Protokoll der Sitzung vom 23.11.2017

Unsere Analyse ist und war korrekt, und die Maßnahmen, die wir gefordert haben, sind zielgenau und notwendig.

(Beifall der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zeigt auch das Einlenken der Landesregierung; denn im Februar hat das Finanzministerium im Ausschuss noch unmissverständlich festgestellt, es gebe keine Tilgungszuschüsse, und es sei auch nichts in der Planung. Man hat aber schon gemerkt, dass es angesichts der Zahlen, über die gesprochen wurde, ein Unwohlsein gab. Wenige Wochen, nachdem wir unseren Antrag eingebracht haben, hieß es dann, dass es bei der ISB Tilgungszuschüsse und auch das, was wir gefordert haben, nämlich eine Kinderkomponente, gibt. Auch das ist eingeführt worden.

Das ist für uns alle ein schöner Erfolg. Das zeigt auch, dass wir als CDU erfolgreich gearbeitet haben und erfolgreiche Ideengeber waren. Es reicht natürlich noch nicht; denn die Grunderwerbsteuer drückt immer noch erheblich,

(Beifall der CDU)

und die Einkommensgrenzen greifen immer noch zu kurz. Sie erinnern sich, das hatten wir auch schon einmal hier während einer mündlichen Fragestunde.

Mir ist noch ein Punkt heute wichtig. Ich glaube, es ist auch wichtig, das aus aktuellem Anlass zu sagen. Ein dritter Punkt in unserem Antrag war die Forderung nach dem Baukindergeld. Es war – das will ich schon sagen – in greifbarer Nähe. Im Sondierungspapier auf Bundesebene war es explizit mit aufgenommen, genauso wie das Wohngeld und die Gebäudesanierung.

(Beifall der Abg. Christine Schneider, CDU)

Wir hätten gemeinsam wirklich etwas für Familien machen

können. Wir hätten etwas für kinderreiche Familien im Land schaffen können. Es ist schade, dass diese große Chance verspielt wird – ich will sagen, vielleicht auch leichtfertig verspielt wurde. Man hätte etwas tun können, um Wohneigentum zu bilden und auch in Schuss zu halten.

An uns hat es nicht gelegen. Das müssen andere mit sich ausmachen. Wir haben hier das Heft des Handelns in der Hand. Machen Sie etwas für die Familien. Wir haben einen Antrag vorgelegt. Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen greift leider viel zu kurz. In diesem ist inhaltlich nichts drin. Sie möchten den Status quo lediglich fortschreiben. Das ist zu wenig. Damit kommen wir nicht wirklich weiter.

Wir haben die richtigen Punkte genannt. Das ist in der Anhörung bestätigt worden. Deshalb plädieren wir ganz klar für unseren Antrag. Ich äußere noch einmal mein ganz großes Bedauern. Machen Sie das mit sich aus. Wir hatten eine große Chance. Wir hätten echt etwas für RheinlandPfalz tun können. Sei’s drum.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Wansch.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! RheinlandPfalz fördert den sozialen Wohnraum mit einem breiten Maßnahmenpaket. Das kann man sicherlich guten Gewissens erklären, gerade wenn man die Förderprogramme, die in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen, beleuchtet und wenn man vor allen Dingen die Möglichkeit, auf unterschiedliche soziale Belange einzugehen, betrachtet.

Die soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz ist damit regelrecht in einem Aufwärtstrend. Die Besonderheit ist, dass Rheinland-Pfalz Schwarmstädte kennt. Das kennen wir aus Mainz. Wir haben aber auch eine besondere Situation im ländlichen Raum. In dem einen Bereich findet eine Konzentrierung wegen beispielsweise Arbeitsplatzangeboten oder Ausbildungsplatzangeboten und damit eine Verteuerung des Wohnraums statt. Im anderen Bereich, im ländlichen Raum, kommt es eventuell zu Verbilligungen des Wohnraums. Es stellt sich aber auch die Frage: Wie können dort Orte gesichert werden? – All das wird auch in den Blickpunkt der Wohnraumförderung gestellt.

Im Koalitionsvertrag haben die Koalitionsparteien für diese Legislaturperiode festgelegt, dass wir 20.000 Wohnungen über eine Förderung zusätzlich im sozialen Wohnraum zur Verfügung stellen wollen. Allein im Jahr 2017 und im Haushaltsjahr 2018 werden über die Förderprogramme des Landes und der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz jeweils 300 Millionen Euro hierfür zur Verfügung gestellt.

Hinzu tritt die Tatsache, dass im Jahr 2015 eine sehr erfolgreiche Initiative der Finanz- und Bauministerin gegründet wurde, und zwar das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen Rheinland-Pfalz, das von Rheinland-Pfalz, der Landesregierung und 20 Initiativen mitgetragen wird. Dieses

diskutiert über Beispiele und macht Vorschläge, wie vor allem bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann.

