2. Was ist nötig, damit die Folgen solcher Starkregenereignisse in Zukunft abgemildert werden können?
3. Wie unterstützt die Landesregierung die rheinlandpfälzischen Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger bei Präventionsmaßnahmen?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Die Starkregenereignisse in den letzten Wochen haben Rheinland-Pfalz in besonderer Weise betroffen. Ich will Ihnen eingangs sagen, dass das Auftreten und die Intensität dieser Ereignisse in den verschiedenen Regionen Deutschlands und bei uns nach Aussagen des Deutschen Wetterdienstes absolut ungewöhnlich waren.
Zu Frage 1: Welche Gemeinden in Rheinland-Pfalz wurden betroffen? Über einer Vielzahl von Gemeinden im Land haben sich Gewitterzellen mit Starkregen entladen. Die ersten Auswertungen der Niederschlagsmessungen zeigen besonders heftige Ereignisse in der Gemeinde Grafschaft im Landkreis Ahrweiler, in Kaiserslautern, in Kirchweiler in der Vulkaneifel, in Eußerthal an der Südlichen Weinstraße, in Dannstadt-Schauernheim in der Südpfalz und bei Dannenfels im Donnersbergkreis.
Aber nicht nur Gewitter mit örtlichen Starkregen, sondern auch großflächige hohe Niederschläge haben zu Hochwasser, besonders in der Nette, in den Oberläufen der Lieser und Nims, in der Alsenz, im Appelbach und am Simmerbach geführt.
Über die Höhe der Schäden kann noch keine Aussage getroffen werden. Das Innenministerium hat ermittelt, dass bisher von den Kommunen rund 3.500 Schadensobjekte an die ADD gemeldet wurden. Bei der Datenerhebung der Schadensobjekte wurde allerdings noch keine Differenzierung bezüglich der Art oder Schwere des Schadens gemacht. So kann zum Beispiel ein umgestürzter Baum, aber auch ein beschädigtes oder gar nicht mehr bewohnbares Gebäude ein Schadensobjekt sein. Die erfassten Schadensobjekte geben zuerst einmal einen grob quantitativen Überblick.
Zu Frage 2: Starkregenereignisse können nicht verhindert werden. Deshalb ist eine umfassende Vorsorge notwendig, um Schäden in Grenzen zu halten. Das ist in erster Linie die Eigenvorsorge der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger und wird vom Land seit vielen Jahren intensiv unterstützt.
vorsorge zählen unter anderem die Optimierung und Anpassung der Bauleitplanung, die Erhöhung des natürlichen Wasserrückhalts, die Vornahme von Renaturierungsmaßnahmen, technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich, hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, insbesondere auch Entsiegeln, die Sicherstellung der Ver- und Entsorgung, die Gefahrenabwehr und der Katastrophenschutz sowie die Selbsthilfeorganisation und die Information der betroffenen Bevölkerung und auch der Gewerbebetriebe.
Themen der privaten Hochwasservorsorge sind vor allem die Verhaltensvorsorge, der technische Objektschutz am eigenen Haus bzw. den eigenen Immobilien. Ganz wichtig ist auch die Elementarschadenversicherung und die Maßnahmenplanung in Industrie- und Gewerbebetrieben.
Zu Frage 3: Die Landesregierung unterstützt in vielfältiger Weise die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger beim Hochwasserschutz. Insgesamt hat das Land in den letzten 20 Jahren rund 1 Milliarde Euro für den Hochwasserschutz ausgegeben. Das Land unterstützt insbesondere die 25 Hochwasserpartnerschaften im Land. Das sind runde Tische der Landkreise, Städte und Verbandsgemeinden an einem Flussabschnitt, an denen auch die Fachbehörden, die Verbände und die sonstigen Akteure teilnehmen und konkrete Hochwasservorsorgemaßnahmen beraten und festlegen.
Bis Ende 2014 wurden über 500 Maßnahmen benannt und in die Hochwasserrisikomanagementpläne aufgenommen, die nach der europäischen HochwasserrisikomanagementRichtlinie aufzustellen sind.
Darüber hinaus können und sollen örtliche Hochwasserschutzkonzepte von den Ortsgemeinden aufgestellt werden. Sie umfassen die Maßnahmenplanung vor Ort. Das wird in vorherigen Bürgerversammlungen diskutiert. Dabei geht es sowohl um technische Maßnahmen als auch Selbsthilfemaßnahmen und weitere Themen der privaten Hochwasservorsorge.
Die Kosten dieser örtlichen Hochwasserschutzkonzepte bezuschussen wir, und zwar mit einem Zuschusssatz von 90 %. Bisher haben 50 Städte und Gemeinden solche örtlichen Hochwasserschutzkonzepte erstellt oder zumindest gestartet.
