In der Sache will ich Ihnen sagen, dass ich keine Kenntnis von der Studie habe oder nicht weiß, welche Sie meinen bzw. ansprechen wollen. Diese müssten Sie einmal vorlegen.
Ich habe mich bei meinen Ausführungen auf die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse berufen, die wir haben, insbesondere auch das Karlsruher Institut. Ich habe sie Ihnen vorgetragen. Es ist inzwischen auch die eindeutige Auffassung aller Experten im Klimaschutz, dass wir diese Veränderung haben. Wenn Sie glauben, wir hätten in diesem Jahr einen Starkregentag mehr als üblich,
Herr Staatssekretär, von den aktuellen Unwetterereignissen war wiederum die Verbandsgemeinde AlsenzObermoschel massiv betroffen; denn Sie wissen, dass es dort vor knapp zwei Jahren zwei schlimme Unwetterereignisse mit verheerenden Schäden gegeben hat. Sie haben vorhin in Ihrer Aufzählung den Appelbach zu Recht erwähnt. Bitte legen Sie doch einmal dar, was Sie konkret
am Oberlauf des Appelbachs unternommen haben, um das Gefahrenpotenzial für die Zukunft zu verringern.
Frau Abgeordnete – Sie wissen das wahrscheinlich auch –, ich war vor zwei Jahren vor Ort und habe mir die Schäden angesehen.
Wir haben bei den entsprechenden Hochwasserkonzepten, die daraufhin erarbeitet worden sind, Unterstützung geleistet. Das ist eine der Kommunen, die nach meiner Kenntnis in der Vergangenheit schon von örtlichen Hochwasserschutzkonzepten nach dem Schadensereignis Gebrauch gemacht hat.
Es geht dabei darum – das will ich sehr deutlich sagen –, nicht nur die bauliche Situation zu verbessern, wo das möglich ist – das ist aber nicht immer und überall möglich –, sondern auch, sich auf gemeinsame Hochwasservorsorgemaßnahmen zu verständigen, die verhindern, dass es im Hochwasserfall zu zusätzlichen Schäden kommt. Ein Beispiel: Eine der Maßnahmen, die nach meinem Kenntnisstand verabredet worden ist oder werden soll, ist, dass man sich der Frage widmet, wo zum Beispiel Holz abgelagert wird und wo Strohballen abgelagert werden, weil wir im Schadensfall gemerkt haben, dass dies, wenn es durch einen reißenden Bach oder Fluss getrieben wird, zu zusätzlicher Schadensverstärkung führen kann.
Herr Dr. Griese, Sie haben ausgeführt, dass es bisher lediglich 50 Städte und Gemeinden mit örtlichen Hochwasserschutzkonzepten gibt. Auf der anderen Seite wird deutlich, dass die Kommunen eine hohe Verantwortung für den Hochwasserschutz haben.
Bei 2.300 Ortsgemeinden oder Gemeindeverbänden im Land Rheinland-Pfalz sind 50 relativ wenig. Müsste dieses Instrument nicht deutlich mehr genutzt werden?
Dafür werben wir, und dafür war der runde Tisch, den unsere Ministerin durchgeführt hat, eine gute Gelegenheit. Dort waren insgesamt über 100 Kommunalvertreter versammelt.
Wir stellen fest, dass auch durch das zusätzliche Angebot, das wir gemacht haben, jetzt die Nachfrage nach solchen örtlichen Hochwasserschutzkonzepten steigt. Das ist eine sehr begrüßenswerte Entwicklung.
Es gibt noch fünf weitere Zusatzfragen. Ich gehe davon aus, dass die Anfrage, nachdem diese alle noch die Gelegenheit haben zu fragen, beantwortet ist. Als Nächstes eine Zusatzfrage von Herrn Kollegen Zehfuß.
Herr Staatssekretär, haben Sie einen Überblick über die Wirksamkeit respektive Unwirksamkeit von Regenrückhaltebecken und Retentionsflächen in der betroffenen Fläche, und planen Sie Maßnahmen zur Optimierung, oder sind Sie dort auch nicht zuständig?
