Protokoll der Sitzung vom 04.09.2017

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Nächster Redner ist der Herr Abgeordneter Weber von der Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Grundlage für den heute zu beratenden Staatsver

trag ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat den Ländern aufgetragen, das Akkreditierungssystem auf eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage zu stellen. Wir Freien Demokraten begrüßen, dass sich die Länder auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten und somit ein bundeseinheitliches System vereinbart werden kann. Der Rechtsrahmen soll durch eine Musterrechtsverordnung gewährleistet werden. Auch das begrüßen wir.

Es ist uns als FDP-Fraktion wichtig, dass die bundesweite Gleichwertigkeit bei Prüfungen und Abschlüssen gewährleistet ist. Dafür benötigen wir einen größeren Einfluss der Wissenschaft bei den Akkreditierungsentscheidungen. Das Einsetzen des Akkreditierungsrats, in dem die Wissenschaftler über doppeltes Stimmrecht verfügen, ist ein sinnvolles Mittel. Neben der wissenschaftsadäquaten Zusammensetzung des Akkreditierungsrats wurde auch eine Optimierung des Akkreditierungssystems angegangen. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass das dem bisherigen System nur zuträglich sein kann.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Ja!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen und damit den Weg für eine rechtskonforme Akkreditierung von Studiengängen an rheinland-pfälzischen Hochschulen frei machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Ich erteile Frau Abgeordneter Binz von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte nicht gedacht, dass ich ausgerechnet bei diesem Punkt eventuell Gefahr laufe, meine Redezeit zu überschreiten, aber nach den Einlassungen des Herrn Kollegen Schmidt befürchte ich das vielleicht doch.

(Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU)

Sie haben vollkommen recht: Der Bologna-Prozess, auf dem alles aufbaut, worüber wir heute diskutieren, ist ein Prozess, der einen europäischen Hochschulraum schaffen soll. – Es ist im Übrigen – da sind Sie falsch informiert – überhaupt kein Prozess der EU. Es ist ein Prozess, der weit über die EU hinausgeht. Der Bologna-Raum reicht von Portugal bis nach Sibirien. Russland ist auch inbegriffen.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh, Russland ist böse!)

Alle diese Staaten gemeinsam haben sich vor über 20 Jahren aufgemacht, einen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Ich finde das großartig; denn genau das fördert

die Freiheit der Wissenschaft. Es bringt die Wissenschaft in Europa näher zusammen. Es bringt die Menschen in Europa näher zusammen. Das finden wir gut.

(Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie jetzt – nach über 20 Jahren Bologna-Reform, nach der Arbeit, die gelaufen ist, und allen Schwierigkeiten, die am Anfang bestanden haben, in der Zwischenzeit aber auch ausgeräumt sind – fordern, zurück zu den alten Studiengängen zu wollen, dann heißt das gleichzeitig, Sie wollen zurück zur Kleinstaaterei. Das ist aber aus Ihrem Mund nichts Neues.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Herr Kollege Licht, genau mit der Frage, die Sie aufgeworfen haben, nämlich nach dem Entscheidungsmonopol, haben wir uns auch beschäftigt. Ich habe dazu eine Kleine Anfrage eingereicht. Die Beantwortung steht noch aus.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Eine sehr interessante Anfrage mit guten Fragen!)

Ich sehe aber die Gefahr, wie Sie sie beschrieben haben, auch als jemand, der ebenfalls an mehreren Akkreditierungsverfahren, und zwar auf beiden Seiten, teilgenommen hat. Ich sehe die Gefahr nicht so deutlich wie Sie; denn auch der Akkreditierungsrat entscheidet nicht im luftleeren Raum und macht den Daumen hoch oder runter. Auch der Akkreditierungsrat muss sich auf Grundlagen seiner Entscheidung berufen, zum Beispiel den Qualifikationsrahmen und anderes Ähnliches.

Ich finde aber trotzdem, dass wir uns mit der Frage, die Sie aufgeworfen haben, im weiteren Verfahren auseinandersetzen sollten. Für meine Fraktion ist auch klar, wir sind sehr froh, dass es die Cusanus Hochschule in Rheinland-Pfalz gibt und sie hier weiter besteht.

(Vereinzelt Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Das Akkreditierungswesen soll dabei helfen, dass alle Studiengänge im ganzen Bologna-Raum den gleichen Kriterien entsprechen, ihre Vergleichbarkeit gegeben ist, eine gegenseitige Anerkennung der Studienleistungen der Studierenden im ganzen Bologna-Raum sichergestellt wird und somit ein Hochschulwechsel einfacher möglich ist.

Die Akkreditierung eines Studiengangs kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie zu dem Ergebnis kommt, der Studiengang entspricht dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse, jedenfalls für deutsche Studiengänge. Die Akkreditierungen, wie sie heute und auch in Zukunft durchgeführt werden, werden im Sinne des urakademischen Prinzips des peer reviews durchgeführt und von Akkreditierungsagenturen organisiert. Auch diese Akkreditierungsagenturen müssen sich einer Prüfung unterziehen, um im Akkreditierungswesen arbeiten zu dürfen. Nach dem neuen Staatsvertrag soll diese beim europäischen Akkreditierungsregister EQAR liegen, das heißt, Akkreditierungsagenturen müssen sich auch europäisch

registrieren lassen.