Wir wünschen uns, dass sich noch wesentlich mehr Städte und Gemeinden entschließen, ein solches örtliches Hochwasserschutzkonzept aufzustellen. Wir haben seitens des Ministeriums 1 Million Euro zusätzlich für diese örtliche Hochwasserschutzplanung an dem Runden Tisch Hochwasser, den unsere Ministerin Ulrike Höfken in der letzten Woche durchgeführt hat, den Kommunen angeboten. Wir verzeichnen eine rege Nachfrage nach diesen zusätzlichen Fördermöglichkeiten.
Das Land wird, wenn sich aus diesen örtlichen Hochwasserschutzkonzepten konkrete Maßnahmen, technische Maßnahmen, Renaturierungsmaßnahmen oder andere Dinge ergeben, auch die Umsetzung fördern, und zwar mit dem bisherigen Förderinstrumentarium, sowohl was den technischen Hochwasserschutz angeht als auch, soweit es zum Beispiel um Renaturierungsmaßnahmen geht, ent
Zu Frage 4: Wir müssen uns auch in Rheinland-Pfalz auf eine Zunahme von extremen Wetterlagen einstellen, die auf der dramatischen Klimaveränderung beruhen; denn die physikalischen Zusammenhänge sagen uns ganz klar, dass mit höheren Temperaturen mehr Feuchtigkeit aufgenommen werden kann, und warme und feuchte Luft liefert Energie für Gewitter mit mehr Regen, mehr Starkregen und Hagel in kurzer Zeit und regional sehr unterschiedlich.
Eine aktuelle Studie des Karlsruher Instituts für Technologie für Deutschland verdeutlicht, dass das Gewitterpotenzial bereits deutlich zugenommen hat. Für die kommenden Jahrzehnte ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Klimamodelldaten signalisieren zudem, dass sich die Zahl solcher Tiefdruckgebiete, wie sie derzeit über Mitteleuropa zu finden sind, bis 2100 um 20 % erhöhen könnte.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Tiefdruckgebiete – das haben wir in den vergangenen Wochen erlebt – länger über einzelnen Regionen in Europa stehen bleiben und kaum weiterziehen. Auch dafür gibt der Klimawandel eine Erklärung; denn die für die Windbewegung maßgebenden Temperaturunterschiede zwischen der Arktis und den Tropen werden deutlich geringer. Die Arktis erwärmt sich stärker als die südlicheren Breiten.
Das heißt, dass wir die Ursachen, die wir durch die dramatische Klimaveränderung haben, ernst nehmen und Klimaschutz auch als Hochwasserschutz sehen müssen, der verhindert, dass wir in stärkere Schwierigkeiten kommen, als das bis jetzt schon der Fall ist.
Herr Staatssekretär, Ihrem Bericht ist zu entnehmen, dass die Landesregierung sehr viel tut. Im konkreten Fall sieht das allerdings oft anders aus. Ich spreche einmal den Fall der Gemeinde Langsur im Landkreis Trier-Saarburg an. Dort wurden jahrelange Planungen gemacht, aber konkret am Hochwasserschutz tut sich nichts. Meine Frage: Warum sieht es in konkreten Fällen so schlecht aus, obwohl genügend Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen, gerade was den Bereich des Wasser- und Hochwasserschutzes betrifft?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schmitt, ich kann die konkreten Verhältnisse vor Ort nicht beurteilen. Ich muss grundsätzlich sagen, dass die Aufstellung eines örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes Sache der kommunalen Seite ist und die Maßnahmen, wenn man sich auf Maßnahmen einigt, selbstverständlich vom Land gefördert werden.
den konkreten Fall nicht beurteilen kann, dass es durchaus nicht so einfach ist, sich vor Ort auf Maßnahmen zu verständigen, weil es immer auch Bürgerinnen und Bürger gibt, die die Notwendigkeit solcher Maßnahmen nicht einsehen bzw. nur dann einsehen, wenn gerade ein Hochwasser da ist. Das Einsehen lässt aber doch sehr nach, wenn das Hochwasser wieder weg ist.
Herr Staatssekretär, sehen Sie Zusammenhänge der anhaltenden Vernässung in der Fläche im Zusammenhang mit vernachlässigter Grabenpflege, und welche wirksamen Maßnahmen sollen in Zukunft dieses Problem beheben?