Alle Förderinstrumente, die zur Verfügung stehen, berücksichtigen besonders soziale Belange, das heißt, nicht nur für Haushalte mit Kindern, sondern auch für Haushalte, die beispielsweise besonders die Belange von älteren Menschen oder auch Menschen mit Behinderungen im Blick behalten müssen. Das sind besondere Komponenten, die in der Förderung zu berücksichtigen sind.

Dazu gibt es einen breiten Instrumentenkoffer an Fördermöglichkeiten. Zinsverbilligungen oder Darlehen sind das eine. Wir wissen allerdings auch, dass derzeit ein Zinsniveau vorherrscht, bei dem man sich die Frage stellt, was eine Zinsverbilligung bringt. So ist zum anderen im Frühjahr dieses Jahres eine sehr langfristige Sicherheit für die Zinsen hinzugetreten, die im Rahmen eines Förderprogramms zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise eine 25-jährige Zinsbindungsdauer. Das hilft gerade auch den jungen Familien, die sich mit kleinen Beträgen in der Gründungsphase ihrer Familie Wohneigentum schaffen wollen. Hinzu tritt ein weiteres Förderinstrument.

Frau Kollegin Huth-Haage, das ist nicht erst vor Kurzem an den Start gegangen. Der Tilgungszuschuss steht schon seit Januar 2017 zur Verfügung. Sie haben allerdings insoweit recht, dass im September 2017 die Instrumente weiter verbessert wurden.

Es zeigt sich, dass wir immer aktuell reagieren müssen, wie die Nachfrage der Menschen ist. Derjenige, der einmal Wohnraum für seine Familie oder den Lebensraum seiner Familie gründen möchte oder diesen als Altersvorsorge sieht, hat die Möglichkeit, eine Förderung zu erhalten.

Diese Entwicklung haben wir sehr gut beobachtet. Insoweit fand ich es sehr spannend, wie die Anhörung das Ganze ausgewertet hat. So hat beispielsweise die Referentin für Wohnungspolitik und Stadtentwicklung erklärt, dass wir länderweit einmalig mit unserem Projekt wären und somit ein Zusammenspiel der möglichen Förderinstrumente hervorragend darstellen.

(Glocke des Präsidenten)

Zusammenfassend ist zu sagen, dass wir genau auf dem richtigen Weg sind. Uns interessiert regelmäßig, wie dieser Weg weiter möglich ist. Deshalb wollen wir eine Berichterstattung im Landtag haben, um die richtigen Schrauben weiterhin bewegen zu können.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Frisch das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Schon immer war es der Volksmund, der jahrhundertealte Erfahrungen und Lebensweisheiten in Sprichwörtern und Redensarten verbalisiert hat. Auch der Wunsch nach einem sicheren, dem Zugriff anderer entzogenen Zuhause hat hier seinen Niederschlag gefunden. „Eigener Herd ist Goldes Wert“ oder das bekannte schwäbische „Schaffe, schaffe, Häusle baue“

(Abg. Christine Schneider, CDU: Und nit nach de Mädle schaue!)

sind nur einige Beispiele. Wenn ich Andrea Nahles wäre, hätte ich das Letzte singend vorgetragen. Um ehrlich zu sein, erspare ich mir und vor allem Ihnen das doch lieber.

Die aktuellen Zahlen zum Wohneigentum sprechen leider eine andere Sprache. Zwar wäre es im Hinblick auf die demografische Entwicklung dringend erforderlich, eine hohe Wohneigentumsquote als Teil der privaten Altersvorsorge zu erreichen, aber gerade junge Familien tun sich schwer.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln schreibt in einem Bericht vom Februar 2017 – ich zitiere –: „Fasst man die Ergebnisse zusammen, so muss man feststellen, dass trotz günstiger Voraussetzungen die Wohneigentumsbildung stagniert, insbesondere bei Haushalten mit weniger Einkommen und bei jüngeren Haushalten.“

Vor allem in den Ballungsräumen wird Wohneigentum für junge Leute mit normalem Einkommen zunehmend unerschwinglich. Das gilt auch in Rheinland-Pfalz beispielsweise für den Raum Mainz-Bingen, für die Stadt Trier oder die Vorderpfalz. Problematisch ist dies auch deshalb, weil die Wohnsituation eine Schlüsselrolle für Familiengründungen spielt.