Der neue Staatsvertrag liegt uns nun vor, da das Bundesverfassungsgericht den Ländern weitreichende Vorgaben zur Neugestaltung des Akkreditierungswesens gemacht hat. Eine der wichtigsten Änderungen ist dabei einmal der Übergang der faktischen Akkreditierungsentscheidung und des Erlasses auf den Akkreditierungsrat. Hier ist es tatsächlich so, es wird sich in der Praxis beweisen müssen, ob diese Änderung auch funktioniert; denn bei der momentanen Ausstattung und Ausgestaltung des Akkreditierungsrats muss man das auf jeden Fall noch einmal genauer beobachten.

Ich glaube aber, die generelle Übertragung ist sicherlich gerechtfertigt, und wenn der Akkreditierungsrat diese Menge an Arbeit nicht bewältigen kann, dann muss man vielleicht in einem zweiten Schritt an der Ausstattung etwas ändern und dann darüber sprechen. Ich finde, das widerspricht jetzt aber nicht der grundsätzlichen Übertragung.

(Abg. Joachim Paul, AfD: Mehr Personal, mehr Geld! Ganz wichtig!)

Es ist bereits angeführt worden, in fachlich-inhaltlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht eine Mehrheit der Wissenschaft angemahnt. Diese ist jetzt umgesetzt worden. An dieser Stelle ist es mir und der Fraktion der Grünen aber noch einmal ein besonderes Anliegen, auch auf die Vertretung der studentischen Perspektive in den Akkreditierungsverfahren und auch im Akkreditierungsrat einzugehen. Diese wurde bislang durch den studentischen Akkreditierungspool organisiert, der auch die Mitglieder des Akkreditierungsrats vorgeschlagen hat.

Der studentische Akkreditierungspool ist eine Organisation, die seit vielen Jahren tätig ist, sich viel Expertise zusammengesammelt hat und Studierende fit macht. Dieser Pool soll jetzt aber nach dem Willen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) nicht mehr die Studierenden für den Akkreditierungsrat vorschlagen können. Das ist aus unserer Sicht nicht zu akzeptieren. Wir hoffen, die HRK besinnt sich hier eines Besseren.

Grundsätzlich hat dies aber nichts mit der Ausgestaltung des Staatsvertrags zu tun.

(Glocke des Präsidenten)

Ich glaube, man wird auch in der weiteren Debatte, die wir über diesen Gesetzentwurf führen, diese Punkte sicherlich noch einmal ansprechen können. Darauf freue ich mich sehr.

Vielen Dank.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen mir zur Beratung dieses Punktes nicht mehr vor. Damit sind wir am Ende der ersten Beratung des Landesgesetzes zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetz

entwurf zur vertieften Erörterung an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.

(Zuruf von der SPD: So machen wir es!)

Es gibt zustimmende Worte und keinen Widerspruch. Damit ist das so geschehen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/4113 – Erste Beratung

Es wird mir zugetragen, die Fraktionen haben sich verständigt, dass diese Beratung ohne Aussprache erfolgen soll. Ich schlage Ihnen vor, dass der Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen wird. Auch hier sehe ich keinen Widerspruch, und damit ist es so entschieden.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Kommunalbericht 2017 Besprechung des Berichts des Rechnungshofs (Drucksache 17/3900) auf Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/4009 –

Die Fraktionen haben sich auf eine Grundredezeit von fünf Minuten verständigt und – wie ich höre – auch auf die Rednerfolge entsprechend der Größe des Landtags.

Damit erteile ich zunächst Herrn Abgeordneten Noss von der Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kommunalbericht bildet bereits seit vielen Jahren eine wichtige Grundlage zur Standortbestimmung, wo unsere Kommunen finanziell stehen. Es lässt sich deutlich sagen, die finanzielle Situation ist zwar nach wie vor angespannt, hat sich aber seit einigen Jahren deutlich verbessert. Die Haushalte der rheinland-pfälzischen Kommunen schlossen 2016 mit einem Finanzierungsdefizit von 15 Millionen Euro ab, während sie im Vorjahr auch aufgrund von Einmaleffekten und Sondereffekten ein Plus von 82 Millionen Euro verzeichneten.

Ansonsten konnte das Finanzergebnis der rheinlandpfälzischen Kommunen seit 2010 sehr deutlich verbessert werden. 53 % der Kommunen konnten in 2016 ihr kassenmäßiges Ergebnis nicht ausgleichen. Das entspricht 1.325 Gebietskörperschaften, die ein Defizit von 524 Millionen Euro aufweisen. 47 % der Kommunen konnten dagegen ausgleichend einen Überschuss von 509 Millionen Euro erzielen.