Protokoll der Sitzung vom 09.08.2017

........ 2267, 2268 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:.................... 2267, 2268 Abg. Jörg Denninghoff, SPD:....... 2268, 2272 Randolf Stich, Staatssekretär:...... 2269, 2270....................... 2271, 2272 Abg. Uwe Junge, AfD:........... 2270, 2271....................... 2275 Abg. Daniel Schäffner, SPD:....... 2270 Abg. Michael Wäschenbach, CDU:.... 2271, 2272....................... 2280 Abg. Alexander Schweitzer, SPD:.... 2271, 2272....................... 2276 Abg. Martin Haller, SPD:......... 2271 Abg. Matthias Joa, AfD:.......... 2273, 2274....................... 2276 Dr. Thomas Griese, Staatssekretär:... 2273, 2274....................... 2275, 2276 Abg. Christine Schneider, CDU:..... 2274, 2275 Abg. Barbara Schleicher-Rothmund, SPD: 2275 Abg. Martin Brandl, CDU:......... 2275 Abg. Wolfgang Schwarz, SPD:...... 2276 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 2276, 2277 Herbert Mertin, Minister der Justiz:.... 2277 Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:.. 2278, 2280....................... 2281 Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:............. 2278 Abg. Heribert Friedmann, AfD:...... 2280 Abg. Jens Ahnemüller, AfD:........ 2280

Die Mündlichen Anfragen Nummern 11 bis 20 werden wegen Ablaufs der Fragestunde gemäß § 98 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtags in Kleine Anfragen umgewandelt. 2281

Miteinander leben in Freiheit und mit Respekt – Antidiskriminierungs- und Vielfaltspolitik in Rheinland-Pfalz

Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 17/3237/3745/3807 –.... 2281

................. 2281 Abg. Simone Huth-Haage, CDU:..... 2283, 2286 Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD:.... 2284, 2285....................... 2287 Abg. Michael Frisch, AfD:......... 2286 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:........ 2288, 2290 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:... 2291 Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz: 2293

Der Tagesordnungspunkt ist mit seiner Besprechung erledigt................. 2294

Projekt „Persönliche Pflegemanager“ – Ankündigungen, Konzepte, Umsetzung Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 17/3186/3520/3842 –.... 2294

....... 2294 Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD:.... 2295 Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD:........ 2296 Abg. Steven Wink, FDP:.......... 2298 Abg. Katharina Binz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 2299 Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie:..................... 2300

Der Tagesordnungspunkt ist mit seiner Besprechung erledigt................. 2301

Sonderprogramm zur Stärkung des ländlichen Raumes Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3877 –........... 2301

..... 2301 Abg. Hans Jürgen Noss, SPD:...... 2302 Abg. Gordon Schnieder, CDU:...... 2304 Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport:.................... 2305

Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/3877 –................ 2306

Die beste Lösung für alle – Für eine Inklusion mit Augenmaß Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3878 –

dazu:

Inklusion mit Bedacht umsetzen – das Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3908 –........... 2306

......... 2306, 2308 Abg. Helga Lerch, FDP:.......... 2307, 2309 Abg. Marion Schneid, CDU:........ 2309 Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung: 2310

Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 17/3878 –................ 2311

Mehrheitliche Ablehnung des Alternativantrags – Drucksache 17/3908 –............ 2311

Präsidium:

Präsident Hendrik Hering, Vizepräsident Hans-Josef Bracht, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund.

Anwesenheit Regierungstisch:

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Randolf Stich, Staatssekretär, Dr. Thomas Griese, Staatssekretär.

Entschuldigt:

Abg. Guido Ernst, CDU, Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD; Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten; Heike Raab, Staatssekretärin.

39. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 25.08.2017

B e g i n n d e r S i t z u n g : 0 9 : 3 0 U h r

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich zur heutigen Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind Herr Kollege Wink und Frau Kollegin Nieland, die auch die Rednerliste führt.

Entschuldigt fehlen für den heutigen Tag Herr Kollege Ernst und Frau Kollegin Dr. Machalet sowie Frau Staatsministerin Höfken und Frau Staatssekretärin Raab. Die Ministerpräsidentin wird am späten Vormittag für zwei Stunden nicht anwesend sein können.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Fragestunde – Drucksache 17/3879 –

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Martin Brandl (CDU), Verrechnungen mit dem Kaufpreis für den Verkauf des Flughafens Frankfurt-Hahn – Nummer 6 der Drucksache 17/3879 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Herr Kollege Licht, bitte.

Herr Präsident, wir fragen die Landesregierung:

1. Welcher Betrag wurde von der FFHG aus dem Landeskredit in Höhe von 34 Millionen Euro bis zum Wirksamwerden des Kaufvertrags mit der HNA in Anspruch genommen?

2. Inwieweit wurde dieser Betrag mit dem Kaufpreis verrechnet, und auf welchen Betrag beläuft sich der Erlös aus dem Verkauf der Anteile an der FFHG nach Abzug dieses Betrages?

