Protokoll der Sitzung vom 22.06.2017

(Zuruf aus dem Hause: Ausschussüberweisung!)

Es wird Ausschussüberweisung beantragt. Ich schlage vor, dass der Antrag sowie der Alternativantrag an den Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik überwiesen wird. – Ich sehe keinen Widerspruch, damit ist die Überweisung der beiden Anträge beschlossen.

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Starke Familien – Wohnraumförderung für Familien ausbauen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3293 –

dazu:

Familien zuerst – Wohneigentumserwerb durch Familien muss Priorität haben Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3323 –

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass der Antrag und der Alternativantrag ohne Aussprache behandelt werden. Es wird vorgeschlagen, beide Anträge unmittelbar an den Ausschuss zu überweisen. Vorgeschlagen wird der Haushalts- und Finanzausschuss. Gibt es Widerspruch dagegen? – Das ist nicht der Fall.

(Abg. Simone Huth-Haage, CDU: Familienausschuss!)

Es wird vorgeschlagen, die Anträge auch mitberatend an den Familienausschuss zu überweisen. – Widerspruch sehe ich nicht. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:

Meinungsfreiheit auch im Netz sichern – NetzDG verhindern! Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3294 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Bevor ich dem Mitglied der antragstellenden Fraktion das Wort erteilen, darf ich Gäste auf unserer Besucher Tribüne willkommen heißen. Ich begrüße international Studierende der Hochschule Koblenz. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Abgeordneten Paul das Wort.

Sehr verehrte Kollegen, sehr verehrtes Präsidium! Im Medienausschuss des Landtags hat die Landesregierung jüngst angekündigt, sie würde sich im Bundesrat für wesentliche Änderungen des NetzDG einsetzen, insbesondere für die Bewahrung der Länderhoheit. Medienrecht und Medienaufsicht seien immerhin Ländersache. Das stimmt. Genauso sieht es die Aufgabenteilung des Grundgesetzes vor.

Laut NetzDG soll für den Anwendungsbereich des Gesetzes aber schließlich eine Bundesbehörde zuständig sein, also Medienaufsicht ausüben. Der fatale Eindruck drängt sich auf, offenkundig ist die Landesregierung bereit, die Einschränkung wesentlicher Kompetenzen hinzunehmen, nur damit das Gesetz durchgebracht werden kann.

Tatsache ist, im Plenum des Bundesrates hat sich Rheinland-Pfalz mit keinem Wort geäußert. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang: Wirtschaftsminister Wissing, der dem Bundesratsausschuss für Agrarpolitik und für Verbraucherschutz vorsitzt, hat die Einwände und Bedenken der Ausschüsse des Bundesrates mit keinem Wort eingebracht.

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates stellte fest, dass das NetzDG vermutlich grundgesetzwidrig sei. Damit reiht er sich in die lange Reihe der Kritiker und Skeptiker ein. Auf einige hatte ich in der heutigen Aktuellen Debatte bereits hingewiesen. Prominentes Schwergewicht ist der UN-Sonderbeauftragte für Meinungsfreiheit, David Kaye. Er hat die Bundesregierung aufgefordert, binnen 60 Tagen Stellung zu nehmen. Sonst schreibt Kaye Ankara. Nun hat Berlin Post.

Mittlerweile hat sich auch der Rechtsausschuss des Bundestages mit dem NetzDG auseinandergesetzt. Die Mehrzahl der Sachverständigen stellte ihre Ampeln auf Rot. Eine Auswahl der Beurteilungen: schwerwiegende Grundrechtseingriffe denkbar. Facebook wird gedrängt, Richter über die Meinungsfreiheit zu sein. Nicht verfassungsgemäß.

Gleichwohl, die Große Koalition reagiert auf diese fundierte und seriöse Kritik offenkundig nicht. Unser Antrag ist die Chance, dazu beizutragen, wertvolle Zeit zu gewinnen. Herr Höfer hat es angesprochen. Wir sind mitten im Diskurs. Dieser Diskurs braucht mehr Zeit,

(Beifall der AfD)

um die Vielzahl der Einwendungen und Bedenken diverser Institutionen genauer prüfen zu können, mindestens so lange, bis David Kaye eine befriedigende Antwort von der Bundesregierung erhalten hat und sie Gegenstand des Diskurses um das NetzDG geworden ist.

Das halten wir angesichts der Lage und der Bedeutung der Meinungsfreiheit für unsere Demokratie insbesondere hinsichtlich der kommenden Bundestagswahl für absolut notwendig. Es geht um viel, insbesondere – ich sagte es bereits – um die Länderhoheit.

