Protokoll der Sitzung vom 14.12.2017

Frau Ministerin, der alte Landeskrankenhausplan endete im Jahr 2016. Basierend auf den Zahlen und Prognosen wurde er jetzt bis 2018 verlängert. Sie sind am Ende des Jahres 2017. Sie haben es lediglich geschafft, im Dezember das vorbereitende Gutachten zu vergeben. Kein einziger anderer Schritt ist bisher erfolgt. Entspricht das Ihrem Anspruch von effizienter Arbeitsweise?

Sehr geehrter Herr Dr. Gensch, ich wiederhole hier gerne zum dritten Mal, was dazu geführt hat, warum wir dieses Gutachten erst jetzt, am 5. Dezember, vergeben haben und warum das IGES Institut erst am 15. Dezember mit der Gutachtenerstellung anfangen kann. Es liegt daran, dass erstmalig ein Landeskrankenhausplan – der aus dem Jahr 2010 – vom Landesrechnungshof geprüft wurde. Es ist unsere Aufgabe und unser Respekt gegenüber dem Landesrechnungshof, diese Prüfmitteilungen und ergebnisse abzuwarten. Diese lagen erst Mitte Oktober dieses Jahres vor. Wir haben den Ausschreibungstext umgehend am 25. Oktober auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Man konnte sich bewerben. Im Vergabeverfahren wurde am 5. Dezember 2017 der Zuschlag erteilt. Am 15. Dezember kann begonnen werden.

Wir haben alle Schritte entsprechend durchgeführt. Es hat von unserer Seite keine zu verantwortende Verzögerung geben.

Die Frage ist damit beantwortet, vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matthias Joa (AfD), Muslime in Haftanstalten – Nummer 3 der Drucksache 17/4803 – betreffend, auf.

Herr Joa, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher Statistik beruht die Angabe von rund 500 muslimischen Gefängnisinsassen? Die Zahl wurde übrigens in der Rhein-Zeitung in Bezugnahme auf Pläne der Landesregierung zur Neuorganisation der Seelsorge für muslimische Gefangene genannt.

2. Wie hat sich die Zahl der muslimischen Strafgefangenen in der letzten Dekade entwickelt?

3. Welche Zahlen und Erkenntnisse gibt es allgemein zur konfessionellen Zugehörigkeit der muslimischen

Strafgefangenen und speziell zum islamistischsalafistischen Spektrum?

4. Wie viele Strafgefangene sitzen aufgrund von Delikten ein, die im Zusammenhang mit islamistischem Terrorismus stehen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Mertin.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Namens der Landesregierung antworte ich zu Frage 1 wie folgt:

Die Angaben zur Zahl muslimischer Gefangener beruhen auf einer Auswertung der in der Fachanwendung des Justizvollzugs Rheinland-Pfalz erfassten Informationen zur Religionszugehörigkeit. Die Eintragung erfolgt aufgrund freiwilliger Angaben der Gefangenen im Rahmen des Zugangsgesprächs. Sie werden nicht überprüft. Ungefähr 10 % der Gefangenen verweigern eine Angabe.

Zu Frage 2: Die Erhebung der Religionszugehörigkeit findet erst seit dem Jahr 2015 statt. Vor diesem Zeitpunkt sind daher keine Informationen vorhanden.

Zum Stichtag 1. April 2015 wurden 475 Gefangene erfasst, die sich zum muslimischen Glauben bekannt haben. Zum Stichtag 1. April 2016 waren es 481 Gefangene. Zum Stichtag 1. April 2017 belief sich die Zahl auf 547 Gefangene.

Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass von den 481 Gefangenen muslimischen Glaubens, die sich im Jahr 2016 dazu bekannten, 147 die deutsche Staatsangehörigkeit hatten. Das waren etwa 30 %. Im Jahr 2017 waren es 122 von 547, also ca. 22 %. Für das Jahr 2015 kann eine Angabe hierzu aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr gemacht werden, weil die Angaben zum Teil gelöscht wurden.

Zu Frage 3: Die Zuordnung zum muslimischen Glauben beruht ausschließlich auf den freiwilligen Angaben der Gefangenen. Eine Differenzierung zwischen den verschiedenen muslimischen Glaubensrichtungen erfolgt nicht.

Zu Frage 4: Aktuell befindet sich in den rheinlandpfälzischen Justizvollzugseinrichtungen ein Gefangener in Haft, dessen Tat im Zusammenhang mit islamistischem Terrorismus steht.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Joa, Sie haben das Wort.

Zur Differenzierung: Gerade unter den verschiedenen muslimischen Unterreligionsgruppen gibt es Spannungen und

Streitigkeiten. Sehen Sie nicht die Notwendigkeit, die genaue Zugehörigkeit näher zu erfragen, um den Ablauf im Strafvollzug optimal zu gestalten?

Die Notwendigkeit wurde bisher nicht gesehen. Entsprechende Störungen hat es bisher nicht gegeben.

Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Meurer.

Herr Minister, Sie haben die Zahlen vorgetragen. Können Sie die Zahlen differenzieren zwischen Erwachsenen und Jugendlichen bzw. auch zwischen Männer und Frauen, oder haben Sie nur eine Gesamtzahl?

