Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie haben Ihren eigenen ersten Gesetzentwurf nach der Reflektion zur Anhörung erheblich gestutzt. Da bleibt nicht mehr allzu viel übrig. Sie wollten ihn aber offenbar nicht komplett zurückziehen. Aus unserer Sicht wäre das Zurücknehmen dieses Entwurfs wesentlich sinnvoller gewesen. Wir können diesen Gesetzentwurf nicht mittragen.
Bevor ich das Wort erneut erteile, darf ich Gäste auf unserer Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Mitglieder der Feuerwehren und der Arbeiterwohlfahrt der Verbandsgemeinden Wonnegau und Eich. Schön, dass Sie sich für die Arbeit des Landtags interessieren. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU hat diesen Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet. Ich nehme es vorweg: Die AfD wird diesem pragmatischen Antrag zustimmen.
Die regierungstragenden Fraktionen haben im Rechtsausschuss leider signalisiert – Herr Kollege Sippel hat das eben auch wieder getan –, dass sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden, was aus unserer Sicht sehr bedauerlich ist. Man begründet die Ablehnung damit, dass man keinen Handlungsbedarf sehe.
Ich möchte noch einmal an die Plenarwoche im Mai erinnern. Da wurde über den geplatzten Prozess gegen das Aktionsbüro Mittelrhein debattiert, und es wurden viele Reden über den Rechtsstaat gehalten. Der vorliegende Entwurf greift die damals thematisierten Fehler auf und bietet die Chance, dass Sonderfälle, wie eben dieser geplatzte Prozess, nicht wieder vorkommen. Der Handlungsbedarf ist seitens der AfD-Fraktion dementsprechend doch gegeben.
Der Gesetzentwurf stärkt die Möglichkeiten des Rechtsstaats und wäre ein konsequenter Schritt sowie ein Zeichen an die Bürger, dass man reges Interesse daran hat, den Rechtsstaat pragmatisch weiterzuentwickeln. Herr Kollege Sippel, Sie haben damals in der Debatte im Mai über den geplatzten Prozess gegen das Aktionsbüro Mittelrhein dafür plädiert – ich zitiere –, „dass wir diesen Rechtsstaat erhalten, fortentwickeln und immer wieder an neue Herausforderungen anpassen“. Die Herausforderungen habe ich eben an einem Sonderfall thematisiert. Spätestens jetzt wäre dann die Zeit zu handeln, aber scheinbar geht es den regierungstragenden Fraktionen eher darum, von wem ein Antrag gestellt wurde, und nicht darum, was in diesem Antrag steht.
Wir als AfD-Fraktion werden pragmatischen Anträgen im Sinne der Bürger immer zustimmen. Da ist es uns vollkommen egal, welche Fraktion diese stellt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut beschäftigen wir uns heute im Plenum mit dem Gesetzentwurf der CDU zur Änderung des Landesrichtergesetzes. Wir haben im Rechtsausschuss hierzu eine Anhörung durchgeführt und den Entwurf, aber auch die Thematik als solche in allen Facetten gründlich beleuchtet.
Dies vorweggeschickt, möchte ich die Angelegenheit nicht unnötig in die Länge ziehen und es an dieser Stelle kurz machen.
Meine Fraktion wird den Gesetzentwurf aus den bereits bekannten Gründen ablehnen. Für uns stehen hierbei die personalwirtschaftlichen Aspekte der rheinland-pfälzischen Justiz im Vordergrund. Im Anhörungsverfahren wurden diese Aspekte von den eingeladenen Präsidenten der rheinland-pfälzischen Gerichte als maßgeblich hervorgehoben.
Meine Damen und Herren, eben diese Präsidenten sind am nächsten an der Materie dran und genauso mit am
stärksten von etwaigen Änderungen betroffen. In der kleinteiligen rheinland-pfälzischen Justiz mit derem vergleichsweise kleinen Personalkörper sind ein höchstmögliches Maß an Flexibilität und Planungssicherheit unerlässlich.