Herr Abgeordneter Zehfuß, vielen Dank. Ich vermute, dass Sie eine örtlich besondere Situation ansprechen. Wenn ich mit dieser Vermutung richtig liege, dann muss ich Ihnen sagen, dass es durchaus sein kann, dass das an einer vernachlässigten Unterhaltung liegt. Ich muss klar sagen, dass der Aufgabenträger für diese Maßnahme der jeweilige Zweckverband ist. Das ist eine Verantwortung der jeweiligen kommunalen Seite bzw. des kommunalen Zweckverbands, der diese Aufgabe angehen und durchführen muss.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die Beantwortung der Fragen des Herrn Abgeordneten Hartenfels beziehen sich in erster Linie auf Präventionsmaßnahmen oder auf das, was man zukünftig tun will. Ich denke, es interessiert doch viel mehr, was die Landesregierung ganz konkret tut, um den jetzt betroffenen Menschen in den Hochwasserregionen und in den durch Starkregen betroffenen Regionen zu helfen. Ich glaube, das interessiert die betroffenen Bürgerinnen und Bürger am meisten.
Herr Abgeordneter, ich muss deutlich sagen, dass wir den Schwerpunkt unserer Aufgabe bei der Prävention, die entsprechende Unterstützung zu leisten, sehen. Die Landesregierung ist nicht in der Situation, dass sie im Sinne einer Versicherung im Nachhinein alle Schäden ausgleichen könnte, sondern sie hat die Aufgabe, durch konsequente und ambitionierte Vorsorgepolitik mitzuhelfen zu verhindern, dass Schäden überhaupt entstehen.
Was die Behandlung der konkreten Schadenssituation vor Ort angeht, habe ich Ihnen berichtet, dass die entsprechenden Schäden erhoben worden sind und es im Einzelfall
nach den entsprechenden Möglichkeiten, die die Landesregierung hat, Hilfestellungen in extremen Situationen geben kann.
Ich will klar sagen, dass wir den Schwerpunkt auf die Eigenvorsorge legen. Das gilt auch, soweit es darum geht, die Bürgerinnen und Bürger dazu zu animieren, durch entsprechende Versicherungen vorzubauen, dass Schäden ausgeglichen werden können. Deswegen haben wir uns seit Langem für eine Elementarschadenversicherung, eine Pflichtversicherung, ausgesprochen, damit sich die Bürgerinnen und Bürger für diesen Ernstfall auch vorher absichern und im Schadensfall einen Ausgleich durch die abgeschlossene Versicherung erhalten.
Herr Staatssekretär, gilt die Möglichkeit, Hochwasserschutzkonzepte örtlich zu erarbeiten, für alle Kommunen, also auch die, die nicht an größeren Flussläufen liegen? Wer ist der direkte Ansprechpartner?
Frau Abgeordnete Schmitt, vielen Dank. Das gilt für alle Kommunen, weil wir erlebt haben, dass auch Kommunen, die bisher nicht hochwassergefährdet waren, gerade durch die Ereignisse der letzten Wochen haben feststellen müssen, dass Hochwasser nicht nur etwas für Anlieger unserer großen Flüsse Rhein und Mosel ist, sondern dass es gerade an anderen Orten auftreten kann, mit denen man bisher gar nicht gerechnet hat. Deswegen gibt es keine räumliche Begrenzung bei der Förderung der örtlichen Hochwasserschutzkonzepte. Ansprechpartner ist unsere Abteilung Wasserwirtschaft mit dem Abteilungsleiter, Herrn Dr. Manz.
Wenn Sie von Prävention sprechen, würde mich interessieren, inwieweit sich die Landesregierung im Bereich der Vorderpfalz dafür einsetzt – Ältere kennen noch die damalige Umweltministerin Frau Dr. Conrad –, dass endlich die Südspange umgesetzt wird, um die Entlastung in diesem Bereich voranzubringen. Wie wollen Sie das in den nächsten Monaten schnellstmöglich umgesetzt bekommen?
Herr Abgeordneter Baldauf, die Landesregierung hat alle Vorkehrungen getroffen, damit dieses Projekt verwirklicht werden könnte.
Es tut mir leid. Auch da muss ich auf die kommunale Verantwortung verweisen. Die Verzögerungen scheinen offenbar auch damit zusammenzuhängen – Herr Baldauf, Sie müssen schon zuhören –, dass man offenbar bei der Grundstücksbereitstellung bzw. bei der Überzeugungskraft gegenüber den Eigentümern, die dazu dann Beiträge leisten bzw. Land zur Verfügung stellen müssten, nicht so weiterkommt, wie man sich das vorstellt.
Herr Staatsminister, ist Ihnen die Studie des Landes Nordrhein-Westfalen von 2010 bekannt, in der über einen sehr langen Beobachtungszeitraum – das waren über 50 Jahre – lediglich festgestellt worden ist, dass es über diesen langen Beobachtungszeitraum einen Starkregentag mehr gegeben hat? Wie berücksichtigen Sie diese Studie, falls Ihnen diese bekannt ist, bei Ihren Aussagen über den Zusammenhang Starkregen und Klimawandel?
Herr Abgeordneter, ich muss zunächst korrigieren, dass ich nicht Staatsminister, sondern Staatssekretär bin.