Wie eine aktuelle Analyse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zeigt, sind in Städten und Kreisen mit teurem Wohnraum die Kinderzahlen signifikant niedriger als in traditionell ländlichen Regionen, in denen man sich mehr Wohnraum leisten kann. Dagegen gibt es keine auffällige Korrelation zwischen der Geburtenrate und dem Kitaangebot. Demnach wäre es angezeigt, wesentlich mehr Geld in die Wohnraumförderung zu investieren, anstatt nahezu ausschließlich auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu setzen. Hier zeigt sich einmal mehr, wohin es führt, wenn Politik ideologisch ausgerichtet statt sachbezogen betrieben wird.

Worin liegen die Ursachen dafür, dass sich viele Familien kein Eigentum mehr leisten können? Zum einen haben Niedrigzins und Geldmengenpolitik der EZB zu einer stark wachsenden Nachfrage und damit zu steigenden Immobilienpreisen geführt. Zum anderen hat sich auch der Staat durch ständige Verschärfungen der Energieeinsparverordnung und anderer baurechtlicher Standards als Preistreiber erwiesen. Hinzu kommen die in der jüngsten Zeit besonders stark gewachsenen Nebenkosten.

So hat der Vertreter der Volksbank im Anhörverfahren auf die Notwendigkeit einer Reduzierung dieser Kosten hingewiesen, an denen die Grunderwerbsteuer mit mittlerweile 5 % den zweifelsohne größten Anteil hat.

Meine Damen und Herren, wieder einmal ist es die deut

sche Mittelschicht, die das Nachsehen hat, obwohl gerade sie mit ihren Kindern die Zukunft unseres Landes sicherstellt. Aus diesem Grund hat meine Fraktion bereits im Februar einen Antrag zur Senkung der Grunderwerbsteuer für Familien mit Kindern gestellt. Neben den bereits umgesetzten Tilgungszuschüssen, die wir begrüßen, halten wir eine Senkung dieser Steuer für unumgänglich, vor allem deshalb, weil sie anders als die Zuschüsse allen zugutekommt. Zudem nimmt die Grunderwerbsteuer, solange es keine gezielten Entlastungsregelungen gibt, keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Käufers und ist insofern für weniger Wohlhabende eine besonders belastende Steuer.

Benachteiligt sind vor allem Familien, die häufiger als Singles und kinderlose Paare Wohneigentum erwerben wollen. Nahezu alle Experten haben im Anhörverfahren die Forderung nach einer Anpassung der Grunderwerbsteuer unterstützt. Selbst die Landesregierung teilte durch Staatssekretär Dr. Weinberg mit, man sei schon viel länger als ein Jahr an diesem Thema dran, was den Vertreter von Haus und Grund Rheinland-Pfalz zu der Bemerkung veranlasste, er würde sich freuen, wenn das Ganze auch über die Diskussion hinausgehe.

Dazu allerdings wäre es hilfreich, wenn sich die Überlegungen der Landesregierung bis zu den sie tragenden Parteien herumsprechen würden; denn Sie, meine Damen und Herren von der Ampel, haben entsprechende Vorschläge der Opposition zur Grunderwerbsteuer bisher konsequent abgelehnt, ohne gleichzeitig konkrete Alternativen aufzuzeigen.

Deshalb müssen Sie sich schon den Vorwurf gefallen lassen, offensichtlich nicht an einer effektiven Wohneigentumsförderung insbesondere für Familien mit mehreren Kindern interessiert zu sein. Stattdessen behandeln Sie die Familien, die Wohneigentum zur Selbstnutzung erwerben, wie Melkkühe, die Ihnen über die Grunderwerbsteuer immer höhere Einnahmen für den Landeshaushalt bescheren.

Dass Sie, wie in Ihrem Alternativantrag jetzt vorgeschlagen haben, einen Teil dieser Gelder als vermeintliche Wohltaten über den sozialen Wohnungsbau wieder zurückgeben wollen, macht die Sache eher schlimmer als besser; denn hier passiert genau das, was der Sozialrichter und Familienexperte Jürgen Borchert einmal so beschrieben hat: Der Staat klaut den Familien die Sau vom Hof und gibt ihnen anschließend mit Gönnergeste ein Kotelett wieder zurück. –

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, eine solche Politik ist unsozial, kurzsichtig und nicht zukunftsorientiert. Wir fordern Sie daher auf: Kommen Sie endlich Ihrem Auftrag als Regierung nach, und legen Sie ein Konzept zur Wohneigentumsförderung vor, das gerade jungen und kinderreichen Familien den Erwerb der eigenen vier Wände spürbar erleichtert!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion hat die Fraktionsvorsitzende Frau Willius-Senzer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! So wie viele von uns, die sich in der Kommunalpolitik engagieren, weiß ich, dass das Thema Wohnraumförderung die Bürgerinnen und Bürger sehr stark bewegt. Das Thema hatten wir auch schon einmal im Ausschuss. Ich bin froh, dass wir heute im Plenum über das wichtige Thema sprechen.