Anderenfalls führt dies dazu, dass Stellen schwieriger nachbesetzt werden können und es zu längeren Vakanzen kommen kann. Die Folge ist, es wären unter anderem längere Verfahrensdauern notwendig.
Ausweislich der Strafverfolgungsstatistik für RheinlandPfalz, die vor zwei Wochen veröffentlicht wurde, belegen wir einen der vorderen Plätze bei den Verfahrensdauern. Die strafrechtlichen Verurteilungen in Rheinland-Pfalz erfolgen demnach zügig. Verlängern nun Richterinnen und Richter ihre Lebensarbeitszeit, geht das zulasten der Einstellungszahlen junger Assessoren, die flexibel eingesetzt werden können. Folge hieraus könnten nicht besetzbare Vertretungsstellen sein, was wiederum Auswirkungen auf die Verfahren und deren Dauer haben könnte, und dies wohl kaum zum Guten.
Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit des in Rede stehenden Personenkreises würde einen Dominoeffekt auslösen, an dessen Ende das große Problem steht, dass junge Richterinnen und Richter nur mit großen Verzögerungen in Planstellen in ihren präferierten Gerichtsbezirken eingewiesen werden könnten. Diese lange Zeit der Unsicherheit können wir diesen nicht zumuten. Dies ging nur zum Preis steigender Unzufriedenheit und unsicherer Lebensplanung. Hier hat der Dienstherr eine besondere Fürsorgepflicht. Dieser wollen und werden wir gerecht werden.
Gleichzeitig würde die rheinland-pfälzische Justiz an Attraktivität für junge Richterinnen und Richter verlieren, und dies in einer Zeit, in welcher sich die Justiz in einem starken Konkurrenzkampf um die besten Köpfe ausgesetzt sieht.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass es noch eine Vielzahl von anderen Gründen gibt, die der Forderung der CDU entgegenstehen. Doch will ich mich heute auf die personalwirtschaftlichen Belange der Richterschaft beschränken.
Im Ergebnis sehen wir im Gesetzentwurf mehr Risiken als Chancen, sodass wir uns gezwungen sehen, diesem nicht zuzustimmen. Auch der kurzfristig eingereichte Änderungsantrag vermag an der Grundaussage, weswegen wir den Gesetzentwurf ablehnen, nichts zu ändern.
Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Änderung des Landesrichtergesetzes und den entsprechenden Änderungsantrag der CDU hierzu.
Dazu ist ein Rückblick – den haben die Kolleginnen und Kollegen schon gemacht – auf die letzte Legislaturperiode notwendig, in der wir die Regelaltersgrenze auf das Lebensalter 67 Jahre für alle Beamtinnen und Beamte, aber auch für die Richterinnen und Richter, angehoben haben.
Für die Beamtinnen und Beamten ist es möglich, die Lebensarbeitszeit auf Antrag freiwillig zu verlängern. Es ist eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn, ob diesem Antrag stattgegeben wird. Für Richterinnen und Richter ist die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf Antrag nicht vorgesehen. Diese Rechtsgrundlage möchte die CDU verändern.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf der CDU sah vor, dass der Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichen der Altersgrenze auf Antrag jeweils um ein Jahr, insgesamt um zwei Jahre, hinausgeschoben werden kann, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Im Gegensatz zu den Beamtinnen und Beamten kann es an dieser Stelle keine Ermessenslösung sein, weil aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit diesem Antrag stattgegeben werden muss.
Im Ausschuss haben wir den Vorschlag der CDU intensiv diskutiert. Wir haben eine interessante Anhörung durchgeführt. In dieser hat sich abgebildet, dass es unterschiedlich bewertet wurde. Wir haben kontrovers darüber diskutiert. Gleichwohl überwiegen auch für meine Fraktion die Argumente in der Anhörung, die gegen das freiwillige Hinausschieben des Ruhestands sprechen. Die CDU hat die Anregung aus der Anhörung aufgenommen und ihren Gesetzentwurf mit einem Änderungsantrag modifiziert. Nichtsdestotrotz überzeugen uns auch die Änderungen an dieser Stelle nicht. Ich finde es aber immer gut, wenn in parlamentarischen Verfahren auf die Argumente aus den Anhörungen eingegangen wird.