Unser Antrag schlägt vor, dass die Länder das Heft des Handelns wieder in ihre Hände nehmen. Ihre Aufsichtsbehörden sollten einheitlich vorgehen, Betreiber von sozialen Medien anzuhalten, Verantwortliche für die Einhaltung strafrechtlicher Bestimmungen zu benennen, eine zustellungsfähige Adresse anzugeben, auf Beschwerden schriftlich und in deutscher Sprache zu antworten, ferner gemeinsam darauf zu achten, dass jeder Betreiber Nutzungsbedingungen entwickelt und sie veröffentlicht, die auch die Grenzen der Meinungsfreiheit beachten und firmeninterne Verfahren zu deren Einhaltung überzeugend und transparent festlegen.

Diese Ergebnisse einheitlichen Handelns würde die Notwendigkeit des NetzDG insgesamt wohl äußerst fraglich erscheinen lassen. Ein Impuls aus Rheinland-Pfalz wäre ein starkes Signal des gemeinsamen Eintretens für die Meinungsfreiheit im Netz und der Bewahrung von Länderkompetenzen. Deshalb bittet die AfD-Fraktion um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schellhammer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute Vormittag im Rahmen einer Aktuellen Debatte intensiv über das Gesetz, das sich derzeit in Beratung im Bundestag befindet, gesprochen. Es wurde von unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Es wurde erwähnt, dass sich der Bundesrat bereits kritisch zu dem Gesetz geäußert hat. Wir wissen nicht, wie es abschließend beschlossen wird.

Aus diesen Gründen und weil der vorliegende Antrag schon eine Positionierung zu einer Bundesratsabstimmung vorsieht, lehnen wir den Antrag ab. Es ist noch nicht klar, wie dieses Gesetz beschlossen wird. Wir lehnen den Antrag auch deshalb ab, weil er keine klare Position dahin gehend einnimmt, dass wir uns ganz klar gegen Hass, Hasskommentare und eine solche Entgrenzung im Netz positionieren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Demuth von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schließe mich Frau Schellhammer an. Auch die CDU-Fraktion wird heute den Antrag der AfD

Fraktion ablehnen. Wir haben heute Morgen bereits breit eine inhaltliche Diskussion an dieser Stelle geführt.

Ich möchte noch einmal sagen, dass ich persönlich die Debatte des Bundestages verfolgt und mir in Vorbereitung auf heute im Netz angeschaut habe. Aus Sicht meiner CDU-Fraktion gibt es keinen Grund, an der Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen im Bund zu zweifeln, die für uns diese Debatte als CDU betreuen. Sie haben das Thema sehr gut auf dem Schirm und decken das inhaltlich sehr gut ab. Wir sind mit dem Verlauf der Beratungen im Bundestag aus Sicht der CDU-Fraktion zufrieden und sehen nicht, warum das jetzt auf das Land übertragen werden soll. Wir vertrauen auf unsere Kollegen im Bund.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: World Wide Web auf das Land!)

Wir denken, dass da der richtige Ort ist, um dieses Gesetz weiter zu beraten.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Für die Landesregierung erteile ich Frau Staatssekretärin Raab das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute Morgen schon über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz diskutiert. Ich muss an einer Stelle Ihnen absolut widersprechen, Herr Paul. Es sind schlicht Fake News, wenn Sie behaupten, dass das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat nicht Stellung bezogen hat.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Wir haben uns alle Protokolle angeschaut!)

Bei den 90 Tagesordnungspunkten bei der Sitzung am2. Juni war dies ein Punkt. Das Gesetz ist im ersten Durchgang nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag, wo es am 19. Mai aufgerufen worden ist, in allen Ausschüssen auch des Bundesrates besprochen worden. Die Koordinierung dieser Stellungnahmen im Ausschuss für Kultur und Medien hat das Land Rheinland-Pfalz übernommen. Wir haben eine geeinte Position von 16 Ländern zum Ausdruck gebracht, die wir in der Rundfunkkommission der Länder, in der Rheinland-Pfalz den Vorsitz führt, miteinander abgestimmt haben. Wir haben dort deutlich gemacht, dass die Zielsetzung dieses Gesetzes für uns richtig ist. Ich will mich nicht wiederholen und die Worte nochmals

ausführen, die ich heute Morgen sagen durfte.

Wir haben das in vielen Gesprächen deutlich gemacht, beispielsweise auf der Konferenz der Justizminister. Herr Mertin ist momentan Vorsitzender der Justizministerkonferenz, die gegenwärtig in Deidesheim tagt. Herr Bundesjustizminister Heiko Maas ist heute dort zugegen. Wir haben seitens der Rundfunkkommission diese Position auch bei den Anhörungen eingebracht, die im Deutschen Bundestag stattgefunden haben.

Jetzt sind Änderungen in einem Gesetz aufgenommen worden, das wichtig ist und bei dem es Abstimmungsbedarf gab. Das hat Frau Klöckner heute Morgen ausgeführt. Wir betreten Neuland.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Länderhoheit!)

Deshalb muss man an solchen Stellen neu diskutieren. Änderungsvorschläge, die jetzt aufgenommen werden, gehen maßgeblich auf das Land Rheinland-Pfalz zurück.

Vielen Dank. Ich hoffe, es wird greifen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3294 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.