Zu dem Ersteren ist klar zu sagen, dass nur eine Kombination aus technischen Hochwasserschutzmaßnahmen, Retentionsmaßnahmen, Entsiegelungsmaßnahmen und Eigenvorsorge zu einem wirksamen Hochwasserschutz führen kann. Das machen wir alles zusammen und beschränken uns nicht nur auf ein Element.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär – Sie merken, ich dotiere Sie jetzt wieder herunter, ich hoffe, Sie nehmen es nicht übel –,
Sie verweisen auf die Eigenleistung und Eigenvorsorge. Wer sich einmal damit beschäftigt hat, eine Elementarversicherung für sein Eigenheim abschließen zu wollen, stellt sehr schnell fest, dass dies die Gebäudeversicherung erheblich erhöht. Das können sich nicht alle Menschen in den betroffenen Regionen leisten.
Das Problem ist, dass die Versicherung im Moment zum Teil zu teuer ist, weil sich zu wenige versichern. Das wäre natürlich ganz anders, wenn es eine Pflichtversicherung gäbe, also wenn sich alle versichern müssten. Dann wäre das auch für jeden Einzelnen bezahlbar.
Genau aus diesem Grund haben wir auf der letzten Umweltministerkonferenz in der letzten Woche einen entsprechenden Antrag gestellt, der die Zustimmung aller anderen Bundesländer gefunden hat, in dem wir die Justizministerkonferenz bitten, noch einmal zu prüfen, die Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung einzuführen.
Darüber hinaus haben wir schon des Längeren eine entsprechende Kampagne laufen, mit der wir die Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen auffordern, sich schon jetzt auf freiwilliger Basis zu versichern. Je mehr das tun, umso günstiger wird das für den Einzelnen.
Die Elementarschadenversicherung sichert den vollständigen Schaden ab. Das heißt, sie sichert auch die hochwasserbedingten Schäden ab. Es kann Versicherungen mit Selbstbehalt geben, aber im Prinzip sichert die Versicherung alles ab.
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Das war nicht meine Frage! Die nicht versicherbar sind, wie hoch die Schäden sind!)
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Indem Sie die Bauern fragen, indem Sie nachfragen! – Zuruf des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Julia Klöckner, CDU: Indem man sich ein Bild macht!)
Der Staatssekretär hat nach seinem Ermessen die Frage beantwortet. Als Nächstes eine Frage der Abgeordneten Frau Schneider.
Herr Staatssekretär, ich möchte noch einmal auf die Fachleute, die Sie benennen, die diese Unwetterereignisse mit dem Klimawandel in Verbindung bringen, zurückkommen. Ich frage Sie, ob Sie die am Dienstag dieser Woche vorgestellte Studie des Thünen-Instituts, des Deutschen Wetterdienstes und des Julius Kühn-Instituts kennen, die nämlich genau untersucht haben, ob diese Wetterereignisse und die Starkregenereignisse auf den Klimawandel zurückzuführen sind, und die in ihrem Forschungsergebnis zu dem Ergebnis kommen, dass die Zunahme der Hochwasserereignisse mit dem Klimawandel nicht in Zusammenhang steht?
Ja, so ist das nun einmal in der Wissenschaft. Ich habe Ihnen aber sehr klar gesagt, dass alle relevanten Klimaforscher diesen Zusammenhang sehen, und er ist aus unserer Sicht nicht zu bestreiten. Übrigens ist das auch die Auffassung der Bundesregierung.
Herr Staatssekretär, ich erinnere noch einmal daran: Vor zwei Jahren wurden den Menschen in der Verbandsgemeinde Rockenhausen und Alsenz-Obermoschel Versprechungen gemacht, was schnelle Hilfe, aber insbesondere auch, was präventive Maßnahmen angeht.
Abgesehen davon, dass Sie Gespräche geführt haben – was lobenswert ist – und man sich beim Totholzmanagement einig ist, darf ich noch einmal konkret nachfragen, was innerhalb dieser zwei Jahre geschehen ist, was die Gefahrenabwehr angeht.
Man hat sich übrigens auch darauf verständigt – was wir auch zugesagt hatten –, dass entsprechende Hochwasserschutzvorrichtungen, die bei dem damaligen Hochwasser beschädigt worden waren, wieder hergerichtet werden. Insofern hat die Landesregierung ihre Ankündigungen dort eingehalten.