonders spannendes Gesetz, aber es ist schon ein Gesetz von einer gewissen Tragweite, weil es Rahmengesetzgebung ist, die im allgemeinen Gebührenverzeichnis umgesetzt wird. Zum Teil ist es in den Kommunen unmittelbar geltendes Recht. Insofern setzen wir einen entsprechenden Rahmen. Wir modernisieren das Recht da, wo es notwendig ist, und nehmen Konkretisierungen an einigen wenigen Stellen vor.

Ich bedanke mich sehr, dass der Gesetzentwurf so konstruktiv und zügig beraten worden ist und er, nach dem, was Sie signalisiert haben, die Zustimmung des Hauses erfahren wird.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung über das Landesgesetz zur Änderung des Landesgebührengesetzes. Wir stimmen unmittelbar ab, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/2882 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über den freiwilligen Zusammenschluss der Ortsgemeinden Brimingen und Hisel Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2896 – Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/3095 –

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Steinbach.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über eine sehr umfangreiche Fusion von Ortsgemeinden. Das unterscheidet die KVR (Kommunal- und Verwaltungsreform), wie wir sie bisher kennen, die lediglich auf der Verbandsgemeindeebene stattgefunden hat, bei der Anzahl der Einwohner.

Wir sprechen bei Brimingen und Hisel über insgesamt 100 Einwohner. Nichtsdestotrotz finde ich es wichtig, richtig und sehr lobenswert, dass diese beiden Gemeinden selbst angepackt und überlegt haben, wie ihre Zukunft aussehen kann, und den freiwilligen Weg gefunden haben.

Rheinland-Pfalz hat mit seinen knapp 2.300 Ortsgemeinden eine sehr kleingliedrige kommunale Struktur. Aber genau das ist auch unsere Stärke in Rheinland-Pfalz, weil die Ortsgemeinden die Keimzelle der Demokratie, von ehrenamtlichen Engagement und Selbstverwaltung sind.

Wir bzw. ich persönlich halte an der Ebene der Ortsgemeinde fest, weil ich nicht nur selbst als Ortsbürgermeister weiß, welche wertvolle Arbeit in den Ortsgemeinden geleistet wird, sondern auch, weil mir das für die Stärke für unser Land sehr bewusst ist.

Natürlich gibt es Grenzfälle. Von diesem knapp 2.300 Gemeinden sind 136 kleiner als 100 Einwohner. Hier macht es

sicherlich Sinn, auch über Veränderungen nachzudenken, um dort eine zukunftsfeste Größenordnung realisieren zu können.

Deswegen sage ich noch einmal: Respekt und Anerkennung für diese Initiative. Das gilt insbesondere auch für den Ortsbürgermeister aus Hisel; denn Hisel ist – immerhin stellen wir im Eifelkries knapp 10 % der Ortsgemeinden im Land – immer das Beispiel gewesen, wie kleingliedrig Gemeindestruktur ist. Wir müssen uns jetzt eine andere Gemeinde heraussuchen. Das Beispiel Hisel fällt demnächst weg.

Deswegen ist es gut, dass das Land diesen Weg auch finanziell mit der Zuwendung von 20.000 Euro unterstützt. Das ist keine reine Hochzeitspremiere. Es ist ein Stück Entschuldungshilfe für die Vorwegnahme des Entschuldungsfonds, der damit – die Ortsgemeinde Hisel war am Entschuldungsfonds beteiligt – ein Stück weit diese Liquiditätskredite ausgleichen kann.

Ich denke, diese Initiative kann auch Vorbild für weitere sehr kleine Gemeinden – das betone ich ausdrücklich, weil ich die kleinen Ortsgemeinden, da sprechen wir von wenigen 100 Einwohnern, sehr unterstütze – und andere sein.

(Zuruf von der CDU)

Ich freue mich, diese beiden Gemeinden sehr eng begleitet zu haben, gemeinsam mit dem Innenministerium eine sehr stark unterstützende Funktion und Begleitung gegeben zu haben und heute zu diesem Ergebnis gekommen zu sein.

Mir bleibt nur noch zu sagen: Ich wünsche der neuen, immer noch kleinen Ortsgemeinde ein gutes Wirken, eine zukunftsfähige Aufstellung und bei der anstehenden vorgezogenen Kommunalwahl im Dezember viel Erfolg für die zukünftigen Akteure.

Danke schön.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Billen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum macht man denn für die Fusion von zwei Ortsgemeinden ein Gesetz? Das müsste man nicht tun. Hisel und Brimingen hätten bei der nächsten Kommunalwahl fusionieren können, und wir hätten uns im Landtag damit überhaupt nicht beschäftigen müssen.

Aber Hisel hat nachgedacht. Hisel hat gedacht, da gibt es doch noch ein Gesetz mit den Abstufungen der Kreisstraßen. Also schreiben wir ins Gesetz hinein, unsere Kreisstraße wird wegen der Fusion nicht abgestuft. Das steht im Gesetz.

Hisel hat noch einmal nachgedacht und hat gesagt, das

Land gibt mir nur ganz sicher das Geld, wenn auch das im Gesetz steht. Daraufhin haben sie auch noch die 20.000 Euro ins Gesetz hineinschreiben lassen.