Ich will noch kurz darauf eingehen, warum wir bei unserer ursprünglichen Position bleiben. Es wurde schon erwähnt, wir haben in Rheinland-Pfalz eine sehr kleinteilige Struktur in der Justiz. Das kann bei der vorgeschlagenen Regelung negative Auswirkungen auf die Personalwirtschaft und die Planungssicherheit in der Justiz haben, insbesondere bei unserer Struktur, das muss man sagen. Es ist deswegen ein wichtiger Punkt.
Aus Sicht der Grünen ist die Frage der Nachwuchsgewinnung ein wichtiger Punkt. Wir haben derzeit die Situation, dass die Nachwuchsgewinnung in unserer Justiz gut läuft. Wir wollen nicht durch die Möglichkeit, den Ruhestandseintritt hinauszuzögern, die Stellen länger blockieren und damit die Nachwuchsgewinnung hinauszögern. Besonders wenn man sich die jetzige Altersstruktur der rheinland-pfälzischen Justiz anschaut, ist es wichtig, dass wir die Altersstruktur der Justiz ausgewogener gestalten. Der Punkt Nachwuchsgewinnung ist für uns ein Grund, warum wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können.
ben immer wieder Situationen in der Justiz, dass durch Mehrarbeit Flexibilität notwendig ist. Durch die Hinauszögerung des Ruhestands wird möglicherweise die Flexibilität genommen. Das ist ein Grund, weshalb wir Ihnen an dieser Stelle nicht folgen können.
Ich möchte noch kurz auf den Vorwurf eingehen, der vonseiten der AfD vorgetragen wurde. Herr Kollege Henter ist nicht auf den geplatzten Prozess in Koblenz eingegangen. Die Verknüpfung ist nicht zulässig.
Ich möchte an dieser Stelle eindeutig betonen, dass durch die Option, den Ruhestand hinauszuschieben, nicht garantiert werden kann, dass ein laufendes Strafverfahren vor Eintritt in den Ruhestand abgeschlossen werden kann. Dieser Analogieschluss ist nicht zulässig.
Deswegen überzeugt uns dieser Vorwurf an dieser Stelle nicht. Wir müssen sachlich und fachlich bewerten – das haben wir im Ausschuss getan –, ob eine solche Gesetzesänderung erforderlich ist.
Nach der Bewertung bleiben wir bei der Auffassung, diese Änderung des Gesetzes ist nicht erforderlich. Deswegen wird meine Fraktion den Antrag auf Gesetzesänderung ablehnen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das haben wir nicht anders erwartet! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die zwei Änderungsanträge der antragstellenden Fraktion beziehen sich darauf, die ursprünglich vorgesehene Laufzeit der Verlängerung um ein Jahr zu kürzen und des Weiteren den Wenn-Satz zu streichen, der den Eindruck vermittelte, als ob der Dienstherr in diesem Fall ein Ermessen hätte. Sie stellen mit dem Änderungsantrag klar, dass der Dienstherr kein Ermessen hat. Auch wenn es bei der ursprünglichen Formulierung geblieben wäre, hätte der Dienstherr aus verfassungsrechtlichen Gründen kein Ermessen gehabt, weil im Hinblick auf die richterliche Unabhängigkeit der Dienstherr gehalten gewesen wäre, in jedem Fall einen solchen Antrag zu bewilligen.
Herr Abgeordneter Henter, es ist richtig, dass in einem solchen Fall Erfahrung über einen längeren Zeitraum dem Dienstherrn erhalten bleibt. Allerdings ist es nicht immer so gewährleistet; insbesondere dann, wenn es nicht gewährleistet ist, hat der Dienstherr bei Richtern nicht die