Ich habe die Gesamtzahl. Nach der ist gefragt worden. Eine Differenzierung kann ich Ihnen jetzt nicht mitteilen. Aber ich teile sie Ihnen gerne in der Strafvollzugskommission oder im Rechtsausschuss mit. Ich habe die Zahl jetzt nicht parat.

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Die Frage ist beantwortet. Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Matthias Joa, AfD)

Herr Joa, ich hatte gefragt, und es hat sich keiner gemeldet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marco Weber und Thomas Roth (FDP), Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 – Nummer 4 der Drucksache 17/4803 – betreffend, auf.

Herr Weber, Sie haben das Wort.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Ankündigung, beiden Säulen der GAP zu erhalten?

2. Inwiefern kann die GAP dazu beitragen, die Digitalisierung in der Landwirtschaft voranzubringen?

3. Mit welcher Strategie will die GAP die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft stärken und gleichzeitig den landwirtschaftlichen Sektor krisenfester machen?

4. Können die geplanten Maßnahmen zur dringend erforderlichen Entbürokratisierung des Fördersystems

beitragen?

Für die Landesregierung antwortet Staatsminister Dr. Wissing.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Gemeinsame Agrarpolitik ist heute wichtiger denn je. Sie bedarf aber der Vereinfachung und Modernisierung. Aus diesem Anlass und im Hinblick auf die Vorbereitung auf die kommende EU-Förderperiode hat die Europäische Kommission am 29. November dieses Jahres ihre Mitteilung „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“ beschlossen und vorgestellt. Sie ist eine Diskussionsgrundlage und enthält eine Reihe von innovativen Vorstellungen, um die GAP weiterzuentwickeln und auf die Zukunft vorzubereiten.

Jetzt kommt es darauf an, die noch offenen Punkte zu klären, Prioritäten der GAP zu setzen und aus Landessicht sich klar zu positionieren. Nur eine starke Landwirtschaft und vitale ländliche Räume auf der Basis einer starken Finanzausstattung können die vielfältigen Herausforderungen meistern.

Zu Frage 1: Die Landesregierung begrüßt die Absicht der EU-Kommission, die Zweisäulenarchitektur als Basis für die Weiterentwicklung beizubehalten. Bereits im März dieses Jahres habe ich mich in einem Positionspapier zur Weiterentwicklung der GAP nach dem Jahr 2020 ebenfalls in diesem Sinne geäußert. Die beiden Säulen der GAP mit den in der Mitteilung enthaltenen Optionen setzen insbesondere angesichts unserer klein- und mittelbäuerlichen Agrarstruktur sowie der Entwicklung unserer vielfältigen ländlichen Räume an den richtigen Stellen an.

Die 1. Säule mit ihren Direktzahlungen dient der Einkommenssicherung, Stabilisierung und der Risikoabsicherung angesichts zunehmend volatiler Agrarmärkte und Wetterextreme. Sie macht im Durchschnitt rund 45 %, bei bestimmten extensiven Produktionsrichtungen bis zu 92 % des Einkommens unserer Betriebe aus.

Die 2. Säule dient insbesondere der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe, der Honorierung gezielter Leistungen in den Bereichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie dem Tierwohl und der umfassenden Förderung und integrierten Entwicklung unserer ländlichen Regionen.

Es ist allerdings sicherzustellen, dass auch in der 2. Säule eine ausreichende Finanzierung über die EU verankert wird, damit sich beide Säulen in hervorragender Art und Weise ergänzen. Damit kann sichergestellt werden, dass sowohl wettbewerbsverbessernde Maßnahmen als auch die Förderung umweltschonender Wirtschaftsweisen wie etwa der ökologische Landbau im Sinne des 20-%-Ziels des Koalitionsvertrages auf hohem Niveau fortgeführt werden kann.

Zu Frage 2: Die GAP kann entscheidend zu einem modernen, intelligenten, das heißt digitalen und entsprechend vernetzten Agrarsektor 4.0 beitragen. Die GAP 2020+ wird nach der Mitteilung vom 29. November 2017 das Ziel verfolgen, Innovationen aus den Labors herauszuholen und auf die Agrarmärkte und Felder zu bringen; das mit zwei wichtigen Aspekten, erstens Gewinnsteigerung für die Landwirte und zweitens Ressourceneffizienz im Dienste der Nachhaltigkeit.

Konkret wird es darum gehen müssen, die Forschung und Entwicklung gezielt voranzubringen, das vorhandene Wissen über Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Beratung in die Praxis zu tragen und digitale Techniken auch finanziell zu fördern.

Zu Frage 3: Die GAP 2020+ verfolgt primär die agrarsektorbezogenen Ziele des EU-Vertrages. Sie will dazu die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Landwirtschaft mit vielfältigen Maßnahmen stärken und krisenfester machen.

Dazu einige Beispiele: Das Ziel der Wettbewerbsverbesserung und Krisenfestigkeit manifestiert sich in der Absicht, die Direktzahlungen zur Basiseinkommens- und Risikoabsicherung auf hohem Niveau fortzusetzen, sie aber gerechter zu verteilen und stärker an bäuerlichen Strukturen auszurichten, so wie wir sie etwa in Rheinland-Pfalz vorfinden.