3. Was soll mit dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil des Darlehens geschehen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Lewentz.

Guten Morgen, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Veräußerung des Geschäftsanteils des Landes Rheinland-Pfalz an der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH an die HNA Airport Group GmbH hat mit dem Vollzug des Anteilskaufvertrags am 9. August

2017 ihren Abschluss gefunden. Damit ist der Geschäftsanteil von 82,5 % auf die Käufergesellschaft übergegangen. Gleichzeitig vereinnahmte das Land die 15,1 Millionen Euro, die die Käuferin bereits vor Vertragsschluss notariell hinterlegt hatte.

Nach dem Anteilskaufvertrag tritt der Käufer mit Wirkung ab dem Vollzugstag im Wege der Vertragsübernahme in den zwischen dem Land und der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) im Januar 2016 geschlossenen Gesellschafterdarlehensvertrag ein. Hierüber wurde auch in der Plenarsitzung am 26. April 2017 berichtet.

Vom Kaufpreis wird ein Betrag in Höhe des bis zum Vollzugstags ausgezahlten Darlehens für die Rückzahlung des Darlehens an das Land verwendet. Gleichzeitig ist das Land aus dem Darlehensvertrag ausgeschieden und die Käufergesellschaft in den Darlehensvertrag mit der FFHG eingetreten. Der Anteilskaufvertrag mit den entsprechenden Regelungen wurde den Abgeordneten bereits im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Hahn Mitte März 2017 als Vorlage 17/1169 zugeleitet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/1099 ausgeführt, hat das Land Rheinland-Pfalz mit Datum vom 26. Januar 2016 einen Gesellschafterdarlehensvertrag mit der FFHG in Höhe von bis zu 34 Millionen Euro geschlossen, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der FFHG insbesondere auch bis zum Abschluss des Ausschreibungsverfahrens über den Geschäftsanteil des Landes an der FFHG sicherstellen zu können. Die Konditionen des Gesellschafterdarlehensvertrags wurden zuvor mit der Europäischen Kommission abgestimmt.

Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 17/1069 ausgeführt, sollte das Gesellschafterdarlehen in Abhängigkeit von der Dauer des Veräußerungsverfahrens je nach Liquiditätsbedarf der FFHG in Tranchen ausgezahlt werden. Voraussetzung für die Auszahlung einer Darlehenstranche war, dass die FFHG den aktuellen Liquiditätsbedarf in einer Ziehungsnachricht benennt, der von einem Wirtschaftsprüfer gegenüber dem Land als Darlehensgeber bestätigt wird. Dementsprechend wurde im Zeitraum von Dezember 2016 bis Juli 2017 aus dem Darlehensrahmen in Höhe von 34 Millionen Euro ein Darlehensbetrag in Höhe von insgesamt 5.439.370,10 Euro in mehreren Tranchen ausgezahlt.

Zu Frage 2: Eine Verrechnung hat nicht stattgefunden. Das Land hat den vollen Kaufpreis in Höhe von 15,1 Millionen Euro vereinnahmt. Haushalterisch wurde der vereinnahmte Kaufpreis wie folgt aufgeteilt: 5.439.370,10 Euro entfallen auf den Auszahlungsbetrag des Gesellschafterdarlehens, das die Käufergesellschaft mit dem Anteilserwerb mit übernommen hat. 34.843,61 Euro entfallen auf die für das dritte Quartal 2017 anteilig bis zum Vollzugstag aufgelaufenen Zinsen. 9.625.786,29 Euro entfallen auf den Erwerb des Geschäftsanteils. Eine Aufteilung des Verkaufserlöses, dem Erlös aus der Veräußerung einer Beteiligung bzw. Rückfluss aus dem gewährten Darlehen, ist auch in Kapitel 03 75 im Doppelhaushalt 2017/2018 abgebildet.

Zu Frage 3: Da die Käufergesellschaft mit Wirkung ab dem Vollzugstag das Gesellschafterdarlehen übernommen hat und in den Darlehensvertrag eingetreten ist, hat sie formal die Stellung als Darlehensgeber gegenüber ihrer Beteiligungsgesellschaft FFHG. Insoweit obliegt es ihrer unternehmerischen Entscheidung, ob und inwieweit sie der FFHG aus diesem Darlehensrahmen weitere Darlehenstranchen gewähren wird. Aufgrund der Vertragsübernahme hat die FFHG keinen Anspruch mehr gegen das Land auf Auszahlung weiterer Darlehenstranchen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Herr Minister, Sie haben die Zahlungen genannt, die bis Juli erforderlich waren. Das waren rund 5,4 Millionen Euro. Welche weiteren sind noch zu erwarten, da der Vertrag erst später wirksam wurde?

Keine, die das Land betreffen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Da diese weiteren die FFHG betreffen, der Verlustausgleich erforderlich ist und er über dieses Darlehen geschieht: Wie viel wird über diesen Verlustausgleich noch zu erwarten sein?